Niederlande streicht Gehälter für Religionslehrer – Sparpaket der Regierung an Parlament weitergeleitet


hulklasse Niederlande streicht Gehälter für Religionslehrer(Den Haag) In den Nie­der­lan­den wird den Reli­gi­ons­leh­rern an Grund­schu­len das Gehalt gestri­chen. Die nie­der­län­di­sche Regie­rung führt Ein­spa­run­gen durch, die auch den Bil­dungs­be­reich tref­fen. In einem lai­zi­sti­schen Staat kann beim Reli­gi­ons­un­ter­richt gespart wer­den. Bei die­sem wird nicht nur gekürzt, son­dern die Finan­zie­rung voll­kom­men gestrichen.

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Die Maß­nah­me ist Teil eines Spar­pa­kets, mit dem der Staat 200 Mil­lio­nen Euro ein­spa­ren will. Das Paket wur­de dem Par­la­ment zuge­lei­tet. Mit Kür­zun­gen von zehn Pro­zent sind auch pre­sti­ge­träch­ti­ge aka­de­mi­sche Ein­rich­tun­gen betroffen.

Zwi­schen einer zehn­pro­zen­ti­gen Kür­zung und einer Total­strei­chung lie­gen aller­dings Wel­ten. Sie kom­men einer Wer­tung bei, die besagt, daß die betref­fen­den Berei­che letzt­lich über­flüs­sig sei­en, zumin­dest in Zei­ten des Spar­zwangs. Unter die Total­strei­chung fällt neben der Finan­zie­rung des Reli­gi­ons­un­ter­richts an öffent­li­chen Schu­len auch die För­de­rung des bekann­ten Mon­tesquieu-Insti­tuts zur Erfor­schung der Geschich­te des euro­päi­schen Parlamentarismus.

Bis vor einem hal­ben Jahr­hun­dert war der nie­der­län­disch-flä­mi­sche Katho­li­zis­mus sehr stark. Er war fest in sei­nen Tra­di­tio­nen ver­wur­zelt und mis­sio­na­risch leben­dig. 2009 ver­öf­fent­lich­ten die nie­der­län­di­schen Bischö­fe eine erschüt­tern­de Stu­die über den Glau­bens­zu­stand in den Nie­der­lan­den all­ge­mein und der katho­li­schen Kir­che im beson­de­ren. 50 Pro­zent der Bevöl­ke­rung des einst mehr­heit­lich refor­mier­ten Lan­des mit star­ker katho­li­scher Min­der­heit gehört kei­ner Reli­gi­ons­ge­mein­schaft an. 58 Pro­zent der Nie­der­län­der wis­sen nicht ein­mal mehr, was Weih­nach­ten ist.

In den Nie­der­lan­den, „wo Domi­ni­ka­ner und Jesui­ten über Mes­sen ohne Prie­ster­tum und ohne christ­li­che Sakra­men­te theo­re­ti­sie­ren und sie in die Tat umset­zen“, wie vor drei Jah­ren Avve­ni­re, die Tages­zei­tung der ita­lie­ni­schen Bischö­fe kri­ti­sier­te, steht die katho­li­sche Kir­che in ihrer bis­he­ri­gen Form vor dem Zusam­men­bruch. Der Staat setzt mit der Strei­chung der Gehäl­ter für Reli­gi­ons­leh­rer den näch­sten Schritt in die­se Richtung.

In Euro­pa wird fast über­all noch Reli­gi­ons­un­ter­richt erteilt. Das soll wei­ter­hin auch für die Nie­der­lan­de gel­ten, aller­dings durch Selbst­fi­nan­zie­rung durch die Kir­chen. Die Situa­ti­on des Reli­gi­ons­un­ter­richts an öffent­li­chen Schu­len ist in den ein­zel­nen Staa­ten unter­schied­lich gere­gelt. In allen Län­dern gibt es unter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten, sich vom Reli­gi­ons­un­ter­richt abzu­mel­den. Nicht in allen Län­dern kann und wird aller­dings katho­li­scher Reli­gi­ons­un­ter­richt erteilt. Das ist nur in sechs Staa­ten der Fall dar­un­ter Deutsch­land, Öster­reich, Ita­li­en und Spa­ni­en. Die Bestim­mun­gen vari­ie­ren von Staat zu Staat, in Deutsch­land von Bun­des­land zu Bun­des­land (in Bre­men und Bran­den­burg wird statt eines Reli­gi­ons­un­ter­richts Ethik­un­ter­richt ange­bo­ten, in Ber­lin kön­nen die Kon­fes­sio­nen Reli­gi­ons­un­ter­richt als Zusatz­fach anbie­ten). In zwei Län­dern, Grie­chen­land und Zypern wird grie­chisch-ortho­do­xer Reli­gi­ons­un­ter­richt erteilt. In zwölf Staa­ten erfolgt der Reli­gi­ons­un­ter­richt von vor­ne­her­ein mul­ti­re­li­gi­ös. In man­chen Län­dern wer­den neben christ­li­chen Kon­fes­sio­nen auch Juden­tum, Islam, Bud­dhis­mus und ande­re Reli­gio­nen unter­rich­tet, wäh­rend in ande­ren der Unter­richt christ­lich, aber inter­kon­fes­sio­nell ist (Schwe­den, Groß­bri­tan­ni­en, eini­ge Schwei­zer Kan­to­ne). In zwei Staa­ten (in Bel­gi­en und an der Ober­stu­fe der Schu­len Kroa­ti­ens) ist der Reli­gi­ons­un­ter­richt Wahl­fach. Man besucht den Reli­gi­ons­un­ter­richt oder einen Ethikunterricht.

Als Vor­aus­set­zun­gen für die Ertei­lung des Reli­gi­ons­un­ter­richts wird in elf Staa­ten ein Theo­lo­gie­stu­di­um oder ein gleich­wer­ti­ges Diplom einer theo­lo­gi­schen Hoch­schu­le ver­langt. 15 Staa­ten erken­nen die ent­spre­chen­den kirch­li­chen Beschei­ni­gun­gen an. Katho­li­schen Reli­gi­ons­un­ter­richt kann nur ertei­len, wer die mis­sio cano­ni­ca besitzt, eine ent­spre­chen­de kirch­li­che Lehrerlaubnis.

Nur in drei Län­dern wird kein Reli­gi­ons­un­ter­richt erteilt. Dazu gehört Frank­reich und das schon seit mehr als 100 Jah­ren. Die ein­zi­ge Aus­nah­me­re­ge­lung besteht für Elsaß-Loth­rin­gen, weil es frü­her zum Deut­schen Reich gehör­te. Eben­so Ungarn, wo Reli­gi­ons­un­ter­richt nur auf frei­wil­li­ger Basis außer­schu­lisch ange­bo­ten wer­den kann. Und schließ­lich Slo­we­ni­en, das wie Ungarn an der kom­mu­ni­sti­schen Rege­lung der Nach­kriegs­zeit festhält.

Es gibt noch Län­der, wo unab­hän­gig von der lan­des­wei­ten Rege­lung in ein­zel­nen Orten oder Schu­len kein Reli­gi­ons­un­ter­richt erteilt wird, so in Schwe­den oder ein­zel­nen Kan­to­nen der Schweiz oder an höhe­ren Schu­len in Bulgarien.

Auch die Fra­ge, ob die Leh­rer orga­nisch in den Lehr­kör­per ein­ge­glie­dert sind oder nicht ist von Land zu Land ver­schie­den. In der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ist dies in der Regel durch Able­gung der Staats­examen und mit der Ver­be­am­tung der Fall. Auch in Spa­ni­en, Grie­chen­land und Ita­li­en sind Reli­gi­ons­leh­rer, wenn auch mit unter­schied­li­chen Rege­lun­gen öffent­li­che Bedienstete.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vati­can Insider

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