„Katholisch bleiben ohne Kirchensteuer“ – Piusbruderschaft probt Aufstand gegen Kirchensteuersystem


(Stutt­gart) Die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. ruft Deutsch­lands Katho­li­ken auf, das Kir­chen­steu­er­sy­stem zu spren­gen. Das Mot­to lau­tet: Aus­tritt aus dem Kir­chen­steu­er­sy­stem zum Wohl der Kir­che. Die Bru­der­schaft greift damit einen Anstoß von Papst Bene­dikt XVI. auf, der zum Abschluß sei­nes Deutsch­land-Besuchs im Sep­tem­ber 2011 von der deut­schen Kir­che eine „Ent­welt­li­chung“ gefor­dert hat­te. Beob­ach­ter waren sich einig dar­in, daß das Kir­chen­ober­haupt damit vor allem das deut­sche Kir­chen­steu­er­sy­stem meinte.

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In der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land wird die Kir­chen­steu­er vom Staat ein­ge­ho­ben. Wer sie nicht bezahlt, gilt als exkom­mu­ni­ziert und aus der Kir­che aus­ge­schlos­sen. So zumin­dest die Les­art der deut­schen Bischö­fe. Eine Situa­ti­on, wie sie welt­weit sonst in kei­nem Land anzu­tref­fen ist.

Im Vati­kan sieht man die Sache ganz anders. Gegen die­se Ver­quickung von Kir­chen­zu­ge­hö­rig­keit und Geld­zah­lung hat Rom mehr­fach Stel­lung bezo­gen und die Pra­xis der deut­schen Kir­che ver­ur­teilt. Dies geht aus römi­schen Doku­men­ten her­vor, vor allem einer Erklä­rung des Päpst­li­chen Rats für die Geset­zes­tex­te von 2006, die von der Bru­der­schaft in einem umfang­rei­chen Dos­sier „MB-Spe­zi­al“ ver­öf­fent­licht wur­den. Das Dos­sier ist Teil der März-Aus­ga­be des Mit­tei­lungs­blat­tes der Pius­bru­der­schaft. Dar­in wer­den die Katho­li­ken über die zivil­recht­li­che und kir­chen­recht­li­che Situa­ti­on des Kir­chen­steu­er­sy­stems infor­miert. Die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. befin­det sich gera­de in der ent­schei­den­den Pha­se der Ver­söh­nungs­ge­sprä­che mit dem Hei­li­gen Stuhl.

Laut Pius­bru­der­schaft wer­de „ein Groß­teil“ der Kir­chen­steu­er dazu gebraucht um einen gro­ßen Appa­rat von „Lai­en­or­ga­ni­sa­tio­nen, Räten und Funk­tio­nä­ren zu bezah­len, wel­che die Kir­che an der Basis zer­stö­ren.“ Die herr­schen­de Situa­ti­on bedeu­te für gläu­bi­ge Katho­li­ken einen „Gewis­sens­kon­flikt“: „Muß ich wirk­lich die Zer­stö­rung der Kir­che mit mei­nem Kir­chen­steu­er­bei­trag mit­fi­nan­zie­ren?“, fragt die Priesterbruderschaft.

Je eher die Finan­zie­rung der Kir­che auf eine neue Grund­la­ge gestellt wer­de, desto schnel­ler sei „das nach­kon­zi­lia­re Zer­stö­rungs­werk (Stich­wort Lai­en- bzw. Frau­en­prie­ster, Zöli­bats­auf­he­bung, Sakra­men­te für Ehe­bre­cher usw.) zu Ende“, das von reli­giö­sen Analpha­be­ten vor­an­ge­trie­ben wer­de, die als Kir­chen­funk­tio­nä­re auf­tre­ten und sich von der Kir­che bezah­len las­sen, jedoch gegen die Kir­che reden, wie es bei der Pius­bru­der­schaft heißt.

Die Pius­bru­der­schaft ruft daher zum Aus­tritt aus dem Kir­chen­steu­er­sy­stem auf, nicht zum Aus­tritt aus der Kir­che. Es sei sogar Pflicht der Katho­li­ken, für den Unter­halt der Kir­che eine Abga­be zu lei­sten. Der Auf­ruf rich­tet sich jedoch gegen die der­zeit vom Staat ein­ge­ho­be­ne Kir­chen­steu­er. Die Katho­li­ken, so die Bru­der­schaft, soll­ten ihren „Zehnt“ statt­des­sen direkt kir­chen­treu­en Wer­ken, Ein­rich­tun­gen und Orden spen­den, „wel­che der Tra­di­ti­on der Kir­che treu geblie­ben sind und so am Auf­bau der Kir­che wei­ter­ar­bei­ten“. Die Bru­der­schaft ver­öf­fent­lich­te im Dos­sier ein For­mu­lar, mit dem kir­chen­rechts­kon­form beim Stan­des­amt der Aus­tritt aus dem staat­li­chen Kir­chen­steu­er­ver­band erklärt, aber gleich­zei­tig beim Pfarr­amt die Zuge­hö­rig­keit zur Katho­li­schen Kir­che bekräf­tigt wird.

Die Akti­on „Katho­lisch blei­ben ohne Kir­chen­steu­er“ sei not­wen­dig gewor­den, um auf die Unbe­weg­lich­keit der deut­schen Bischö­fe in der Fra­ge und den fort­ge­setz­ten „Miß­brauch“ der Kir­chen­steu­er zur „Zer­stö­rung des Glau­bens“ zu reagie­ren, heißt es bei der Piusbruderschaft.

Der Distrikt­obe­re Pater Franz Schmid­ber­ger betont das „Modell der Pius­bru­der­schaft“, die nie etwas von der Kir­chen­steu­er erhal­ten habe und sich aus­schließ­lich aus Spen­den finan­zie­re. Die Akti­on gilt der­zeit der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, betrifft aber wegen des ähn­li­chen Kir­chen­steu­er­sy­stems auch Österreich.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: pius​.info

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