„Insbesondere ist die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichermaßen auf Dauer angelegt und durch eine verbindliche Verantwortungsübernahme geprägt wie eine Ehe.“
„Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe.“
Das hat das Bundesverfassungsgericht am 19. Februar 2013 in seinem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Sukzessivadoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner geschrieben.
Am 10. Mai 1957 urteilte es dagegen:
„[…] Demgegenüber liebt der typisch homosexuelle Mann den Jüngling und neigt dazu, ihn zu verführen.“
„1. Die Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität (§§ 175 f. StGB) verstoßen nicht gegen den speziellen Gleichheitssatz der Abs. 2 und 3 des Art. 3 GG, weil der biologische Geschlechtsunterschied den Sachverhalt hier so entscheidend prägt, daß etwa vergleichbare Elemente daneben vollkommen zurücktreten.
2. Die §§ 175 f. StGB verstoßen auch nicht gegen das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), da homosexuelle Betätigung gegen das Sittengesetz verstößt […]“
„Ein Blick auf die Behandlung des Problems der gleichgeschlechtlichen Unzucht in der neueren deutschen Strafrechtsgeschichte zeigt folgendes Bild: […] “
Soweit das Bundesverfassungsgericht von 1957.
Das Grundgesetz stammt vom 23. Mai 1949. In den maßgeblichen Artikeln für die Beurteilung dieser Sachverhalte ist es seither nicht verändert worden. Wie kommt das Gericht zu so unterschiedlichen Urteilen?
Text: Johannes Schroeter
„Das Grundgesetz stammt vom 23. Mai 1949. In den maßgeblichen Artikeln für die Beurteilung dieser Sachverhalte ist es seither nicht verändert worden. Wie kommt das Gericht zu so unterschiedlichen Urteilen?“
Das Bundesverfassungsgericht hat erkannt das das Urteil von 1957 dem damaligen Zeitgeist folgte. Das Sittengesetzt wird zwar im Grundgesetzt erwähnt, ist aber im Unterschied zu diesem kein niedergerschriebenes statisches Gesetzt, sondern von der gesellschaftlichen Situation abhängig.
Der Befund – nämlich dass Höchstgerichte politisch und nicht (nur) auf der Grundlage positiven Rechtes urteilen – ist völlig zutreffend und zeigt die Unzulänglichkeit des Rechtspositivismus. Hier ist der Nachweis besonders deutlich, danke für das Heraussuchen.
Ein weiterer Anschlag auf das natürliche Sittengesetz und somit auch ein Anschlag und eine weitere Aushöhlung der Ehe und Familie! Als Christ der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche Jesu Christi schäme ich mich für die staatlichen Institutionen! Ich fordere alle Menschen guten Willens auf keine Parteien zu wählen die weitere Widernatürlichkeit fordern! Gleichzeitig fordere ich die Parteien auf das homosexuelle Lebenspartnerschaftsgesetz abzuschaffen! Die Kirche kann und darf solche Gesetze nicht anerkennen und jeder ist aufgefordert sich gegen solche Gesetzgebung zuwähren!
Die Minen wurden (sicher nicht vorsätzlich so weit gedacht) 1965 gelegt.
Reform war nur der verharmlosende Deckmantel für De-struktion.
Gewollt war Revolution, die früher als Reformation daherkam und heute eben als Reform.
PVI hat gewarnt, deutsche Bischöfe in Königstein ungehorsam, Kultur zerfällt
Christoph Rebner möchte ich hinweisen, daß 2008 zum „40‑j.“ von Humanae vitae gerade solche Wissenschaftler, die eigentlich mit der kath. Kirche „nichts-am-Hut-haben“ zu dieser Enzyklika erklärten: PAUL VI., der damals auch von Katholiken wegen Humane vitae verspottet wurde: dieser Papst PAUL VI. hatte mit dieser ja absolut Recht gehabt, prophetisch geurteilt. Damals hatte PAUL VI. sich zum Unver-
ständnis auch mancher damaliger Bischöfe nach dem Standpunkt der Minderheit ge-
richtet. Das zeigt deutlich: die WAHRHEIT kann und darf nicht versucht werden, sich
nach einer demokrat. Mehrheit richten. Die ogen. Wissenschaftler verwiesen auf den
inzwischen praktizierten und nicht zu leugnenden Sitten- u. Moralverfall hin. Ist das
vielleicht (noch) mit der persönl. Vision von LEO XIII. = Ihm soll gezeigt worden sein
(von Gott), daß in der Folgezeit 20.Jhdt. und weiter, Satan „vorübergehend“ zur Erpro-
bung der Gläubigen freigelassen würde…? und was er dann alles auch Glaubensver-
fall anrichten würde. Was Satan an der Menschheit anrichten konnte und kann, lesen
wir ja schon im AT über den ersten Sündenfall, wie es ihm schon gelungen ist, Men-
schen rafiniert hereinzulegen und durch Lüge zu täuschen. Wie sagte es BENEDIKT
XVI. jetzt deutlich mit klaren, wenigen Worten – zum „Jahr des Glaubens“: vor allem
müssen wir uns Jesus Christus wieder zuwenden – erst von IHM her finden das
erforderliche, neue WIE des Glaubensweges, ER sagt uns auf unser Fragen: HERR,
was sollen wir tun?, was alleine das Richtige ist. Und Benedikt verweist auf unsere
himml. Mutter Maria, die (in Kana), als Not sich anbahnen wollte: „Was E R euch sagt,
das tut !“ – Haben wir vielleicht zu sehr nur uns selbst für zu wichtig gehalten, indem
wir meinten, wir wißten es schon selbst, was richtig sei ? Christl. Demut ist vonnöten.
Vorurteil, Zeitgeist und Ideologie/=Häresie
Alle diese intellektuell defekten Erscheinungen haben Probleme mit der Wirklichkeit/=Wahrheit, wobei das größte Übel die Ignoranz, das Nicht-Wissen-wollen ist.
Ich erinnere mich nicht mehr genau, Details sind mir nicht so wichtig, daß ein Bundesrichter Zeydler über den Gegenstand seines Urteilsspruches von einem himbeerähnlichen Gebilde sprach (Spiegel). Ideologen finden für ihre eigene Bestätigung immer Finten und Schlupflöcher.