Kardinal Meisner läßt „Pille-danach“-Kritikern antworten – mit einer Antwort, die keine ist


(Köln) Der Erz­bi­schof von Köln, Joa­chim Kar­di­nal Meis­ner, ließ Kri­ti­kern ant­wor­ten. Kri­ti­siert wur­de mit einer Pro­test-Mail-Akti­on gegen des­sen umstrit­te­ne Ent­schei­dung, die „Pil­le danach“ ohne abtrei­ben­de Wir­kung unter bestimm­ten Auf­la­gen zu bil­li­gen und an katho­li­schen Kran­ken­häu­sern in Nord­rhein-West­fa­len und Rhein­land-Pfalz aus­ge­ben zu las­sen. Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen und katho­li­sche Ärz­te spre­chen von einer „Phan­tom-Pil­le“, weil bei jeder bis­her bekann­ten „Pil­le danach“ eine abtrei­ben­de Wir­kung nicht aus­ge­schlos­sen wer­den könne.

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Meis­ner, dem die deut­sche Bischofs­kon­fe­renz am 21. Febru­ar gefolgt ist, stütz­te sich in sei­ner Ent­schei­dung auf die Stu­die der Vor­sit­zen­den einer inter­na­tio­na­len Abtrei­bungs­lob­by. Zunächst wur­de in Medi­en unter Beru­fung auf den Kar­di­nal behaup­tet, Papst Bene­dikt XVI. sei über den Schritt infor­miert gewe­sen und habe ihn gebil­ligt. Eine Behaup­tung, die Kar­di­nal Meis­ner weni­ge Stun­den spä­ter nach einer Inter­ven­ti­on aus Rom demen­tie­ren mußte.

Lei­der beant­wor­tet Kar­di­nal Meiss­ner wei­ter­hin nicht eini­ge grund­le­gen­de Fra­gen, an erster Stel­le, war­um die wis­sen­schaft­li­chen Argu­men­te und die Beden­ken der katho­li­schen Ärz­te igno­riert wer­den. War­um er es mit der Ent­schei­dung so eilig hat­te (stim­men Gerüch­te, daß die grü­ne Gesund­heits­mi­ni­ste­rin von Nord­rhein-West­fa­len mit der Strei­chung staat­li­cher Zuschüs­se an die katho­li­schen Gesund­heits­ein­rich­tun­gen gedroht hat­te)? War­um wur­de nicht eine neu­tra­le wis­sen­schaft­li­che Prü­fung der „neu­en Erkennt­nis­se“ abge­war­tet, wie dies inzwi­schen die Schwei­zer Bischö­fe beschlos­sen haben?

So wur­de die Replik des Kar­di­nals zu einer Ant­wort, die kei­ne ist.

Wir doku­men­tie­ren die Ant­wort des Erz­bi­schofs von Köln, Joa­chim Kar­di­nal Meis­ner an sei­ne Kritiker:

Sehr geehr­te Damen und Herren,

nor­ma­ler­wei­se wer­den Seri­en­mails nicht beant­wor­tet. Doch in die­sem Fall ist eine Aus­nah­me des­we­gen ange­bracht, weil die Absen­der offen­sicht­lich auf eine fal­sche Dar­stel­lung her­ein­ge­fal­len sind.

1. Kar­di­nal Meis­ner hat die „Pil­le danach“ nicht „gerecht­fer­tigt“. Er hat zu kon­kre­ten Prä­pa­ra­ten gar nicht Stel­lung genom­men, son­dern die unver­än­der­ten kirch­li­chen Prin­zi­pi­en zum Lebens­schutz erklärt und die Ver­ant­wor­tung für die Anwen­dung die­ser Prin­zi­pi­en den Ärz­ten aufgegeben.

2. Die „Pil­le danach“ wur­de in katho­li­schen Kran­ken­häu­sern nicht „ein­ge­führt“, son­dern selbst für den Fall der Ver­ge­wal­ti­gung wur­de nach wie vor eine Abtrei­bung und auch die der Abtrei­bung gleich­kom­men­de Nida­ti­ons­hem­mung abge­lehnt. Nur die Hin­aus­zö­ge­rung des Eisprungs wur­de für ver­tret­bar erklärt.

3. In der Erklä­rung des Kar­di­nals wird nicht von einer Pil­le gere­det, die nicht früh­ab­trei­bend sei. Es kommt über­haupt kein Pil­len­na­me vor.

4. Die Erz­diö­ze­se Köln hat sich kei­nes­wegs auf eine Stu­die der FIA­PAC-Prä­si­den­tin beru­fen, son­dern zur bes­se­ren Infor­ma­ti­on für Inter­es­sier­te auf Erklä­run­gen der wis­sen­schaft­li­chen deut­schen Fach­ge­sell­schaf­ten hingewiesen.

5. Die Behaup­tung des anony­men Betrei­bers der Inter­net-Kam­pa­gne, an der Sie sich betei­ligt haben, es gebe kein Prä­pa­rat, das nicht auch früh­ab­trei­bend wirkt, ist durch nichts belegt.

6. Der Herr Kar­di­nal hat Ihrer Bit­te, die Sach­la­ge klar­zu­stel­len, längst ent­spro­chen, näm­lich mit der hier bei­lie­gen­den Erklä­rung, die es Ihnen gestat­tet, sich selbst ein Urteil zu bilden.

Mit freund­li­chen Grüßen

Dom­vi­kar Msgr. Oli­ver Boss
Erz­bi­schöf­li­cher Geheimsekretär
Erz­bi­schöf­li­ches Haus
Sekretariat
Kar­di­nal-Frings-Str. 10
50668 Köln

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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12 Kommentare

  1. „5. Die Behaup­tung des anony­men Betrei­bers der Inter­net-Kam­pa­gne, an der Sie sich betei­ligt haben, es gebe kein Prä­pa­rat, das nicht auch früh­ab­trei­bend wirkt, ist durch nichts belegt.“

    Wie bit­te? Die Beweis­last liegt in die­sem Fall bei Kar­di­nal Meis­ner und nicht bei sei­nen Kritikern.

  2. Katho­li­scher Ärz­te­schaft und Lebens­recht­lern wird mit die­ser von Kard. Meis­ner zu ver­ant­wor­ten­den unsäg­li­chen Erklä­rung ins Gesicht geschla­gen. Auch das ist eine kla­re Botschaft!

  3. Sehr geehr­ter Herr Dom­vi­kar Msgr. Oli­ver Boss,

    bit­te erlau­ben Sie mir fol­gen­de Anmer­kung zu machen, die ledig­lich mei­ne per­sön­li­che Ein­schät­zung widerspiegeln:

    Zu 1: Die Stel­lung­nah­me von Kar­di­nal Meis­ner war aus mei­ner Sicht ein Feh­ler, der enor­men Scha­den ange­rich­tet hat. Es war kein Fehl­ur­teil auf theo­lo­gi­scher Ebe­ne, die Moral­prin­zi­pi­en sind mei­nes Erach­tens rich­tig wie­der­ge­ge­ben. Aber offen­sicht­lich liegt wohl ein Irr­tum in der Ein­schät­zung der Medi­ka­men­te vor. Dies nicht kon­kret, da er kein Prä­pa­rat genannt hat, jedoch ist die erziel­te Bot­schaft in der brei­ten Bevöl­ke­rung aber mei­nes Erach­tens doch so, dass durch die Stel­lung­nah­me des Kar­di­nals der Ein­druck ent­stan­den ist, es gäbe sol­che Prä­pa­ra­te, die erlaubt wären.

    Zu 2: Dies wird sich in der Pra­xis zei­gen. Ich den­ke, dass der Kar­di­nal durch sei­ne Stel­lung­nah­me eine schlei­chen­de und prak­ti­sche „Ein­füh­rung“ sehr wohl aus­ge­löst hat, da er die Ver­ant­wor­tung der Ein­schät­zung ob das jewei­li­ge Prä­pa­rat eine Ein­ni­stung ver­hin­dert auf den prak­ti­zie­ren­den Arzt gelegt hat. Dies ist aus mei­ner Sicht unver­ant­wort­lich, solan­ge die Ärz­te sich selbst nicht sicher sind. Und das ist ja offen­sicht­lich der Fall!

    Zu 3: Obwohl nicht expli­zit erwähnt, bleibt die­se Bot­schaft jedoch – den Medi­en sei dank – genau so in den Köp­fen hän­gen. Und da man die Medi­en ja kennt, muss man sich die­ser Wir­kung vor Ver­öf­fent­li­chung einer sol­chen Stel­lung­nah­me bewusst sein.

    Zu 4: Wenn man nicht auf bei­de Sei­ten der Medail­lie hin­weist, ist dies kein fai­res Spiel.

    • Die Moral­prin­zi­pi­en, hier zur Ver­hü­tung, mögen rich­tig wie­der­ge­ge­ben sein, sind jedoch kei­nes­falls sol­che. Prin­zi­pi­en müs­sen als sol­che tau­gen. Hier jedoch bestehen Widersprüche.
      Ich wie­der­ho­le mich:
      Nach wie vor ver­ste­he ich die Hal­tung der Kir­che nicht. Wie­so soll man ein unschul­di­ges Kind ver­hü­ten „dür­fen“, nur weil sein Vater ein Kri­mi­nel­ler ist? Wor­in liegt die Not­wehr? Not­wehr gibt es nur gegen ein Übel, die Ver­ge­wal­ti­gung wird NICHT ver­hin­dert. Ist das Kind also ein Übel?
      Und wie schaut es aus, wenn eine Frau einen Mann ver­ge­wal­tigt (ist schon vor­ge­kom­men, auch das macht Via­gra mög­lich)? Ist dann (Danach-)Verhütung auch legi­tim? Ist Ver­hü­tung ohne­hin bei außer­ehe­li­schem Ver­kehr legi­tim, da das Schutz­gut des Ver­bo­tes der künst­li­chen Ver­hü­tung die Natür­lich­keit und Wesens­ge­mäß­heit der Ehe­leu­te ist – und nicht die Schen­kof­fen­heit Got­tes für das Leben?
      Alles unbe­ant­wor­te­te Fra­gen, wer­ter Kardinal.
      Die Pro­ble­me fan­gen eben nicht erst bei der Nida­ti­ons­hem­mung an. (Wobei die Blau­äu­gig­keit und/​oder Sophi­ste­rei der Bischö­fe hier unüber­seh­bar ist.) Die Posi­ti­on der Kir­che zur Ver­hü­tung ist bereits unklar – und schon das scha­det der Ver­tei­di­gung des gott­ge­woll­ten Lebens.
      Daß die demo­kra­ti­schen Macht­ha­ber die Kir­che erpres­sen, darf als sicher gel­ten. Euphe­mi­stisch heißt das, daß man im Gespräch mit­ein­an­der ist. Doch die Spra­che der Hohe­prie­ster des demos ist nun ein­mal die kra­tie. Von archie kann hier kei­ne Rede sein. Und das ist eben­so beäng­sti­gend: Daß die Kir­che ihre Frei­heit nicht mehr ver­tei­digt. Es wird Zeit für eine offen­si­ve Hal­tung der Kir­che: „Man ver­langt von uns, unse­re Hand zu Unrecht zu rei­chen!“ Das wäre eine kla­re Aus­sa­ge. Lei­der ist die Kir­che, ins­be­son­de­re in Deutsch­land, durch die zwei­fel­haf­te Steu­er­an­bin­dung an den Staat kor­rum­piert. Ohne dies wäre selbst das VK2 anders gelau­fen. Es wird aller­höch­ste Zeit, daß der Staat in D die lau­fen­den Scha­dens­er­satz­ver­gü­tun­gen an die Kir­che kapi­ta­li­siert abgilt. Bei aller Diplo­ma­tie: So geht es nicht mehr weiter.

  4. Zu 5: Die­ser Punkt ist aus mei­ner Sicht in die­sem Fall unqua­li­fi­ziert, weil dies nicht bewie­sen wer­den muss. Im Gegen­teil, ich den­ke die Stel­lung­nah­me von Kar­di­nal Meis­ner hät­te in Anbe­tracht der Geset­ze Got­tes einen vor­aus­ge­gan­ge­nen Beweis, dass es ein Prä­pa­rat gibt, dass nicht auch früh­ab­trei­bend wirkt, erfor­dert. Hier Ver­wei­se ich im Inter­es­se der Fair­ness und Trans­pa­renz auf die Stel­lung­nah­me der Ärz­te­ver­ei­ni­gung St. Lukas e.V.: http://​www​.kath​med​.de/​i​m​a​g​e​s​/​b​i​l​d​d​a​t​e​n​/​w​i​s​s​e​n​s​c​h​a​f​t​l​i​c​h​e​_​d​a​r​l​e​g​u​n​g​_​w​i​r​k​u​n​g​s​w​e​i​s​e​_​p​o​s​t​k​o​i​t​a​l​p​i​l​l​e​.​pdf sowie http://​www​.kath​med​.de/.

    „kann nach aktu­el­ler wis­sen­schaft­li­cher Daten­la­ge eine früh­ab­trei­ben­de Wir­kung der Post­ko­ital­pil­le nicht sicher aus­ge­schlos­sen wer­den!“. Mit ande­ren Wor­ten, es besteht die Wahr­schein­lich­keit, dass die Pil­le auch das wer­den­de Leben tötet. Damit ist aber ihre Ver­wen­dung aus­ge­schlos­sen, denn man darf in einer schwer­wie­gen­den Fra­ge (Leben oder Tod) kei­ne Wahr­schein­lich­keits­ent­schei­dung tref­fen. Man müss­te hun­dert­prot­zen­ti­ge Sicher­heit haben, dass es nicht zur Tötung kommt. Die­se Sicher­heit kann von den Her­stel­lern der Medi­ka­men­te – trotz der von Meis­ner zitier­ten Stel­lung­nah­me der Gynä­ko­lo­gen – nicht gewähr­lei­stet wer­den. Also darf die Ein­nah­me defi­ni­tiv nicht erlaubt werden!

    Die­se Ent­schei­dung ist also wie ein Damm­bruch, denn die Pil­le, von der die Bischö­fe spre­chen, die gibt es in der Rea­li­tät ja wohl nicht.

  5. Ich befürch­te, dass Kar­di­nal Meis­ner auf eine fal­sche Dar­stel­lung her­ein­ge­fal­len ist. Die Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz hat viel­leicht aus dem Feh­ler der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz gelernt. Man wird sehen. Was ich auf jeden Fall nicht ver­ste­hen kann, ist die schein­ba­re Eile einer sol­chen Erklä­rung, ohne alle Sei­ten die­ses The­mas wirk­lich voll­stän­dig beleuch­tet zu haben.

    Vie­len Dank für Ihre Bemü­hun­gen. Ich war sehr erfreut eine Rück­ant­wort zu erhalten.

    Erlau­ben Sie mir bit­te auch noch Sie ein­zu­la­den für Höchwür­den, Kar­di­nal Meis­ner zu beten. Auf dass er den Hl. Geist erlaubt ihn im Kon­kla­ve zu füh­ren und zu lei­ten. Auf dass er unse­rem Herrn Jesus Chri­stus und sei­ner Kir­che treu blei­be und ein wür­di­ger Die­ner der einen, ein­zi­gen, unver­än­der­li­chen und uner­schüt­ter­li­chen Wahr­heit bleibe.

    Mit freund­li­chen Grüßen,
    T.L.

  6. Die Fra­ge ist doch ein­fach. Wer­den an katho­li­schen Kran­ken­häu­sern für­der­hin Kin­der ermor­det oder nicht?

  7. Es gibt über­haupt kei­nen Grund für eine Recht­fer­ti­gung, schon gar nicht, solan­ge der Kar­di­nal in Rom weilt. Das Nach­zie­hen ande­rer deut­scher Bis­tü­mer unter­streicht die Über­zeu­gung, daß so gehan­delt wer­den soll­te, wie es im Erz­bis­tum Köln der Fall ist. Es hilft kei­nem Opfer einer Gewalt­tat, wenn von Sei­ten, die den Bedarf haben, die Kir­che falsch zu ver­ste­hen, eine Medi­en­k­a­ma­gne insze­niert wird. Und nur die­sen Sinn hat die Ent­schei­dung deut­scher Bischö­fe: Das Leid der Opfer von Gewalt­ta­ten soll unter der Bedin­gung der Lebens­er­hal­tung gemin­dert werden.

  8. In die­sen Ant­wort­schrei­ben ist doch klar die Hand­schrift des deutsch­spra­chi­gen Epi­sko­pa­tes zu erken­nen. Sie wol­len ein­fach der Welt gefal­len, und spre­chen daher viel­fach nur mehr das aus, was die Welt hören will. Und erst wenn ein Auf­schrei noch wahr­lich katho­li­scher Gläu­bi­gen erfolgt, ver­sucht sich das Epi­sko­pat zuerst mit Blind, Taub und Stumm aus der Affä­re zu steh­len, und falls dies nicht gelingt wird mit Phra­sen­haf­ten Wör­tern ein wei­te­res mal ver­sucht sich zu Recht­fer­ti­gen. Und ohne mit den Wim­pern zu zucken wer­den die­se Wör­ter aus dem Hei­li­gen Wil­len Got­tes unse­res Herrn,

    Mat­thä­us: 5. 37
    Euer Jawort sei viel­mehr ein Ja, euer Nein ein Nein. Was dar­über ist, das ist vom Bösen.

    Ver­ra­ten.

    Got­tes und Mari­ens Segen auf allen Wegen.

  9. Das Ordi­na­ri­at argu­men­tiert mit einem angeb­li­chen Zeit­fen­ster zwi­schen Geschlechts­akt und Emp­fäng­nis. Die­ses Zeit­fen­ster kön­ne man aus­nut­zen, um die Emp­fäng­nis nach­träg­lich zu verhüten.

    Die­ses Zeit­fen­ster mag es tat­säch­lich in der Phan­ta­sie man­cher Wis­sen­schaft­ler geben.

    • Es wird da ohne gebüh­ren­de Beden­ken von einem „Geschlechts­akt“ gesprochen.
      Das unglaub­li­che Ereig­nis an der betrof­fe­nen jun­gen Frau war ein bru­ta­les Ver­bre­chen ! Das darf man nicht mit noch so fromm gemein­te Erklä­run­gen herunter-
      erklä­ren wol­len. Von einem sitt­lich gepräg­tem „Geschlechts­akt“ soll­te man eigent­lich nur spre­chen bei einem gegen­sei­ti­gen Ja aus einer wür­di­gen Lie­be, die
      letzt­lich auch vor und mit Gott bestehen kann.

  10. Kar­di­nal Meis­ner befür­wor­tet ja auch eif­rig die Beschnei­dung klei­ner Jungs. Der Schutz klei­ner Kin­der vor Gewalt­hand­lun­gen scheint für ihn kein The­ma zu sein, wenn er selbst den Tod noch klei­ne­rer Buben und Mäd­chen im Eilei­ter in Kauf nimmt.
    Sei es so. Was fehlt, ist das Ein­ge­ständ­nis die­ser Hal­tung sei­tens des Kardinals.

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