(Bordeaux/Rom) Neun Monate nach den Wahlen zur Bestellung eines neuen Generaloberen und eines neuen Generalrats des altrituellen Instituts du Bon Pasteur und dem darauf folgenden internen Konflikt liegt nun die Entscheidung der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei vor. Die Kommission, der das Institut seit 2006 untersteht, hat einen kommissarischen Verwalter eingesetzt, der ein Mandat von sechs Monaten hat. Seine Aufgabe ist es, in dieser Zeit Neuwahlen für die Leitungsgremien vorzubereiten und unter seiner Aufsicht durchzuführen. Das Institut vom Guten Hirten wurde von ehemaligen Angehörigen der Priesterbruderschaft St. Pius X. gegründet, die deren kanonisch irregulären Status nicht länger mittragen wollten. Das Institut mit Sitz in Bordeaux ist im Gegensatz zur Piusbruderschaft seit 2006 kirchlich als Gesellschaft des Apostolischen Lebens Päpstlichen Rechts anerkannt und der Kommission Ecclesia Dei unterstellt.
Im Frühjahr 2012 kam es nach einer Visitation des Instituts durch die Kommission Ecclesia Dei zur Neuwahl der Institutsleitung. Die vom damaligen Sekretär von Ecclesia Dei, Msgr. Guido Pozzo durchgeführte Visitation hatte für großes Aufsehen und beträchtliche Unruhe in traditionsverbundenen Kreisen gesorgt. Sie war innerhalb der Piusbruderschaft auch als Beispiel ins Feld geführt worden, weshalb die Bruderschaft keiner Einigung mit dem Heiligen Stuhl zustimmen sollte. Rom hatte vom Institut eine angemessene Berücksichtigung des Zweiten Vatikanischen Konzil bei deren Priesterausbildung verlangt und gefordert, den kategorischen Ausschluß der Zelebration im neuen Ritus zu überdenken und den Katechismus der Katholischen Kirche in der Fassung von 1997 als maßgebliches Kompendium der katholischen Lehre anzuerkennen .
Auf dem Generalkapitel am 5. Juli wurde eine neue Institutsleitung aus jüngeren Mitgliedern gewählt, die den römischen Auflagen kritisch gegenüberstehen. Neuer Generaloberer wurde Pater Roch Perrel, eine Wahl, die jedoch vom Gründer und bisherigen Generaloberen Pater Laguérie wegen verfahrenstechnischer Mängel in Rom angefochten wurde. In einer seiner ersten Amtshandlungen als Präfekt der Glaubenskongregation gab Kurienerzbischof Gerhard Ludwig Müller dem Rekurs am 30. Juli 2012 statt und ordnete die Wiederholung der Wahlen an.
Die nun vorliegende Entscheidung Roms gibt auf den ersten Blick keiner der beiden streitenden Seiten recht. Sie dementiert auch den Anspruch von Abbé Philippe Laguà¨rie, weiterhin der rechtmäßige Generalobere zu sein. Neuwahlen unter römischer Aufsicht, werden Klarheit schaffen und sollen Ruhe in das Institut zurückbringen. Als problematisch werden die langen Zeiträume angesehen, in denen Unklarheit und Unsicherheit herrschen: zuerst neun Monate bis zur Entscheidung Roms und nun weitere sechs Monate bis zu den Neuwahlen. Dem Großteil des Instituts war es trotz der widrigen Umstände möglich, mit der nötigen Ruhe und Gelassenheit dem Gründungscharisma treu zu bleiben. Diese solide Grundlage machte auch in den vergangenen Monaten ein Wachstum des Instituts durch Neueintritte von Seminaristen möglich.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Institut du Bon Pasteur