Studie: Möglichkeit zur anonymen Geburt senkt Kindstötungen in Österreich


(Wien) Die gesetz­li­che Rege­lung zur anony­men Ent­bin­dung in Öster­reich hat posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen. Eine jüngst von Wis­sen­schaft­lern der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Wien im BJOG: An Inter­na­tio­nal Jour­nal of Obste­trics & Gynae­co­lo­gy ver­öf­fent­lich­te Stu­die (DOI: 10.1111/1471–0528.12099) ergab, daß nach Ein­füh­rung des Geset­zes 2001 sich die Zahl der Kinds­tö­tun­gen, die inner­halb der ersten 24 Stun­den nach der Geburt statt­fan­den, halbierte.

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Die Wis­sen­schaft­ler rund um Clau­dia Klier von der Uni­ver­si­täts­kin­der­kli­nik waren hell­hö­rig gewor­den, als ihnen bei einer Unter­su­chung von Kin­destö­tun­gen bis zum 18. Lebens­jahr ein posi­ti­ver „Knick“ bei Neu­ge­bo­re­nen in Öster­reich auf­fiel. Die Erklä­rung lie­ge in der 2001 neu ein­ge­führ­ten Rege­lung der anony­men Ent­bin­dung in Öster­reich, so die Autoren.

Die For­scher ver­gli­chen die Häu­fig­keit der Tötung von Säug­lin­gen in Öster­reich in den Jah­ren 1991 bis 2001 mit jener im Zeit­raum 2002 bis 2009. Neu war im Jahr 2001, daß für Frau­en in Öster­reich auf gesetz­li­cher Basis die Mög­lich­keit geschaf­fen wur­de, anonym und auch kosten­frei im Spi­tal ent­bin­den zu kön­nen. Dem liegt ein Erlass des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums für Justiz vom 27. Juli 2001 über Baby­nest und anony­me Geburt in Öster­reich (JMZ 4600/​42‑I 1/​2001) zugrun­de.

Müt­ter in beson­de­ren Not­si­tua­tio­nen haben dem­nach die Mög­lich­keit, ihr Kind zur Welt zu brin­gen und der Obhut des Jugend­wohl­fahrts­trä­gers (und damit zur Adop­ti­on) zu über­las­sen, ohne ihre Iden­ti­tät preis­ge­ben zu müssen.

Der posi­ti­ve Effekt läßt sich nun erken­nen: Ab 2001 gin­gen Neu­ge­bo­re­nen-Tötun­gen von 7,2 Fäl­len pro 100.000 Gebur­ten vor der Ver­ab­schie­dung des Geset­zes (1991 bis 2001) auf 3,1 Fäl­le pro 100.000 Gebur­ten nach der Ver­ab­schie­dung des Geset­zes (2002 bis 2009) um mehr als die Hälf­te zurück (vgl. Mit­tei­lung der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Wien, online 5. 12. 2012).

Die anony­me Ent­bin­dung ist in Öster­reich viel häu­fi­ger als das Benut­zen von „Baby-Klap­pen“. Pro Jahr kommt es zu 30 bis 40 anony­men Ent­bin­dun­gen, wäh­rend nur zwei bis drei Neu­ge­bo­re­ne „hin­ter­legt“ werden.

Eine vom deut­schen Insti­tut für Demo­sko­pie Allens­bach im Juni 2012 prä­sen­tier­te Unter­su­chung (vgl. Schwan­ger­schafts­kon­flikt und anony­me Geburt) zeig­te, daß neun von zehn der 105 betrof­fe­nen Frau­en es sehr wich­tig fan­den, daß es das Ange­bot der anony­men Geburt gäbe, ins­ge­samt sei die­se Mög­lich­keit aber noch viel zu wenig bekannt. Zwei Drit­tel der Müt­ter, die anonym gebä­ren konn­ten, woll­ten ihr Kind schließ­lich bei sich behal­ten und es selbst großziehen.

Text: Susan­ne Kummer/​ IMABE

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