(Straßburg/Athen) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Griechenland und entschied, daß auch das krisengeschüttelte südeuropäische Land gleichgeschlechtliche Paare staatlich anerkennen und die besonderen Begünstigungen zum Schutz von Ehe und Familie auf Homosexuelle ausdehnen muß. Das Urteil des Gerichtshofs stammt vom vergangenen 7. November und wurde von 16 der 17 Richter der Großen Kammer beschlossen. Nur ein Richter, der portugiesische Rechtsexperte Paulo Pinto de Albuquerque war anderer Meinung.
Die erdrückende Mehrheit der Richter erklärte das griechische Staatsgesetz von 2008, das Ehe und eingetragene Partnerschaft heterosexuellen Paaren vorbehält, für diskriminierend. Die Richter entschieden, daß Griechenland jedem Kläger 5000 Euro Schadenersatz und die Anwalts- und Gerichtsspesen zu zahlen hat.
Griechenland wurde wegen Verletzung des Artikels 14 (Diskriminierungsverbot) und Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Der griechische Justizminister gab die Straßburger Entscheidung bekannt, eine Erklärung der griechischen Regierung zum Urteil gibt es aber noch nicht.
Die Richter am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof begründeten die Richtigkeit ihrer Entscheidung mit dem Hinweis, daß homosexuelle Paare wie heterosexuelle Paare imstande seien, sich um „stabile Beziehungen zu bemühen“. Homosexuelle Paare hätten daher „dieselben Bedürfnisse in Sachen Versicherung und Vorsorge“ und bräuchten deshalb dieselbe rechtliche Anerkennung und denselben Rechtsschutz. Der Gerichtshof ging noch weiter und rechtfertige seine Entscheidung damit, daß der „Schutz der traditionellen Familie ein abstraktes Ziel“ sei. Um dieses Ziel zu verwirklichen, sei es möglich, viele Lösungen zu studieren und umzusetzen.
Das Urteil geht auf eine Eingabe des griechischen Homo-Aktivisten Grigoris Valliantos zurück, der seinen Fall und den seines Homo-Partners Nikolaos Mylonas vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof brachte und gegen das griechische Staatsgesetz klagte.
Valliantos kommentierte die Straßburger Entscheidung mit Begeisterung. Er sprach von einem „historischen“ Erfolg mit „übernationaler Bedeutung“ für die Rechte von Homosexuellen. Er betonte dabei, daß die griechischen Parteien alles versucht hätten, dies zu verhindern und unterstrich, daß die Straßburger Entscheidung gegen den politischen Willen der griechischen Gesellschaft und des griechischen Parlaments erfolgte. Valliantos zeigte dabei mit dem Finger auf die griechische Regierung: „Das Urteil ist eine kleine Revolution. Griechenland hat endlich den Streit verloren und die Regierung ist gezwungen, europäisch zu werden.“
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfolgte im Namen eines zweideutigen und mißverstandenen Grundsatzes der Nicht-Diskriminierung. Sie mischt sich in die souveräne Gesetzgebung eines Mitgliedsstaates ein und zwingt diesem auf autoritäre Weise ein ideologisches Diktat auf, das mit dem Etikett „europäisch“ versehen wird. Das Urteil gegen Griechenland stellt in Wirklichkeit ein weiteres emblematisches Beispiel für ein zunehmendes Klima der Repression und der Intoleranz gegenüber den Verteidigern der Ehe zwischen Mann und Frau und der Familie dar.
Text: CR/Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
Wie schon mehrfach erwähnt, arbeitet die Homo-Lobby schon über Jahrzehnte mit durchtriebener Hinterlist. Dass sich nun die Marionetten des Freigeistes des sog. „Menschengerichtshofes“ daran beteiligen, erstaunt kaum mehr. Mit der Entchristlichung Europas geht auch die Förderung einer „Religion der Humanität“ einher, deren Gift bereits tief in die wahrheitsfernen Spass- und Auslebegesellschaften eingesickert ist. Diese Marionetten in Strassburg sind lediglich ein größeres Rädchen im teuflischen Getriebe der Glaubens und Kirchenfeindlichkeit Rousseau’scher Prägung. Moderne „ganz humane“ Form der Fortführung der französischen Revolution mittels heimtückischem Versuch, den Kult des Todes in ein „juristisches Mäntelchen der Anständigkeit“ zu pressen. Ob Massenmordvan ungeborenen beseelten Kindern, Unzucht, Euthanasie; die juristischen Marionetten des Freigeistes werden für jegliche Todsünden „die geeigneten Gesetze“ auftischen, um die Sünde weiterhin süße tun zu lassen. Denn nur so kann es ihnen gelingen, die Wahrheit weiterhin als bitter vorzulügen.
Immer wieder kommen wir die vortrefflichen Worte von Erzbischof Crepaldi von Triest in den Sinn; aktuell auch für den freigeistig deformierten „Menachenrechtsgerichtshof“ zutreffend:
-
„Die Homosexuellen-Lobby definiert jegliche Kritik an ihr in homophob und kriminell um.
Die Homo-Ideologie ist ein HEIMTÜCKISCHES Programm, das sich fortschrittlich und liberal ausgibt, um allen einen Maulkorb aufzusetzen und die Freiheit zu rauben“
-
Wann erkennen wir endlich, dass die EU wie die UN und ihre Institutionen in freimaurerischer Hand sind.
Von hieraus bekommen alle Nationen die Freimaurerei aufgedrückt, welche in den jeweiligen Nationen selbst nie eine Chance hätten mehrheitsfähig zu werden.
Auch der Vatikan ist nun in deren Besitz.
Alles was noch kommt ist logisch und daher vorherzusehen.
So lange wir uns weigern das zu sehen und uns etwas vor machen, leisten wir der Entwicklung Vorschub und setzen die Menschen dieser Macht schutzlos aus.
Genau so ist es!
Wenn man wie Sie (und viele hier) die Hintergründe kennt war klar,wohin die Strategie zielt,die Länder in die Verschuldung zu treiben: ihnen die antichristlichen Doktrinen überzustülpen,also Cash und Rettungsschirm nur,wenn Ihr unsere „Leitkultur“ übernehmt.(„LeiDkultur wäre wohl der bessere Begriff!)