Verkündung des Dogmas der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel 1950 durch Papst Pius XII.


Verkündung des Dogmas der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel 1950 durch Papst Pius XII.„Qua­prop­ter, post­quam sup­pli­ces eti­am atque eti­am ad Deum admo­vi­mus pre­ces, ac Veri­ta­tis Spi­ri­tus lumen invo­ca­vi­mus, ad Omni­po­ten­tis Dei glo­ri­am, qui pecu­lia­rem bene­vo­len­ti­am suam Mariae Vir­gi­ni dilar­gi­tus est, ad sui Filii hono­rem, immor­ta­lis sae­cul­orum Regis ac pec­ca­ti mor­tis­que vic­to­ris, ad eius­dem augu­stae Matris augen­dam glo­ri­am et ad toti­us Eccle­siae gau­di­um exsul­ta­tio­nem­que, auc­to­ri­ta­te Domi­ni Nostri Iesu Chri­sti, Bea­torum Apo­sto­lorum Petri et Pau­li ac Nost­ra pronun­ti­a­mus, decla­ra­mus et defi­ni­mus divi­ni­tus reve­la­tum dog­ma esse : Imma­cu­la­tam Dei­pa­ram sem­per Vir­gi­nem Mari­am, exple­to ter­re­stris vitae cur­su, fui­s­se cor­po­re et ani­ma ad cae­le­stem glo­ri­am assumptam“.

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Pius P. P. XII, Con­sti­tu­tio apo­sto­li­ca Muni­fi­cen­tis­si­mus Deus, A. D. 1950

Quel­le: Cae­remo­nia­le Romanum

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5 Kommentare

  1. „exple­to ter­re­stris vitae cur­su“ bedeu­tet nicht, dass sie gestor­ben (oder „ent­schla­fen“) sei. Denn „Du sollst nicht ster­ben: denn die­ses Gesetz ist nicht für dich, son­dern für alle ande­ren“ (Esther gr. 15:13).
    Sanc­ta, sanc­ta, sancta.

  2. Aus einer alten Prä­fa­ti­on zum Hoch­fest der Auf­nah­me Mari­ens in den Himmel:
    -
    [.…]
    „An die­sem Tag ist die Jung­frau und Got­tes­mut­ter aus der Welt heim­ge­gan­gen zu Christus.
    Sie blieb unbe­rührt vom Ver­der­ben, und der Ver­we­sung im Grab war sie 
    nicht unterworfen.
    Frei von jeder Sünde, 
    in ihrem Sohn ver­herr­licht, der Auf­nah­me in den Him­mel gewiss, 
    mit gött­li­cher Gna­de gefüllt, liess ihr Kind sie das Gelüb­de der Jung­fräu­lich­keit wahren, 
    und sie war weder preis­ge­ge­ben den Wehen des Gebärens 
    noch den Lei­den des Sterbens !
    Ihr Leben war nicht an die natür­li­che Ord­nung gehalten, 
    und ihr Ster­ben nicht an ihre Gesetze.
    Wun­der­schö­nes Brautgemach, 
    aus dem ein wür­di­ger Bräu­ti­gam hervorging: 
    das Licht der Hei­den, die Hoff­nung der Gläu­bi­gen, der Ver­trei­ber der bösen Geister!
    Du Kelch des Lebens, Zelt der Herr­lich­keit und Tem­pel Gottes ! 
    Du hat­test mit der Welt nichts gemein, dar­um soll­test du auch nicht ihre Gefan­ge­ne sein. Wahr­haft, dir hul­di­gen die Apo­stel, lob­sin­gen die Engel. Chri­stus schliesst dich in sei­ne Arme, die Wol­ke trägt dich und dein Thron steht unter der Jung­frau­en Schar. Das ward dir geschenkt durch Chri­stus unsern Herr.“
    [.…]
    -

    • Als Papst PIUS XII., als er gewählt wur­de ging ich zur Erst­kom­mu­ni­on, die­sen Glau­bens­satz ver­kün­de­te, kann ich mich noch gut erin­nern (ich war da fast 21 J. alt). Es war wirk­lich ein erhe­ben­des Glau­bens­er­eig­nis. Es geht hier ja um einen Glau­bens­in­halt, der, zuerst schon in der Ost­kir­che bei den Gläu­bi­gen als ein fester Bestand­teil bezgl. der Got­tes­mut­ter ganz leben­dig war. PIUS XII. hat­te mit die­sem außer­or­dent­li­chen Akt eigent­lich das, was ohne­hin seit lan­gem in unse­rer Kir­che geglaubt wur­de, nun gewis­ser­ma­ßen auch schrift­lich fixiert. Damit hat­te die­ser Papst damals, kon­kret nach der Ver­kün­di­gung ‑1870- des Dog­mas von der „Unfehl­bar­keit eines Pap­stes“ erst­mals von die­sem Glau­bens­satz offi­zi­ell Gebrauch gemacht. Aus­schlag­ge­bend ist ja dabei nicht in erster Linie, daß der Papst damit etwa zunächst sei­nen eige­nen Glau­ben zugrun­de legen woll­te, son­dern er ver­kün­det, was sowie­so schon die gan­ze Kir­che glaubt. So ver­hält es sich auch mit dem 1870 ver­kün­de­ten Glau­bens­satz von der „Unfehl­bar­keit“; denn die­se ist ja der gesam­ten Kir­che zuge­sagt. Ein klei­nes, aber doch bedeu­ten­des Bei­spiel im all­tägl. Glau­bens­le­ben. Wenn da eine gläu­bi­ge Mut­ter ihren Kin­dern vom kath. Glau­ben erzäh­len will. Da darf sie, auf­grund, daß sie gefirmt ist, dar­auf ver­trau­en, das Rich­ti­ge zu sagen. Sonst müß­te sie ja „vor­her“ immer zuerst ihren Pfar­rer fra­gen, ob sie, das, was ihren Glau­ben angeht, auch ihren Kin­dern wei­ter­ge­ben dürf­te… Es ist wohl selbst­re­dend, daß sie einen wachen, leben­di­gen Glau­ben hat und auf einem Glau­bens­bo­den gewis­sen­haft mit den Sakra­men­ten lebt.. Unter „Kir­che“, in der Chri­stus lebt und durch alle Gäu­bi­gen wirkt, ver­ste­hen wir ja nicht, wie es wohl bis etwa vor dem II. Vati­ka­num so all­ge­mein gedacht wur­de, Kir­che, das sind nur die Kle­ri­ker, weil sie infol­ge ihrer sakra­men­ta­len Wei­he einen Vor­rang hät­ten. Die­se sind, nicht wie gewähl­te Poli­ti­ker, die demo­krat. in gewis­se Macht­be­fug­nis­se beauf­tragt wur­den, son­dern von Chri­stus aus­ge­wählt und für den bestimm­ten, sakra­men­ta­len Dienst beauf­tragt; wie es im Gro­ßen Cre­do heißt: „Für uns Men­schen und um unse­res Hei­les wil­len…“ = wie das Chri­stus selbst so bei­spiel­ge­bend vor­ge­lebt hat – bezo­gen auf die, die ER der Sohn Got­tes selbst erwählt und beru­fen hat. Wie sie das aus­üben und dann auch vor­le­ben, sind sie IHM gegen­über ver­ant­wort­lich. Dazu statt­tet Chri­stus sie auch sakra­men­tal ent­spre­chend aus – das ist an die­ser Sei­ner beson­de­ren Beru­fung Sein wesent­li­cher Anteil. Was beim Men­schen feh­len soll­te, macht ER von sich aus mög­lich. Das gilt aber ähn­lich auch beim ande­ren Stan­des­sa­kra­ment = der Ehe. Lei­der glau­ben und ver­trau­en offen­bar in heu­ti­ger Zeit etli­che, auch kirchl. Getrau­te nicht mehr so ent­spre­chend (auch) die­sem Sakra­ment. Unser Vater im Him­mel beauf­tragt ja nicht Men­schen (Mann und Frau) für ein anspruchs­vol­les Leben, in dem es auch ein Kreuz gibt, und über­läßt oft schwa­che Men­schen sich selbst, son­dern steht ihnen durch die­ses spez. Sakra­ment ent­spre­chend hel­fend bei.

  3. Im Zusam­men­hang mit der 1950 erfolg­ten Dog­men-Ver­kün­di­gung erin­ne­re ich mich an eine beson­ders inter­es­san­te Mit­tei­lung einer kath. Kir­chen­zei­tung. In der Schweiz wirk­te damals der bekann­te Psy­cho­ana­ly­ti­ker C.G. Jung. Von ihm wur­de berich­tet, er habe nach Ver­kün­di­gung des besag­ten Dog­mas, förm­lich einen Luft­sprung gemacht ! Sei­ne Begrün­dung: es habe kei­ne grö­ße­re Ehre und Wür­di­gung über einen ver­stor­be­nen Men­schen ver­kün­det wer­den kön­nen, als daß er nach sei­nem Tode zusam­men mit sei­nem Leib zu Gott in den Him­mel auf­ge­nom­men wor­den sei. Zur Per­son von C.G. Jung ist aber noch zu bemer­ken: er ist ein evgl.-reformierter Christ ! = Calvinist.…

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