(Lansing) Die Bischöfe des amerikanischen Bundesstaates Michigan haben sich gegen einen als „Anti-Scharia“ bekannten Gesetzesentwurf ausgesprochen. Die Ablehnung richtet sich gegen ein von den Republikanern geplantes Gesetz, das den Ausschluß von „fremden Gesetzen, die das konstitutionelle Recht beeinflussen können“ fordert. Die Katholische Konferenz von Michigan (MCC) befürchtet, das Gesetz könne das geltende Kirchenrecht beeinflussen: „Jeglicher Schritt, der das interne Leben der katholischen Kirche beeinflußen kann, wird von uns als Angriff auf die Religionsfreiheit gesehen und muß dementsprechend verhindert werden“, so der Vorsitzende des MCC, Paul Long.
„Die islamische Theologie betrachtet die Scharia als vollkommene Ordnung, die Frieden und Gerechtigkeit schafft. Sie gilt als Ordnung Gottes und darf daher prinzipiell nicht durch menschliche Gesetze ersetzt werden. Die Scharia ist die Gesamtheit des islamischen Gesetzes, wie es im Koran, in der islamischen Überlieferung und in den Auslegungen maßgeblicher Theologen und Juristen vor allem der frühislamischen Zeit niedergelegt wurde“, so die Islam-Wissenschaftlerin Christine Schirrmacher: Die Scharia – Eine Einführung
Das Kirchenrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Katholiken untereinander. Im Gegensatz zur Scharia findet das Kirchenrecht keine Anwendung bei Nichtgläubigen. Die Katholische Konfrenz konnte nicht erklären, worin der Angriff eines „Anti-Scharia“- Gesetzes auf das Kirchenrecht bestehen könnte.
Text: Linus Schneider
, das den Ausschluß von „fremden Gesetzen, die das konstitutionelle Recht beeinflussen können“ fordert. Die Katholische Konferenz von Michigan (MCC) befürchtet, das Gesetz könne das geltende Kirchenrecht beeinflussen:
Die einen wollen das Privileg ihres Kirchenrechts neben dem allgemeingültigen, öffentlichen Recht aufrecht erhalten, die anderen befürchten dass neben dem konstiutionellen Recht des Staates ein Parallelrecht gehandhabt wird, das die Verfassung aushebelt.
Was das in der Praxis bedeutet, sehen wir an den jüngsten Urteilen von ordentlichen Gerichten in Deutschland und Europa zum Arbeitsrecht. Immer weniger wird den Kirchen, an Stellen auf denen es nicht um Lehrinhalte geht, ein Sonderrecht zugestanden.
Wo soll das noch hin führen?
Solche Statements von katholischen Gremien bzw. die Tatsache, dass sie seitens der Kirche unwidersprochen bleiben, haben mich aktuell dazu gebracht aus der kath.Kirche auszutreten.
Traurig aber ich kann diesen Kurs nicht mehr länger vertreten.
Eigenartig.
Das erinnert mich, mit vertauschten Vorzeichen, an die offensichtlich unbedachte Begrüßung der Erweiterung des österreichischen Antidiskriminierungsgesetzes durch die Kirche und an das anschließende „Kommando zurück!“ mit 180°-Wende durch die Bischofskonferenz:
http://kreidfeuer.wordpress.com/2012/10/27/gleichbehandlungsgesetz-oesterreichs-weg-in-die-unfreiheit/