(Salzburg) Der Apostolische Nuntius für Österreich, Erzbischof Paul Zurbriggen leitete dem Salzburger Domkapitel den Dreiervorschlag Roms für die Bestellung des neuen Erzbischofs zu. Für die alte Erzdiözese gilt seit dem Konkordat von 1933 zwischen der Republik Österreich und dem Apostolischen Stuhl in Fortführung eines alten Vorrechts eine Sonderregelung: Nicht das Domkapitel sendet einen Dreiervorschlag nach Rom, an den der Papst nicht gebunden ist, sondern Rom übermittelt dem Domkapitel einen Dreiervorschlag, aus dem die zwölf Domherren den neuen Erzbischof wählen müssen.
Am 4. November hatte Papst Franziskus den Rücktritt von Erzbischof Alois Kothgasser angenommen, der seit 2002 dem Erzbistum vorstand. Ab dem Einlangen des Dreiervorschlages hat das Domkapitel 90 Tage Zeit, die Wahl des 90. Nachfolgers des Heiligen Rupert und 79. Erzbischofs von Salzburg durchzuführen.
Mitglieder des Domkapitels und damit Wähler des Erzbischofs sind:
- Dompropst Dr. Andreas Laun OSFS (Weihbischof von Salzburg, Bischofsvikar für die Seelsorge an Ehe und Familie)
- Domdekan Prälat Dr. Hans-Walter Vavrovsky (Rektor des Bildungszentrum St. Virgil)
- Dompfarrer Prälat Balthasar Sieberer (Domkustos, Generaldekan, Leiter des Seelsorgeamtes)
- Prälat Dr. Matthäus Appesbacher (Bischofsvikar für die Orden und geistlichen Bewegungen)
- Prälat Martin Walchhofer (Rektor des Bildungszentrum Borromäum, Diözesandirektor der Päpstlichen Missionswerke)
- Prälat Dr. Hans Paarhammer (Universitätsprofessor für Kirchenrecht)
- Prälat Dr. Hansjörg Hofer (Generalvikar)
- Prälat Dr. Johann Reißmeier (Bischofsvikar für die Weltkirche und die Ständigen Diakone)
- Dr. Gottfried Laireiter (Regens des Priesterseminars)
- Konsistorialrat Dr. Franz Padinger (Geistlicher Assistent der Katholischen Aktion, Pfarrprovisor von Morzg)
- Dr. Raimund Sagmeister (Rektor des katechetischen Amtes, Professor an der Pädagogischen Hochschule)
- Konsistorialrat Roland Kerschbaum (Diözesankonservator, Pfarrer in Elsbethen)
Die Domherren Sagmeister, Padinger, Laireiter und Kerschbaum nehmen zum ersten Mal an einer Bischofswahl teil.
Der Erzbischof von Salzburg ist seit 1187 Legatus natus und hat damit das Recht Purpur zu tragen, wie es die Kardinäle tun, und dies als einziger „geborener Legat“ auch außerhalb seiner Diözese. Mit dem Westfälischen Frieden ging die Würde eines Primas Germaniae auf ihn über.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
Das zweitvatikanische Konzilsdokument Pastor bonus fordert von denen, die Mitwirkungsrechte bei Bischofsernennungen haben, auf, diese zurückzugeben, ohne dass die Republik Östereich oder die Bundesrepublik Deutschland jemals Anstalten gemacht hätten dies zu tun, und ohne dass die österreischischen und deutschen Bischöfe sich jemals bemüht hätten dies zu erreichen, dieses mittlalterliche Relikt des Investiturstreites ist diesen Bischöfen recht, die Absichten Roms bestmöglich zu durchkreuzen. Bei diesen Bischofswahlen handelt es sich um ein Instrument das es dem Kaiser ermöglichen sollte, auf die Bischofsbestellungen Einfluss zu nehmen.
Hallo wickerl,
kannst Du mir bitte auf die Sprünge helfen? Worauf genau beziehst Du Dich mit Deiner Aussage?
Pastor Bonus ist ja von 1988 und demnach kein „zweitvatikanisches Konzilsdokument“.
Wo in Pastor Bonus steht diese „Forderung zur Rückgabe der Mitwirkungsrechte bei Bischofsernennungen“? Ich habe beim Überfliegen von Pastor Bonus nichts dazu gefunden…
Oder meinst Du ein ganz anderes Dokument? Könntest Du das bitte nochmals checken?
Vielen Dank!
PigRace