(Paris) Francois Hollande befindet sich genau anderthalb Jahre im Amt. Erst am 15. Mai 2012 war er in den Élysée-Palast, den Amtssitz des französischen Staatspräsidenten eingezogen. Doch wie kein anderer Präsident vor ihm ruinierte er in einem atemberaubenden Tempo sein Image und seine Beliebtheit beim Volk. Die Arbeitslosigkeit steigt und mit seiner kulturkämpferischen Unnachgiebigkeit bei der Legalisierung der „Homo-Ehe“ brachte er eine ganze Volksbewegung gegen sich auf. In den Meinungsumfragen stürzt Hollande seit einem Jahr ab und das massiv. Neue, immer noch schlechtere Werte sind den französischen Medien kaum mehr eine Notiz wert. Laut jüngster Umfrage von YouGov, durchgeführt im Auftrag der Huffington Post und von iTele sehen nur mehr 15 Prozent der Franzosen die Arbeit ihres Präsidenten positiv.
Totalzusammenbruch in Umfragen
76 Prozent stehen Hollande negativ bis sehr negativ gegenüber. Neun Prozent enthielten sich einer Meinungsäußerung. Die beiden Hauptursachen für das Negativimage wurden bereits genannt. Hollande war ausgezogen, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sich aber weiter zugenommen hat. Statt dessen zettelte er aus ideologischen Gründen einen radikalen Kulturkampf gegen das eigene Volk an. Von einer traditionalistischen Katholikin wurde Manif pour tous, die derzeit größte Bürgerbewegung in Europa ins Leben gerufen. Vor allem unter Christen pocht man bisher vergebens auf die Anerkennung der Gewissensfreiheit.
Hollande zögerte dabei nicht, Polizei und Staatsanwaltschaft gegen seine Gegner einzusetzen. Ein Makel, den er nicht mehr loszuwerden scheint. Die Öffentlichkeit reagiert sensibel auf die Härte, mit der Oppositionelle behandelt werden. Auch David van Hemelryck wurde von der Polizei festgenommen, aufs Revier gebracht und offiziell wegen„exzessiver“ Kritik am Präsidenten verwarnt. Ähnlich erging es bereits zahlreichen anderen Kritikern des Präsidenten. Bei der Gedenkfeier für die Gefallenen am 11. November hatte van Hemelryck in der Nähe der Gedenkfeier ein Auto gefahren mit der Aufschrift: „Hollande tritt zurück“. Die Rücktrittsaufforderung war gleichzeitig eine Internetadresse.
Neue Töne: Fraktionssprecher zeigt Verständnis für Bürgermeister
Angesichts der jüngsten Proteste gegen das sozialistische Staatsoberhaupt vom 11. November scheint der sozialistische Fraktionssprecher im Senat, Francois Rebsamen, die harte Parteilinie etwas abschwächen zu wollen: „Wir hindern niemanden daran, zu demonstrieren und zu protestieren. Wir haben weder die Macht noch den Willen dazu, allerdings wie am 11. November kann man es nicht machen. Die Gesetze sind einzuhalten: wenn sie beschlossen wurden, sind sie Gesetze der Republik, und sind anzuwenden, auch wenn sie nicht gefallen sollten“. Dann aber zeigte Rebsamen Gesprächsbereitschaft: „In Wirklichkeit kann man die Schwierigkeiten einiger [Bürgermeister] mit der Ehe für alle [Homo-Ehe] aus Glaubens- und Gewissensgründen verstehen. Ich denke, man könnte soweit kommen, eine Gewissensklausel zu garantieren.“
Ja zur Gewissensfreiheit?
Das sind ganz neue Töne. Bisher wurde von der Sozialistischen Partei, der sozialistischen Parlamentsmehrheit, der sozialistischen Regierung und dem sozialistischen Staatspräsidenten gerade die Gewissensfreiheit kategorisch abgelehnt. Im linksliberalen Frankreich wollte man ein Gesetz schaffen, das für alle zu gelten hatte. Es war ein ideologischer Feldzug, der für die „Homo-Ehe“ geführt wurde. In zahlreichen Stellungnahmen des vergangenen Frühjahrs war die Genugtuung sozialistischer Exponenten unüberhörbar, gerade die Gegner ihrer Ideologie durch das Gesetz zu zwingen.
Rebsamen äußerte seine Öffnung in einem Gespräch mit der Journalistin Ruth Elkrief. Die Journalistin war entsprechend überrascht und fragte umgehend nach: „Aber die Gewissensklausel wurde im Zusammenhang mit der Homo-Ehe ausdrücklich abgelehnt.“ „Ja, so Rebsamen, „aber einige berufen sich auf sie, und ich kann verstehen, daß man an die Gewissensfreiheit appelliert, wenn es sich um eine Frage von solcher Bedeutung handelt.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Tempi
Der Protest der Aufrechten hat also doch, wenn auch in kleinem Umfang, eine gewisse Wirkung erzeugt. Das steht zu dem hier verbreiteten vorauseilenden Gehorsam gegenüber bestimmten Verbänden in Widerspruch.
Obwohl man dies als Christ nicht tun sollte, ist es mir doch eine große Freude zu sehen, wie dieser aggressive, fanatische Neo-Stalinist langsam aber sicher dabei ist, flach aufs Gesicht zu fallen. Der Herr möge mir verzeihen.
Lesen, beten Sie die Psalmen, in ungekürzter, unzensierter Fassung, und Sie werden lernen, sich reinen Herzens über Niederlagen der Feinde Gottes zu freuen.
Die Agnostiker und Atheisten der Sozialisten können nicht einseitig für sich in allen möglichen Bereichen Gewissensfreiheit einfordern, jedoch gläubigen Christen diese in bezug auf die „Homoehe“ verwehren. Anhand dieses Schnellschuß‘ hat der Grand Orient de France offenbart, wohin die Reise gehen soll, nämlich in einen ganz und gar nicht toleranten Gesinnungsstaat. Mit Rücksichtnahme auf die großen Proteste wird man sozialistischerseits wieder auf die Frosch-im-Kochtopf-Methode bzw. Salamitaktik umstellen.
Die ganz gem. der glaubens- und kircheneindlichen französischen Revolution handelnde Regierung unter Präsident Hollande erleidet nun offenbar samt ihrer „Religion der Vernunft“ einen Schiffbruch. Es ist gerade in dieser Phase nun wichtig, dass insbesondere die Katholiken Frankreichs weiter vehement gegen die aufgezwungenen „Gesetze“ des Kultes des Todes Widerstand leisten. Dazu aus
KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
ERWÄGUNGEN ZU DEN ENTWÜRFEN
EINER RECHTLICHEN ANERKENNUNG
DER LEBENSGEMEINSCHAFTEN
ZWISCHEN HOMOSEXUELLEN PERSONEN
-
[.…]
10. Wenn alle Gläubigen verpflichtet sind, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben, dann sind es die katholischen Politiker in besonderer Weise, und zwar auf der Ebene der Verantwortung, die ihnen eigen ist. Wenn sie mit Gesetzesvorlagen zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften konfrontiert werden, sind folgende ethische Anweisungen zu beachten.
Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung.
Wenn ein Gesetz zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muss der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun: Es handelt sich hier um die Pflicht, für die Wahrheit Zeugnis zu geben. Wenn es nicht möglich wäre, ein Gesetz dieser Art vollständig aufzuheben, könnte es ihm mit Berufung auf die in der Enzyklika Evangelium vitae enthaltenen Anweisungen « gestattet sein, Gesetzesvorschläge zu unterstützen, die die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der öffentlichen Moral vermindern ». Voraussetzung dafür ist, dass sein « persönlicher absoluter Widerstand » gegen solche Gesetze « klargestellt und allen bekannt » ist und die Gefahr des Ärgernisses vermieden wird.(18) Dies bedeutet nicht, dass in dieser Sache ein restriktiveres Gesetz als ein gerechtes oder wenigstens annehmbares Gesetz betrachtet werden könnte. Es geht vielmehr um einen legitimen und gebührenden Versuch, ein ungerechtes Gesetz wenigstens teilweise aufzuheben, wenn die vollständige Aufhebung momentan nicht möglich ist.
11. Nach der Lehre der Kirche kann die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen. Das Gemeinwohl verlangt, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen. Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder deren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu einem Modell in der gegenwärtigen Gesellschaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören. Die Kirche kann nicht anders, als diese Werte zu verteidigen, für das Wohl der Menschen und der ganzen Gesellschaft.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 3. Juni 2003, dem Gedenktag der heiligen Märtyrer Karl Lwanga und Gefährten.
Joseph Card. Ratzinger
Präfekt
Angelo Amato, S.D.B.
Titularerzbischof von Sila
Sekretär
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Schliesslich noch ein Zitat von Papst Leo XIII.:
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„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!“
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Das geschieht diesem Verbrecher recht. Wir sind nur noch von kleinen Hitlers und Stalins umgeben. Wie viele Millionen Menschen müssen in Frankreich denn noch auf die Straße gehen?
Oder wird man sie ermorden wie damals in der Vendée? Damit hat ja der französische Staat Übung!