Malaysisches Gericht vertagt Verhandlung über „Allah“ auf Oktober


(Kua­la Lum­pur) Vor dem Beru­fungs­ge­richt von Kua­la Lum­pur wur­de am 10. Sep­tem­ber die Ver­hand­lung im Streit eröff­net, ob auch Chri­sten in Malay­sia den Aus­druck „Allah“ für Gott gebrau­chen dür­fen, wie dies nach­weis­lich seit dem 16. Jahr­hun­dert der Fall ist. Nach isla­mi­sti­schen Pro­te­sten hat­te die Regie­rung den Gebrauch ver­bo­ten. Nach Anhö­rung der bei­den Streit­par­tei­en, des Innen­mi­ni­ste­ri­ums und der katho­li­schen Erz­diö­ze­se Kua­la Lum­pur, ver­tag­te das Gericht die Ver­hand­lung auf Okto­ber. Die Regie­rung argu­men­tier­te, daß es sich um eine „reli­giö­se“ Fra­ge hand­le und daher die Rech­te der Mos­lems berüh­re, wäh­rend die Erz­diö­ze­se Kua­la Lum­pur von der Ver­tei­di­gung des „ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Rechts auf Reli­gi­ons­frei­heit“ sprach. Der Direk­tor des katho­li­schen Herald, durch den der Kon­flikt ent­stan­den war, ist „opti­mi­stisch“. Ande­re katho­li­sche Krei­se befürch­ten eine „Poli­ti­sie­rung“ des Falls durch den mos­le­mi­schen Pre­mier­mi­ni­ster, um mit Blick auf die anste­hen­den Wah­len unter der mos­le­mi­schen Bevöl­ke­rungs­mehr­heit den Wäh­ler­kon­sens zu erhöhen.

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Text: Giu­sep­pe Nardi

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