35 Christen in Saudi-Arabien in Haft, weil sie privat gebetet hatten


(Dsch­id­da) Bereits seit Dezem­ber 2011 befin­den sich 35 äthio­pi­sche Chri­sten in Sau­di-Ara­bi­en im Gefäng­nis. Und dort sol­len sie auch blei­ben, wenn es nach den sau­di­schen Behör­den geht. Sie waren in einem Pri­vat­haus beim Gebet erwischt wor­den. Trotz des Drucks durch die US-Regie­rung zei­gen die sau­di­schen Behör­den wenig Bereit­schaft, die Chri­sten frei­zu­las­sen. Riad weist den Vor­wurf zurück, aus reli­giö­sen Moti­ven gehan­delt zu haben. Erst seit dem Jahr 2006 ist es in Sau­di-Ara­bi­en erlaubt, pri­vat in einer nicht-isla­mi­schen Reli­gi­on zu beten.

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An 7. Juni star­te­te Inter­na­tio­nal Chri­sti­an Con­cer (ICC), eine ame­ri­ka­ni­sche Orga­ni­sa­ti­on für ver­folg­te Chri­sten, einen Appell zur Frei­las­sung der 35 Äthio­pi­er. Die ICC betont, daß die Anga­ben der sau­di­schen Behör­den zu den Anschul­di­gun­gen gegen die Chri­sten wider­sprüch­lich sei­en. Von den 25 Chri­sten sind 29 Frau­en und 6 Män­ner. Sie geben an, in den ver­gan­ge­nen Mona­ten mehr­fach geschla­gen worden.

Die ein­zi­ge in Sau­di-Ara­bi­en zuge­las­se­ne Reli­gi­on ist der Islam in sei­ner sun­ni­ti­schen Aus­prä­gung, wobei im ara­bi­schen Staat die beson­ders stren­ge waha­bi­ti­sche Rich­tung domi­niert. In einer Über­ein­kunft mit den USA ver­pflich­te­te sich das König­reich 2006 die „Rech­te der Nicht-Mos­lems zu garan­tie­ren und zu schüt­zen“. Kon­kret bedeu­te­te die Öff­nung, daß Nicht-Mos­lems zumin­dest pri­vat in ihren Pri­vat­räu­men beten dür­fen. Das öffent­li­che Gebet jed­we­der Form und jed­we­der ande­ren Reli­gi­on ist wei­ter­hin verboten.

Die Pra­xis sieht noch ein­mal anders aus. Am 15. Dezem­ber 2011 hat­ten sich 35 äthio­pi­sche Chri­sten, zumeist Frau­en, in einem Pri­vat­haus ver­sam­melt, um in der Advent­zeit gemein­sam zu beten. Die Reli­gi­ons­po­li­zei Mut­ta­wa stürm­te das Gebäu­de und nahm alle Anwe­sen­den fest. Von der Poli­zei­sta­ti­on wur­den die Chri­sten in das Gefäng­nis von Burai­man über­stellt. Die Frau­en muß­ten sich nackt aus­zie­hen und wur­den gezwun­gen sich einer ernied­ri­gen­den Lei­bes­vi­si­ta­ti­on durch Män­ner zu unter­zie­hen. Die Män­ner wur­den geschla­gen. Belei­di­gun­gen gab es für bei­de Geschlech­ter. Offi­zi­ell wird ihnen vor­ge­wor­fen, ille­ga­le Pro­mis­kui­tät betrie­ben zu haben, weil sich unver­hei­ra­te­te Per­so­nen bei­der­lei Geschlechts zusam­men ver­sam­melt hatten.

Der ame­ri­ka­ni­sche Kon­greß bat die sau­di­sche Bot­schaft in den USA um Klar­heit zu die­sem Fall. Dort hieß es anfangs, die Ver­haf­tun­gen sei­en wegen „ille­ga­len Per­so­nen­schmug­gels“ erfolgt. Spä­ter änder­te die Bot­schaft die Ver­si­on und erklär­te, die Chri­sten sei­en in Haft, wegen „Unre­gel­mä­ßig­kei­ten bei ihren Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gun­gen“ und schließ­lich wegen „Dro­gen­han­dels“.

Laut Erhe­bun­gen des ame­ri­ka­ni­schen Par­la­ments haben die 35 Ver­haf­te­ten kei­ne die­ser oder eine ande­re Straf­tat began­gen. Die ein­zi­ge „Straf­tat“ war es, gemein­sam als Chri­sten zu beten. Nach dem Vor­stoß der USA wur­den die Gefan­ge­nen zwar erneut dem Haft­rich­ter vor­ge­führt, der jedoch die Haft bestä­tig­te, ohne nähe­re Anga­ben über den Haft­grund zu machen.

Text: Asianews/​Giuseppe Nardi
Bild: Asianews

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