Auch Schweizer Bischofskonferenz genehmigt Phantom-„Pille danach“


Logo Schweizer Bischofskonferenz(Bern) Nach der deut­schen Bischofs­kon­fe­renz hat auch die Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz die Abga­be der „Pil­le danach“ an Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fer gebil­ligt. Dies gab er Spre­cher der SBK bekannt, der prä­zi­sier­te, daß die Abga­be nur zur Emp­fäng­nis­ver­hü­tung nicht aber zur Abtrei­bung ein­ge­setzt wer­den dürfe.

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Den Auf­takt mach­ten am 21. Febru­ar die deut­schen Bischö­fe, nach­dem der Köl­ner Erz­bi­schof, Joa­chim Kar­di­nal Meis­ner bereits weni­ge Tage zuvor mit dem Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len ein ent­spre­chen­des Pro­to­koll für katho­li­sche Kran­ken­häu­ser unter­zeich­net hat­te. Nun folg­ten auch die Schwei­zer Bischöfe.

Die Bischö­fe gehen dabei von der Exi­stenz einer „neu­en Gene­ra­ti­on“ von „Pil­le danach“-Präparaten aus, die kei­ne abtrei­ben­de Wir­kung hät­ten. Laut Erklä­run­gen der genann­ten Bischofs­kon­fe­ren­zen dür­fen nur die­se neu­en Prä­pa­ra­te ein­ge­setzt wer­den und dies aus­schließ­lich im Fal­le einer Ver­ge­wal­ti­gung. Als Ver­hü­tungs­mit­tel dür­fe die „Pil­le danach“ auch wei­ter­hin nicht ein­ge­setzt werden.

Lebens­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen stau­nen über das Ver­hal­ten der Bischö­fe und spre­chen von einer Phantom-„Pille danach“, auf die sich die Bischö­fe beru­fen, da es die­se „neue Gene­ra­ti­on“ von „Pille-danach“-Präparaten gar nicht gebe. Für alle bis­her bekann­ten Prä­pa­ra­te, auch die von Kar­di­nal Meis­ner genann­ten, so die Fach­leu­te, kön­ne neben ihrer ver­hü­ten­den Wir­kung eine abtrei­ben­de Wir­kung nicht aus­ge­schlos­sen werden.

Am 12. Febru­ar, dem Tag nach dem ange­kün­dig­ten Rück­tritt von Papst Bene­dikt XVI., wur­de Kar­di­nal Meis­ner von der KNA und ande­ren Medi­en zitiert, daß der Papst vor­ab von sei­nem Schritt infor­miert gewe­sen und die­sen gebil­ligt habe. Weni­ge Stun­den spä­ter wur­de die Nach­richt demen­tiert. Kar­di­nal Meis­ner gab bekannt, den Papst nicht unter­rich­tet zu haben, eben­so sei der Schritt nicht vom Hei­li­gen Stuhl genehmigt.

Das hin­der­te die deut­schen Bischö­fe nicht dar­an, am 15. Febru­ar den Schritt Meis­ners zur Zulas­sung der „Pil­le danach“ offi­zi­ell zu beschlie­ßen. Erz­bi­schof José Anto­nio Egu­ren, der Vor­sit­zen­de der Kom­mis­si­on für die Fami­lie und die Ver­tei­di­gung des Lebens der perua­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz bekäf­tig­te in einer Erklä­rung vom 23. Febru­ar, daß der Vati­kan sei­ne Posi­ti­on zur „Pil­le danach“ nicht geän­dert hat. Die deut­schen Bischö­fe wür­den von sei­ner „neu­en Gene­ra­ti­on“ von Prä­pa­ra­ten spre­chend, die kei­ne abtrei­ben­de Wir­kung hät­ten, aber kei­ne wis­sen­schaft­li­chen Stu­di­en nen­nen, die dies bestätigen.

Lebens­schüt­zer wie Gün­ter Annen stau­nen nicht nur über die Ent­schei­dun­gen der Bischö­fe, son­dern auch über die Eile, die sie bei der Bil­li­gung der „Pil­le danach“ an den Tag legen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Schwei­zer Bischofskonferenz

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