Wunderlose Heiligsprechung weil Konzil Johannes XXIII. bereits per Akklamation kanonisiert hat?


Warum Johannes XXIII. ohne Wunder heiliggesprochen wird: weil ihn das Zweite Vatikanische Konzil per Akklamation heiliggesprochen hat(Rom) Die Tages­zei­tung der ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz Avve­ni­re erklärt in einem Arti­kel die Grün­de, war­um Papst Johan­nes XXIII. auch ohne Wun­der hei­lig­ge­spro­chen wird. Die über­ra­schen­de Ankün­di­gung der unge­wöhn­li­chen Hei­lig­spre­chung löste zahl­rei­che Fra­gen aus. Der Arti­kel ist ein Ver­such, dar­auf zu antworten.

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Am 5. Juli hat­te Papst Fran­zis­kus nach der Aner­ken­nung eines zwei­ten Wun­ders auf die Für­spra­che von Papst Johan­nes Paul II. das Dekret für des­sen Hei­lig­spre­chung unter­zeich­net. Gleich­zei­tig unter­zeich­ne­te er auch das Dekret für die Hei­lig­spre­chung von Johan­nes XXIII., obwohl für die­sen noch kein zwei­tes Wun­der aner­kannt wur­de. Die­se Außer­kraft­set­zung der stren­gen Ver­fah­rens­re­geln für eine Hei­lig­spre­chung in der katho­li­schen Kir­che sorgt für Auf­se­hen. Der Avve­ni­re schreibt, die zustän­di­ge Hei­lig­spre­chungs­kon­gre­ga­ti­on habe den unge­wöhn­li­chen Schritt mehr­heit­lich gut­ge­hei­ßen und eine Hei­lig­spre­chung pro gra­tia empfohlen.

Yves Congar: Kardinal Suenens will Johannes XXIII. per Akklamation der Konzilsaula heiligsprechen

Im Sep­tem­ber 1964 schrieb der pro­gres­si­ve Kon­zils­theo­lo­ge Yves Con­gar inmit­ten des Kon­zils in sein Tage­buch, daß der bel­gi­sche Kar­di­nal Leon Joseph Sue­n­ens, einer der Kon­zils­ma­cher, sei­ne Rede zum Sche­ma De Eccle­sia, aus der die Kon­sti­tu­ti­on Lumen gen­ti­um her­vor­ge­hen soll­te, mit der For­de­rung abschlie­ßen wol­le, Papst Johan­nes XXIII. per Akkla­ma­ti­on der Kon­zil­s­au­la hei­lig­zu­spre­chen. „Ein Ziel, das sofort zu errei­chen ist“, gab sich Con­gar zuversichtlich.

Eine Vari­an­te des „San­to subi­to“ lan­ge vor die­ser For­de­rung, die nach dem Tod von Papst Johan­nes Paul II. erho­ben wurde?

Die Idee Sue­n­ens sei, so der Avve­ni­re, von vie­len Kon­zils­vä­tern und einer Viel­zahl von Gläu­bi­gen geteilt worden.

Papst Fran­zis­kus habe sich die Begrün­dung der zustän­di­gen Kon­gre­ga­ti­on für eine Hei­lig­spre­chung des Kon­zils­pap­stes in diret­tis­si­ma auch ohne das sonst vor­ge­schrie­be­ne Wun­der zu eigen gemacht.

Avvenire: „Es gibt Präzedenzfälle“

Laut gel­ten­dem Kir­chen­recht kann eine Hei­lig­spre­chung erst nach der Aner­ken­nung eines Wun­ders erfol­gen, das auf die Für­spra­che des Seli­gen zurück­ge­führt wird. Eine Bestim­mung, die sowohl für Mär­ty­rer als auch für nach einem ordent­li­chen Ver­fah­ren selig­ge­spro­che­ne Glau­bens­zeu­gen gilt. Aller­dings, so der Avve­ni­re, sei es nicht eine „abso­lu­te Neu­heit“, daß eine Hei­lig­spre­chung auch auf­grund „ande­rer Ele­men­te und Begrün­dun­gen“ erfol­ge, „die ein wis­sen­schaft­lich und theo­lo­gisch beleg­tes Wun­der erset­zen kön­nen“. Es hand­le sich daher, so die Zei­tung der Bischö­fe, weder um eine „Abkür­zung noch um eine Ver­ein­fa­chung oder eine will­kür­li­che Ent­schei­dung“. Es hand­le sich viel­mehr um eine „wohl­über­leg­te Aus­nah­me“, für die es „Prä­ze­denz­fäl­le“ gebe.

In der jün­ge­ren Geschich­te, so der Avve­ni­re, habe es eine Aus­nah­me bei der Hei­lig­spre­chung der chi­ne­si­schen Mär­ty­rer gege­ben. Der hei­li­ge Augu­stin Zhao Rong und sei­ne 119 Gefähr­ten wur­den im Hei­li­gen Jahr 2000 von Papst Johan­nes Paul II. hei­lig­ge­spro­chen. Ihr Gedenk­tag ist der 9. Juli. Nach ordent­li­chen Ver­fah­ren wur­den sie in unter­schied­li­chen Momen­ten und Grup­pen selig­ge­spro­chen. Ihre Hei­lig­spre­chungs­ver­fah­ren wur­den mit dem Dekret „De sig­nis“ von Johan­nes Paul II. zusam­men­ge­legt und damit von der Not­wen­dig­keit dis­pen­siert, daß für jeden ein­zel­nen der 120 Mär­ty­rer die Aner­ken­nung eines Wun­ders für die Hei­lig­spre­chung not­wen­dig war. Der Papst füg­te sie direkt in die Grup­pe ein, die er am 1. Okto­ber 2000 als Hei­li­ge pro­kla­mier­te. Die Grün­de, die zu die­ser Ent­schei­dung führ­ten, waren „eine unbe­strit­te­ne und wach­sen­de fama signo­rum“, also ein Ruf der Zei­chen und Wun­der, die den Mär­ty­rern nach ihrer Selig­spre­chung zuge­schrie­ben wur­de. Vor allem aber ging es auch um die Aner­ken­nung des „beson­de­ren Ein­flus­ses, den das Geden­ken an sie für die Bewah­rung des Glau­bens unter extre­men und schwie­rig­sten Bedin­gun­gen hatte.“

Zwei Hauptgründe: 1.) Liturgischer Kult bereits weltweit verbreitet

Die Haupt­grün­de für die Aus­nah­me-Hei­lig­spre­chung Johan­nes XXIII. sind laut Avve­ni­re zwei: „Der Erste betrifft die außer­ge­wöhn­li­che Aus­brei­tung des lit­ur­gi­schen Kul­tes, die dem Seli­gen bereits zuteil wird, da er nach vor­he­ri­gem Ansu­chen vom Hei­li­gen Stuhl welt­weit bereits ver­schie­de­nen Diö­ze­sen von Asi­en bis Ame­ri­ka gewährt wur­de. Die Ein­tra­gung des lit­ur­gi­schen Gedenk­ta­ges von Johan­nes XXIII. in die diö­ze­sa­nen Kalen­der ähnelt bereits jener eines kano­ni­sier­ten Heiligen.

Die­sem Kult ent­spricht auch ein wach­sen­der Ruf von Zei­chen und Wun­dern, der im Volk Got­tes die Erin­ne­rung an den gut­mü­ti­gen Papst beglei­tet. Seit dem Tag sei­ner Selig­spre­chung am 3. Sep­tem­ber 2000 lang­ten beim Postu­la­tor aus der gan­zen Welt zahl­rei­che Dan­kes­hin­wei­se für erhal­te­ne Gna­den ein, die durch die Für­spra­che des Seli­gen erreicht wur­den und häu­fig von ärzt­li­chen Atte­sten beglei­tet sind. Unge­fähr 20 Fäl­le sind beson­ders interessant.“

2.) Das Konzil hat Johannes XXIII. bereits per Akklamation heiligesprochen

Der zwei­te „wich­ti­ge Grund“ sei gera­de der „Wunsch der Kon­zils­vä­ter“, die gleich nach dem Tod Ron­cal­lis „die Hoff­nung einer sofor­ti­gen Hei­lig­spre­chung äußer­ten, ja sogar als Akt des Kon­zils anreg­ten. Kein Hei­lig­spre­chungs­kan­di­dat kann der­zeit so etwas Außer­ge­wöhn­li­ches für sich in Anspruch neh­men: ein bereits in der Welt­kir­che ver­brei­te­ter lit­ur­gi­scher Kult und eine Kano­ni­sie­rungs­for­de­rung per Akkla­ma­ti­on eines Kon­zils. Das sind die Haupt­grün­de, wes­halb Papst Fran­zis­kus es für ange­mes­sen erach­tet hat, die Hei­lig­spre­chung des seli­gen Johan­nes XXIII. fortzusetzen.“

Geschichtsklitterung: Heiligsprechung durch das Konzil nur imaginär

Der Haken an der Sache: Es han­delt sich dabei um eine Geschichts­klit­te­rung. Kar­di­nal Sue­n­ens sprach tat­säch­lich im Sep­tem­ber 1964 in sei­ner Rede zu De Eccle­sia auch über Hei­lig­spre­chun­gen. Er tat dies jedoch ganz all­ge­mein, indem er mit drei Punk­ten eine Reform der Hei­lig­spre­chungs­ver­fah­ren for­der­te, vor allem deren Beschleu­ni­gung, damit die Hei­lig­ge­spro­che­nen, solan­ge die Erin­ne­rung an sie in der Bevöl­ke­rung noch wach sei, Vor­bild­wir­kung ent­fal­ten könn­ten. Den Namen von Papst Ron­cal­li erwähnt er nicht. Papst Paul VI. kam auf die Rede Sue­n­ens in einer Pri­vat­au­di­enz zurück, die er dem bel­gi­schen Kar­di­nal bald dar­auf gewähr­te. Dabei kri­ti­sier­te er des­sen For­de­rung, die Hei­ligs­spre­chungs­ver­fah­ren nur wegen der aktu­el­len Vor­bild­wir­kung zu beschleu­ni­gen. Auch er erwähnt Johan­nes XXIII. nicht.

Im Grun­de gab es damals nur „Gerüch­te über eine angeb­lich unmit­tel­bar bevor­ste­hen­de Hei­lig­spre­chung durch das Kon­zil, die aber nur Gere­de blie­ben“, wie selbst der pro­gres­si­ve Papa-Ron­cal­li-Ver­eh­rer Enri­co Gala­vot­ti 2000 anläß­lich der Selig­spre­chung des Kon­zils­pap­stes schrieb.

Die vom Avve­ni­re behaup­te­te Kano­ni­sie­rung Johan­nes XXIII. durch das Kon­zil höchstsel­bigst ist mehr ima­gi­nä­rer Art.

Die Tages­zei­tung fügt noch hin­zu, daß es 50 Jah­re nach dem Tod von Johan­nes XXIII. „mög­lich war, sei­ne Gestalt“ den Emo­tio­nen und kir­chen­po­li­ti­schen Manö­vern zu ent­zie­hen, und sein Leben und Wir­ken bis in sein Inner­stes zu durch­leuch­ten. „Das hat zu einer siche­ren und tie­fen Kennt­nis des Reich­tums sei­ner Schrif­ten und sei­nes Werks geführt und auf leuch­ten­de Wei­se sei­ne Hei­lig­keit auf­ra­gen lassen.“

Die Begrün­dung wirkt mehr wie ein Recht­fer­ti­gungs­ver­such, der nicht recht zu über­zeu­gen ver­mag. Denn wozu wären dann die Regeln des ordent­li­chen Hei­lig­spre­chungs­ver­fah­rens not­wen­dig. Der „Ruf der Hei­lig­keit“ wird selbst­re­dend bei jedem „Kan­di­da­ten“ angenommen.

Wie­vie­len Diö­ze­sen wur­de eine Son­der­er­laub­nis erteilt, den seli­gen Papst in den diö­ze­sa­nen Kalen­der auf­zu­neh­men? Wenn die bereits vor­han­de­ne brei­te Ver­eh­rung ein so trif­ti­ger Grund für die Außer­kraft­set­zung des ordent­li­chen Ver­fah­rens wäre, hät­te sie wahr­schein­lich eher Johan­nes Paul II. zugu­te kom­men müs­sen, der aber einem ordent­li­chen Ver­fah­ren unter­zo­gen wurde.

Stallgeruch eines kirchenpolitischen Manövers – Heiligsprechung Johannes XXIII. oder des Konzils?

Die in Wirk­lich­keit nie erfolg­te Hei­lig­spre­chung per Akkla­ma­ti­on durch das Kon­zil für den das Kon­zil ein­be­ru­fen­den und wäh­rend des Kon­zils ver­stor­be­nen Papst hat den Stall­ge­ruch eines kir­chen­po­li­ti­schen Aktes und kommt als Argu­ment einem völ­li­gen Bruch mit der kirch­li­chen Tra­di­ti­on und allen Nor­men gleich.

Es bleibt trotz gegen­tei­li­ger Beteue­rung der Bei­geschmack eines kir­chen­po­li­ti­schen Manö­vers, mit dem 50 Jah­re nach dem Kon­zil mit Papst Johan­nes XXIII. auch das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil „hei­lig­ge­spro­chen“ wer­den soll. Zumin­dest scheint ein run­des Jubi­lä­um wich­ti­ger zu sein, als die im Lau­fe von Jahr­hun­der­ten gewach­se­nen, aus gutem Grund stren­gen kir­chen­recht­li­chen Nor­men für ein Heiligsprechungsverfahren.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Mis­sa Gregoriana

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4 Kommentare

  1. Darf man fra­gen, wo eine lit­ur­gi­sche Ver­eh­rung von Johan­nes XXIII. wirk­lich gege­ben war? Und um wel­che Wun­der auf sei­ne angeb­li­che Für­spra­che hin es sich gehan­delt hat?

    Man muß sich der Schluß­fol­ge­rung des Autors anschlie­ßen: Die Akti­on riecht nach einer (gewalt­sa­men) Hei­lig­spre­chung des Kon­zils bei völ­li­ger Umge­hung der Unter­su­chung der Realität.

    Im übri­gen wären die Opfer der vati­ka­ni­schen Ost­po­li­tik unter Johan­nes XXIII. und sei­nem Sekre­tär und Nach­fol­ger Mon­ti­ni heiligzusprechen.

  2. Recht und Gesetz? Offen­sicht­lich über­flüs­sig, wie uns der jet­zi­ge Papst zeigt. Jeden­falls könn­te man sei­ne Bot­schaft so interpretieren.

  3. Die Art, wie man in neue­ster Zeit „hei­lig“ spre­chen will, ohne all­fäl­li­ge Ein­wän­de gegen eine mög­li­che Hei­lig­keit , den heroi­schen Tugend­grad, die wirk­li­che Ver­eh­rung, Wun­der usw. über­zeu­gend zu prü­fen oder die Zeug­nis­se dafür abzu­war­ten, führt sicher nicht zu einer höhe­ren Wert­schät­zung der Hei­lig­keit und der so geschaf­fe­nen „Hei­li­gen“! Im Gegen­teil, es drängt sich der Ein­druck auf, dass mehr irdi­sche als über­na­tür­li­che Beweg­grün­de aus­schlag­ge­bend in sol­chen „Ver­fah­ren“ sind.

    Es ent­steht der Ein­druck, dass bei die­sen neu­en „Über­prü­fun­gen“ der „Hei­lig­keit“ sowie­so nicht genau hin­ge­schaut wird, dass das Ziel sowie­so schon fest­steht, und dass sogar dann, wenn über­haupt nichts dafür spricht und man nicht ein­mal annä­he­rungs­wei­se ein „Wun­der“ hin­ge­bo­gen wer­den kann, die „Hei­lig­keit“ dann eben dekre­tiert wird. Glaub­wür­dig­keit wird man so kaum errei­chen – was sol­len Gläu­bi­ge (aber auch Ungläu­bi­ge!) sich dabei denken?

    Gera­de in einem so zen­tral reli­giö­sen Gebiet müss­te doch in der Kurie ein neu­er Geist der Dis­zi­plin und der Durch­schau­bar­keit Ein­zug hal­ten, wo man doch angeb­lich so sehr Refor­men for­dert! Hier wäre der Ruf nach objek­ti­vie­ren­der Ein­fach­heit und Zurück­hal­tung gebo­ten, statt des­sen wird der per­fek­te Ein­druck vati­ka­ni­scher Klün­gel- und Will­kür­wirt­schaft gebo­ren und vertieft!

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