von Klaus Obenauer
Ego autem rogavi pro te
Ut non deficiat fides tua.
Et tu aliquando conversus
Confirma fratres tuos. (Lc 22,32)
Das Problem
Es brauchte nicht lange, bis der neugewählte Papst Franziskus in die Schußlinie der Kritik solcher Katholiken kam, die mit den Attributen „konservativ“ bis hin zu „traditionalistisch“ belegt werden. Besonders in den Fokus geraten ist, zumal in jüngster Zeit, die Stellung des neuen Papstes zu der von seinem Vorgänger installierten Mehrspurigkeit in Sachen Liturgie, mit dem Ziel eben, die Kirche auch in ihrem Gottesdienst als die eine und selbige vor und nach dem Konzil manifest werden zu lassen. – Ich schließe mich nun jenen an, die, wie schon Papst Benedikt selbst, in diesem schwierigen liturgischen Frieden einen dringenden Imperativ sehen: entsprechend muß es Sorge bereiten, wenn der mehr oder minder deutliche Anschein entsteht, Benedikts Reformmaßnahmen in Sachen Liturgie sollten wieder zurückgedrängt werden.
Allerdings: Als ungleich schwerwiegender sehe ich an, daß das Verhältnis des neuen Papstes aus Lateinamerika zu jenem Reformismus nach wie vor ungeklärt erscheint, der in der katholischen Kirche der westlichen Welt (zu der suo modo auch Lateinamerika zählt) sehr verbreitet ist. Jenem Reformismus, der einen „Reformstau“ moniert, um zumindest eine weitgehende Anpassung der katholischen Kirche (in Lehre und Disziplin) an die Gender- und Diversity-Agenda samt sexualethischer Liberalität anzustreben. Es ist für lehramtstreue Katholiken und Theologen klar, daß dieser Reformismus einerseits heterodox motiviert ist, um sich eben auch in eindeutig heterodoxen Programmpunkten niederzuschlagen (spätestens dann, wenn die Priesterweihe für Frauen oder die Preisgabe der überlieferten Sexualethik verlangt wird, und sei es nur partiell). Von diversen „Pfarrerinitiativen“ abgesehen, ist das (international geöffnete) Memorandum von deutschen Universitätstheologen aus dem Jahre 2011 unter dem Titel „Freiheit“ mit der wichtigste offiziöse und in seiner Wirkmächtigkeit vielleicht noch nicht hinreichend ermessene Niederschlag dieser Bewegung. Einer Bewegung, die freilich im Kontext der gesamten nachkonziliären Entwicklung zu sehen ist.
Wenn ich sage, das Verhältnis von Papst Franziskus zu dieser Agenda sei ungeklärt, dann will ich damit in gar keinem Fall ein Urteil über seine Person an sich abgeben, auch nicht, was die Integrität seiner Orthodoxie angeht. Dazu fehlt mir die Unmittelbarkeit des Zugangs, so daß mir ein entsprechendes Urteil nicht zusteht. Aber, ich wage ein vorsichtiges Urteil über den Eindruck, den sein Verhalten hinterlässt, einen Eindruck, wie er nicht zuletzt bei mir persönlich und wohl bei vielen anderen entsteht. Und das Faktum eines höchst ambivalenten Eindrucks, das ich zumindest für meine Person bezeugen kann, erscheint mir als so ungemein brisant, dass es unbedingt zur Sprache gebracht werden muß.
Entgegen anderslautender Einschätzungen haben meines Erachtens die CELAM-Rede des Papstes (die nur sehr pauschal auf diese reformistischen Bewegungen eingeht) und vor allem das inzwischen berühmte Interview auf dem Rückflug vom WJT diesen Eindruck einer ambivalenten Haltung gerade nicht entkräftet:
- Die Frage nach der Stellung der Frau scheint mir zu sehr aus der Perspektive angegangen, was denn „jetzt noch möglich“ ist, nachdem Papst Johannes Paul das definitive Veto zur Frauenpriesterweihe ausgesprochen hat, jenes Veto, das wir nicht antasten können, ohne eine innerkirchliche Verfassungskrise heraufzubeschwören. Daß es, jedenfalls für viele Teile der westlichen Welt, gerade auch um die Rückgewinnung der (deshalb nicht exklusiven!) patriarchalen Achse des Christentums geht, ohne die das Nein zum (sazerdotalen) Ordo für die Frau nach rein menschlichem Ermessen nicht aufrechtzuerhalten ist (wie der Kulturjournalist Lorenz Jäger völlig richtig sieht): dies gerät ganz aus dem Blick.
- Zwar bekennt sich der Papst, im Rahmen „treuer Sohnschaft“ in bezug auf die Kirche, auch zu deren Lehre über die menschliche Sexualität. Aber warum sind seine finalen Ausführungen zur Homosexualität so angelegt, daß man den Eindruck gewinnt, entscheidend sei die Maxime „Ja zum homosexuellen Menschen, Nein zu Lobbys“, so als sei damit die Alternative zum säkularistischen Ethos hinlänglich umschrieben?
- Schließlich erscheinen mir die Ausführungen zu eventuellen Änderungen im pastoralen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen höchst zweideutig. Und gerade hier möchte ich einhaken, da mir dort die Gefahr der Untreue zur überlieferten Lehre und Praxis der Kirche die greifbarsten Konturen annimmt.
Und so sei auf diesen letzten Punkt näher eingegangen: Zwar hält der Papst im besagten Interview fest, daß Geschiedene in einer „zweiten Verbindung“ die heilige Kommunion „nicht empfangen können“. Aber der Gesamtkontext dieser Feststellung, die ohnedies eher beiher fällt, läßt nicht zu, darin mehr als die Feststellung eines bloßen Faktums, des Faktums der geltenden Rechtslage, zu sehen. Daß dies kraft göttlichen Rechtes so zu sein hat und daher unveränderlich ist: dies wird alles andere als greifbar. Freilich: Der Papst stellt keineswegs eine Änderung der Sakramentenpraxis der Kirche in bezug auf Geschiedene in einer zweiten Verbindung konkret in Aussicht. Aber seine Ausführungen scheinen eine vorsichtige Andeutung in diese Richtung zu beinhalten: Was heißt, man werde sich auf der Oktoberversammlung des neu eingerichteten „Rates der Kardinäle“ im Rahmen der Behandlung der Ehepastoral auch „dieses Problems“ annehmen? Steht damit die überlieferte Praxis, ganz prinzipiell jedenfalls, zur Disposition? Welche Tragweite hat die, schon etwas merkwürdige, Anrufung des Generalnenners der Barmherzigkeit, der geradezu als Signatur eines neuen Zeitalters in der Kirchengeschichte beschworen wird? Warum die (zur katholischen) konträre Praxis der nichtunierten Orientalen erwähnen, wenn man ihr von vornherein keine Relevanz für uns zubilligt? – Mit diesem Argwohn, es könnte da doch etwas geplant oder erwogen werden, bin ich nun nicht allein: Der ZDF-Vatikan-Blog „Papstgeflüster“ kommentiert das Interview im für uns relevanten Punkt nicht umsonst so: „Auch hier hat der Papst ja nicht gesagt, daß bei wiederverheiratet Geschiedenen die Tür zu ist, obwohl er auf den Kommunionempfang für diese Gruppe angesprochen wurde. Es sind also noch nicht alle Türen zu.“ Konkret bringt der Kommentator an besagter Stelle Kardinal Marx, einen der „C‑8-Kardinäle“, ins Gespräch als den, der hier eine Rolle spielen könnte. Und Kardinal Marx ließ sich schon mit der Losung vernehmen (beim Glaubensgespräch in Berchtesgaden): „Ich bin der Meinung, daß sich da etwas ändern kann.“ Was ändern, wenn nicht die Kommunionpraxis? – Und was man immer vom Focus-Bericht aus den letzten Wochen halten mag, wonach man in Erfahrung gebracht haben will, es werde in Rom beim Päpstlichen Familienrat ein Plan zur partiellen Änderung der (rechtlich normierten) Praxis ausgearbeitet, wonach im Sinne eines Verschuldensprinzips der Bischof über eine Zulassung des „unschuldigen“ Partners entscheiden könnte (wobei offensichtlich dessen Wiederheirat vorausgesetzt wird), zumal schon einmal ein ähnlicher Bericht dementiert wurde: der Mainzer Bistumszeitung jedenfalls war dies eine entsprechende Notiz wert.
Sicher: Diese Nachrichten- und Indizienlage reicht nicht einmal zu einer Vermutung, aber, wie ich meine, zu einem wohlbegründeten Argwohn, da könnte etwas im Gange sein.
Hinzu kommt, daß dieser Argwohn bestens harmoniert mit dem Cantus firmus, wie er seit dem 13. März dieses Jahres intoniert wird: der Generalbass der Barmherzigkeit, die entsprechend auffälligen Papstworte zum Sonntag unmittelbar nach der Wahl, basierend auf dem Tagesevangelium von der Ehebrecherin nach Joh 8 (gemäß der forma ordinaria), und dies verbunden mit dem ungewöhnlichen öffentlichen Lob für das Buch eines Kardinals: nämlich „Barmherzigkeit“ aus der Feder von Kardinal Kasper, der bekanntlich seit dem Hirtenbrief der Oberrheinischen Bischöfe aus dem Jahre 1993 mit dem Programm einer liberalen Praxis in Sachen Kommunionspendung für wiederverheiratete Geschiedene in Verbindung gebracht wird. – Obendrein scheinen diese Insinuationen vortrefflich konzertiert zu werden mit Ansätzen, die praktische Handhabung der Kirchenverfassung zugunsten von „mehr Synodalität“ zu verschieben: gerade die Predigt des Papstes zum Hochfest der Apostelfürsten deutete dies ja an. Unverkennbar wird unter dem Leitmotiv „Einheit in Verschiedenheit“ der Akzent zugunsten des zweiten Pols, d.h. zugunsten eines größeren Gewichtes der Stimmen der Ortskirchen, verschoben. Tatsächlich gehen die inhaltlichen Forderungen des Reformismus, in seinen radikalen und gemäßigten Formen (bis in die Reihen der Bischöfe und Kardinäle), mit der Option zugunsten besagter Akzentverschiebung einher. Daß das ekklesiologische Programm von Kardinal Kasper, wie zeitweise im „Streit der Kardinäle“ öffentlich gegen Kardinal Ratzinger (dem damaligen Präfekten der Glaubenskongregation) profiliert, dafür Pate steht, ist Insidern hinlänglich bekannt.
Wenn man ein Problem auf den Punkt bringen will, um zu mobilisieren, kommt man kaum umhin, etwas zu anzuschärfen. Und so betone ich noch einmal: Ich möchte Papst Franziskus persönlich keine Absichten unterstellen, die ihn in Mißkredit bringen müssen, was nämlich das Anliegen der Bewahrung der Kirche in der einenden Wahrheit und so(!) in der Liebe angeht; in Mißkredit jedenfalls bei denjenigen Katholiken, die sich der überlieferten Lehre der Kirche (auch in Sachen Ehe etc.) streng verpflichtet wissen. Es geht mir, noch einmal, um einen Eindruck, der nicht nur, aber auch von den päpstlichen Äußerungen und Handlungen ausgeht; einen Eindruck mit großer inhaltlicher Brisanz, der sich zwar noch nicht zu einem konkreten Verdacht verdichten lässt, der jedoch von nicht unbeträchtlichen Indikatoren getragen ist.
Und dabei geht es um eine sehr ernste Sache, sowohl was die Integrität von Lehre und Praxis der Kirche angeht, als auch, was das Leben der Kirche gemäß ihrer göttlich-rechtlichen Verfassung angeht, und zwar mit Blick auf die Stellung des Papstes selbst, und zwar dieses amtierenden Papstes. – Eine sehr ernste Sache, wie ich meine. – Und deshalb muß sie nachfolgend kurz angesprochen werden.
Theologische Bewertung
Konkret geht es mir um das Thema „Sakramente für wiederverheiratete Geschiedene“: da sich eben dort am greifbarsten eventuelle Änderungen andeuten, wofür es doch inzwischen einige Indizien gibt. – Ich bin kein Fachmann für dieses Gebiet, wie ich eingestehen muß. Und trozdem sehe ich mich genötigt, hierzu ein paar grundsätzliche Erwägungen anzustellen, die auch eher fundamentaltheologischer Natur sind. Es stellt sich nämlich die Frage: Welchen Stellenwert haben Lehre und Praxis der Kirche, wonach Geschiedene, deren Ehe immer noch gültig ist (vor Gott und der Kirche), im Falle einer erneuten Verbindung die Sakramente nicht empfangen dürfen und ihnen, überdies, der Zutritt dazu (von Rechts wegen) verweigert wird? – Dabei setzen die nachfolgenden Überlegungen jenen Begriff von „Geschiedenen in einer erneuten Verbindung“ bzw. von „wiederverheirateten Geschiedenen“ voraus, der impliziert, daß die Betroffenen in einer Geschlechtsgemeinschaft leben. – Außerdem beschränke ich mich darauf, die Problematik anhand des Empfanges der heiligen Kommunion aufzurollen, da dies unbestritten der zentrale Punkt ist. Mutatis mutandis gilt dies dann auch für die anderen Sakramente.
Was nun die absolute Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe zwischen zwei Getauften angeht: Es ist zuzugeben, daß ausweislich der Manualien längst nicht alle bewährten Theologen hier auf ein förmliches Dogma erkannt haben. [1]Siehe nur: Adolphe Tanquerey: Synopsis theologiae dogmaticae II, Rom etc. 131911, 665sq.; Ludwig Ott: Grundriß der katholischen Dogmatik, Bonn 112005, 628 u. 633. Trotzdem wage ich die kühne Behauptung: Mit Blick auf die Lehre der heiligen Schrift (Mk 10,2–12par.; Eph 5,31sq.) und ihre zunehmend entschiedenere und konstantere Resonanz im Leben der Kirche bleibt in der Sache keine andere Wahl, als zu sagen: besagte Unauflöslichkeit steht fest kraft göttlichen und katholischen Glaubens („de fide divina et catholica“). Sie ist also ein Dogma, dessen Leugnung Häresie ist und so den Verlust der Kirchengliedschaft mit sich bringt. Im strengen Sinne definiert ist dieses Dogma nicht: So hat das Konzil von Trient nur jene Aufstellung mit dem Anathem belegt, wonach die Kirche irre, wenn sie gelehrt habe und lehre, daß nicht einmal wegen Ehebruch das Eheband gelöst werden kann, auf daß gegebenenfalls auch der „unschuldige“ Teil daran gebunden bleibt (DS 1807). Unter den Schutz des Anathems nimmt Trient damit also direkt nicht den Sachverhalt der absoluten Unauflöslichkeit, sondern nur die Indefektibilität der einschlägigen Lehre der Kirche. Jedoch setzt dies offensichtlich voraus, daß sich (modern gesprochen) die entsprechende Lehre vom absoluten Nichtbestand irgendeines Grundes, die vollzogene Ehe (zwischen Christen) zu lösen, in dem, die Praxis prägenden, Glaubensbewusstsein der Kirche definitiv durchgesetzt hat, mithin vom „ordentlichen und allgemeinen Lehramt“ (vgl. DS 3011) als von Gott geoffenbart vorgetragen ist. Und wohlgemerkt: Wie gerade die Formulierung der tridentinischen Lehre erkennen läßt und zumal die einschlägigen neutestamentlichen Loci bezeugen, ist die Unauflöslichkeit der Ehe Dogma in jenem umfassenden Sinne, wonach sie sittlich schwer verpflichtet, die Wiederheirat also einen Ehebruch darstellt. [2]Was das Zeugnis bewährter scholastischer Theologen angeht: Ich verweise auf Louis Billot: Demnach ist die Wahrheit von der Unauflöslichkeit der geschlossenen und vollzogenen Ehe überhaupt … Continue reading – Zudem ist ein weiteres sicher förmliches Dogma: Daß nämlich der Empfang der heiligen Kommunion (wie der Sakramente der Lebenden überhaupt) den Gnadenstand voraussetzt beziehungsweise ohne (konjekturales) Bewusstsein davon unwürdig und gegen Gottes Gebot ist, also schwere Sünde (konkret: des Sakrilegs) ist. Dies ist seit jeher (cf. 1 Kor 11,27sqq.) derart allgemein als zum Glauben gehörig gelehrt, daß eine Definition dazu nicht notwendig ist: wenngleich sich solches in einschlägigen Verlautungen und Anathemata niederschlägt (u.a. DS 1646sq. sowie 1661; cf. 1606sq.).
Nun ergibt aber eins und eins zwei: Wenn beides Dogma ist – nämlich die absolute Unauflöslichkeit der Ehe (in besagter Tragweite) einschließlich ihres schweren sittlichen Verpflichtungscharakters sowie der Sachverhalt, daß sich der im Stand der Todsünde Befindliche von der heiligen Kommunion fernzuhalten hat –, dann bedeutet dies, daß der Satz, wonach solche, die sich (durch Wiederverheiratung o.ä.) gegen die Unauflöslichkeit ihrer weiter bestehenden Ehe verfehlen, nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten dürfen, in der Offenbarung formell impliziert ist, formell implizierte Offenbarungswahrheit ist. – Obendrein: Die ganz selbstverständliche und schlicht unangefochtene Praxis der Gesamtkirche seit Jahrhunderten kann kaum anders verstanden werden, als daß diese förmliche Implikation als solche sich ihrerseits im Bewußtsein der Universalkirche unwiderruflich zur Geltung gebracht hat: die Ausgeschlossenheit solcher von der heiligen Kommunion, die bei bestehender gültiger Ehe in einer zweiten Verbindung leben, die sich konkret festmacht an der Praxis, daß ihnen als öffentlichen Sündern obendrein (im Falle ihres Hinzutritts) die Kommunion zu verweigern ist, ist als Implikation der Offenbarungswahrheit im überkommenen allgemeinen Bewußtsein der Kirche fest verankert. Mithin ist der Satz, daß Geschieden-Wiederverheiratete nicht die heilige Kommunion empfangen dürfen, seinerseits „de fide divina et catholica (etsi non definita)“, also Dogma, dessen Leugnung Häresie bedeutet. [3]Zu diesen Ausführungen konsultiere man die einschlägigen Passagen der Manualien zum Verhältnis von göttlichem und katholischen Glauben sowie zu Dogma und Dogmenentwicklung: z.B. Adolphe … Continue reading
Gewiß habe ich damit die Bestimmung der Verbindlichkeit des Satzes, wonach wiederverheiratete Geschiedene die heilige Kommunion nicht empfangen dürfen, ziemlich forciert. Ich will gar nicht voreilig in Anspruch nehmen, daß obige Argumentationskette die Schlüßigkeit eines zwingenden Beweises hat. Dies betrifft schon den Versuch, die beiden Grundprinzipien als förmliche Dogmen zu erhärten: wie gesagt, selbst bewährte Theologen haben die Unauflöslichkeit der Ehe nicht ganz so hoch angesetzt. Trotzdem glaube ich, für meine Argumentation so viel Probabilität beanspruchen zu dürfen, daß der Gegner sich alles andere als von der Beweislast entledigt ansehen kann. Und zum Zweck einer gewissen Stringenz habe ich auch ein gerüttelt Maß an Technizität investiert. Dies nicht, um die Leugnung unseres Satzes oder dessen Relativierung (was auf Leugnung in partieller Relevanz hinausläuft) auf Biegen und Brechen zu einer Ketzerei zu stempeln, sondern um eine starke Intuition zugunsten dieser Verbindlichkeit, soweit es in diesem bescheidenen Rahmen möglich ist, maximal zu plausibilisieren. Und dabei ist es schon von erheblichem Gewicht, wenn die gut fundierte Vermutung im Raum steht, wir hätten es hier mit einem Satz höchster Verbindlichkeit zu tun, dessen Leugnung Häresie ist.
Die Dringlichkeit dieser maximalen Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades des besagten Satzes ergibt sich meines Erachtens aus dem entschiedenen non possumus („wir können nicht“), das das Lehramt in noch jüngster Vergangenheit zum Kommunionempfang wiederverheirateter Geschiedener gesagt hat. Einschlägig ist der Brief der Glaubenskongregation an die Bischöfe des Weltepiskopats vom 14. September 1994, der von Papst Johannes Paul II bestätigt wurde. – Darin wird ausdrücklich bekräftigt, daß die Gehindertheit solcher Wiederverheiratet-Geschiedener am Kommunionempfang bzw. (obendrein) die Verweigerung (die diese Gehindertheit ja voraussetzt) sich aus der Natur der Sache ergebe, nämlich dem objektiven Zustand der Betroffenen, der dem Willen Gottes bzw. Christi des Herrn klar widerspricht, woran sich die Kirche unaufgebbar gebunden weiß. (Siehe n.4) Unter Nummer 5 wird dann eigens auf das Apostolische Mahnschreiben „Familiaris consortio“ verwiesen, demgemäß die Nichtzulassung Wiederverheiratet-Geschiedener konstante und universale Übung ist, die sich auf die Heilige Schrift selbst stützt. – Heißt dies etwas anderes als: Die Kirche weiß diese Praxis so zwingend mit der göttlichen Offenbarung verbunden und darin begründet, daß ihre Aufgabe Verrat an dieser Offenbarung selbst ist? Und kann dies nicht schwerlich etwas anderes bedeuten, als daß der Satz von der Gehindertheit Wiederverheiratet-Geschiedener am Kommunionempfang eben „de fide divina et catholica“ ist? Eben deshalb, weil er Implikation von in der Offenbarung selbst enthaltenen Prinzipien ist und als solcher unwiderruflich ins Bewußtsein der Kirche getreten ist. Und zunächst einmal liegt dieser Schluß sehr nahe hinsichtlich des Nicht-Dürfens. Es spricht zudem einiges dafür, dies auch für die Nichtzulassung qua gebotene Verweigerung für trotzdem Hinzutretende festzuhalten, ohne dass dies hier eigens reflektiert werden muß. (Vgl. dazu beim hl. Thomas STh III, 80,6; sowie CIC canon 915.)
Von daher also: Wenn das Lehramt der jüngsten Vergangenheit ein so nachhaltiges non possumus gesprochen hat – zwar in einem formell relativ niederrangigen Dokument, jedoch im vollen Bewusstsein seiner Verpflichtetheit auf Schrift und Tradition –: wie soll dann jetzt aus dem non possumus plötzlich ein, und sei es nur partiales, possumus werden?
Ad hominem – ad rem
Zumal bei solchen, die mein Anliegen nicht teilen, habe ich hier sicher folgenden Einwand zu vergewärtigen: Hier spricht sich doch nur dein dogmatischer Klotzkopf aus, der will, daß alles so bleibt, wie es ist, der nur Angst davor hat, sein Weltbild mit der Kirche ewiger Wahrheiten könne zusammenbrechen! Hast du einmal an die Nöte der Menschen gedacht, über die du dich in deinem sophistisch-gewitzten Plädoyer dafür, daß alles so bleibt, wie es ist, kaltherzig hinwegsetzt? Von der Barmherzigkeit, die Papst Franziskus predigt, hast du selbstgerechter Dogmatiker doch gar nichts verstanden! – „Quid sum miser tunc dicturus?“ Ja, ich will auch Barmherzigkeit, und zwar konkret für mich. Und ich muß gestehen: ich suche mir nicht unbedingt Beichtstühle aus, wo „es rund geht“. Wohl nur wenige von uns (und ich gehöre nicht dazu) hat die Vorsehung davor bewahrt, sich irgendwann in eine mißliche Situation von moralischer Relevanz gebracht zu haben, aus der man nicht so leicht wieder herauskommt. Deshalb urteile und verurteile ich auch nicht. – Sed contra, um erst einmal auf einer Argumentationsebene ad hominem zu bleiben: Was ist mit jenen (Priestern, Theologen, engagierten Laien), die sich bis dato, vielleicht sogar gegen das eine oder andere innere Widerstreben, auf das lehramtliche non possumus eingelassen haben? Und das unter bisweilen großen Opfern und Anfeindungen? Die nicht wissen, wie ihnen geschieht, wenn eine Institution, die ihnen (auch mit Blick auf ihre eigene Seligkeit) letzte Wahrheiten verbindlich auferlegt, jetzt auf einmal aus einem non possumus ein (wenn auch nur partiales) possumus macht? „War ja alles nicht so gemeint.“ Darf ich es einmal vulgär formulieren(?): Was ist das für eine Barmherzigkeit, in deren Namen man so unbarmherzig verarscht wird? (Sit venia istis verbis.)
Auf der Ad-hominem-Ebene kommen wir also nicht weiter. Und die suggestiv eingesetzte Rede von der Barmherzigkeit ist auch nur auf dieser Ebene angesiedelt. Gerade von daher zeigt sich einmal mehr, was auch nur zu selbstverständlich ist: Maßstab, um den Menschen (nach unseren begrenzten Möglichkeiten) gerecht zu werden, ist und bleibt die Wahrheit: Was ist nach Gottes geoffenbartem Willen in seinen Augen recht oder eben nicht recht? Genau dies ruft der Brief der Glaubenskongregation unter Nummer 3 (ganz zu Anfang) in Erinnerung, wenn er die Hirten mahnt, daß das wahre(!) Verständnis (füreinander) und die echte Barmherzigkeit niemals von der Wahrheit getrennt werden. Und dann stellen sich die Fragen nach den Kriterien; und dann kommen katholische Christen um Schrift – Tradition – Lehramt nicht herum. Oder man stellt das Ganze in Frage … – Wenn die Gerüchte stimmen, daß bestimmte Lösungen oder auch nur Teillösungen zugunsten des Kommunionempfangs Wiederverheiratet-Geschiedener erarbeitet werden, so ist dies auch der Platz, wo einmal knapp das Kohärenzproblem angesprochen werden muß: Wenn nämlich die Lehre von der Unauflöslichkeit unangetastet bleiben soll, wie kann ich dann noch selbstkonsistent vertreten, ab einem bestimmten Zeitpunkt sei es keine Sünde mehr, den Verbindlichkeiten des doch noch bestehenden Ehebandes nicht zu entsprechen? Denn ansonsten kann ein (würdiger und erlaubter) Kommunionempfang aus der Natur der Sache heraus nicht möglich sein. Bedeutete so etwas nicht, die Menschen dazu anzuleiten, von der Wahrheit ihrer Situation in den Augen Gottes abzusehen? Oder denkt man gar blasphemisch an einen Gott, der schielt, der sozusagen dieselbe Situation einerseits mit dem Auge der Wahrheit, andererseits mit dem Auge der Barmherzigkeit betrachtet?
Das nur zu berechtigte und angezeigte pastorale Umdenken zielt von daher auf Priester, die nicht klerikal-zugeknöpft wie Bürokraten abfertigen (solche gibt es auch bei uns noch oder wieder – und da hat Papst Franziskus schon recht mit seiner Kritik); die aber auch nicht im Gestus bürgerlich-liberaler Souveränität beschwichtigen; sondern die versuchen, redlich und glaubhaft Christi compassio darzustellen, sein Mitleiden mit denen, die es noch nicht über sich bringen, sich der Wahrheit Gottes ganz zu stellen, um zugleich dafür zu werben, den Sprung ins kalte Wasser der Umkehr zu wagen, weil da jemand ist, der auffängt, auch menschlich-greifbar auffängt. Natürlich ist dies eine Riesenfrage nach Gemeinden mit echter evangelistischer Kompetenz … Wo gibt es die?
Wenn man sich jedoch tatsächlich dafür hergäbe, so eine „Lösung“, wie zum Beispiel über Focus angedeutet, zu installieren: Ich meine, die Folgen wären einfach desaströs. Das angedachte Verschuldensprinzip läßt sich bei den heutigen sozialen Verhältnissen nicht durchhalten. Und es nützt auch nichts zu sagen, auch die zugelassenen Wiederverheirateten müßten einen Akt der Buße leisten und auch beichten (denn eigentlich hätten ja auch sie nicht gedurft): Wer, wie ich, in einem dörflichen Kontext aufgewachsen ist, kann sich das Ganze lebhaft ausmalen. Man stelle sich vor, es dürfe jemand aufgrund bischöflichen Urteils, da als unschuldig befunden, wieder zur Kommunion gehen. Unschuldig deshalb, da (sagen wir) sie mit ihren Kindern sitzen gelassen wurde, während er mit seiner Sekretärin durchgebrannt ist. Jetzt wissen aber „die Leute“ (oder glauben zu wissen, was ja reicht), daß sie alles andere als unschuldig war, daß es soweit gekommen ist (hat ihm das Leben schwer gemacht etc.) Und dann werden Schlüsse gezogen: „Die darf wieder gehen, obwohl sie geschieden-wiederverheiratet ist und einiges dafür getan hat, daß ihr Mann abgehauen ist – dann darf mein braver evangelischer Mann doch zehnmal mit zur Kommunion gehen etc. etc.“ Ja, und wenn die Evangelischen (a fortiori) auch „dürfen“ (weil jene dürfen) und die sowieso nicht beichten, dann darf auch Lieschen Müller gehen, ohne vorher brav-katholisch zu beichten. Mit anderen Worten: wir bekämen es mit einem Dominoeffekt zu tun, der die Erfordernisse eines würdigen Kommunionempfanges zu einer leeren dogmatisch-juridischen Postulation werden ließe. Vollends werden ließe: im Prinzip ist es ja schon längst so. Aber dann wären diese Verhältnisse auch kirchenamtlich de facto positiv sanktioniert. – Ganz ohnedies liegt es diesem ebenso ungeklärten wie überbordenden Miserikordismus im Blut, die Erfordernisse der rechten Disposition für den Sakramentenempfang zu überspringen, zumindest teilweise. – Als Resümee: Die für die katholische Lehre ganz typische Verbindung von Rechtfertigung als innerer Heiligung und Sakramentenempfang, die naturgemäß von sittlichen Dispositionen als Entsprechungen zur (im Sakrament) ankommenden heiligenden Gnade nicht absehen kann, würde zur Makulatur. Mit anderen Worten: Man hätte sich vom Konzil von Trient verabschiedet.
Dramatische Konsequenzen ekklesialer Natur
Die Höchstqualifikation der Sentenz, wonach wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion hintreten dürfen, zur Gewissheit „de fide divina et catholica“, wie ich sie oben zu plausibilisieren gesucht habe, muß man nicht unbedingt mitvollziehen. Jedoch glaube ich, diese Höchstqualifikation als ihrerseits sehr probabel aufgezeigt zu haben; es spricht sehr viel für diesen Verbindlichkeitsgrad. Desungeachtet sind jedoch die Prämissen, aus denen diese Sentenz zwingend folgt, ihrerseits außer jedem Zweifel, jedenfalls für einen lehramtstreuen katholischen Christen: Unauflöslichkeit der Ehe mit strengem Verpflichtungscharakter und Erfordernisse für den würdigen Kommunionempfang. Und dies gilt auch dann, wenn man (mit einigen Theologen) eben nicht beiden Prämissen zuerkennen möchte, (förmliches) Dogma zu sein. Sicher sind sie auf alle Fälle. – Von daher kommt man schlußendlich nicht darum herum, besagte Sentenz (vom Nicht-Kommunizieren-Dürfen selber) wenigstens mit „sententia theologice certa“, wenn nicht mit „sententia fidei proxima“ zu qualifizieren. Es handelt sich um eine unumstößlich sichere Lehre, die man nicht anzweifeln oder relativieren kann, ohne (in welcher Vermittlung auch immer) irgendwann den Glauben selber anzutasten.
Solches gilt in erster Linie für die Sentenz, wonach Geschieden-Wiederverheiratete nicht kommunizieren dürfen. Auf seine Weise aber auch für die Sentenz, wonach sie zur hl. Kommunion nicht zuzulassen sind (wonach ihnen bei Hinzutritt die hl. Kommunion also zu verweigern ist). Dies schon allein deshalb, weil im Gegenzug die Revokation letzterer Sentenz durch die Entscheidung, sie zuzulassen, nicht nur voraussetzt, sondern eo ipso mitbesagt, daß Geschieden-Wiederverheiratete, als solche genommen, kommunizieren dürfen. – Die (versuchte) Aufhebung oder Relativierung der Norm, wonach Wiederverheiratet-Geschiedene nicht zugelassen werden dürfen, ist von daher eo ipso auch die Bestreitung oder Relativierung der Norm, daß sie nicht hinzutreten dürfen.
Von daher stellen sich jedoch bedrückend‑, ja belastend-unangenehme Fragen, wenn man die Eventualität in Betracht zieht, daß man tatsächlich daran gehen sollte, die besagte Norm des Nicht-Dürfens durch (und sei es partiale) Zulassung Wiederverheiratet-Geschiedener zu relativieren; und zwar mit päpstlichem Segen zu relativieren. Was ist dann mit so einem Papst? – Man kommt nicht umhin: Je mehr sich die Höchstqualifikation „de fide divina et catholica“ probabel machen läßt (und sie läßt sich in hohem Maße), desto mehr ist auch daran zu denken, daß ein Papst, der besagte Norm relativieren will, um ihr dadurch die unbedingte Anerkennung öffentlich zu versagen, dadurch eben zum Häretiker wird. Denn Häretiker ist man dadurch, daß man die Lehrvorlage der Kirche nicht als Norm für den eigenen Glauben anerkennt, dergestalt, daß sich dies nach außen bekundet. Gleich, ob dies wider besseres Wissen und Gewissen („formelle Häresie“) geschieht oder nicht (bloß „materielle“): die sich äußerlich-bekundende Nichtanerkennung der Kirche als Instanz der Glaubensregel, die gegeben ist, sobald man in äußerlich-greifbarer Weise einem Satz die unbedingte Anerkennung verweigert im Wissen, daß er von der Kirche als zu glauben vorgelegt wird, schließt aus der Gemeinschaft der Kirche aus, was für einen Papst bedeutete, daß er des Papstamtes verlustig ginge: ein so genannter papa haereticus ist kein Papst mehr. Allerdings ist auch hier Vorsichtig geboten: So die Annahme, wonach der Satz, daß wiederverheiratete Geschiedene von der Kommuion ausgeschlossen sind, de fide divina et catholica ist, zutrifft, heißt dies offensichtlich noch nicht, daß er in dieser Gewißheitsstufe auch jene Ausdrücklichkeit hat, die mit sich bringt, daß, wer ihn anzweifelt oder relativiert, dies deshalb schon im klaren Bewußtsein tut, daß dieser Satz eben von der Kirche als zum Glauben gehörig gelehrt wird. Von daher läßt die Bekundung der Nichtanerkennung des Satzes als eines unbedingt gültigen nur dann sicher auf Häresie erkennen, wenn ebenso manifest ist, daß sich der Bekundende dessen bewußt ist, daß er damit einen Satz bestreitet, den die Kirche als zum Glauben gehörig lehrt (auch wenn er es vielleicht nicht wahr haben will, daß dem so ist). Wenn er sich nämlich dessen nicht bewußt ist, unterliegt er nur einer „materiellen Häresie“ im bloß weiteren Sinne: diese besagt jene Leugnung eines faktischen (formellen) Dogmas, die gerade nicht die Nichtanerkennung der Lehrvorlage durch die Kirche als Glaubensregel impliziert, da besagte Leugnung auf einem schlichten subsumptiven Fehlurteil beruht (man ist sich nicht dessen bewußt, daß die Kirche solches als zum Glauben gehörig vorlegt). [4]Ausführlich zur Materie: Louis Billot: De Ecclesia Christi I, Rom 1898, 300–314.
Mithin, lange Rede, kurzer Sinn: Im Falle eines Falles – wonach sich der Papst also darauf einließe, Geschieden-Wiederverheiratete (und sei es nur partiell unter bestimten Bedingungen) zur Kommunion zuzulassen – müßte nicht zwingend auf einen häretisch gewordenen Papst erkannt werden. Allein, was entscheidend ist: Die Frage nach dem häretisch gewordenen Papst wäre nicht einfach von der Hand zu weisen. Sie würde sich schon stellen, und wohl auch ziemlich dringlich. Und allein dies reicht doch und wäre tragisch genug. Wir hätten eine massive Verfassungs- und Vertrauenskrise in unserer Kirche!!
Es ist übereinstimmende Lehre der Theologen, daßs ein häretisch gewordener Papst aufgehört hat, Papst zu sein, Häretiker-Sein und Papst-Sein inkompatibel sind. – Es ist allerdings nicht übereinstimmende Lehre der Theologen, daß der Fall, daß ein Papst zum Häretiker wird (um dadurch zwangsläufig sein Amt zu verlieren), seinerseits möglich ist. Zumindest gewichtige Stimmen halten das für so gut wie ausgeschlossen. Das Wenn-dann ist zwar sicher, aber nicht die Möglichkeit dieses Wenn in sich selber. [5]Dazu ausführlich: Louis Billot: De ecclesia Christi III, Rom 1900, 137–145. – Von Haus aus favorisiere auch ich diese Lehre, und zwar ziemlich entschieden. Macht es dann aber noch Sinn, vor einer Entwicklung zu warnen, die uns beim häretischen Papst landen ließe, wo dies ja schon gar nicht möglich ist? Nun, de fide im Sinne eines formellen Dogmas ist diese Unmöglichkeit nicht; im Unterschied zur Unfehlbarkeit bei Kathedralentscheidungen (beides darf nicht verwechselt werden: ein Papst müßte ja nicht bei einer Kathedralentscheidung zum Häretiker werden, was in der Tat durch das Dogma ausgeschlossen ist). Diese Unmöglichkeit ist also längst nicht so sicher wie der garantierte Ausschluß der Wahrheitsverfehlung bei einer Kathedralentscheidung. Aber davon abgesehen: eine solche Unmöglichkeit besagt ja wie die Unfehlbarkeit, daß mit der ergangenen Verheißung des unbedingt wahrhaftigen Gottes an den heiligen Petrus und seine Nachfolger (cf. Mt 16,18sqq.; Lk 22,32) eben jener Verlauf der nachfolgenden Geschichte des ausgeübten Petrus- und Papstamtes unvereinbar ist, der Glaubensabfall bzw. ultimative Fehlentscheidungen in Glaubensdingen impliziert; was aber gerade einschließt, daß Gott jene Interventionen vorsieht, mit denen er garantiert, daß eben nicht eintritt, was mit dieser ergangenen Verheißung unvereinbar ist (daß nämlich der Papst eine Fehlentscheidung trifft oder vom Glauben abfällt). Und ein bescheidenes Implikat solcher Interventionen kann ja auch der Einwurf eines Theologen aus der hinteren Bank sein. – In diesem Sinne macht es schon Sinn, vor dem Eintritt des Falles eines papa haereticus zu warnen; gleich von welchem Theoriehintergrund man ausgeht.
Sicher: die Szenerie, die ich hier heraufbeschwöre, ist so ungeheuerlich, daß ich noch einmal betonen muß: Über die Rechtgläubigkeit eines Jorge Bergoglio, der jetzt Papst Franziskus ist, maße ich mir kein persönliches Urteil an. Dafür ist die Distanz zu groß und der Informationsstand zu gering und unsicher. – Nur: Es ist aufgrund nicht unbeträchtlicher Faktoren ein bedenklicher Eindruck entstanden, ein Eindruck, der sehr wohl den Argwohn zuläßt, es seien hier Entwicklungen im Gange, die für den Fall, dass sie nicht gestoppt werden, uns mit einer schlimmen Situation von ganz erheblicher Dramatik konfrontieren würden (gleich, ob dieser Fall überhaupt eintreten kann bzw. mit welcher Tragweite). Schlimme Verwerfungen für das Leben der Kirche: welche die Integrität der Verkündigung und sakramentalen Praxis beträfen, aber auch die Sicherheit über ihre rechtmäßige Leitung.
Trotzdem: Versöhnlicher Ausblick und Appell
Sicher: Eine Sympathieerklärung an Papst Franziskus sind meine Überlegungen gewiß nicht. Nichtsdestotrotz: Meine Einwürfe wollen alles andere, als das Gelingen seines Pontifikates negativ präjudizieren. Nur, um nicht ausufernd zu werden: Der Wert seines Pontifikats entscheidet sich gerade auch daran, ob es ihm gelingt, sein evangelistisches Reformprojekt deutlich gegen den anfangs benannten Reformismus abzugrenzen. Gewiß gibt es, wie auf der CELAM-Rede, Ansätze dazu. Nur, die Grenzziehungen müssen meines Erachtens deutlicher werden. Ein reiner Dynamismus der Barmherzigkeit, der die Grenzen von wahr und falsch, Recht und Unrecht in Gottes Augen (auch dort, wo niemandem direkt „wehgetan“ wird) bagatellisiert, wirkt selbstzerstörerisch. Es muß immer klar sein, daß es die Barmherzigkeit jenes Gottes ist, der unser Nicht-recht-Sein vor ihm, unsere Unheiligkeit nicht leiden mag, der sich – aus Liebe – nicht damit zufrieden gibt, daß wir halb sind oder bleiben, weshalb eine Barmherzigkeit des Kompromisses ihm ein Greuel ist. Gerade hier das Profil einer evangelistischen Pastoral zu schärfen, wäre eine große Chance wie Aufgabe zugleich. – Und es wäre, wenn mir dies so zu sagen erlaubt ist, gerade der Kairos eines eher „linken“ Papstes („links“ im Sinne einer stärkeren Akzentuierung der Orthopraxie gegenüber der Orthodoxie, der Dynamik der Veränderung gegenüber dem Verharren etc.), der falschen Agenda des reformistischen Katholizismus endgültig den Abschied zu geben: indem ein für allemal klar wird, daß eine Reformdynamik aus dem Geiste des Evangeliums (die sehr wohl beträchtlich antiklerikalistische Züge tragen kann) mit besagtem Reformismus einfach nichts zu tun hat: denn in letzterem spricht sich ein Autonomismus aus (Pathos der „Freiheit“), welcher dem Evangelium, das in die unbedingte Ergebung in Gottes Willen ruft, innerlich fremd ist. – Von daher meine ich: Franziskus ist (auch in meiner Sicht) längst nicht gescheitert, aber er steht am Scheideweg: und da gibt es immens viel Hoffnungsvolles, aber auch fürchterlich Abwegiges und Abgründiges.
Bleibt noch die Frage: Für wen habe ich diese Zeilen eigentlich geschrieben? Für den Papst? Na ja, schön wär’s … – Mir ist klar, daß ich mit einer breiten Rezeption nicht rechnen kann. Und so schreibe ich auch nur deshalb, weil mir (noch) nicht bekannt ist, daß sich jemand an ungleich prominenterer Stelle dieses Themas angenommen hätte, dieses für das Leben der Kirche sehr brisanten Themas. Und so setze ich einfach kühn darauf, daß meine Wortmeldung an der einen oder anderen doch nicht so unbedeutsamen Stelle registriert wird, um vielleicht mittelbar etwas zu bewirken. Zum Beispiel wünsche ich mir, daß man auch in den päpstlichen Universitäten zu Rom hie und da Notiz davon nimmt. Gar vereinzelt in der römischen Kurie? Jedenfalls möchte ich alle, die an maßgeblicherer Stelle sitzen und sich der überlieferten Lehre der Kirche verpflichtet wissen, um meine Sorge zu teilen, und die von meiner Wortmeldung Notiz nehmen, ganz dringend auffordern: IHR MÜSST ETWAS SAGEN! Ihr könnt Euch, im Angesicht Gottes, nicht resigniert zurückziehen, um Euch zu gegebener Stunde halt zu arrangieren. Keinesfalls dürft Ihr vorsorglich an Traktaten basteln, die begründen sollen, warum es jetzt trotzdem geht. Ihr müßt jetzt Euren Mund auftun, um zu sagen, daß es nicht, daß es niemals geht!
Aus Anlaß des hohen Festtages ende ich schlicht mit einer kleinen Gebetsanrufung:
Du Königin, aufgenommen in den Himmel, Königin der Apostel und Mutter der Kirche – bitte für uns und breite Deinen Mantel um uns!
Dr. theol. Klaus Obenauer ist Privatdozent an der Katholisch-theologischen Fakultät der Universität Bonn.
-
↑1 | Siehe nur: Adolphe Tanquerey: Synopsis theologiae dogmaticae II, Rom etc. 131911, 665sq.; Ludwig Ott: Grundriß der katholischen Dogmatik, Bonn 112005, 628 u. 633. |
---|---|
↑2 | Was das Zeugnis bewährter scholastischer Theologen angeht: Ich verweise auf Louis Billot: Demnach ist die Wahrheit von der Unauflöslichkeit der geschlossenen und vollzogenen Ehe überhaupt „procul dubio de fide catholica“: De ecclesiae sacramentis 2, Rom 21897, 415. Und Augustinus ruft er als Zeugen dafür an, daß die absolute Unauflöslichkeit der vollzogenen Ehe der Christen auf besonderen Titel hin „dogma eadem fide credendum, qua ipsa creditur matrimonii sacramentalitas“ sei: ibd., 417. Man vgl. auch Eduard Hugon: Tractatus dogmatici Volumen III, Paris 1927, 756sq. |
↑3 | Zu diesen Ausführungen konsultiere man die einschlägigen Passagen der Manualien zum Verhältnis von göttlichem und katholischen Glauben sowie zu Dogma und Dogmenentwicklung: z.B. Adolphe Tanquerey: Synopsis theologiae dogmaticae I, Rom etc. 131911, 101–116, 152–179; Ludwig Ott: loc. cit., 28–33. Zusätzlich: Karl Rahner: Artikel „Dogma I u. II“, in: LThK2 3, 438–441. |
↑4 | Ausführlich zur Materie: Louis Billot: De Ecclesia Christi I, Rom 1898, 300–314. |
↑5 | Dazu ausführlich: Louis Billot: De ecclesia Christi III, Rom 1900, 137–145. |