Ermittlungen gegen katholischen Arzt wegen Behinderung einer Kindestötung durch selektive Abtreibung


Gegen Arzt Mark Hobart wir wegen versuchter Behinderung einer Abtreibung ermittelt(Can­ber­ra) Der austra­li­sche Arzt Mark Hobart mach­te von sei­nem Recht auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung Gebrauch. Weil er dem Ehe­paar kei­nen Abtrei­bungs­arzt nann­te, der das unge­bo­re­ne Kind des Ehe­paars töten wür­de, nur weil es ein Mäd­chen war („Ich ken­ne kei­nen, der so etwas tun wür­de“), wird nun gegen den Arzt ermittelt.

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Der Arzt aus Mel­bourne steht unter Ermitt­lung und ris­kiert sei­ne Arzt­zu­las­sung zu ver­lie­ren, weil er eine selek­ti­ve Abtrei­bung zu ver­hin­dern ver­such­te. Ein indi­sches Ehe­paar such­te den austra­li­schen Arzt Mark Hobart auf, weil die Frau in der 19. Woche schwan­ger war. Als das Ehe­paar erfuhr, daß es sich um ein Mäd­chen han­del­te, woll­te es das unge­bo­re­ne Kind töten las­sen. Hobart lehn­te aus Gewis­sens­grün­den ab. Das Gesetz ver­langt bei Gewis­sens­ver­wei­ge­rung, daß der ver­wei­gern­de Arzt an einen abtrei­bungs­be­rei­ten Arzt wei­ter­ver­mit­telt. Hobart nann­te dem Ehe­paar kei­nen ande­ren Arzt, „weil alle mei­ne Kol­le­gen gegen selek­ti­ve Abtrei­bung sind“. Das nütz­te ihm nichts. Im April ent­schied der Medi­cal Board des Staa­tes Vic­to­ria, gegen den Arzt zu ermitteln.

Extremes Abtreibungsgesetz

Das austra­li­sche Abtrei­bungs­ge­setz in sei­ner aktu­el­len Fas­sung aus dem Jahr 2008 ver­wei­gert Kran­ken­schwe­stern und Pfle­ge­per­so­nal das Recht auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung. Eine Wei­ge­rung an Abtrei­bung mit­zu­wir­ken, wird aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen. Das Gesetz gesteht Ärz­ten zwar die Gewis­sens­ver­wei­ge­rung zu, zwingt sie aber, Frau­en, die ihr unge­bo­re­nes Kind töten las­sen wol­len, einen Abtrei­bungs­arzt zu nen­nen. Seit der Ein­füh­rung des neu­en Geset­zes, das von Lebens­recht­lern als „extrem“ bezeich­net wird, haben Spät­ab­trei­bun­gen zum Bei­spiel am Roy­al Women’s Hos­pi­tal um 600 Pro­zent zuge­nom­men. Im Bun­des­staat Vic­to­ria wird jähr­lich nach offi­zi­el­len Anga­ben jede fünf­te Schwan­ger­schaft durch Tötung des unge­bo­re­nen Kin­des beendet.

Gegen Arzt wird ermittelt – Behinderung der Tötung ungeborener Kinder

Als Hobart in Erfah­rung brach­te, daß das indi­sche Ehe­paar sein unge­bo­re­nes Mäd­chen durch einen ande­ren Arzt töten ließ, erstat­te­te er bei der Ärz­te­kam­mer Anzei­ge wegen selek­ti­ver Abtrei­bung. Der Medi­cal Board unter­nahm jedoch nichts in der Sache, da das Gesetz die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der bis zur 24. Schwan­ger­schafts­wo­che erlaubt und die selek­ti­ve Abtrei­bung nicht expli­zit ver­bie­tet. Statt des­sen wur­den Ermitt­lun­gen gegen Hobart ein­ge­lei­tet, weil er, wie er selbst in sei­ner Anzei­ge dar­ge­legt hat­te, die Frau, die eine Abtrei­bung woll­te, nicht an einen Abtrei­bungs­arzt wei­ter­ver­mit­telt hat­te. Ermit­telt wird nicht gegen den Abtrei­bungs­arzt, der ein unge­bo­re­nes Kind nur des­halb töte­te, weil es ein Mäd­chen ist, und weil das des­sen Eltern so woll­ten. Ermit­telt wird gegen den katho­li­schen Arzt, wegen Behin­de­rung einer Kindestötung.

Hobart ris­kiert nun sei­nen Beruf zu ver­lie­ren. Eine anony­me Unter­su­chungs­kom­mis­si­on des Medi­al Board ermit­telt. Vor die­ser kann sich Hobart wegen ihrer Anony­mi­tät nicht recht­fer­ti­gen. Die ein­zi­ge Ver­tei­di­gungs­mög­lich­keit sind schrift­li­che Dar­stel­lun­gen. „Man bekommt da schon Zwei­fel in einer so ungu­ten Situa­ti­on. Aber ich kann kei­nen Grund fin­den, wes­halb ich die­sem Gesetz gehor­chen soll­te. Es ist ein­fach nur ungerecht.“

Hobart beton­te auch gegen­über dem Medi­cal Board, daß „für die katho­li­sche Kir­che jeder, der an einer Abtrei­bung mit­wirkt oder Hil­fe zur Abtrei­bung lei­stet, einen Tod­sün­de begeht“. In sei­ner Ver­tei­di­gungs­schrift an die Ärz­te­kam­mer schrieb er, daß „Ver­nunft und Logik zum Schluß kom­men las­sen, daß Abtrei­bung Mord ist“. Eine Posi­ti­on, für die der Arzt Mark Hobart seit lan­gem bekannt ist. Viel­leicht war gera­de auch die­se Posi­ti­on Hobarts mit dafür aus­schlag­ge­bend, daß nun gegen ihn ermit­telt wird.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Una Fides

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