Wieder Christen in Deutschland wegen ihres Glaubens in Haft – und wieder schweigen deutsche Bischöfe


Am 02.12.2013 wur­de eine Mut­ter von neun Kin­dern (15 Jah­re, 14 Jah­re, 13 Jah­re, 11 Jah­re, 10 Jah­re, 8 Jah­re, 6 Jah­re, 4 Jah­re und 2 Jah­re alt) von meh­ren Poli­zei­be­am­ten zu eic­ner acht­täg­li­chen Erzwin­gungs­haft abgeholt.

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Wie zuvor auch ihrem Ehe­mann, wird der kin­der­rei­chen Mut­ter zur Last gelegt, das Buß­geld für das Feh­len ihres Soh­nes im Sexu­al­kun­de­un­ter­richt in der 6. Klas­se nicht bezahlt zu haben. Mit die­ser Stra­fe soll sie dazu gezwun­gen wer­den, die Geld­bu­ße zu zah­len und damit gegen ihre Gewis­sens­über­zeu­gung zu handeln.

Nach dem Deut­schen Grund­ge­setz Art. 4 Abs. 1; Art. 6 Abs. 2 und auch nach der Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (Zusatz­pro­to­koll N1) Abs. 2 haben vor­ran­gig die Eltern das Recht, ihre Kin­der gemäß ihrer Glau­bens- und Gewis­sens­über­zeu­gung zu erzie­hen, und der Staat ist ver­pflich­tet, die­ses zu ermög­li­chen und den Unter­richt ent­spre­chend der elter­li­chen reli­giö­sen und welt­an­schau­li­chen Über­zeu­gun­gen sicherzustellen.

Die heu­ti­ge staat­li­che Sexu­al­erzie­hung ver­stößt gegen das elter­li­che Erzie­hungs­recht (Art. 6 II Satz 1 GG). Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat zum elter­li­chen Erzie­hungs­recht für alle Gerich­te und Behör­den bin­dend ent­schie­den (BVerfGE 93,1/17)

„Im Ver­ein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pfle­ge und Erzie­hung ihrer Kin­der als natür­li­ches Recht garan­tiert, umfaßt Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kin­der­er­zie­hung in reli­giö­ser und welt­an­schau­li­cher Hin­sicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kin­dern die­je­ni­gen Über­zeu­gun­gen in Glau­bens- und Welt­an­schau­ungs­fra­gen zu ver­mit­teln, die sie für rich­tig hal­ten. Dem ent­spricht das Recht, sie von Glau­bens­über­zeu­gun­gen fern­zu­hal­ten, die den Eltern falsch und schäd­lich erscheinen.“

Die Glau­bens- und Welt­an­schau­ungs­er­zie­hung ist Auf­ga­be der Eltern und nicht des Staa­tes. Die Eltern haben das Recht, ihre Kin­der von Glau­bens­über­zeu­gun­gen und welt­an­schau­li­chen Über­zeu­gun­gen fern­zu­hal­ten, die sie für falsch und schäd­lich hal­ten. Die staat­li­che Sexu­al­erzie­hung erzieht die Schü­ler im Sin­ne der athe­isti­schen Eman­zi­pa­ti­ons­welt­an­schau­ung und hat sich damit einer Auf­ga­be ermäch­tigt, die den Eltern zusteht. Die staat­li­che Sexu­al­erzie­hung ist damit rechts­wid­rig. Die Eltern haben somit das Recht, ihre Kin­der von die­ser Sexu­al­erzie­hung fernzuhalten.

Art. 2 des Ersten Zusatz­pro­to­kolls zur Euro­päi­schen Menschenrechtskonvention:

„Der Staat hat bei der Aus­übung der von ihm auf dem Gebiet der Erzie­hung und des Unter­richts über­nom­me­nen Auf­ga­ben das Recht der Eltern zu ach­ten, die Erzie­hung und den Unter­richt ent­spre­chend ihren eige­nen reli­giö­sen und welt­an­schau­li­chen Über­zeu­gun­gen sicherzustellen.“

Die staat­li­che Schu­le hat die Glau­bens­er­zie­hung und welt­an­schau­li­che Erzie­hung der Eltern im Unter­richt und in der Erzie­hung der Schu­le sicherzustellen.
Die staat­li­che, selbst­be­stimm­te, eman­zi­pa­to­ri­sche Sexu­al­erzie­hung schließt die gott­be­stimm­te Sexu­al­erzie­hung der Eltern aus und ist des­halb rechtswidrig.

Die Rechte der Schüler

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat zum Schutz des Per­sön­lich­keits­rechts des Kin­des bei der staat­li­chen Sexu­al­erzie­hung bestimmt (BVerfGE 47,46/75):

„Jedoch muß auch hier (erg: Wis­sens­ver­mitt­lung durch die Schu­le) Rück­sicht auf das Per­sön­lich­keits­recht des Kin­des genom­men wer­den. Beleh­run­gen sol­len daher erst erfol­gen, nach­dem der Leh­rer sich gründ­lich über die psy­cho­lo­gi­sche Situa­ti­on und den Rei­fe­grad der Kin­der infor­miert hat.“

Kin­der haben das Recht, daß auf ihre psy­chi­sche Situa­ti­on und ihren Rei­fe­grad bei der staat­li­chen Sexua­ler­er­zie­hung Rück­sicht genom­men wird. Wird bei der staat­li­chen Sexu­al­erzie­hung kei­ne Rück­sicht auf die psy­chi­sche Situa­ti­on und den Rei­fe­grad eines Schü­lers genom­men, so ver­letzt die­se das Per­sön­lich­keits­recht des Schü­lers (Art. 2 I GG) und ist rechts­wid­rig. Jeder Schü­ler hat das Recht, eine staat­li­che Sexu­al­erzie­hung für sich abzu­leh­nen, die er als Ver­let­zung sei­ner Intim­sphä­re emp­fin­det (Art. 2 I GG in Ver­bin­dung mit Art. 1 I GG). Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat dazu aus­ge­führt (BVerfGE 47,46/73 f):

„Auch die Rech­te des Kin­des aus Art. 2 I GG wer­den durch die Sexu­al­erzie­hung in der Schu­le berührt. Das Grund­ge­setz hat den Intim- und Sexu­al­be­reich des Men­schen als Teil sei­ner Pri­vat­sphä­re unter den ver­fas­sungs­recht­li­chen Schutz des Art. 2 I GG in Ver­bin­dung mit Art. 1 I GG gestellt? Die Erfah­rung lehrt, daß gera­de Jugend­li­che durch päd­ago­gisch falsch ange­leg­te Erzie­hungs­maß­nah­men auf dem Gebiet der Sexua­li­tät see­lisch ver­letzt und in ihrer Ent­wick­lung schwer geschä­digt wer­den können.“

Jeder Schü­ler kann sein Ver­hält­nis zur Sexua­li­tät ein­rich­ten und grund­sätz­lich selbst dar­über befin­den, ob, in wel­chen Gren­zen und mit wel­chen Zie­len er Ein­wir­kun­gen Drit­ter auf die­se Ein­stel­lung hin­neh­men will.

Die Schü­ler haben das Recht, ihre Teil­nah­me an der staat­li­chen Sexu­al­erzie­hung abzu­leh­nen, die sie in ihrer Intim­sphä­re ver­letzt. Wer­den sie den­noch – was lei­der geschieht – zur Teil­nah­me am Sexu­al­kun­de­un­ter­richt (lei­der auch an „katho­li­schen“ Schu­len gezwun­gen, ver­letzt die staat­li­che Sexu­al­erzie­hung ihre Intim­sphä­re (Art. 2 I GG in Ver­bin­dung mit Art. 1 I GG) und ist rechtswidrig.

Text: Chri­sta Widmer/​Linus Schneider

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8 Kommentare

  1. Des Teu­fels Gene­rä­le in Akti­on ! Die Wirk­lich­keit im sog. „Sexu­al­kun­de­un­ter­richt“ ist nie­der­schmet­ternd. Vor gut drei Jah­ren haben zwei Jugend­li­che – ein Jun­ge und ein Mäd­chen – in einem kath. Forum über ihre erschrecken­den – aber wohl nicht anders zu erwar­ten­den – „Erfah­run­gen“ mit der See­len­ver­schmut­zung des sog. „Sexu­al­kun­de­un­ter­richt“ berichtet:

    Der Jun­ge:
    -
    „Wo bleibt der Jugend­schutz? – ein Jugendlicher -

    Als Schü­ler bin ich sel­ber mehr als 12 Jah­re mei­nes Lebens
    men­tal ver­ge­wal­tigt worden!
    Es tut mir leid, aber wozu muss­te ich denn in der 6.(!) Klas­se schon wis­sen, was ein
    Dia­phrag­ma ist?
    Und wozu müs­sen KINDER schon prak­tisch ler­nen wie man Kon­do­me überzieht?
    (Wozu auch erwachsene??)
    So man­ches Por­no­film­chen aus dem Sexu­al­kun­de­un­ter­richt ver­folgt mich heu­te noch!
    Ich bin Zeu­ge und Opfer einer fehl­ge­lei­te­ten Sexu­al­auf­klä­rungs und ‑ver­harm­lo­sungs­po­li­tik! Uns wur­den Tech­ni­ken von Kamma­su­tra bis Selbst­be­frie­di­gungs­prak­ti­ken ganz selbst­ver­ständ­lich und legal bei­gebracht und DABEI wur­den wir ERST GEIL AUF SEX!
    Wis­sen auf das ich mit 10 bis 15 unend­lich ger­ne ver­zich­tet hätte…
    Die Wahr­heit über Abtrei­bung, Kon­do­me und Ver­hü­tung und sämt­li­che Fol­gen wur­den voll­kom­men verschwiegen.
    abtrei­ben – heu­te ein nah­zu ganz bei­läu­fig aus­zu spre­chen­des Wort, sowie eis essen gehen oder Zwi­schen­halt bei Mc Donalds. Lei­der wur­de uns von Pro­Fa­mi­lia und Safer Sex nicht gesagt wie man mit dem Post­a­b­or­ti­ons­syn­drom umgeht, ist näm­lich alles nur ein­ge­bil­det nicht wahr?“

    —-

    Das Mäd­chen:
    -
    „denn so gese­hen bin auch ich men­tal miss­braucht und ver­ge­wal­tigt worden.
    In der 5. Klas­se begann bereits das Miss­brau­chen in Form von:
    Was bedeu­ten Schimpf­wör­ter wie „Hure, Nut­te usw.“
    Es ging wei­ter mit ver­schie­den­sten Ver­hü­tungs­mit­teln die teils ver­dammt (Kalen­der- oder Tem­pe­ra­tur­me­tho­de) oder in den Him­mel gelobt wur­den (Pil­le, Kon­dom, Dia­phrag­ma, Spi­ra­le etc).
    Auch wur­de uns von der dama­li­gen Leh­re­rin nahe­ge­legt, es mal mit der Selbst­be­frie­di­gung zu ver­su­chen. Jah­re­lang habe ich die Pil­le genom­men, und ahn­te nichts, dass sie der Grund für Depres­sio­nen war.
    So, dann im Win­ter 2007, um Weih­nach­ten rum, hielt unser Pfar­rer Pre­dig­ten zum The­ma Anti-Baby-Pil­le und der Nida­ti­ons­hem­mung, was nichts ande­res ist als eine Abtrei­bung durch die­se Pil­le!!! im früh­sten Sta­di­um einer Schwangerschaft.
    Ab da habe ich sie abge­setzt und will mit die­sem Teu­fels­zeug nix mehr zu tun haben!!!
    Und genau davor müs­sen wir unse­re Kin­der doch schüt­zen, oder nicht?“
    -

  2. Es ist lehr­reich, zu ver­glei­chen, wovon deut­sche Bischö­fe schwei­gen und wor­über deut­sche Bischö­fe reden.
    Befragt, was er nach sei­ner Eme­ri­tie­rung tun wer­de, ant­wor­tet ein deut­scher Erz­bi­schof der Bildzeitung:
    „Ich wer­de in Ham­burg blei­ben, gucke nach einer Woh­nung in der Nähe des Doms. Ich freue mich, mehr Zeit zu haben. Für die Oper, Kino, Freun­de – und natür­lich den HSV“ – den Ham­bur­ger Fussballclub.
    http://​www​.glo​ria​.tv/​?​m​e​d​i​a​=​5​3​5​4​3​5​&​p​o​s​t​i​ngs
    Bei sol­chen Prio­ri­tä­ten kön­nen Fäl­le wie die von eini­gen weni­gen bibel­fun­da­men­ta­li­sti­schen Pro­te­stan­ten, die gegen eine gott­lo­se Gesell­schaft ihr Recht auf Kin­der­er­zie­hung in Anspruch neh­men, nur stö­ren, ja Ärger her­vor­ru­fen. Die mei­sten Katho­li­ken haben sich eh an die Ver­hu­rung und Per­ver­tie­rung der Gesell­schaft gewöhnt, und wenn auch nicht gewöhnt, dann haben sie jeden­falls resi­gniert und schwei­gen dazu.
    „Oper, Kino, Freun­de – und natür­lich den HSV…“!

    • „Oper, Kino, Freun­de – und natür­lich den HSV“ – dazu kann man nur sagen, es fehlt dem Aus­sa­gen­den schlicht am Glauben.

  3. Unglaub­lich so etwas lesen zu müs­sen. Eine neun­fa­che Mut­ter wird ein­ge­sperrt, weil sie das Buß­geld für das Feh­len eines Kin­des im Sex-Unter­richt nicht bezah­len woll­te. So ver­rückt ist unse­re Welt gewor­den, dass den Kin­dern in der Schu­le die­se schwe­re Sün­de sogar emp­foh­len wird.
    Den Ver­ant­wort­li­chen dürf­te es noch­mal sehr warm wer­den wenn sie so weitertun…

    Und Ange­la Mer­kel steht regel­mä­ßig vor den Medi­en, als ob nichts pas­siert wäre.

  4. Ich fin­de es erschreckend, wenn in Deutsch­land so etwas prak­ti­ziert wird, aber Mus­li­ma die Teil­nah­me am Schwimm­un­ter­richt, der ggf. sogar lebens­ret­tend sein kann, erlas­sen wird. Armes Deutschland.

  5. Die Situa­ti­on in der Schweiz wird über kurz oder lang eben­so trau­rig aussehen.Big brot­her watching you.Das tun sie schon seit gerau­mer Zeit hier, mit­tels Tro­ja­nern, abhö­ren von Tele­fon, Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, Über­wa­chung des Inter­net, und, und, und. Die­se Elen­den. Was für ein nie­der­träch­ti­ges System von einem Staat, in dem wir nun leben müs­sen. Die sol­len zum Teu­fel fah­ren, von dem sie herkommen!

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