Apothekerin entlassen, weil sie aus Gewissensgründen Verkauf der „Pille danach“ verweigerte


Die Pille danach kostete eine französische Apothekerin ihre Arbeit(Paris) Eine fran­zö­si­sche Apo­the­ke­rin lehn­te unter Beru­fung auf ihr Gewis­sen den Ver­kauf der früh­ab­trei­ben­den Pil­le danach ab und wur­de ent­las­sen. Jac­que­line F. hat­te einen Kol­le­gen gebe­ten, einen Kun­den zu betreu­en, der die Pil­le danach woll­te. Der Kun­de erhielt das Pro­dukt, das sowohl ver­hü­ten­de als auch abtrei­ben­de Wir­kung hat. Gegen die Apo­the­ke­rin wur­de Beschwer­de eingebracht.

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Die Fra­ge der Gewis­sens­ver­wei­ge­rung betrifft in Frank­reich nicht nur die Bür­ger­mei­ster, die sich wei­gern „Homo-Ehen“ zu schlie­ßen, wozu sie die sozia­li­sti­sche Regie­rung per Staats­ge­setz zwin­gen will. Das fran­zö­si­sche Gesetz ver­bie­tet auch Apo­the­kern aus Gewis­sens­grün­den die Abga­be der Pil­le danach zu ver­wei­gern. Wer es den­noch tut, ris­kiert die Arbeit zu ver­lie­ren, wie es Jac­que­line F. ergan­gen ist. In einem Bericht an die Ver­ei­ni­gung Objec­tion mach­te sie ihren Fall bekannt.

Die Frau hat­te vor zwei Jah­ren ihr Phar­ma­zie­stu­di­um abge­schlos­sen und arbei­te­te seit­her als Ange­stell­te in der Filia­le eines grö­ße­ren Apo­the­ken­un­ter­neh­mens. Die Vor­stel­lung, die Pil­le danach mit ihrer ver­hü­ten­den, aber auch abtrei­ben­den Wir­kung ver­kau­fen zu müs­sen und damit an der Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des mit­zu­wir­ken, wur­de ihr zur immer grö­ße­ren Bela­stung. Nach län­ge­rem Rin­gen mit sich selbst, ver­trau­te sie ihrem Vor­ge­setz­ten und Apo­the­ker­kol­le­gen ihre Gewis­sens­pro­ble­me an. Zu ihrem Erstau­nen stell­te sie fest, daß die­ser ihre Beden­ken teil­te und selbst Schwie­rig­kei­ten mit der Abga­be des Tötungs­prä­pa­rats hat­te. „Er mach­te mir den Vor­schlag, Kun­den, die Abtrei­bungs­pro­duk­te woll­ten, an ande­re Kol­le­gen zu ver­wei­sen“, so Jacqueline.

Erste Abmahnung – Gewissensverweigerung verweigert

Das funk­tio­nier­te bis Juli 2013, als das „Unter­neh­men, für das ich arbei­te­te, mich in eine ande­re Apo­the­ken­fi­lia­le schick­te“. Dort „wur­den die Din­ge kom­pli­zier­ter“. Als sie auch ihren neu­en Vor­ge­setz­ten auf ihre Schwie­rig­kei­ten mit der Pil­le danach auf­merk­sam mach­te und um Dis­pens von deren Ver­kauf ersuch­te, wil­lig­te die­ser anfangs ein. „Aller­dings nicht für lan­ge“, so die Apo­the­ke­rin. Nach eini­gen Wochen über­reich­te ihr der Vor­ge­set­ze „einen Brief mit einer Abmah­nung“. Eine Kun­din „habe sich beschwert, weil ich die Abga­be der Pil­le danach ver­wei­gert hät­te“. Jac­que­line ist erstaunt, „weil mich an die­sem Arbeits­platz noch gar kein Kun­de um das Prä­pa­rat gefragt hatte“.

Denunziation und fristlose Entlassung

Zwei Wochen spä­ter ging eine wei­te­re Beschwer­de gegen Jac­que­line bei der Apo­the­ker­kam­mer ein, „weil ich einen Kol­le­gen gebe­ten hat­te, einen Kun­den zu über­neh­men, der die Pil­le danach woll­te“. Der Kun­de wur­de von einem ande­ren Apo­the­ker betreut und konn­te das Prä­pa­rat kau­fen. Den­noch muß jemand Jac­que­line beim Berufs­ver­band denun­ziert haben. Wer, weiß sie nicht. Kurz dar­auf wur­de sie von ihrem Arbeit­ge­ber unter Ver­weis auf die bei­den Beschwer­den ent­las­sen. Eine Gewis­sens­ver­wei­ge­rung woll­te das Unter­neh­men nicht gel­ten las­sen, eben­so­we­nig der Berufs­ver­band. Bereits die erste Abmah­nung war nur ein Vor­wand, um die jun­ge Apo­the­ke­rin loszuwerden.

Jac­que­line ist nun arbeits­los. „Als ich mein Phar­ma­zie­stu­di­um auf­nahm, war ich über­zeugt, als Apo­the­ke­rin den Men­schen hel­fen zu kön­nen. Wie kann ich dann ein Pro­dukt ver­kau­fen, mit dem ein ande­rer Mensch getö­tet wer­den kann?“ Sie ist auf der Suche nach einer neu­en Anstel­lung, in einer ande­ren Apo­the­ke und in der Hoff­nung auf einen Arbeit­ge­ber, der mehr Ver­ständ­nis für ihre Gewis­sens­not hat.

Der Fall von Jac­que­line zeigt, daß die Reli­gi­ons- und Gewis­sens­frei­heit nicht nur im Nahen Osten, Tei­len Ost­asi­ens oder in Nord­afri­ka bedroht ist. Die Gewis­sen­frei­heit der Chri­sten wird mit­ten in Euro­pa ein­eg­schränkt durch eine Kul­tur des Todes und des Kon­sums. Der Fall der jun­gen christ­li­chen Apo­the­ke­rin in Frank­reich bestä­tigt an einem kon­kre­ten Bei­spiel den jüng­sten Bericht des Doku­men­ta­ti­ons­ar­chivs der Into­le­ranz gegen Chri­sten mit Sitz in Wien über zuneh­men­de Dis­kri­mi­nie­rung der Chri­sten in Europa.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: LifeSiteNews

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