(Washington) Die katholischen Bischöfe der USA greifen zu Rechtsmitteln, um die Menschenrechte gegen Präsident Obama zu verteidigen. Die Erzdiözesen New York, Washington und elf weiterer US-Städte sowie rund 30 Organisationen und katholische Universitäten haben am Montag einen Mega-Einspruch gegen Obamas-Gesundheitsreform bei Gericht eingebracht. Der Einspruch wurde bei zwölf verschiedenen Gerichten in ebenso vielen Bundesstaaten verteilt über die gesamten USA eingebracht. Dies berichten Radio Vatikan und Alessandro Speciale für Vatican Insider.
Teile der Gesundheitsreform auf dem Prüfstand
Die Initiative ist der jüngste Schritt in dem seit Monaten stattfindenden Tauziehen zwischen der amerikanischen Bischofskonferenz unter der Führung des New Yorker Erzbischofs Timothy Kardinal Dolan, und dem amtierenden US-Präsidenten, der im November auf eine Bestätigung in seinem Amt hofft.
Die Bischöfe starteten eine Kampagne gegen die als „inakzeptabel“ bezeichneten Teile von Obamas Gesundheitsreform. Die katholische Kirche sieht darin eine schwere Verletzung der Religionsfreiheit. Unter anderem geht es um die Bestimmung, die auch kirchliche Arbeitgeber zwingt, ihren Angestellten eine Krankenversicherung zu gewähren, die auch „Dienstleistungen“ wie Abtreibung und künstliche Verhütungsmittel mit einschließen.
Sind Normen der Gesundheitsreform verfassungswidrig?
Die kirchlichen Einrichtungen zitieren nun mehrere Ministerien der Regierung Obama vor Gericht, konkret den Gesundheitsminister, den Arbeitsminister und den Schatzminister sowie ihre jeweiligen Ministerien. Im Raum steht die Frage, ob die Zwangsmaßnahmen verfassungskonform sind. Die Bischöfe sind der Überzeugung, daß diese Teile der Gesundheitsreform verfassungswidrig sind, weil sie gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung verstoßen, der die Religionsfreiheit schützt.
Die umstrittene Bestimmung tritt 2013 in Kraft. So ist es vorgesehen. Ob dem so sein wird, ist noch lange nicht gesagt. Einmal, weil am Obersten Gerichtshof die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit anhängig ist, dann wegen der nun eingebrachten Klagen, aber auch, weil die Regierung selbst unter Druck eine Überprüfung angekündigt hat.
Rechtsexperten der Regierung vertreten den Gegenstandpunkt, daß kirchliche Einrichtungen, deren religiöser Charakter überwiegend ist, bereits durch eine andere Rechtsbestimmung, dem Contraception Mandate von der Maßnahme befreit seien und es deshalb nicht einmal sicher sei, daß die Klage bei Gericht angenommen wird.
Nach den ersten katholischen Protesten versuchte sich Präsident Obama durch einen von ihm vorgelegten „Kompromiß“ aus der Schußlinie zu nehmen. Er kündigte an, daß religiöse Organisationen und mit ihnen verbundene Einrichtungen nicht gezwungen sein werden, die Kosten für künstliche Verhütungsmittel ihrer Angestellten übernehmen zu müssen.
Bischöfe trauen Obamas Kompromiß nicht – „Geist der dahintersteckt, läßt aufhorchen“
Die Bischöfe und katholischen Einrichtungen trauen der Sache jedoch nicht. Sie sehen in den Rechtsnormen der zu wichtigen Teilen von den Bischöfen und den Katholiken durchaus begrüßten Gesundheitsreform einen gezielten und frontalen Angriff auf die Religionsfreiheit. „Der Angriff ist gut verpackt, aber es ist ein Angriff. Und der Geist, der dahintersteckt, läßt uns aufhorchen“, erklärte der Erzbischof von Washington, Donald Kardinal Wuerl. „Der Widerspruch betrifft die Freiheit einer religiösen Vereinigung nach ihrer Mission zu leben. Seine Bedeutung geht weit über jede Diskussion über künstliche Verhütungsmittel hinaus“, sagte Pater John Jenkins, der Rektor der katholischen Universität von Notre Dame im Bundesstaat Indiana. Jenkins zog sich 2009 den Zorn der Bischöfe zu, als er gegen deren Meinung Präsident Obama ein Ehrendokorat verlieh. Heute steht er mit den Bischöfen in einer Linie gegen Obamas Maßnahme.
Anrufung der Gerichte einzig verbliebener Weg
„Mangels einer sofortigen Reaktion auf diese Verletzung der grundlegenden Freiheitsrechte durch den Kongreß sehen wir als einziges verbleibendes Mittel die Anrufung der Gerichte“, erklärten die Rechtsanwälte der Kirche.
In einer Stellungnahme der Bischofskonferenz teilte Kardinal Dolan mit: „Wir haben versucht, mit der Regierung und dem Kongreß zu verhandeln und werden es auch weiterhin versuchen, bisher war es jedoch erfolglos. Die Zeit läuft ab und unsere wertvolle Arbeit und unsere Grundrechte sind in der Schwebe. Deshalb müssen wir jetzt die Gerichte anrufen. Wenngleich die Bischofskonferenz sich nicht direkt als Partei konstituiert, begrüßen wir diese mutige Initiative so vieler Diözesen, wohltätiger und sozialer Einrichtungen, Krankenhäuser, Schulen und Universitäten des ganzen Landes.“
Text: Vatican Insider/Giuseppe Nardi
Bild: prolifeblogs