Erzbischof Müller bekräftigt nach Freiburger Vorpreschen erneut Unauflöslichkeit der Ehe


Glaubenspräfekt Gerhard Ludwig Müller bekräft erneut Unauflöslichkeit der Ehe(Rom) Kuri­en­erz­bi­schof Ger­hard Lud­wig Mül­ler, der Prä­fekt der römi­schen Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, hat erneut die gel­ten­de kirch­li­che Leh­re zur Unauf­lös­lich­keit der Ehe bekräf­tigt. Er ließ dazu in der Vati­kan­zei­tung Osser­va­to­re Roma­no den bereits im Juni die­ses Jah­res in der Tages­post erschie­ne­nen Bei­trag (sie­he eige­nen Bericht) ver­öf­fent­li­chen. Damit erhal­ten sei­ne Aus­füh­run­gen nicht nur für den deut­schen Sprach­raum Bedeu­tung, son­dern für die Weltkirche. 

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Erz­bi­schof Mül­ler führt dar­in aus, daß es kei­ner­lei Mög­lich­keit der Zulas­sung wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ner zu den Sakra­men­ten gibt. In die­ser Fra­ge kön­ne es kei­ne Aus­nah­men geben, auch kön­ne man die Ent­schei­dung dar­über nicht einer Gewis­sens­ent­schei­dung der Betrof­fe­nen über­las­sen oder mit Ver­weis auf „Barm­her­zig­keit“ rechtfertigen.

Aus­sa­gen von Papst Fran­zis­kus, der Ende Juli auf dem Rück­flug vom Welt­ju­gend­tag in Hin­blick auf wie­der­ver­hei­ra­te­te Katho­li­ken von einer „Zeit der Gna­de“ gespro­chen hat­te, was viel­fach als bevor­ste­hen­der Kurs­wech­sel der Kir­che in die­ser Fra­gen inter­pre­tiert wor­den war, sowie das Frei­bur­ger Vor­pre­schen (sie­he eige­nen Bericht) hat­ten für Unru­he und Ver­wir­rung inner­halb der katho­li­schen Kir­che gesorgt. Mit sei­ner aus­führ­li­chen Stel­lung­nah­me bezieht der Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on mit Klar­heit Stel­lung und bekräf­tigt die katho­li­sche Leh­re über das Ehe­sa­kra­ment. Der Auf­satz ist eine offen­sicht­li­che Ant­wort auf die Frei­bur­ger Hand­rei­chung und vor allem auf in der deut­schen Kir­che laut­ge­wor­de­ne Wün­sche und For­de­run­gen nach „fle­xi­blen“ Lösun­gen, die der Glau­bens­über­lie­fe­rung wiedersprechen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Sacri Palazzi

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

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16 Kommentare

  1. Und mit wel­cher Kon­se­quenz haben die Ver­ant­wort­li­chen für die anti­ka­tho­li­sche Frei­bur­ger Hand­rei­chung zu rech­nen? Oder wur­de das gül­ti­ge Kir­chen­recht von Fran­zis­kus außer Kraft gesetzt??

    Got­tes und Mari­ens Segen auf allen Wegen

  2. Kann mich erin­nern, wie kreuz​.net über den dama­li­gen Regens­bur­ger Bischof Mül­ler gelä­stert hat, da er das jung­fräu­li­che Gebä­ren Mari­ens sowie das Dog­ma vom Altar­sa­kra­ment und die Auf­er­ste­hung Chri­sti geleug­net oder nahe­zu geleug­net hat. Nun, das mag alles rich­tig sein. Aber, wenn einer zum Groß­in­qui­si­tor beru­fen wird – und er wur­de beru­fen, weil er sich gegen der­zei­ti­ge Ket­zer-Bischö­fe was zu sagen traut -, dann ver­tei­digt er eben auch die Leh­re. Dann ist die Ver­gan­gen­heit (Mül­ler hat­te ja bei Leh­mann habi­li­tiert) wurscht. Ich hat­te des­halb damals bereits behaup­tet, dass es kei­nen Grund zur Auf­re­gung gibt. 

    Es setz­te übri­gens auch Kai­se­rin Theodo­ra, die Frau Kai­ser Justi­ni­ans, Papst Vigi­li­us durch, da er wie sie ein Anhän­ger des Mono­the­le­tis­mus war. Doch kaum war Vigi­li­us Papst, war er sich des­sen bewusst, änder­te sei­ne Mei­nung und ver­tei­dig­te den Dyo­the­le­tis­mus. Nun, ich bezog das damals auf Erz­bi­schof Mül­ler. Bei Papst Fran­zis­kus ist mir da aber tat­säch­lich etwas ban­ge. Nicht, weil er die Leh­re ände­ren könn­te (kann er nicht), son­dern weil er mit­tels sei­ner selt­sa­men Anspra­chen, viel­leicht sogar durch Anord­nung einer libe­ra­len Pasto­ral, zu deren Ver­wäs­se­rung bei­tra­gen kann. Da ist es gut, dass EB Mül­ler ab und zu Klar­text redet.

    • »> Dann ist die Ver­gan­gen­heit (Mül­ler hat­te ja bei Leh­mann habi­li­tiert) wurscht.

      So wurscht ist die Ver­gan­gen­heit nicht, wenn die­se frag­wür­di­gen The­sen wei­ter­hin unver­än­dert auf­ge­legt und nicht kor­ri­giert wer­den. Dabei wäre es doch ein Leich­tes, miss­ver­ständ­li­che Aus­sa­gen zu erläu­tern oder gege­be­nen­falls zurückzunehmen.

    • Ich fin­de man ver­gleicht da Äpfel und Birnen.
      Mül­lers Häre­si­en ste­hen in sei­nem Buch, die­se zu revi­die­ren wäre eigent­lich sei­ne Pflicht.
      Sei­ne Äuße­run­gen zur Ehe ent­spre­chen dem Dog­ma der Kir­che, was soll er in sei­ner Posi­ti­on auch ande­res sagen.
      Er wird für mich dadurch kein Stück glaubwürdiger.
      Im Gegen­teil, hät­te er die Pflicht, sei­ne deut­schen Amts­brü­der die sol­che Schis­men vor­be­rei­ten und ja anschei­nend auch prak­ti­zie­ren, streng zur Räson zu rufen.
      Das er das kann, hat er ja hin­rei­chend bewie­sen in der Aus­gren­zung der Piusbruderschaft.
      Hier ist der wer­te Herr mit Wort und Tat schnell­stens zur Stelle.
      Ein paar kon­ser­va­ti­ve Sprü­che des Herrn Mül­ler, machen eben aus einem Bock noch lan­ge kei­nen Gärtner.

  3. Der Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on soll­te sich auch so schnell als mög­lich dar­um küm­mern, http://​www​.augu​sti​ner​kir​che​-wuerz​burg​.de/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​/​t​h​e​m​e​n​/​i​t​e​m​s​/​k​r​a​n​k​e​n​k​o​m​m​u​n​i​o​n​.​h​tml Oder ist der Leib und das Blut Got­tes unse­res Herrn nichts mehr wert????

    Also ich wer­de die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on sicher dar­über informieren.

  4. @ Armin
    Die heu­ti­gen Augu­sti­ner „OSA“ hie­ßen bis ins letz­te Jahr­hun­dert hin­ein in ihrer Ordens­na­men­ab­kür­zung „OESA“. Wel­cher ihrer ver­stor­be­nen Mit­brü­der wur­de im 16. Jahr­hun­dert in der deut­schen Ordens­pro­vinz, und in der Fol­ge dar­über hin­aus, bekannt durch sei­nen Ordens­aus­tritt, sei­ne kin­der­rei­che Ehe mit einer gleich­falls ihrem Orden ent­sprun­ge­nen Non­ne, sei­nen soge­nann­ten refor­ma­to­ri­schen Mei­nun­gen, Ansich­ten und Taten: der Kreis schließt sich!

  5. Bereits im Jah­re 1994 hat die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on unter dem dama­li­gen Kar­di­nal Ratzinger
    kei­ne Schlupf­lö­cher offengelassen:
    -

    KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
    SCHREIBEN AN DIE BISCHÖFE
    DER KATHOLISCHEN KIRCHE
    ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG
    VON WIEDERVERHEIRATETEN
    GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN
    -
    7. “Die irri­ge Über­zeu­gung von wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen, zum eucha­ri­sti­schen Tisch hin­zu­tre­ten zu dür­fen, setzt nor­ma­ler­wei­se vor­aus, daß dem per­sön­li­chen Gewis­sen die Macht zuge­schrie­ben wird, in letz­ter Instanz auf der Grund­la­ge der eige­nen Überzeugung(15) über das Bestehen oder Nicht­be­stehen der vor­aus­ge­hen­den Ehe und über den Wert der neu­en Ver­bin­dung zu entscheiden“.
    Eine sol­che Auf­fas­sung ist jedoch unzulässig(16).
    Die Ehe stellt näm­lich wesent­lich eine öffent­li­che Wirk­lich­keit dar, weil sie das Abbild der bräut­li­chen Ver­ei­ni­gung zwi­schen Chri­stus und sei­ner Kir­che ist und die Urzel­le und einen wich­ti­gen Fak­tor im Leben der staat­li­chen Gesell­schaft bildet.

    8. Es ist gewiß wahr, daß das Urteil, ob die Vor­aus­set­zun­gen für einen Hin­zu­tritt zur Eucha­ri­stie gege­ben sind, vom rich­tig geform­ten Gewis­sen getrof­fen wer­den muß.
    Es ist aber eben­so wahr, daß der Kon­sens, der die Ehe kon­sti­tu­iert, nicht eine blo­ße Pri­vatent­schei­dung ist, weil er für jeden Part­ner und das Ehe­paar eine spe­zi­fisch kirch­li­che und sozia­le Situa­ti­on konstituiert.
    Das Gewis­sen­s­ur­teil über die eige­ne ehe­li­che Situa­ti­on betrifft daher nicht nur die unmit­tel­ba­re Bezie­hung zwi­schen Mensch und Gott, “als ob man ohne die kirch­li­che Ver­mitt­lung, die auch die im Gewis­sen ver­bind­li­chen kano­ni­schen Nor­men ein­schließt, aus­kom­men könnte“.
    Die­sen wich­ti­gen Aspekt nicht zu beach­ten, wür­de bedeu­ten, die Ehe fak­tisch als Wirk­lich­keit der Kir­che, das heißt als Sakra­ment, zu leugnen.

    9. Indem das Apo­sto­li­sche Schrei­ben Fam­li­ia­ris con­sor­tio die Hir­ten dar­über hin­aus ein­lädt, die ver­schie­de­nen Situa­tio­nen der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen gut zu unter­schei­den, erin­nert es auch an den Zustand jener, die die sub­jek­ti­ve Gewis­sens­über­zeu­gung haben, daß die frü­he­re, unheil­bar zer­stör­te Ehe nie­mals gül­tig war(17).
    Es ist unbe­dingt auf dem von der Kir­che fest­ge­leg­ten Weg des äuße­ren Bereichs zu prü­fen, ob es sich objek­tiv um eine ungül­ti­ge Ehe han­delt. Wäh­rend die Dis­zi­plin der Kir­che die aus­schließ­li­che Kom­pe­tenz der Ehe­ge­rich­te bezüg­lich der Prü­fung der Gül­tig­keit der Ehe von Katho­li­ken bekräf­tigt, bie­tet sie auch neue Wege, um die Ungül­tig­keit einer vor­aus­ge­hen­den Ver­bin­dung zu bewei­sen, und zwar mit dem Ziel, jede Abwei­chung der Wahr­heit, die im pro­zes­sua­len Weg nach­weis­bar ist, von der objek­ti­ven, vom rech­ten Gewis­sen erkann­ten Wahr­heit so weit wie mög­lich auszuschließen(18).
    Das Befol­gen des Urteils der Kir­che und die Beob­ach­tung der gel­ten­den Dis­zi­plin bezüg­lich der Ver­bind­lich­keit der für eine gül­ti­ge Ehe unter Katho­li­ken not­wen­di­gen kano­ni­schen Form ist das, was dem geist­li­chen Wohl der betrof­fe­nen Gläu­bi­gen wahr­haft nützt.
    Die Kir­che ist näm­lich der Leib Chri­sti, und Leben in der kirch­li­chen Gemein­schaft ist Leben im Leib Chri­sti und Sich-Näh­ren vom Leib Christi.
    Beim Emp­fang des Sakra­men­tes der Eucha­ri­stie kann die Gemein­schaft mit Chri­stus, dem Haupt, nie­mals von der Gemein­schaft mit sei­nen Glie­dern, d.h. mit sei­ner Kir­che getrennt werden*.
    Des­halb ist das Sakra­ment unse­rer Ver­ei­ni­gung mit Chri­stus auch das Sakra­ment der Ein­heit der Kirche.
    Ein Kom­mu­nion­emp­fang im Gegen­satz zu den Nor­men der kirch­li­chen Gemein­schaft ist des­halb ein in sich wider­sprüch­li­cher Akt.
    Die sakra­men­ta­le Gemein­schaft mit Chri­stus beinhal­tet den Gehor­sam gegen­über der Ord­nung der kirch­li­chen Gemein­schaft, auch wenn dies manch­mal schwie­rig sein kann, und setzt die­sen vor­aus; sie kann nicht in rech­ter und frucht­ba­rer Wei­se erfol­gen, wenn sich ein Glau­ben­der, der sich Chri­stus direkt nähern möch­te, die­se Ord­nung nicht wahrt.“
    -

  6. Ja, schön dass Mül­ler das bekräf­tigt. Aber was folgt dar­aus? Muss Frei­burg die Hand­rei­chung zurück­zie­hen? Wer­den die, die sie ver­bro­chen haben samt dem häre­ti­schen Herrn Admi­ni­stra­tor sofort aus ihren Ämtern ent­fernt? Nein! All das geschieht nicht. Die Glau­ben­kon­gre­ga­ti­on pro­du­ziert papier und damit hta sich’s. Mül­ler geht wie­der in sein vati­ka­ni­schen Bett­chen und Robert treibt wei­ter, was er will. Mül­ler hät­te die Kom­pe­tenz, die sofor­ti­ge Rück­nah­me die­ses Schand­pa­piers zu for­dern. Hät­te, hät­te, könn­te, soll­te, tja, wenn man nur ernst­haft wollte…

  7. Wie sag­te Papst Fran­zis­kus: In der von Refle­xi­on y Libe­r­aci­on ver­öf­fent­li­chen Nie­der­schrift der mit­ge­schrie­be­nen Noti­zen for­der­te der Papst die Ordens­leu­te auf, die „Türen zu öff­nen“. Ent­schei­dend sei, daß man „vor­wärts gehe“ und „auf­rütt­le“. Dabei wer­de man auch Feh­ler machen. Das sei aber nicht wich­tig. Es sei auch nicht wich­tig, wenn dann ein Brief der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on kom­me mit der Ermah­nung, dies gesagt oder jenes gedacht zu haben, denn ent­schei­dend sei „vor­wärts“ zu gehen. Es sei ihm lie­ber eine Kir­che, die Feh­ler macht, als eine, die durch ihre Ver­schlos­sen­heit krank werde.
    https://​katho​li​sches​.info/​2​0​1​3​/​0​6​/​1​1​/​p​a​p​s​t​-​f​r​a​n​z​i​s​k​u​s​-​u​b​e​r​-​h​o​m​o​-​l​o​b​b​y​-​g​n​o​s​i​s​-​u​n​d​-​r​e​s​t​a​u​r​a​t​i​v​e​-​k​r​a​f​t​e​-​i​n​-​d​e​r​-​k​i​r​c​he/
    Rom wird nichts unter­neh­men, gegen die­sen deut­schen Alleingang.

  8. Die­se Aus­sa­ge Mül­lers soll doch nichts berich­ti­gen. Sie soll nur eine schein­ba­re Ruhe im Kir­chen­volk erreichen.
    Jetzt im Zeit­al­ter der Har­mo­ni­sie­rung, Schön­fär­be­rei und Gleich­ma­che­rei ist jede Unru­he, sind alle Unter­schie­de uner­wünscht. Eine Bit­te oder gar eine For­de­rung um Rück­nah­me der Frei­bur­ger Vor­stö­ße, bräch­te doch nur wie­der die uner­wünsch­te Unru­he. Mül­ler han­delt ganz im Sin­ne des west­li­chen Glo­ba­lis­mus, eben­so natür­lich Rom.

  9. Hat kei­ner sei­nen gan­zen Text gele­sen? Erz­bi­schof Mül­ler eröff­net dar­in im letz­ten Absatz ganz klar einen Son­der­weg für Ehe­bre­cher, die er im gan­zen Text so nicht nennt, um in „Ver­bin­dung mit Gott“ zu trennen.
    http://de.radiovaticana.va/news/2013/10/22/erzbischof_m%C3%BCller_zur_seelsorge_f%C3%BCr_wiederverheiratete_geschiedene_-/ted-739577
    Dass sie sich fürch­ten , müs­sen weil sie in fort­ge­setz­ter Tod­sün­de leben und sich unbe­dingt bekeh­ren müs­sen und zwar sofort, den wenn sie tot umfal­len, kom­men sie mit ihrem unbe­reu­ten Ehe­bruch in die Höl­le, das steht auch nir­gends. Ihnen das zu sagen, wäre wah­re Barmherzigkeit.

  10. ich bin erschrocken über die­se Ansicht des Bischof und damit der Kirche!
    Jesus sag­te: rich­tet nicht, auf das ihr nicht gerich­tet wer­det – hier wird gerich­tet und geur­teilt: das Urteil lau­tet – kei­ne Teil­nah­me am Leib und Blut Jesu und damit kei­ne Teil­ha­be an ihm
    dabei wird jeden Sonn­tag gebe­tet: ver­gib mir, wie auch ande­ren ver­ge­be. Jeses ant­wor­tet auf die Fra­ge des ver­ge­bens: 7 x 70 x
    Nie­man­dem soll­te der Weg zu Gott und zu sei­nem Sohn ver­sperrt wer­den – die kath Kir­che tut es aber. Mit wel­chem Recht? das Recht, das die Kir­che geschrie­ben hat?
    Ist nicht die ver­ge­be­ung und Gna­de Got­tes höher als das Kirchenrecht.
    Ich den­ke, man soll­te es jedem selbst über­las­sen, ob er am Abend­mahl teil­neh­men – und das urtei­len dem über­las­sen, der gesagt „ich bin der Weg und das Leben – niemnd kommt zum Vater, denn durch mich“ erent­schei­det und nicht die Men­schen in der Kir­che, egal wel­ches Amts sie bekleiden

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