Indiana: Sieg für Bildungsfreiheit – Staatliche Finanzierung katholischer Privatschulen


Katholische Privatschule im Bundesstaat Indiana(New York) Die Fra­ge der Bil­dungs­frei­heit gehört zu den „nicht-ver­han­del­ba­ren Wer­ten“, wie sie Papst Bene­dikt XVI. defi­nier­te. Aus­druck die­ser Frei­heit sind unter ande­rem staat­lich aner­kann­te katho­li­sche Pri­vat­schu­len. Wegen des Kosten­auf­wan­des ist die Finan­zie­rung ein umstrit­te­ner Punkt. Die Katho­li­ken behar­ren dar­auf, daß den aner­kann­ten Pri­vat­schu­len die­sel­be staat­li­che Finan­zie­rung zukommt, wie den staat­li­chen Schu­len, da sie den­sel­ben Bil­dungs­auf­trag erfül­len und durch die Bank einen bes­se­ren Ruf genie­ßen. In den mei­sten Staa­ten wird die­se Finan­zie­rung weit­ge­hend gewährleistet.

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Die Dich­te der katho­li­schen Pri­vat­schu­len ist von Land zu Land unter­schied­lich. In den USA konn­te die Bil­dungs­frei­heit im Bun­des­staat India­na einen Erfolg ver­bu­chen. Die fünf Rich­ter des Ober­sten Gerichts­hofs stimm­ten für die staat­li­che Finan­zie­rung von Pri­vat­schu­len, reli­giö­sen wie nicht-religiösen.

Die Rich­ter bestä­tig­ten damit, daß das gel­ten­de Bil­dungs­pro­gramm des Staa­tes India­na ver­fas­sungs­kon­form ist. Es sieht vor, daß die staat­li­chen Mit­tel nicht direkt an die Pri­vat­schu­len gezahlt wer­den, son­dern in Form von Bil­dungs­sti­pen­di­en an Fami­li­en mit einem gerin­ge­ren Ein­kom­men. In den USA sind mehr als 100.000 Schü­ler im Besitz eines sol­chen Bil­dungs­sti­pen­di­ums, die in einem Dut­zend Staa­ten von Flo­ri­da über Gior­gia bis Ohio und Wis­con­sin aus­ge­ge­ben werden.

Ande­re Bun­des­staa­ten bie­ten gering­ver­die­nen­den Fami­li­en Steu­er­ver­gün­sti­gun­gen an, um die Ein­schrei­be­ge­büh­ren an Pri­vat­schu­len bezah­len zu kön­nen. Ähn­li­che Fäl­le wie jener von India­na sind an den Höchst­ge­rich­ten der Staa­ten Colo­ra­do und Loui­sia­na anhän­gig. Die Urtei­le wer­den in Kür­ze erwar­tet. Die Ent­schei­dung der Rich­ter von India­na dürf­te Aus­wir­kun­gen auch auf die ande­ren Gerichts­hö­fe haben. Ein ver­gleich­ba­res Bil­dungs­pro­gramm steht auch in Texas vor der Ver­ab­schie­dung.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Bre­beuf Jesuit

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