(Leipzig) Auch vor dem Bundesverwaltungsgericht erlangten die deutschen Bischöfe ihren gewünschten Sieg: Ein Katholik kann nicht vor dem Standesamt erklären, er trete aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts aus, um nicht mehr die kirchenfeindlichen Aktionen und Initiativen der deutschen Bischöfe mitzufinanzieren. Das Grundsatzurteil sagt nun: Wer formal aus der Kirche austritt und keine Kirchensteuern mehr zahlt, ist nicht mehr Mitglied der Glaubensgemeinschaft.
Auch gegenüber dem Vatikan haben sich die deutschen Bischöfe durchgesetzt, was papsttreue Katholiken scharf kritisieren: „Sakramente sind demnach käuflich: Wer Kirchensteuer zahlt, kann die Sakramente empfangen …
In der Kirche ist es offensichtlich möglich, dass Häresien verbreitet werden, Theologen in Memoranden zum Ungehorsam gegen die Kirche, vor allem gegen den Papst aufrufen, Dialogprozesse göttliche Gebote – Verbot der Ehescheidung und Wiederverheiratung – nivellieren, sogenannte kirchliche Vereine im Schutzraum der Kirche gegen sie operieren: Verfehlungen gegen das Depositum Fidei, also gegen das Glaubensgut der Kirche fallen nicht unter den Maßnahmenkatalog der Deutschen Bischöfe. Nur die Verweigerung einzelner, aus Protest gegen Mißstände der genannten Art aus der Steuerzahlergemeinschaft der Kirche auszutreten, wird mit Sanktionen geahndet, die der Exkommunikation gleichzusetzen sind.“
Nach der neuen Reglung der Bischöfe, werden Katholiken, die ihre Kirchensteuerzahlung aus Gewissensgründen einstellen, die Sakramente verweigert. Jenen Katholiken bleibt nur noch, sich Vereinigungen wie der Piusbruderschaft zuzuwenden.
Text: Linus Schneider