(Vatikan) Am vergangenen Dienstag wurde von der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren ein zweites Wunder anerkannt, das der Fürsprache des seligen Papstes Johannes Pauls II. zugeschrieben wird. Damit ist der Weg frei für die offizielle Heiligsprechung. Papst Franziskus unterzeichnete drei Tage später, am vergangenen Freitag das entsprechende Dekret.
Am Dienstag hieß es überraschend, daß nur wenige Tage vor der ordentlichen Sitzung der Kongregation unerwartet auch die Heiligsprechungscausa von Papst Johannes XXIII. eingeschoben worden sei. Nach der Sitzung der Kongregation wurde jedoch zum Prozeß von Johannes XXIII. nichts bekanntgegeben. Am Freitag hieß es dann aber, Papst Franziskus habe auch das Dekret für die Heiligsprechung des Konzilspapstes unterzeichnet, der von 1958 bis 1963 regierte und das Zweite Vatikanische Konzil einberufen hatte.
Auf Nachfrage bestätigte Vatikansprecher Federico Lombardi, daß für Johannes XXIII. noch nicht das für eine Heiligsprechung erforderliche Wunder vorliege. Die Kongregation habe in ihrer Sitzung deshalb nichts dazu entschieden. Wie dennoch eine Heiligsprechung möglich sei, wo der Heilige Stuhl, wegen der seit der Reformation von verschiedener Seite anhaltenden Kritik an Heiligsprechungsverfahren, stets besonderen Wert auf die Einhaltung strenger Kriterien legte, begründete Pater Lombardi mit einem „Dispensrecht“ des Papstes. Der „Tugendgrad des seligen Johannes XXIII.“ sei „allgemein bekannt“.
Gleichzeitig stufte Pater Lombardi die Wahrscheinlichkeit einer Heiligsprechung seltsamerweise wieder etwas zurück. Die Ankündigung der Heiligsprechung des Konzilspapstes sei lediglich eine „Absichtserklärung“, wie Radio Vatikan den Vatikansprecher zitierte. Entweder wurde das entsprechende Dekret unterzeichnet oder nicht. Bloße „Absichtserklärungen“ für eine Heiligsprechung kennt das Kirchenrecht nicht.
Das ungewöhnliche Vorgehen sorgt für Staunen und Unmut. Es eröffnet einen privilegierten Weg zur Heiligsprechung, der allen anderen, einschließlich Papst Johannes Paul II., von Pius XII. oder auch dem seligen Piux IX. ganz zu schweigen, verschlossen bleibt. Die Ersetzung des strengen Heiligsprechungsprozesses durch die lapidare Bemerkung, seine Heiligkeit sei ohnehin „allgemein bekannt“, schaffe selbst dann, wenn das niemand bezweifeln würde einen irrationalen Präzedenzfall, der noch zu heftigen Diskussionen führen werde, wie Messainlatino anmerkte.
Da das Dekret bereits unterzeichnet ist, sei jedoch damit zu rechnen, daß die wunderlose Heiligsprechung Johannes XXIII., nunmal angekündigt, auch stattfinden werde, wie sich vatikanische Beobachter sicher sind. Die wunderlose Heiligsprechung des Konzilspapstes Johannes XXIII. wird damit als „Wunder von Rom“ in die Geschichte eingehen und scheint anläßlich der 50-Jahrfeiern in direktem Zusammenhang mit dem Versuch einer Heiligsprechung des Zweiten Vatikanischen Konzils zu stehen. Politischer Druck steht „Pate“, wenn das Seligsprechungsverfahren für Papst Pius XII. seit langem stockt. Kirchenpolitische Interessen scheinen „Pate“ zu stehen, wenn nun der Konzilspapst Johannes XXIII. im privilegierten Sonderverfahren zu den Altären erhoben werden soll. In beiden Fällen tun diese Einmischungen in den ordentlichen Lauf der Heiligsprechungsverfahren der Kirche keinen guten Dienst.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Papa Ratzinger