Vatikanbank: Vatikanjustiz untersagt jede Vernichtung oder Entfernung von Dokumenten


(Vati­kan) Am 4. Juli erließ die vati­ka­ni­sche Gerichts­bar­keit einen Erlaß, mit dem der Vatik­an­bank IOR unter­sagt ist, irgend­ein bestehen­des Doku­ment der Bank zu zer­stö­ren, zu ver­än­dern oder zu ent­fer­nen. Im Klar­text ist der gesam­te Doku­men­ten­be­stand der Bank beschlag­nahmt. Etwas Ver­gleich­ba­res hat es im Vati­kan noch nicht gege​ben​.Am 1. Juli sind der Gene­ral­di­rek­tor der Vatik­an­bank, Pao­lo Cipria­ni, und sein Stell­ver­tre­ter, Mas­si­mo Tul­li, zurück­ge­tre­ten. Der Rück­tritt erfolg­te unmit­tel­bar nach der Ver­haf­tung von Msgr. Nun­zio Sca­ra­no, der in Buch­hal­tung der Güter­ver­wal­tung des Apo­sto­li­schen Stuhls tätig war. Msgr. Sca­ra­no war bereits einen Monat vor sei­ner Ver­haf­tung in Ita­li­en vom Vati­kan sus­pen­diert wor­den. Wel­che Straf­tat ihm wirk­lich zur Last gelegt wer­den kann, muß sich erst noch klären.
Soweit bis­her bekannt wur­de, soll er über Kon­ten der Vatik­an­bank ris­kan­te Finanz­ge­schäf­te abge­wickelt haben. Dies offen­bar mit Wis­sen und Zustim­mung des zurück­ge­tre­te­nen Gene­ral­di­rek­tors. Eine Straf­tat ist das an sich noch nicht. Geklärt wird von der ita­lie­ni­schen Justiz, ob dabei Devi­sen­be­stim­mun­gen ver­letzt wur­den. Im Vati­kan herrscht vor allem Ver­ä­ge­rung, weil die Vatik­an­bank nicht für Finanz­spe­ku­la­tio­nen wel­cher Art auch immer exi­stiert. Zudem wird ver­sucht die Fra­ge zu klä­ren, ob es sich um Finanz­ge­schäf­te des Mon­si­gno­re in Eigen­re­gie han­del­te oder für Außen­ste­hen­de oder aber sogar als uner­laub­te Aktio­nen mit Wis­sen und Abspra­che der zurüch­ge­tre­te­nen Generaldirektion

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