(Rom) Jeden Tag, jede Stunde seit 35–40 Jahren fallen Hunderte, ja Tausende Kinder dem abscheulichen Verbrechen der Staatstötung zum Opfer. Eine Massentötung, die mit dem Schutz des staatlichen Gesetzes erfolgt und die politisch oder rassisch motivierten Morde durch die blutigen Ideologien des Nationalsozialismus und des Kommunismus des 20. Jahrhunderts längst in den Schatten stellt. Ideologien, die für ihr Morden nie wagten, das Gesetz zu bemühen. Diese Perversion staatlich lizensierten Tötens blieb der Demokratie, der „Besten aller Regierungsformen“ vorbehalten.
Eine immer größer werdende Zahl von Ärzten verweigert sich jedoch der staatlich gebilligten Mordlogik und erklärt sich zu Gewissensverweigerern. Die jüngsten, etwa vom italienischen Gesundheitsministerium vorgelegten Zahlen besagen sogar, daß die Abtreibungsärzte eine vom Aussterben bedrohte Spezies zu werden scheinen. Italienweit sind mehr als 70 Prozent Gewissensverweigerer, in manchen Regionen sogar mehr als 80 Prozent. An den öffentlichen Krankenhäusern sind die Zahlen noch höher. In der Region Latium mit der Stadt Rom verweigern sich 91 Prozent der Gynäkologen aus Gewissensgründen. In der Stadt und der Provinz Bari in Apulien werden keine Abtreibungen mehr durchgeführt, weil es keinen Arzt mehr gibt, der bereit ist, ungeborene Kinder zu töten.
Abtreibungsentschlossene Frauen müssen in andere Regionen ausweichen oder in Privatkliniken. Aber auch dort gibt es Wartezeiten und Engpässe, da es kaum Nicht-Verweigerer gibt.
„Die Vorsehung hat dem diabolischen Mechanismus der Staatsabtreibung Prügel zwischen die Beine geworfen und das genau durch jene, die als Exekutoren bestimmt wurden, die Ärzte“, so Alfredo De Matteo von Corrispondenza Romana.
Die Abtreibungslobby und die diabolische, dahintersteckende Tötungslogik schäumt vor Wut. Es werden seit einiger Zeit Pläne gewälzt, die Ärzte zum Töten zu zwingen. Das Recht auf Gewissensverweigerung soll eingeschränkt werden, indem der Kindermordwahn unter einer getarnten Chiffre, dem „Selbstbestimmungsrecht der Frau“ als höherrangig durchgesetzt wird. Das „Recht“ ungeborene Kinder töten zu können, soll, wiederum mittels Gesetz, zum Zwang für die Ärzteschaft werden.
Der Spagat zwischen zwei in kategorischem Widerspruch stehenden Grundsatzpositionen wird immer größer. So bekräftigte das von der Regierung eingesetzte Nationale Bioethikkomitee erst vor einiger Zeit das verfassungsmäßige Recht auf Gewissensverweigerung, um gleichzeitig aber auch die Rechtmäßigkeit von Tötungsgesetzen wie dem Abtreibungsgesetz von 1978 (Italien) und die Sicherstellung der Tötungsdienstleistung im öffentlichen Gesundheitswesen als Basisdienst bekräftigte.
In den USA setzte die linksliberale Regierung von Barack Obama bereits schwerwiegende Einschränkungen des Rechts auf Gewissensverweigerung durch. Eine Tendenz, die auch in Europa spürbar wird. Der Staat erlaubt nicht nur das Töten unschuldiger Menschen, er zwingt dazu.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
Die Sache ist in Italien recht einfach: Der Staat kann nicht 90 % der Ärzte ins Gefängnis stecken!
Man wird den einen oder anderen herauspicken, aber wenn die anderen solidarisch bleiben (was in der heutigen Zeit sehr selten ist!), dann schaut der Staat in die Röhre.
Bei den USA verblüfft es mich schon, dass die fleissigen Obama-Wähler – die meisten Katholiken haben ihn ja gewählt – sich so etwas gefallen lassen.
Wir als Abtreibungsgegner müssen uns juristisch einwandfrei ausdrücken, um als Gesprächspartner ernst genommen zu werden: Mord wird in § 211 StGB abgehandelt, Abtreibung in § 218 StGB. Hieraus folgt: Abtreibung ist juristisch kein Mord, sodern ein eigener Strafttbestand. Das ändert selbstverständlich nichts daran, daß Abtreibung, wie JPII mit erfreulicher Deutlichkeit festgestellt hat, ein verabscheuungswürdiges Verbrechen ist, dessen Nährboden die 68er Ideologie ist, obwohl die russische Revolution, wie in diesem Forum bereits festgestellt wurde, die Abtreibung erstmalig frei gegeben hat. Aber ohne die 68er hätten wir die Abtreibung heute nicht.