Eine wunderlose Heiligsprechung Johannes XXIII. für eine „Heiligsprechung“ des Konzils?


Johannes XXIII. und das Konzil: Versuch einer gemeinsamen Heiligsprechung?(Vati­kan) Am ver­gan­ge­nen Diens­tag wur­de von der Kon­gre­ga­ti­on für die Selig- und Hei­lig­spre­chungs­ver­fah­ren ein zwei­tes Wun­der aner­kannt, das der Für­spra­che des seli­gen Pap­stes Johan­nes Pauls II. zuge­schrie­ben wird. Damit ist der Weg frei für die offi­zi­el­le Hei­lig­spre­chung. Papst Fran­zis­kus unter­zeich­ne­te drei Tage spä­ter, am ver­gan­ge­nen Frei­tag das ent­spre­chen­de Dekret.

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Am Diens­tag hieß es über­ra­schend, daß nur weni­ge Tage vor der ordent­li­chen Sit­zung der Kon­gre­ga­ti­on uner­war­tet auch die Hei­lig­spre­chungs­cau­sa von Papst Johan­nes XXIII. ein­ge­scho­ben wor­den sei. Nach der Sit­zung der Kon­gre­ga­ti­on wur­de jedoch zum Pro­zeß von Johan­nes XXIII. nichts bekannt­ge­ge­ben. Am Frei­tag hieß es dann aber, Papst Fran­zis­kus habe auch das Dekret für die Hei­lig­spre­chung des Kon­zils­pap­stes unter­zeich­net, der von 1958 bis 1963 regier­te und das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil ein­be­ru­fen hatte.

Auf Nach­fra­ge bestä­tig­te Vati­kan­spre­cher Feder­i­co Lom­bar­di, daß für Johan­nes XXIII. noch nicht das für eine Hei­lig­spre­chung erfor­der­li­che Wun­der vor­lie­ge. Die Kon­gre­ga­ti­on habe in ihrer Sit­zung des­halb nichts dazu ent­schie­den. Wie den­noch eine Hei­lig­spre­chung mög­lich sei, wo der Hei­li­ge Stuhl, wegen der seit der Refor­ma­ti­on von ver­schie­de­ner Sei­te anhal­ten­den Kri­tik an Hei­lig­spre­chungs­ver­fah­ren, stets beson­de­ren Wert auf die Ein­hal­tung stren­ger Kri­te­ri­en leg­te, begrün­de­te Pater Lom­bar­di mit einem „Dis­pens­recht“ des Pap­stes. Der „Tugend­grad des seli­gen Johan­nes XXIII.“ sei „all­ge­mein bekannt“.

Gleich­zei­tig stuf­te Pater Lom­bar­di die Wahr­schein­lich­keit einer Hei­lig­spre­chung selt­sa­mer­wei­se wie­der etwas zurück. Die Ankün­di­gung der Hei­lig­spre­chung des Kon­zils­pap­stes sei ledig­lich eine „Absichts­er­klä­rung“, wie Radio Vati­kan den Vati­kan­spre­cher zitier­te. Ent­we­der wur­de das ent­spre­chen­de Dekret unter­zeich­net oder nicht. Blo­ße „Absichts­er­klä­run­gen“ für eine Hei­lig­spre­chung kennt das Kir­chen­recht nicht.

Das unge­wöhn­li­che Vor­ge­hen sorgt für Stau­nen und Unmut. Es eröff­net einen pri­vi­le­gier­ten Weg zur Hei­lig­spre­chung, der allen ande­ren, ein­schließ­lich Papst Johan­nes Paul II., von Pius XII. oder auch dem seli­gen Piux IX. ganz zu schwei­gen, ver­schlos­sen bleibt. Die Erset­zung des stren­gen Hei­lig­spre­chungs­pro­zes­ses durch die lapi­da­re Bemer­kung, sei­ne Hei­lig­keit sei ohne­hin „all­ge­mein bekannt“, schaf­fe selbst dann, wenn das nie­mand bezwei­feln wür­de einen irra­tio­na­len Prä­ze­denz­fall, der noch zu hef­ti­gen Dis­kus­sio­nen füh­ren wer­de, wie Mes­sain­la­ti­no anmerkte.

Da das Dekret bereits unter­zeich­net ist, sei jedoch damit zu rech­nen, daß die wun­der­lo­se Hei­lig­spre­chung Johan­nes XXIII., nun­mal ange­kün­digt, auch statt­fin­den wer­de, wie sich vati­ka­ni­sche Beob­ach­ter sicher sind. Die wun­der­lo­se Hei­lig­spre­chung des Kon­zils­pap­stes Johan­nes XXIII. wird damit als „Wun­der von Rom“ in die Geschich­te ein­ge­hen und scheint anläß­lich der 50-Jahr­fei­ern in direk­tem Zusam­men­hang mit dem Ver­such einer Hei­lig­spre­chung des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils zu ste­hen. Poli­ti­scher Druck steht „Pate“, wenn das Selig­spre­chungs­ver­fah­ren für Papst Pius XII. seit lan­gem stockt. Kir­chen­po­li­ti­sche Inter­es­sen schei­nen „Pate“ zu ste­hen, wenn nun der Kon­zils­papst Johan­nes XXIII. im pri­vi­le­gier­ten Son­der­ver­fah­ren zu den Altä­ren erho­ben wer­den soll. In bei­den Fäl­len tun die­se Ein­mi­schun­gen in den ordent­li­chen Lauf der Hei­lig­spre­chungs­ver­fah­ren der Kir­che kei­nen guten Dienst.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Papa Ratzinger

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