Robert Spaemann tappt in die Vergewaltigungsfalle


Abtrei­bungs­lob­by­isten haben ein sehr erfolg­rei­ches Mit­tel, mit dem es ihnen immer wie­der gelingt, Abtrei­bungs­geg­ner auf ihre Sei­te zu zie­hen. Miß­brauch­te und ver­ge­wal­tig­te Frau­en wer­den bewußt instru­men­ta­li­siert und müs­sen her­hal­ten für alles, was gegen Lebens­schutz spricht.

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Heu­te ver­öf­fent­licht die F.A.Z. einen Leser­brief von Pro­fes­sor Dr. Robert Spae­mann, in dem ohne einen reli­giö­sen Bezug zur Ent­ste­hung des Lebens, der Besee­lung des Men­schen und zu sei­ner ewi­gen Bestim­mung Abtrei­bungs­lob­by­is­mus auf höch­stem Niveau betrie­ben wird. Daß Robert Spae­mann sei­ne bis­he­ri­gen Wort­mel­dun­gen zum The­ma der ver­gan­ge­nen Jah­re über Bord wirft, scheint ihm dabei nicht bewußt zu sein.

Spae­mann negiert im wesent­li­chen in Gemein­schaft mit Kar­di­nal Meis­ner in der wis­sen­schaft­li­chen Dis­kus­si­on um die Pil­le danach, daß nach aktu­el­ler wis­sen­schaft­li­cher Daten­la­ge eine früh­ab­trei­ben­de Wir­kung der Post­ko­ital­pil­le nicht sicher aus­ge­schlos­sen wer­den kann, [1]Sie­he Stel­lung­nah­me der Ärz­te­ver­ei­ni­gung St. Lukas e.V. wenn er schreibt: „Die bis­he­ri­ge Miss­bil­li­gung der ‚Pil­le danach‘ hat­te ihren Grund dar­in, dass die­se Pil­le zunächst eine abtrei­ben­de Funk­ti­on hat­te, was auch für die Ver­hin­de­rung der Ein­ni­stung einer befruch­te­ten Funk­ti­on galt.“

Spae­mann kommt ein paar Zei­len wei­ter, wo die Mög­lich­keit der abtrei­ben­den Wir­kung als Effekt ver­harm­lost wird, zu einer lebens­feind­li­chen Posi­ti­on, die äußerst bedenk­lich ist und sei­nem bis­he­ri­gen Den­ken ent­ge­gen­ste­hen: „Dass zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt ein sol­cher Effekt nicht in jedem Fall aus­ge­schlos­sen wer­den kann, bedeu­tet nicht, dass die Ein­nah­me die­ser Pil­le unter das Tötungs­ver­bot fie­le. Das wäre ja auch absurd. Wir wür­den dann kaum mehr irgend­ein Medi­ka­ment neh­men dür­fen, wenn wir im Bei­pack­zet­tel die schreck­li­chen mög­li­chen Neben­wir­kun­gen ein­schließ­lich töd­li­chen Schocks nicht erfah­ren hätten.“

Spae­mann läßt hier nicht nur Fra­gen offen: Wer ist hier krank? Gegen wel­che Krank­heit rich­tet sich das „Medi­ka­ment“? Wes­sen Sym­pto­me sind gemeint? Wel­che Sym­pto­me sol­len gemin­dert, ver­hin­dert werden?

Son­dern er ver­läßt die bis­he­ri­ge katho­li­sche Leh­re. Er spricht sich dafür aus, daß Drit­te über ein wehr­lo­ses und unschul­di­ges Leben ent­schei­den. Bei der Güter­ab­wä­gung meint er sogar, ein Lebens­recht des Unge­bo­re­nen bestehe nur, wenn es absicht­lich getö­tet wer­den soll. Wenn die Tötung des unschul­di­gen Lebens hin­ge­gen eine Inkauf­nah­me der abtrei­ben­den Neben­wir­kung ist, wäre die Tötung kei­ne „in sich schlech­te Hand­lung“ mehr.

Es ist wenig hilf­reich, sich bei Fra­gen zum Lebens­schutz an moder­nen Theo­lo­gen und Phi­lo­so­phen zu ori­en­tie­ren. Zu häu­fig negie­ren sie die Leh­ren der Kirche.

„Weder das Leben der Mut­ter noch das Leben des Kin­des kann einem Akt unmit­tel­ba­rer Ver­nich­tung aus­ge­setzt wer­den. Für den einen wie den ande­ren Teil kann es nur eine For­de­rung geben, näm­lich alles auf­zu­bie­ten, um das Leben bei­der zu ret­ten, das Leben der Mut­ter und das Leben des Kin­des.“ (Papst Pius XII. aus dem Buch Pius XII. sagt (vier­te Auf­la­ge von 1958).

Bei der Dis­kus­si­on um die „Pil­le danach“ wer­den nur schein­bar die Argu­men­te auf Grund­la­ge von ver­ge­wal­tig­ten Frau­en betrach­tet. Vie­le Frau­en mit Wunsch nach Post­ko­ital­pil­le, auch ohne Sexu­al­de­likt, befin­den sich in irgend­ei­ner Form von Not. Wenn sie nun bei Sexu­al­de­lik­ten erlaubt sein soll, so wird spä­ter gefragt wer­den, mit wel­chem Grund wird man die­se Pil­le in ande­ren Situa­tio­nen vor­ent­hal­ten? Das ist die Fal­le, in die Kar­di­nal Meis­ner und Prof. Dr. Robert Spae­mann getappt sind. Und das ist lei­der sehr Schade!

Text: Linus Schneider

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7 Kommentare

  1. Gera­de in die­sen Tagen ist zu erle­ben, wie auch katho­li­sche Medi­en sich einer all­zu­schnel­len Bewer­tung von Nach­rich­ten lei­der nicht enthalten.
    Dabei wird oft­mals das für gelin­gen­de Kom­mu­ni­ka­ti­on grund­le­gen­de prin­ci­pi­um cari­ta­tis ver­ges­sen oder im Eifer des Gefechts ein­fach über den Hau­fen geschossen.
    Gemäß die­ses Prin­zips, das man auch als Anwen­dung der Hal­tung der Näch­sten­lie­be im Bereich der Kom­mu­ni­ka­ti­on bezeich­nen kann, soll man die Aus­sa­ge des Gegen­übers so zu ver­ste­hen ver­su­chen, als ob sie doch einen wah­ren Kern haben könn­te, als ob ihr Urhe­ber mit ihr etwas Gutes habe zum Aus­druck brin­gen wollen.
    Wenn der Autor Robert Spae­mann heißt, ist ein sol­cher Ver­trau­ens­vor­schuss erst recht gerecht­fer­tigt. Oder um es in den Wor­ten des nun lei­der aus dem Papst­amt schei­den­den Joseph Ratz­in­gers zu sagen, der im Vor­wort seins Jesus-Buches um das Maß an Sym­pa­thie bit­tet, „ohne das es kein Ver­ste­hen gibt“.

    Im obi­gen Arti­kel wird lei­der nur gefeu­ert, und das ohne genau hin­zu­schau­en. Dabei wird nicht bedacht, dass auch etwa ein Tho­mas von Aquin eine Leh­re des dupli­cis effec­tus kennt und dass die­se in der Moral­theo­rie über­aus bedeu­tend ist.

    Wenn Meis­ner und Spae­mann sich zu sol­che einer gewich­ti­gen Fra­ge äußern, ist es das Gebot der Stun­de, erst ein­mal inne zu hal­ten und zu beden­ken, ob es nicht auch Grün­de geben könn­te, die die­se zu ihren Aus­sa­gen ver­an­lasst haben.

    • Wie soll der Kom­men­tar ver­stan­den wer­den? Weil es Meis­ner und Spae­mann sind, die grund­sätz­li­che Posi­tio­nen des Lebens­schut­zes ver­wäs­sern, soll aus „Näch­sten­lie­be im Bereich der Kom­mu­ni­ka­ti­on“ deren neue Leh­re akzep­tiert werden.

      Nein, dem kann ich nicht folgen!

      • Das wären natür­lich die fal­schen Ablei­tun­gen aus mei­nen Aussagen.
        Was ich sagen woll­te, ist, dass man Tex­te erst ein­mal auf­merk­sam zu lesen hat. Das wird in unse­rer über­aus schnel­len Medi­en­ge­sell­schaft viel zu wenig gemacht. So wird alles auf Schlag­zei­len redu­ziert. Sol­che Schlag­zei­len brin­gen zwar Quo­ten, sind aber für eine ange­mes­se­ne Erkennt­nis von Sach­ver­hal­ten nie hilf­reich; im besten Fall brin­gen sie etwas auf den Punkt, für gewöhn­lich aber sind sie eine Form der Pole­mik, so auch im hie­si­gen Artikel.
        Was ich hier bei­tra­gen will, ist eine „Ent­schleu­ni­gung“ im Hin­blick auf ech­te Erkenntnis.
        Lei­der liegt mir der Text von Spae­mann nicht vor. Ich kann ihn also nicht bewerten.
        Aber ich ken­ne Spae­mann zu gut als hoch­in­tel­li­gen­ten Phi­lo­so­phen, der übri­gens auch theo­lo­gi­sche Stu­di­en betrie­ben hat, und gleich­zei­tig als Katho­li­ken, dem man nicht leicht­fer­tig das sen­ti­re cum eccle­sia abspre­chen darf, als dass ich einem solch leicht­fer­tig hin­ge­schrie­be­nen Arti­kel, wie das hier der Fall ist, mein Ver­trau­en schen­ken könnte.

        Frei­lich will ich damit nicht beur­tei­len, ob es von Spae­mann klug war, sich in einem Leser­brief zu äußern, anstatt für eine solch kom­ple­xe Fra­ge nicht lie­ber einen ganz­sei­ti­gen Arti­kel zu verfassen.

        Es geht mir nicht dar­um, dass man „aus Näch­sten­lie­be“ irgend­et­was akzep­tiert, was wider die Wahr­heit steht; son­dern es geht mir um ein erkennt­nis­theo­re­ti­sches Prin­zip: man soll­te der Wür­de des Näch­sten wegen ver­su­chen, den wah­ren Gehalt sei­ner Aus­sa­gen zu ver­ste­hen. Das schließt auch eine gewis­se kri­ti­sche Hal­tung sich selbst gegen­über mit ein, dass man näm­lich nicht jeder Intui­ti­on, die einen über­kommt, nicht sofort das höch­ste Ver­trau­en schenkt, son­dern die Grün­de noch ein­mal prü­fen möge.

        Und das mei­ne ich, hat der Autor des hie­si­gen Arti­kels zu wenig getan.

        Damit will ich aber – und das ist jetzt inhalt­lich gemeint, wäh­rend das Vor­an­ge­hen­de eher „for­mal“ zu ver­ste­hen ist – kei­nes­wegs irgend­wel­che Abstri­che am Schutz mensch­li­chen Lebens schön reden.

        • Nein, lei­der hat der Autor recht. Mir liegt der Leser­brief der FAZ von heu­te vor. Und die Aus­sa­gen von Meis­ner sind bekannt, inklu­si­ve der kri­ti­schen Betrach­tung derer, von denen man nicht nach­sa­gen kann sie las­sen sich durch die Mas­sen­me­di­en treiben.

  2. Eine Ovu­la­ti­ons­hem­mung, die even­tu­ell eine Nida­ti­ons­hem­mung bewirkt, ist unsitt­lich. Das Kind hat das Recht auf vol­le Beja­hung sei­ner Unver­sehrt­heit, sobald es da ist. Bei­spiels­wei­se stop­pen Schwan­ge­re gesund­heits­schäd­li­che Lebens­wei­sen sobald sie schwan­ger sind. Wenn Sie bis zur Schwan­ger­schaft schwan­ger­schafts­hem­men­de Gesund­heits­ri­si­ken, z.B. Rau­chen, ein­ge­gan­gen sind, war das okay. Mit Anbruch der Schwan­ger­schaft gilt die Ver­ant­wor­tung für zwei. Inso­fern soll­te man statt der Pil­le danach einem Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fer einen nor­ma­len Kon­tra­zep­ti­ons­hem­mer verabreichen.

  3. Spae­mann war im Grun­de sei­nes Her­zens immer ein Oppor­tu­nist, der sich so wie Ratz­in­ger aller­dings auch ger­ne etwas kon­ser­va­tiv gab, man konn­te damit auf­fal­len und sich in Sze­ne setzen.

    • „urteilt nicht, damit ihr nicht ver­ur­teilt wer­det; denn mit dem Mass mit dem ihr messt, wer­det auch ihr gemes­sen wer­den.“ fällt mir dazu nur ein.

      Got­tes Segen und Mari­ens Schutz …

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