Abtreibung: Gewissensverweigerung nimmt zu – Tötungsideologen fordern Zwang zum Töten


Gewissensverweigerer nehmen zu, Abtreibungslobby fordert staatlichen Zwang zum Töten durch Einschränkung des Rechts auf Verweigerung aus Gewissensgründen(Rom) Jeden Tag, jede Stun­de seit 35–40 Jah­ren fal­len Hun­der­te, ja Tau­sen­de Kin­der dem abscheu­li­chen Ver­bre­chen der Staats­tö­tung zum Opfer. Eine Mas­sen­tö­tung, die mit dem Schutz des staat­li­chen Geset­zes erfolgt und die poli­tisch oder ras­sisch moti­vier­ten Mor­de durch die blu­ti­gen Ideo­lo­gien des Natio­nal­so­zia­lis­mus und des Kom­mu­nis­mus des 20. Jahr­hun­derts längst in den Schat­ten stellt. Ideo­lo­gien, die für ihr Mor­den nie wag­ten, das Gesetz zu bemü­hen. Die­se Per­ver­si­on staat­lich lizen­sier­ten Tötens blieb der Demo­kra­tie, der „Besten aller Regie­rungs­for­men“ vorbehalten.

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Eine immer grö­ßer wer­den­de Zahl von Ärz­ten ver­wei­gert sich jedoch der staat­lich gebil­lig­ten Mord­lo­gik und erklärt sich zu Gewis­sens­ver­wei­ge­rern. Die jüng­sten, etwa vom ita­lie­ni­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um vor­ge­leg­ten Zah­len besa­gen sogar, daß die Abtrei­bungs­ärz­te eine vom Aus­ster­ben bedroh­te Spe­zi­es zu wer­den schei­nen. Ita­li­en­weit sind mehr als 70 Pro­zent Gewis­sens­ver­wei­ge­rer, in man­chen Regio­nen sogar mehr als 80 Pro­zent. An den öffent­li­chen Kran­ken­häu­sern sind die Zah­len noch höher. In der Regi­on Lati­um mit der Stadt Rom ver­wei­gern sich 91 Pro­zent der Gynä­ko­lo­gen aus Gewis­sens­grün­den. In der Stadt und der Pro­vinz Bari in Apu­li­en wer­den kei­ne Abtrei­bun­gen mehr durch­ge­führt, weil es kei­nen Arzt mehr gibt, der bereit ist, unge­bo­re­ne Kin­der zu töten.

Abtrei­bungs­ent­schlos­se­ne Frau­en müs­sen in ande­re Regio­nen aus­wei­chen oder in Pri­vat­kli­ni­ken. Aber auch dort gibt es War­te­zei­ten und Eng­päs­se, da es kaum Nicht-Ver­wei­ge­rer gibt.

„Die Vor­se­hung hat dem dia­bo­li­schen Mecha­nis­mus der Staats­ab­trei­bung Prü­gel zwi­schen die Bei­ne gewor­fen und das genau durch jene, die als Exe­ku­to­ren bestimmt wur­den, die Ärz­te“, so Alfre­do De Matteo von Cor­ri­spon­den­za Roma­na.

Die Abtrei­bungs­lob­by und die dia­bo­li­sche, dahin­ter­stecken­de Tötungs­lo­gik schäumt vor Wut. Es wer­den seit eini­ger Zeit Plä­ne gewälzt, die Ärz­te zum Töten zu zwin­gen. Das Recht auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung soll ein­ge­schränkt wer­den, indem der Kin­der­mord­wahn unter einer getarn­ten Chif­fre, dem „Selbst­be­stim­mungs­recht der Frau“ als höher­ran­gig durch­ge­setzt wird. Das „Recht“ unge­bo­re­ne Kin­der töten zu kön­nen, soll, wie­der­um mit­tels Gesetz, zum Zwang für die Ärz­te­schaft werden.

Der Spa­gat zwi­schen zwei in kate­go­ri­schem Wider­spruch ste­hen­den Grund­satz­po­si­tio­nen wird immer grö­ßer. So bekräf­tig­te das von der Regie­rung ein­ge­setz­te Natio­na­le Bio­ethik­ko­mi­tee erst vor eini­ger Zeit das ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Recht auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung, um gleich­zei­tig aber auch die Recht­mä­ßig­keit von Tötungs­ge­set­zen wie dem Abtrei­bungs­ge­setz von 1978 (Ita­li­en) und die Sicher­stel­lung der Tötungs­dienst­lei­stung im öffent­li­chen Gesund­heits­we­sen als Basis­dienst bekräftigte.

In den USA setz­te die links­li­be­ra­le Regie­rung von Barack Oba­ma bereits schwer­wie­gen­de Ein­schrän­kun­gen des Rechts auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung durch. Eine Ten­denz, die auch in Euro­pa spür­bar wird. Der Staat erlaubt nicht nur das Töten unschul­di­ger Men­schen, er zwingt dazu.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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2 Kommentare

  1. Die Sache ist in Ita­li­en recht ein­fach: Der Staat kann nicht 90 % der Ärz­te ins Gefäng­nis stecken!

    Man wird den einen oder ande­ren her­aus­picken, aber wenn die ande­ren soli­da­risch blei­ben (was in der heu­ti­gen Zeit sehr sel­ten ist!), dann schaut der Staat in die Röhre.

    Bei den USA ver­blüfft es mich schon, dass die flei­ssi­gen Oba­ma-Wäh­ler – die mei­sten Katho­li­ken haben ihn ja gewählt – sich so etwas gefal­len lassen.

  2. Wir als Abtrei­bungs­geg­ner müs­sen uns juri­stisch ein­wand­frei aus­drücken, um als Gesprächs­part­ner ernst genom­men zu wer­den: Mord wird in § 211 StGB abge­han­delt, Abtrei­bung in § 218 StGB. Hier­aus folgt: Abtrei­bung ist juri­stisch kein Mord, sodern ein eige­ner Straftt­be­stand. Das ändert selbst­ver­ständ­lich nichts dar­an, daß Abtrei­bung, wie JPII mit erfreu­li­cher Deut­lich­keit fest­ge­stellt hat, ein ver­ab­scheu­ungs­wür­di­ges Ver­bre­chen ist, des­sen Nähr­bo­den die 68er Ideo­lo­gie ist, obwohl die rus­si­sche Revo­lu­ti­on, wie in die­sem Forum bereits fest­ge­stellt wur­de, die Abtrei­bung erst­ma­lig frei gege­ben hat. Aber ohne die 68er hät­ten wir die Abtrei­bung heu­te nicht.

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