(New York) Die Frage der Bildungsfreiheit gehört zu den „nicht-verhandelbaren Werten“, wie sie Papst Benedikt XVI. definierte. Ausdruck dieser Freiheit sind unter anderem staatlich anerkannte katholische Privatschulen. Wegen des Kostenaufwandes ist die Finanzierung ein umstrittener Punkt. Die Katholiken beharren darauf, daß den anerkannten Privatschulen dieselbe staatliche Finanzierung zukommt, wie den staatlichen Schulen, da sie denselben Bildungsauftrag erfüllen und durch die Bank einen besseren Ruf genießen. In den meisten Staaten wird diese Finanzierung weitgehend gewährleistet.
Die Dichte der katholischen Privatschulen ist von Land zu Land unterschiedlich. In den USA konnte die Bildungsfreiheit im Bundesstaat Indiana einen Erfolg verbuchen. Die fünf Richter des Obersten Gerichtshofs stimmten für die staatliche Finanzierung von Privatschulen, religiösen wie nicht-religiösen.
Die Richter bestätigten damit, daß das geltende Bildungsprogramm des Staates Indiana verfassungskonform ist. Es sieht vor, daß die staatlichen Mittel nicht direkt an die Privatschulen gezahlt werden, sondern in Form von Bildungsstipendien an Familien mit einem geringeren Einkommen. In den USA sind mehr als 100.000 Schüler im Besitz eines solchen Bildungsstipendiums, die in einem Dutzend Staaten von Florida über Giorgia bis Ohio und Wisconsin ausgegeben werden.
Andere Bundesstaaten bieten geringverdienenden Familien Steuervergünstigungen an, um die Einschreibegebühren an Privatschulen bezahlen zu können. Ähnliche Fälle wie jener von Indiana sind an den Höchstgerichten der Staaten Colorado und Louisiana anhängig. Die Urteile werden in Kürze erwartet. Die Entscheidung der Richter von Indiana dürfte Auswirkungen auch auf die anderen Gerichtshöfe haben. Ein vergleichbares Bildungsprogramm steht auch in Texas vor der Verabschiedung.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Brebeuf Jesuit