Israel genehmigt Siedlung für 800 jüdische Familien zwischen Ost-Jerusalem und Betlehem


(Tel Aviv) Isra­el hat den Bau von 800 neu­en Häu­sern für jüdi­sche Sied­ler in Gilo im Süden Ost-Jeru­sa­lems geneh­migt. Die Sied­lun­gen sol­len im Gebiet zwi­schen Jeru­sa­lem und Bet­le­hem ent­ste­hen, wie Hagit Ofran von Peace Now berich­tet. Die Nach­richt sorgt für neu­en Unmut unter den Palä­sti­nen­sern, die dar­in eine wei­te­re geziel­te Maß­nah­me gegen die Schaf­fung eines eigen­stän­di­gen und sou­ve­rä­nen Palä­sti­nen­ser­staa­tes sehen. Die end­gül­ti­ge Geneh­mi­gung erteil­te die dem Innen­mi­ni­ste­ri­um unter­ste­hen­de zustän­di­ge Bau­kom­mis­si­on. Die Bau­ar­bei­ten sol­len in den näch­sten Mona­ten beginnen.

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Die neu­en Sied­lun­gen in Gilo gren­zen teil­wei­se an Ost-Jeru­sa­lem, das künf­tig Haupt­stadt eines Palä­sti­nen­ser­staa­tes sein soll. Die Palä­sti­nen­ser sehen dar­in einen schwer­wie­gen­den Ein­griff in das für sie vor­ge­se­he­ne Staatsgebiet.

Laut Saeb Era­kat, einem palä­sti­nen­si­schen Unter­händ­ler, „ist die israe­li­sche Ent­schei­dung 800 Wohn­ein­hei­ten zu bau­en, Teil eines gene­rel­len Plans die Ver­wirk­li­chung einer Zwei-Staa­ten-Lösung zu ver­hin­dern“.  Die ein­zi­ge Ant­wort kön­ne, so Era­kat, nur von der inter­na­tio­na­len Staa­ten­ge­mein­schaft kom­men, „die wir auf­for­dern, Palä­sti­na als UNO-Mit­glied anzu­er­ken­nen“. Die näch­ste UN-Haupt­ver­samm­lung tagt im November.

Die Geneh­mi­gung neu­er jüdi­scher Sied­lun­gen erfolg­te weni­ge Tage nach Erklä­run­gen des israe­li­schen Mini­ster­prä­si­den­ten Ben­ja­min Net­an­y­a­hu zum The­ma. Der Regie­rungs­chef hat­te erklärt, Tei­le des Levy-Berichts umset­zen zu wol­len, der die Lega­li­sie­rung von mehr als 100 Häu­sern von  israe­li­schen Sied­lern im West­jor­dan­land fordert.

Die inter­na­tio­na­le Staa­ten­ge­mein­schaft betrach­tet alle im West­jor­dan­land und in Jeru­sa­lem errich­te­ten jüdi­schen Sied­lun­gen als ille­gal, weil sie auf von Isra­el 1967 besetz­tem Gebiet errich­tet wurden.

Laut dem  89-Sei­ten star­ken Levy-Bericht, den Netan­ja­hu in Auf­trag gege­ben hat­te, sind weder die Sied­lun­gen ille­gal noch kön­ne von einer mili­tä­ri­schen Besat­zungs­macht gespro­chen wer­den. Die inter­na­tio­na­len Bestim­mun­gen wür­den den Bau oder die Aus­deh­nung des Sied­lungs­raums in besetz­ten Gebie­ten nicht verbieten.

Text: Asianews/​Giuseppe Nardi
Bild: Asianews

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1 Kommentar

  1. Tat­säch­lich spricht nach inter­na­tio­na­lem Recht nichts gegen die Aus­deh­nung des Sied­lungs­ge­bie­tes in besetz­ten Gebie­ten. Wie war das denn nach dem Krieg in Europa?
    Auf dem Hin­ter­grund der all­mä­li­chen Ver­trei­bung von Chri­sten aus den Staa­ten mit dem sog. Ara­bi­schen Früh­ling“ wird das in einem end­gül­tig aner­kann­ten unab­hän­gi­gen palä­sti­nen­si­schen Staat eben­so ablau­fen. In so fern soll­ten auch die inzwi­schen in Beth­le­hem zu einer Min­der­heit gewor­de­nen palä­sti­nen­si­schen Chri­sten der Aus­deh­nung israe­li­schen Sied­lungs­ge­bie­tes ent­spannt ent­ge­gen sehen.

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