Katholische Kliniken und Vergewaltigung: der Skandal wird immer skandalöser


Stel­lung­nah­me der Ärz­te­ver­ei­ni­gung St. Lukas e.V.

Anzei­ge

Ein neu­er Skan­dal erreg­te Anfang Janu­ar die öffent­li­che Mei­nung: zwei katho­li­sche Kli­ni­ken haben in Köln die Spu­ren­si­che­rung bei einer mög­li­cher­wei­se ver­ge­wal­tig­ten Frau abge­lehnt. Die Pres­se zieht ihre eige­nen Schluß­fol­ge­run­gen: weil eine Not­fall­kon­tra­zep­ti­on in kon­fes­sio­nel­len Häu­sern nicht abge­ge­ben wird, wer­den Frau­en, die die­se even­tu­ell ver­lan­gen könn­ten, wie Opfer eines Sexu­al­de­lik­tes, „allei­ne“ gelas­sen und nicht behan­delt. Nichts hört sich skan­da­lö­ser an als dies: im Namen der Moral wer­den gede­mü­tig­te, sexu­ell miß­brauch­te Frau­en im Stich gelas­sen. Han­delt es sich hier­bei wirk­lich um ein Ver­ge­hen gegen die Näch­sten­lie­be oder wur­de der Vor­fall nur „benutzt“, um gegen die katho­li­sche Kir­che zu hetzen?

Der Druck, der durch die Medi­en auf die Kir­che aus­ge­übt wur­de, führ­te dazu, daß Kar­di­nal Meis­ner am 31.1.2013 eine Stel­lung­nah­me zur Post­ko­ital­pil­le („Pil­le danach“ oder lat. „Inter­zep­ti­vum“) abgab und die­se mora­lisch recht­fer­tig­te im Fal­le eines Sexu­al­de­lik­tes. Er beruft sich dabei auf „neue wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se“, die eine nida­ti­ons­hem­men­de Wir­kung der Inter­zep­ti­va angeb­lich wider­le­gen kön­nen und recht­fer­tigt unter die­ser Prä­mis­se die Ver­ord­nung der Post­ko­ital­pil­le auch in katho­li­schen Kran­ken­häu­sern bei Sexu­al­de­lik­ten. Weni­ge Tage spä­ter haben sich die Bischö­fe Nord­rhein-West­fa­lens der Mei­nung Kar­di­nal Meis­ners ange­schlos­sen. Beruht die­ses „Zuge­ständ­nis“ auf einer theo­lo­gisch fun­dier­ten Grund­la­ge und auf medi­zi­nisch wis­sen­schaft­li­cher Evi­denz oder ist es ein ängst­li­ches Nach­ge­ben, um dem Medi­en­druck zu entfliehen?

Der Skan­dal geht aber noch wei­ter: wie man in den gro­ßen Zei­tun­gen lesen kann, sei die gan­ze Akti­on von „radi­ka­len Lebens­schüt­zern“ ver­schul­det wor­den. Unter­stützt von Pro­li­fe Deutsch­land (s.u.) sol­len „katho­li­sche Abtrei­bungs­geg­ner“ ein Jahr vor­her (2011) eine „Test­pa­ti­en­tin“ zu 10 katho­li­schen Kli­ni­ken geschickt haben, um zu prü­fen, ob man dort die Pil­le danach erhal­te (FAZ, 24.1.2013). Angeb­lich wur­den auch die bei­den katho­li­schen Kli­ni­ken, die im Dezem­ber 2012 das Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fer abge­wie­sen haben, durch die Test­pa­ti­en­tin „geprüft“. Die Ärz­te sei­en durch die Test­ak­ti­on 2011 der­art ver­un­si­chert gewe­sen, daß sie die ver­ge­wal­tig­te Frau aus Angst vor der The­ma­ti­sie­rung der Post­ko­ital­pil­le abge­wie­sen hät­ten (Badi­sche Zei­tung, 30.1.2013). Sind schluß­end­lich die „fun­da­men­ta­li­sti­schen Abtrei­bungs­geg­ner“ schuld an dem Skandal?

Wir möch­ten zu die­sen drei Aspek­ten eine Stel­lung­nah­me abgeben.

Zur Behandlung von Frauen, die Opfer eines Sexualdeliktes wurden:

Betrach­tet man ein­mal die Vor­aus­set­zun­gen für eine umfas­sen­de Behand­lung einer Pati­en­tin, die Opfer eines Sexu­al­de­lik­tes wur­de, so wird man schnell fest­stel­len, daß sich nicht jedes Kran­ken­haus dafür eignet.

Ein Gut­ach­ten zu Spu­ren der Tat, kor­rek­te Spu­ren­si­che­rung und Doku­men­ta­ti­on erfor­dert die Anwe­sen­heit eines Fach­arz­tes für Gynä­ko­lo­gie. Nicht in jedem Kran­ken­haus ist ein Fach­arzt 24 Stun­den im Hau­se anwe­send. Selbst­ver­ständ­lich könn­te die­ser in Ruf­be­reit­schaft hin­zu­ge­zo­gen wer­den, den­noch ist der Ablauf rei­bungs­lo­ser, wenn ein Fach­arzt rund um die Uhr anwe­send ist, was nur in ver­ein­zel­ten Kli­ni­ken der Fall ist. In gro­ßen Kli­ni­ken kann jeder­zeit ein Rechts­me­di­zi­ner hin­zu­ge­zo­gen wer­den, der nor­ma­ler­wei­se in sol­chen Häu­sern in Ruf­be­reit­schaft auch nachts zur Ver­fü­gung steht. Nicht zuletzt umfasst die Bera­tung des Opferns neben der Schwan­ger­schafts­be­ra­tung auch die soge­nann­te „Post­ex­po­si­ti­ons­pro­phy­la­xe“ hin­sicht­lich einer HIV-Infek­ti­on. Ein ent­spre­chend aus­ge­bil­de­tes Zen­trum berät und ver­ord­net Medi­ka­men­te, wel­che die Ansteckungs­ge­fahr für HIV ver­rin­gern kön­nen. Gro­ße Klin­ken, die alle die­se Fach­dis­zi­pli­nen neben der Gynä­ko­lo­gie auf­wei­sen, eig­nen sich des­halb als Zen­tren, die sich um die Opfer von Sexu­al­de­lik­ten umfas­send küm­mern kön­nen, von der Spu­ren­si­che­rung bis zur inter­dis­zi­pli­nä­ren Behand­lung der Pati­en­tin. Des­halb ist es nicht unge­wöhn­lich, daß man­che Kran­ken­häu­ser die Spu­ren­si­che­rung aus diver­sen Grün­den nicht vor­neh­men. Die Grün­de sind, wie dar­ge­stellt, völ­lig unab­hän­gig von einer kon­fes­sio­nel­len Bin­dung. Kri­mi­nal­be­am­te jeder gro­ßen Stadt wer­den bestä­ti­gen, daß es Usus ist, nur bestimm­te Kli­ni­ken, die Erfah­rung in der Behand­lung ver­ge­wal­tig­ter Frau­en haben, in die­sen Fäl­len auf­zu­su­chen. Zu bemer­ken ist auch, daß ein Arzt die Spu­ren­si­che­rung im Nor­mal­fall nur mit poli­zei­li­cher Anord­nung vor­nimmt (Aus­nah­me ist die „anony­me Spu­ren­si­che­rung“). Kommt eine ver­ge­wal­tig­te Frau in eine Kli­nik, um eine Spu­ren­si­che­rung vor­neh­men zu las­sen, wird sie ermu­tigt, zuerst Anzei­ge zu erstat­ten. Dann obliegt es der Poli­zei, eine ent­spre­chen­de Kli­nik für die Spu­ren­si­che­rung aufzusuchen.

Das kli­ni­sche Ethik­ko­mi­tee der Hos­pi­tal­stif­tung St. Mari­en (Stif­tung der Cel­li­tin­nen in Köln) hat eine Stel­lung­nah­me zur Not­fall­kon­tra­zep­ti­on bei Pati­en­tin­nen, die ver­mut­lich Opfer eines Sexu­al­de­lik­tes gewor­den sind, her­aus­ge­ge­ben. Die­se Stel­lung­nah­me läßt kei­ne Wün­sche hin­sicht­lich einer umfas­sen­den Bera­tung und Behand­lung der Pati­en­tin­nen offen. Die Ver­sor­gung nach die­sen Leit­li­ni­en wird mit hoher Wahr­schein­lich­keit die Behand­lung der Pati­en­tin­nen in nicht­kon­fes­sio­nel­len Kran­ken­häu­sern sogar über­tref­fen. Die­se Leit­li­ni­en sind für jeden katho­li­schen Arzt leb­bar, für jede Pati­en­tin akzep­tier­bar und für jeder­mann nachvollziehbar.

https://​www​.ksta​.de/​b​l​o​b​/​v​i​e​w​/​2​1​4​9​3​5​5​4​,​1​7​4​7​1​4​7​2​,​d​a​t​a​,​S​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​m​e​N​F​K​.​p​d​f​.​pdf

Eine sau­be­re Recher­che der Tat­sa­chen hät­te in Kür­ze die­sen Sach­ver­halt auf­decken kön­nen. Eine Hetz­jagd gegen die Kir­che dar­aus zu machen, zeugt von Unkennt­nis der wah­ren Tat­sa­chen und Fak­ten oder aber von bewuß­tem Ver­schwei­gen der­sel­ben und somit von unse­riö­sem Journalismus.

Ist die „Pille danach“ tatsächlich nicht frühabtreibend – „darf“ sie eingesetzt werden?

Kar­di­nal Meis­ner sprach vor weni­gen Tagen von „neu­en wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen“, die eine nida­ti­ons­hem­men­de Wir­kung (Nida­ti­on = Ein­nni­stung des Embry­os in die Gebär­mut­ter) der Post­ko­ital­pil­le anschei­nend wider­le­gen. Er gab eine Stel­lung­nah­me her­aus, in der er die Erlaub­nis zum Aus­ge­ben der „Pil­le danach“ im Fal­le eines Sexu­al­de­lik­tes erteil­te, vor­aus­ge­setzt, die früh­ab­trei­ben­de Wir­kung sei ausgeschlossen.

Inter­zep­ti­va sind hoch­do­sier­te Gesta­gen­prä­pa­ra­te (Gelb­kör­per­hor­mon­prä­pa­ra­te, Gesta­ge­ne) oder sog. Pro­ge­ste­ron­re­zep­tor­mo­du­la­to­ren, die im Fal­le von unge­schütz­tem Geschlechts­ver­kehr eine Schwan­ger­schaft ver­hin­dern kön­nen. Sie hem­men einer­seits den Eisprung und wir­ken, wenn sie vor dem Eisprung ein­ge­nom­men wer­den, als Ver­hü­tungs­mit­tel. Der Fra­ge, ob sie auch zu einer Ver­än­de­rung der Gebär­mut­ter­schleim­haut mit ein­ni­stungs­hem­men­der Wir­kung füh­ren, wur­de in den letz­ten Jah­ren anhand von wis­sen­schaft­li­chen Unter­su­chun­gen nach­ge­gan­gen. Die Eisprung­hem­mung ist als „Haupt­wir­kung“ der Post­ko­ital­pil­le anzu­se­hen. Es exi­stie­ren aber auch wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en, die eine Ein­ni­stungs­hem­mung erklä­ren. Eine sorg­fäl­ti­ge Recher­che ergibt zudem, daß durch hoch­do­sier­te Gesta­ge­ne ein gestör­ter Trans­port des Embry­os im Eilei­ter bewirkt wer­den kann, was schluß­end­lich mit dem Tod des Embry­os im Eilei­ter einhergeht.

Eine aus­führ­li­che Dar­le­gung der wis­sen­schaft­li­chen Stu­di­en fin­den Sie am Ende die­ses Tex­tes als Anhang.

Nach aktu­el­ler wis­sen­schaft­li­cher Daten­la­ge kann eine früh­ab­trei­ben­de Wir­kung der Post­ko­ital­pil­le nicht sicher aus­ge­schlos­sen werden!

Der Bun­des­ver­band der Frau­en­ärz­te hat am 24.1.2013 eine Pres­se­mit­tei­lung her­aus­ge­ge­ben, die aller­dings besagt, daß die „Pil­le danach“ nicht früh­ab­trei­bend sei.

Der zeit­li­che Zusam­men­fall die­ser Pres­se­mit­tei­lung der Frau­en­ärz­te und der Stel­lung­nah­me Kar­di­nal Meis­ners in der­sel­ben Woche ist auf­fäl­lig. Hier­bei stel­len sich nun zwei Fragen:

  1. Wur­de die Stu­di­en­la­ge hin­sicht­lich früh­ab­trei­ben­der Wir­kun­gen aus­rei­chend geprüft, um eine so wich­ti­ge mora­li­sche Fra­ge wie die Legi­ti­ma­ti­on der Ver­ord­nung, dar­aus abzuleiten?
  2. Es bedarf nach­voll­zieh­ba­rer moral­theo­lo­gi­scher Prin­zi­pi­en, die z.B. die Erlaubt­heit der „Pil­le danach“ bei Sexu­al­de­lik­ten recht­fer­ti­gen, damit die Ent­schei­dung von Kar­di­nal Meis­ner ver­stan­den und ggf. akzep­tiert wer­den könnte.

Vie­le Frau­en mit Wunsch nach Post­ko­ital­pil­le, auch ohne Sexu­al­de­likt, befin­den sich in irgend­ei­ner Form von Not. Wenn sie nun bei Sexu­al­de­lik­ten erlaubt sein soll, so fragt man sich, mit wel­chem Grund man die­se Pil­le in ande­ren Situa­tio­nen vor­ent­hält. Ein Dammbruch?!

Ohne einen reli­giö­sen Bezug zur Ent­ste­hung des Lebens, der Besee­lung des Men­schen und zu sei­ner ewi­gen Bestim­mung wird die­ses Pro­blem nicht abschlie­ßend geklärt wer­den können.

Was hat der Skandal mit „Lebensschützern“ zu tun?

Nach über einem Jahr wird nun schein­bar ein erneu­ter Skan­dal, aus­ge­löst durch „kon­ser­va­ti­ve Katho­li­ken“, ans Licht gebracht. Die FAZ, Spie­gel ONLINE und die Badi­sche Zei­tung schrei­ben von einer Test­pa­ti­en­tin, die 10 katho­li­sche Kli­ni­ken im Auf­trag einer nicht näher beschrie­be­nen „Agen­tur“ auf­ge­sucht haben soll, um zu prü­fen, ob man die Post­ko­ital­pil­le, ent­ge­gen der katho­li­schen Leh­re, den­noch aus­hän­di­ge. Unter­stützt wor­den sei die Akti­on durch finan­zi­el­le Mit­tel von Pro­Li­fe Deutsch­land, was Geschäfts­füh­rer Wolf­gang Treu­ter klar ver­neint. (Bis vor kur­zem war Pro­Li­fe ein Koope­ra­ti­ons­part­ner der Kran­ken­kas­se BKK IHV und hat im Kon­text die­ser Koope­ra­ti­on Ver­si­cher­ten die Mög­lich­keit gebo­ten, auf Abtrei­bungs­fi­nan­zie­run­gen zu ver­zich­ten.) Die besag­ten Köl­ner Kli­ni­ken der Cel­li­tin­nen­stif­tung sei­en von die­ser Test­pa­ti­en­tin auf­ge­sucht wor­den und die Ärz­te sei­en folg­lich extrem ver­un­si­chert gewe­sen. Schluß­end­lich habe die­se Akti­on dazu geführt, daß man Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fer abge­wie­sen habe, um die Post­ko­ital­pil­le nicht the­ma­ti­sie­ren zu müssen.

So schnell gelingt es, alles was katho­lisch und kon­se­quent ist, zu denun­zie­ren, bar jeder fak­ti­schen Grundlage.

Ein aktu­el­les Bei­spiel die­ser Ver­un­glimp­fung der katho­li­schen Hal­tung ist die Medi­en­kam­pa­gne gegen k‑TV-Redak­teur Mar­tin Loh­mann. In zwei Talk­shows hat er in der ver­gan­ge­nen Woche die katho­li­sche Moral­leh­re ver­tei­digt, was schluß­end­lich sogar dar­in ende­te, daß ihm die Lehr­be­fug­nis an der Uni­ver­si­tät Köln ent­zo­gen wur­de. [1]Anmer­kung Redak­ti­on Katho­li­sches: Mar­tin Loh­mann wur­de nicht die Lehr­be­fug­nis an der Uni­ver­si­tät Köln ent­zo­gen, son­dern er ver­lor sei­ne Dozen­ten­stel­len an der  Hoch­schu­le für Medi­en und … Con­ti­n­ue rea­ding Mei­nungs­frei­heit ja – aber auch für Katho­li­ken?? Dis­kus­si­on ja – aber auch kon­tro­vers und den­noch sachlich??

Schlußfolgerungen

Han­delt es sich bei der Ableh­nung der Spu­ren­si­che­rung in den Köl­ner Kli­ni­ken nicht um sach­li­che Bericht­erstat­tung, son­dern um eine kon­zer­tier­te Hetz­jagd gegen die katho­li­sche Kir­che? Was will man erreichen?

Miß­brauch­te und ver­ge­wal­tig­te Frau­en wer­den bewußt instru­men­ta­li­siert und müs­sen her­hal­ten für eine erneu­te Medi­en­hype gegen alles Katholische.

Die Dis­kus­si­on über das Trau­ma einer Ver­ge­wal­ti­gung darf auch nicht auf die Post­ko­ital­pil­le redu­ziert wer­den. Die Gabe der­sel­ben löscht das Trau­ma nicht aus.

Das aktu­el­le Bei­spiel zeigt aber auch, daß Bischö­fe und Kar­di­nä­le gute Bera­ter brau­chen, um das Gute –natür­lich wie über­na­tür­lich- zu wirken.

In einer schwe­ren Zeit ist es leicht, ein sinn­vol­les Leben zu füh­ren, weil ein sinn­vol­les Leben immer schwer ist (Prof. Max Thürkauf)

Anhang: Wis­sen­schaft­li­cher Exkurs zur Wir­kung der Postkoitalpillen

Die Ärz­te­ver­ei­ni­gung St. Lukas e.V. ist über die Web-Sei­te kath​med​.de erreich­bar.

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1 Anmer­kung Redak­ti­on Katho­li­sches: Mar­tin Loh­mann wur­de nicht die Lehr­be­fug­nis an der Uni­ver­si­tät Köln ent­zo­gen, son­dern er ver­lor sei­ne Dozen­ten­stel­len an der  Hoch­schu­le für Medi­en und Kom­mu­ni­ka­ti­on Macro­me­dia, sie­he u.a. Focus Online
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1 Kommentar

  1. Unklar ist mir noch immer, was genau vor­ge­fal­len ist, seit die Dame auf einer Bus­hal­te­stel­le nach einer angeb­li­chen Betäu­bung und mut­maß­li­chen Ver­ge­wal­ti­gung auf­ge­wacht ist. Wie hat sich die Not­ärz­tin genau ver­hal­ten? Wel­che Behand­lung hat sie dem mut­maß­li­chen Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fer zukom­men las­sen. (Es wur­de von WELT-Online geschrie­ben, dass bereits eine „Pil­le danach“ ver­ab­reicht wur­de, wenn ich mich rich­tig ent­sin­ne.) Wur­de Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­tet? Wie und wann wur­den die katho­li­schen Kran­ken­häu­ser kon­tak­tiert? Was wur­de ihnen wie mit­ge­teilt zum Fall der Dame? Wie haben sie die „Abwei­sung“ begrün­det? Weiß dar­über jemand mehr?

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