(Brüssel) Nun liegt das Endergebnis für das Europäische Bürgerbegehren One of Us – Einer von uns vor. Insgesamt haben 1.849.847 EU-Bürger die erste Petition für den Schutz ungeborener Kinder unterschrieben. Die direktdemokratische Initiative wurde zu einem außerordentlichen Erfolg. Vom Europäischen Parlament wurden eine Million Unterschriften verlangt. Gesammelt wurden fast das doppelt so viel Unterschriften. Die in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten gesammelte Unterstützung könne vom Europäischen Parlament nicht mehr ignoriert werden, sind sich die Initiatoren von One of Us – Einer von uns sicher.
1.849.847 Unterschriften für „One of Us“ und die Anerkennung der ungeborenen Kinder
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Katholisches war die erste katholische Publikation, die das Pontifikat von Papst Franziskus kritisch beleuchtete, als andere noch mit Schönreden die Quadratur des Kreises versuchten.
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Ein grosser Erfolg und ein grosser Schritt in Richtung Eindämmung der mörderischen Abtreibungsmaschinerie. Freilich werden die „ganz humanen“ Verfechter des Baby-coastes mit all ihnen zur Verfügung stehenden politischen und wirtschaftlichen Mittel versuchen, dieses überwältigende Zeugnis gegen den Kult des Todes klein- bzw. schlechtzureden. Doch aufgrund der fast doppelten Anzahl der geforderten Unterschriften dürfte ihnen dies nun nicht mehr so leicht fallen.
Der folgende Auszug aus dem Dokument „Donum Vitae“ der Glaubenskongregation aus dem Jahre 1987 ( unter dem damaligen Kardinal Ratzinger als Präfekten !) unterstreicht die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens von der Empfängnis:
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„Ein menschliches Wesen muss vom Augenblick der Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden, und infolgedessen muss man ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen menschlichen Wesens auf Leben“
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Daher muss auch wieder der Mord an ungeborenen beseelten Kindern als das benannt werden, was er auch ist; ein verabscheungswürdiges Verbrechen ( Katechismus !) und darf keinesfalls weiter einen wie auch immer angedachten „Rechtsstatus“ erfahren.
Aus der Enzyklika „Evangelium vitae“ des sel. Papst Johannes Paul II.:
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„Unsere Aufmerksamkeit will sich aber im besonderen auf eine andere Art von Angriffen„konzentrieren, die das werdende und das zu Ende gehende Leben betreffen,
Angriffe, die „im Vergleich zur Vergangenheit neue Merkmale aufweisen und ungewöhnlich ernste Probleme aufwerfen:„deshalb, weil die Tendenz besteht, daß sie im Bewußtsein der Öffentlichkeit den »Verbrechenscharakter« verlieren und paradoxerweise »Rechtscharakter« annehmen, so daß eine regelrechte„gesetzliche Anerkennung durch den Staat und die darauf folgende Durchführung mittels des kostenlosen Eingriffs durch das im Gesundheitswesen tätige Personal„verlangt wird.
[.…]
Das Recht auf Abtreibung, Kindestötung und Euthanasie zu fordern und es gesetzlich anzuerkennen heißt der menschlichen Freiheit eine „perverse, abscheuliche Bedeutung „zuzuschreiben: nämlich die einer„absoluten Macht über die anderen und gegen die anderen. „Aber das ist der Tod der wahren Freiheit: »Amen, amen, das sage ich euch: Wer die Sünde tut, ist Sklave der Sünde[/« („Joh„8, 34).
„»Ich muß mich vor deinem Angesicht verbergen“« („Gen „4, 14): „die Verfinsterung des Sinnes für Gott und den Menschen“
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Diese Leistung wurde in der Bundesrepublik (und wohl auch andern Orts) ohne bzw. ohne nennenswerte Unterstützung der kirchlichen Leitungen erbracht. Dort ist man mehr mit der Ränderpflege im Sinne des gegenwärtigen Kurses im Vatikan beschäftigt. Die Tötung Ungeborener rangiert dort „unter ferner liefen“.