Australiens Verfassungsgericht kippt Gesetz und annulliert alle „Homo-Ehen“


Nein zur Homo-Ehe und zum Adoptionrechts für Homosexuelle(Syd­ney) Der austra­li­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof kipp­te das Gesetz zur Lega­li­sie­rung der „Homo-Ehe“ im Staat Can­ber­ra. Gleich­zei­tig hob er die 27 seit­her geschlos­se­nen „Homo-Ehen“ und erklär­te sie für null und nich­tig. „Das Bun­des­ge­setz von 2004 sieht nur Ehen zwi­schen einem Mann und einer Frau vor“, lau­tet die Ent­schei­dung der Höchstrichter.

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Am 27. Okto­ber hat­te das Par­la­ment des Staa­tes Can­ber­ra (Austra­li­an Capi­tal Ter­ri­to­ry) ein Gesetz ver­ab­schie­de­te, mit dem in sei­nem Gebiet die „Homo-Ehe“ lega­li­siert wur­de. Seit­her lie­ßen sich 27 Homo-Paa­re trau­en. Der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof hob nun das Gesetz als ver­fas­sungs­wid­rig auf und annul­lier­te damit auch die 27 Trauungen.

Das Gesetz des Staa­tes Can­ber­ra ver­stieß gegen das Bun­des­recht. Das gel­ten­de Recht des Mar­ria­ge Act von 2004, das Ehe als Ver­bin­dung zwi­schen einem Mann und einer Frau defi­niert, kön­ne nicht durch eine Bestim­mung eines der acht Teil­staa­ten geän­dert wer­den, so die Richter.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Fami­ly Defence League

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