EU erfindet eine Homo-Immunität mit eigenem Homo-Paß – Leutheusser-Schnarrenbergers und Karls Beitrag zur Homosexualisierung der EU


EU erfindet Homo-Immunität und Homo-Paß(Brüs­sel) Die Justiz- und Innen­mi­ni­ster der EU machen es mög­lich. Für Deutsch­land sind das die libe­ra­le Sabi­ne Leu­theu­sser-Schnar­ren­ber­ger und der christ­lich­so­zia­le Hans-Peter Fried­rich und für Öster­reich die bei­den ÖVP-Mini­ste­rin­nen Bea­trix Karl und Johan­na Mikl-Leit­ner. Am 6. und 7. Juni hat der Rat der Euro­päi­schen Uni­on eine Rei­he von Doku­men­ten zum Schutz der per­sön­li­chen Frei­heit erlas­sen. Aus­gangs­punkt war der Bericht des­sel­ben Gre­mi­ums über die Anwen­dung der EU-Grund­rech­te­char­ta von 2012. Die Staa­ten­ver­tre­ter der EU-Mit­glieds­län­der ver­pflich­ten sich dar­in, „extre­me For­men der Into­le­ranz wie den Ras­sis­mus, den Anti­se­mi­tis­mus, die Frem­den­feind­lich­keit und die Homo­pho­bie zu bekämpfen“.

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Unter den Doku­men­ten ist eine vom Rat für Justiz und Inne­res erar­bei­te­te Richt­li­nie her­vor­zu­he­ben, die mit Janu­ar 2015 in Kraft tritt. Sie führt zu einem zivil­recht­li­chen Novum, das fak­tisch in die Rechts­ord­nun­gen der ein­zel­nen Staa­ten eingreift.

Zivilrechtliche Schutzmaßnahmen für Homosexuelle erhalten in allen EU-Staaten Rechtskraft

Zivil­recht­lich erlas­se­ne Ent­schei­dun­gen eines EU-Mit­glieds­staa­tes erhal­ten auto­ma­tisch in allen EU-Staa­ten Rechts­kraft, wenn sie den „Schutz der Frei­heit, der psy­cho­lo­gi­schen und sexu­el­len Inte­gri­tät und die per­sön­li­che Sicher­heit“ betref­fen. Die Richt­li­nie betrifft Schutz­maß­nah­men für Per­so­nen, die bedroht wur­den, Gewalt erlit­ten hat­ten oder wegen ihrer „sexu­el­len Ori­en­tie­rung“ Ziel von Stal­king waren.

Der Rat für Justiz und Inne­res legt Wert auf die Beto­nung, daß die Richt­li­nie „für Per­so­nen jed­we­der sexu­el­len Ori­en­tie­rung“ Anwen­dung fin­den wird. Mit ande­ren Wor­ten: Wenn der Homo­se­xu­el­le Hinz von Kunz belä­stigt wur­de und Kunz von einer zustän­di­gen Behör­de auf­er­legt wur­de, Hinz nicht mehr mit Mails, Auf­lau­ern, Tele­fon­an­ru­fen und der­glei­chen zu belä­sti­gen, oder sich ihm zu nähern, dann wird die­se Maß­nah­me nicht nur im Land Gel­tung haben, in dem die­se Maß­nah­me erlas­sen wur­de, son­dern in allen EU-Staa­ten. Um die Umset­zung in einem Dritt­land zu erleich­tern „sehen die neu­en Bestim­mun­gen ein Zer­ti­fi­kat vor, das wie eine Art Rei­se­paß funk­tio­niert und alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen für eine schnel­le und wirk­sa­me Mit­tei­lung von Schutz­maß­nah­men ent­hält, wenn eine geschütz­te Per­son sich von einem EU-Land in ein ande­res bewegt“. Die EU hat damit neben der älte­ren Diplo­ma­ti­schen Immu­ni­tät mit eige­nem Diplo­ma­ten­paß eine Art von „Homo-Immu­ni­tät“ mit eige­nem Paß erfun­den. Und wie die Diplo­ma­ten sind die Homo­se­xu­el­len gewis­ser­ma­ßen unan­tast­bar, wohin sie auch gehen. Wer es noch nicht gewußt haben soll­te: Die Homo­se­xu­el­len sind dabei, in der EU eine pri­vi­le­gier­te Kaste zu werden.

Man könn­te ein­wen­den, das beträ­fe ja nur jene „weni­gen“, für die expli­zit eine Schutz­maß­nah­me erlas­sen wur­de. Doch die Sache ist kom­ple­xer. Jemand hat längst wei­ter gedacht.

Die Richt­li­nie mag ange­bracht sein, wenn ein Homo­se­xu­el­ler tat­säch­lich Ziel­schei­be von Dro­hun­gen oder Gewalt wur­de. Es drängt sich die Fra­ge auf, ob die nor­ma­len Rechts­nor­men für alle Bür­ger dafür nicht aus­rei­chen. Son­der­nor­men für Homo­se­xu­el­le zei­gen, daß sie nicht nor­mal sind, son­dern über den nor­ma­len Bür­ger hin­aus­ge­ho­ben wer­den, in eine beson­ders geschütz­te Ebe­ne. War­um aber?

Das (Homo-)Gesetz ist für alle gleich – Drei grundlegende Problemfelder

Aber die Richt­li­nie des EU-Justiz­rats wirft drei wei­te­re Fra­gen auf. Eine vom Rat selbst getä­tig­te Anmer­kung unter­streicht, daß die Schutz­maß­nah­men in eini­gen Rechts­ord­nun­gen zivil­recht­li­cher Natur in ande­ren aber straf­recht­li­cher und in wie­der ande­ren admi­ni­stra­ti­ver Natur sind. Die Homo­ge­ni­sie­rung scheint daher aus­ge­spro­chen schwie­rig. Wel­chen Schluß zieht der Rat dar­aus? Er for­dert alle Staa­ten auf, ihre Rechts­ord­nun­gen anzu­glei­chen. Das Homo-Gesetz ist für alle gleich.

Das zwei­te Pro­blem ist von ganz ande­rer Trag­wei­te. Die von Hinz in Frank­reich erlit­te­ne Belä­sti­gung ist als sol­che im Straf­recht eines ande­ren EU-Staa­tes unbe­kannt, wes­halb in die­sem nach gel­ten­dem Rechts­ver­ständ­nis auch kei­ne Maß­nah­men wel­cher Art auch immer zur Anwen­dung gelan­gen dürf­ten. Was ist in einem sol­chen Fall zu tun? Euro­pa weiß dazu nichts zu sagen. In der Logik der Richt­li­nie haben sich jedoch alle Staa­ten an die Rechts­ord­nung jenes EU-Lan­des anzu­pas­sen, das den Maß­nah­men­ka­ta­log im „Kampf gegen Homo­pho­bie, Ras­sis­mus, Anti­se­mi­tis­mus und Frem­den­feind­lich­keit“ am wei­te­sten vor­an­ge­trie­ben hat.

Das drit­te Pro­blem ist noch besorg­nis­er­re­gen­der. Wenn alle Staa­ten gezwun­gen sein wer­den, in der eige­nen Rechts­ord­nung nicht vor­ge­se­he­ne Schutz­maß­nah­men anzu­wen­den, ist es in logi­scher Fort­ent­wick­lung nur eine Fra­ge der Zeit, bis die­se Staa­ten gezwun­gen wer­den, auch in ihr Straf­ge­setz­buch die Straf­tat­be­stän­de auf­zu­neh­men, die den zivil­recht­li­chen Schutz­maß­nah­men ande­rer Staa­ten zugrun­de­lie­gen. Anson­sten wür­de es als „selt­sam“ gel­ten, daß Kunz in einem Land sich Hinz nicht nähern darf, obwohl er sich gemäß der Rechts­ord­nung die­ses Lan­des nichts zuschul­den kom­men hat las­sen. Das bedeu­tet, daß sich letzt­lich auch straf­recht­lich zwangs­läu­fig die Posi­ti­on jenes EU-Mit­glieds­staa­tes durch­set­zen soll, in der mit Straf­maß­nah­men, Poli­zei und Justiz „Homo­pho­be“ am streng­sten ver­folgt werden.

Radikalstem Gay friendly-Staat müssen sich alle EU-Staaten zivil- und strafrechtlich anpassen

Das bedeu­tet auch, daß das in jenen Staa­ten, in denen die Gen­der-Ideo­lo­gie bereits in die Gesetz­ge­bung ein­ge­drun­gen ist, für „homo­phob“ gehal­te­ne Ver­hal­ten auto­ma­tisch in der gan­zen EU unter Stra­fe gestellt wird. Und zwar in der radi­kal­sten Form, etwa das Ver­bot von Schwu­len­wit­zen. Ein­her geht eine gefähr­li­che Ein­schrän­kung der per­sön­li­chen Frei­heit Anders­den­ken­der. Was auf den ersten Blick ledig­lich nach einer ange­brach­ten Schutz­maß­nah­me für Ver­ein­zel­te gilt, soll in Wirk­lich­keit das Den­ken und Ver­hal­ten aller im Sin­ne der Gen­der-Ideo­lo­gen ver­än­dern und bei Unwil­lig­keit mit straf­recht­li­cher Ver­fol­gung erzwingen.

Künf­tig, so die Logik des Rats für Justiz und Inne­res, genügt ein Staat, des­sen Rechts­ord­nung „gay fri­end­ly“ umge­baut wur­de, um in allen EU-Staa­ten das Recht Homo­se­xua­li­tät, Akti­vi­tä­ten von Homo­se­xu­el­len und deren orga­ni­sier­te Lob­by zu kri­ti­sie­ren, auf ein Mini­mum zu reduzieren.

Kon­kret bedeu­tet das zum Bei­spiel: Ein stren­ger Blick auf zwei Schwu­le, die sich in Nor­we­gen unge­niert auf offe­ner Stra­ße küs­sen, führt dort in einer ersten Stu­fe zu Schutz­maß­nah­men für die bei­den Homo­se­xu­el­len, die sich wegen auf­grund ihrer „sexu­el­len Ori­en­tie­rung“ belä­stigt fühl­ten. Die bei­den Homo­se­xu­el­len sind damit auto­ma­tisch wegen ihres Homo-Paß­es in allen EU-Staa­ten „zu schüt­zen“. Auch in jenen Län­dern, in denen man über eine sol­che Schutz­maß­nah­me nur den Kopf schüt­telt. In einem wei­te­ren Schritt wird dann in allen Staa­ten, sich öffent­lich abknut­schen­de Schwu­le miß­bil­li­gend anzu­schau­en zum Straf­tat­be­stand wie in Norwegen.

Maßnahmen zum Schutz persönlicher Freiheit Brückenkopf zur EU-weiten Einführung des Straftatbestandes „Homophobie“

Schluß­fol­gernd muß man fest­hal­ten, daß die gegen­sei­ti­ge Aner­ken­nung von Maß­nah­men zum Schutz der per­sön­li­chen Frei­heit, so wohl­klin­gend sie des Weges kom­men, ledig­lich ein Brücken­kopf sind, um zwangs­wei­se und syste­ma­tisch in allen EU-Staa­ten den Straf­tat­be­stand „Homo­pho­bie“ ein­zu­füh­ren und zwar in der streng­sten Form und unter Umge­hung der natio­na­len Par­la­men­te und Ver­fas­sun­gen. Der Rat für Justiz und Inne­res hat ein System zur Beschleu­ni­gung der Homo­se­xua­li­sie­rung der EU gefun­den, vor allem jener Staa­ten, die sich dem Dik­tat der Homo-Lob­by noch nicht „ange­mes­sen“ gebeugt haben. Ein wei­te­rer Schritt zur Schaf­fung eines euro­päi­schen „Homo-Rechts“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons

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5 Kommentare

  1. Eine erschrecken­de Ent­wick­lung – ich bit­te aber, das Bei­spiel zu ändern. Da Nor­we­gen nicht Mit­glied der EU ist, wür­de es mich ver­wun­dern, wenn EU-Richt­li­ni­en oder ‑Ver­ord­nun­gen auch für Nor­we­gen gäl­ten. Es gibt in der EU doch sicher genug Gott-ver­ges­se­ne Staaten?

    • Die­se Freund­lich­kei­ten gegen­über der Ho.s. Lob­by ist eigent­lich Chri­sten­ver­fol­gung. Ich füh­le mich per­sön­lich bedroht!

  2. Na und, ist doch egal, Mehr­heit ist Wahrheit !
    Wenn das Kind nach­her in den Brun­nen gefal­len ist, wird es wie­der hei­ßen: „War­um haben die Chri­sten nichts gertan“?
    Man kann ent­spannt blei­ben, denn Homo ist ein Pro­blem der Luxux­welt in den Luxus­staa­ten mit Rundumversorgung.
    Homo ist gegen die Natur und wird von der Natur ver­nich­tet wer­den, man muß halt zuse­hen von die­ser Per­ver­si­on weg­zu­blei­ben, der Rest erle­digt sich von alleine!

  3. Ich füh­le mich durch den Homo-Fana­tis­mus unse­rer angeb­li­chen Volks­ver­tre­ter genervt und belä­stigt. Das stän­di­ge lär­men­de, pene­tran­te Ein­tre­ten für irgend­wel­che ima­gi­nä­ren „Rech­te“ eines win­zi­gen Bruch­teils der Gesamt­be­völ­ke­rung ist schlicht und ein­fach krank. Die­ser Kult um die wider­na­tür­li­che Zweck­ent­frem­dung von mensch­li­chen Kör­per­tei­len wird ein böses Ende nehmen.

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