Voraussetzung für eine Kindeswegnahme in Deutschland


Schul­un­ter­richt zu Hau­se e.V.  äußert sich in einem Rund­schrei­ben über die recht­li­chen Vor­aus­set­zung in Deutsch­land für eine Kin­des­weg­nah­me. Anlaß für die Stel­lungs­nah­me ist die Ver­schlep­pung von vier Kin­dern durch das darm­städ­ter Jugend­amt (Sie­he eige­nen Bericht).

Anzei­ge

Wir doku­men­tie­ren die Stellungsnahme.

Vor­aus­set­zung für eine Kin­des­weg­nah­me ist

  • nach Art. 6 III GG die dro­hen­de Ver­wahr­lo­sung des Kindes,
  • nach den §§ 1666, 1666 a BGB die Gefähr­dung des Wohls des Kindes.

Arti­kel 6 Abs. 3 GG lautet:

Gegen den Wil­len der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten dür­fen Kin­der nur auf Grund eines Geset­zes von der Fami­lie getrennt wer­den, wenn die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ver­sa­gen oder wenn die Kin­der aus ande­ren Grün­den zu ver­wahr­lo­sen drohen.

§ 1666 Abs. 1 und 3 BGB lauten:

(1) Wird das kör­per­li­che, gei­sti­ge oder see­li­sche Wohl des Kin­des oder sein Ver­mö­gen gefähr­det und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzu­wen­den, so hat das Fami­li­en­ge­richt die Maß­nah­men zu tref­fen, die zur Abwen­dung der Gefahr erfor­der­lich sind.

(3) Zu den gericht­li­chen Maß­nah­men nach Absatz 1 gehö­ren insbesondere

2. Gebo­te, für die Ein­hal­tung der Schul­pflicht zu sorgen,

6. die teil­wei­se oder voll­stän­di­ge Ent­zie­hung der elter­li­chen Sorge.

§ 1666a BGB lautet:

(1, Satz 1) Maß­nah­men, mit denen die Tren­nung des Kin­des von der elter­li­chen Fami­lie ver­bun­den ist, sind nur zuläs­sig, wenn der Gefahr nicht auf ande­re Wei­se, auch nicht durch öffent­li­che Hil­fen, begeg­net wer­den kann.

(2) Die gesam­te Per­so­nen­sor­ge darf nur ent­zo­gen wer­den, wenn ande­re Maß­nah­men erfolg­los geblie­ben sind oder wenn anzu­neh­men ist, daß sie zur Abwen­dung der Gefahr nicht ausreichen.

Das Grund­ge­setz steht über dem BGB. Die §§ 1666 und 1666a BGB sind des­halb im Lich­te des Art. 6 III GG aus­zu­le­gen; dem­ge­mäß ist eine Weg­nah­me von Kin­dern aus ihrer Fami­lie gegen den Wil­len der Eltern nur gerecht­fer­tigt, wenn Ver­wahr­lo­sungs­ge­fahr vorliegt.

Gefah­ren der Ver­wahr­lo­sung sind bei Haus­schu­le betrei­ben­den Fami­li­en in aller Regel nicht zu fin­den, son­dern viel­mehr das Gegen­teil: Kin­der mit soli­dem Wis­sen und guter sozia­ler Kom­pe­tenz, wie die Kin­der der wohl bekann­te­sten deut­schen Haus­schul­fa­mi­lie, der Fami­lie Dudek, gezeigt haben.

Die Ver­fol­gung staat­li­cher Erzie­hungs­zie­le im häus­li­chen Bereich oder davon dif­fe­rie­ren­der Erzie­hungs­zie­le gibt dem Staat nicht das Recht, in die Fami­li­en ein­zu­grei­fen und den Eltern die Kin­der wegzunehmen.

Soweit der Staat und auch die Recht­spre­chung (BGH) Haus­be­schu­lung als eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung betrach­ten, miß­ach­ten sie in gröb­ster Wei­se den Anschau­ungs­un­ter­richt, den das Aus­land in Sachen Haus­un­ter­rich­tung gibt. Home­schoo­ling gefähr­det das Kin­des­wohl tat­säch­lich nicht. Das beweist die Jahr­zehn­te lan­ge posi­ti­ve Pra­xis in den Län­dern, in denen Home­schoo­ling zuge­las­sen ist. Das ist in den mei­sten Län­dern der Erde der Fall, ins­be­son­de­re auch in Euro­pa, so in Eng­land, Frank­reich, Ita­li­en, Bel­gi­en, Nie­der­lan­de, Däne­mark, Luxem­burg, Öster­reich, Schweiz, Ruß­land u.a.m.

Eltern, die ihre Kin­der zu Hau­se unter­rich­ten, tun dies gene­rell aus Grün­den des Kin­des­wohls. Das wird in der brei­ten öffent­li­chen Dis­kus­si­on gänz­lich igno­riert. Eltern wol­len ihre Kin­der zu Hau­se unter­rich­ten, weil z. B.

  • die Gesund­heit der Kin­der dies erfor­der­lich macht,
  • sie in ver­schie­de­nen Ländern/​Erdteilen arbei­ten und ihre Kin­der durch Haus­un­ter­rich­tung kon­ti­nu­ier­lich unter­rich­tet wer­den kön­nen, z. B. mit einem aner­kann­tem Hausschulprogramm,
  • sie ihre Kin­der effek­ti­ver för­dern wol­len, als dies Schu­len können,
  • ihre Kin­der in der Schu­le gemobbt werden,
  • die Schu­le ihre Kin­der in einer Wei­se erzieht, die mit ihrer Welt­an­schau­ung nicht zu ver­ein­ba­ren ist, wie zum Bei­spiel die staat­li­che fächer­über­grei­fen­de Sexu­al- und die Gendererziehung.

Schul­un­ter­richt zu Hau­se e.V.
Armin Ecker­mann, 1. Vorsitzender

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!

 




 

2 Kommentare

  1. Vie­len Dank, dass Sie hier die­se sach­li­che Auf­li­stung und Erklä­rung zur Kentnnis geben!
    Die der­zei­ti­ge Päd­ago­gik ist weit­ge­hend eine Metho­den-Ideo­lo­gie. Deutsch­land hat immer grö­ße­re Pro­ble­me hin­sicht­lich der tat­säch­li­chen Lern­ergeb­nis­se, die aber einem mehr­heit­lich ideo­lo­gie­be­gei­ster­ten deut­schen Volk (es hat sich lei­der nichts geän­dert!) offen­bar nicht wich­tig sind – lesen Sie die Postings man­cher Leser beim vori­gen Arti­kel. Allein das dis­qua­li­fi­ziert uns schon international!
    Manch­mal den­ke ich, man müss­te die päd­ago­gi­schen Hoch­schu­len schlie­ßen, alle staat­li­chen Leh­rer in ande­re Beru­fe schicken und von Null neu anfan­gen, vor allem in fach­li­cher Hinsicht.
    Die­se ideo­lo­gisch künst­lich erzeug­te Pola­ri­tät zwi­schen Mei­stern eines Faches und Päd­ago­gen muss been­det werden.
    Mei­ne Erfah­rung als Mut­ter und selbst leh­ren­de Frau ist, dass Schü­ler jeden Alters sach­ori­en­tiert ler­nen wol­len. Sie haben ein Recht dar­auf, in ihrer per­sön­li­chen Inte­gri­tät in Ruhe gelas­sen zu wer­den. Aller­dings bedeu­tet Ler­nen immer auch, dass man den „Mei­ster“ ach­tet – oder man will nicht von ihm lernen…
    Die Schi­zo­phre­nie der Ideo­lo­gie, die vor­der­grün­dig „anti­au­to­ri­tär“ und auf „indi­vi­du­el­le Päd­ago­gik“ getrimmt ist, in Wahr­heit aber fast tyran­nisch gleich­ge­schal­te­te Mit­tel­mä­ßig­keit erzwingt, was vor allem für die Leu­te mit beson­de­ren Talen­ten sehr schwie­rig wird, hat das gan­ze Schul­sy­stem zerrissen.
    Eltern, die das nicht mehr mit­ma­chen wol­len, haben mei­ne höch­ste Hoch­ach­tung und Solidarität!
    Und unser gel­ten­des Recht gäbe ihnen all­mal recht!

  2. @zeitschnur
    „Und unser gel­ten­des Recht gäbe ihnen all­mal recht!“
    Dar­auf wür­de ich mich nicht ver­las­sen. Mit der Paro­le „Kin­des­wohl“ schlägt das Jugend­amt alle Geset­ze auf die sich vie­le ver­las­sen. Es sei denn man wird von einer Macht geschützt die nicht von die­ser Welt ist.
    Per Mari­am ad Christum.

Kommentare sind deaktiviert.