Ein Votum von Klaus Obenauer
Vor einer Woche ließ ich in diesem Forum eine recht unkonventionelle Stellungnahme zur Angelegenheit „Reintegration der Piusbruderschaft“ veröffentlichen.
Die Weise, wie ich es getan habe, hat viele verletzt, auch sehr verletzt. Freilich gilt dies allem voran für meinen Chef, Professor Dr. Karl-Heinz Menke. Wirklich ganz aufrichtig aus mir heraus gestehe ich deshalb, daß ich bestimmt auch gesündigt habe in der Wahl der Mittel, meiner Sarkasmen etc. Gott und, soweit es geht, die betroffenen Menschen, einschließlich der Deutschen Bischöfe, bitte ich aufrichtig und ohne Hintergedanken um Vergebung!
Rein in der Sache, nur in ihr halte ich es jedoch, um so entschiedener gar, mit dem berühmten Motto von Édith Piaf.
Und was jetzt kommt, ist zwar eine „Fortsetzung“ meiner Stellungnahme, hat jedoch mit dem Anlaß meiner letzten Stellungnahme nur noch so viel zu tun, als daß die Sache so halt für mich ins Rollen gekommen ist. – Von daher im folgenden nur für wirklich Interessierte.
Auch wenn ich faktisch verletze: Mir geht es nicht um noch mehr Spaltung durch geistige Brandstiftung, sondern um die Sanierung eines Bruches, der, ob wir wollen oder nicht, uns alle angeht und unserer Mutter Kirche das Laufen schwer macht. – Und es ist meine Überzeugung, daß wir alle dann, wenn es gelingen soll, gewaltig umdenken müssen. Dürfen dann ausgerechnet wir, inmitten einer sog. offenen Gesellschaft, die sich der Tabulosigkeit als ihres Grundprinzips rühmt, Tabus aufrichten? Ich meine natürlich unnötige Tabus gegen Überlegungen und Maßnahmen, die den Maßstab der Glaubensregel und des Gesetzes Gottes nicht verletzen.
Es wäre lächerliche und maßlose Selbstüberschätzung, eine Zauberformel vorschlagen zu wollen, die es allen recht machen kann. Wenn ich nun aber die Spur verfolge, die zum konkret-praktischen Kern des Problems führt, dann muß das Problem „Zweites Vatikanisches Konzil“ auf den Tisch.
Weiß wohl, daß meine Frage (im Rahmen des letzten Beitrages), ob denn auf einer Anerkennung des Konzils insistiert werden muß, noch zu rhetorisch ist. Denn das förmliche Bekenntnis zu Lehr- und Leitungsamt der Kirche, das der FSSPX nun einmal nolens-volens abzuverlangen ist, kann ja auch dann, wenn auf eine ausdrückliche Zustimmung zum Konzil ‚in speciali‘ verzichtet wird, nicht bedeuten, daß über die Einräumung legitimer Freiräume hinaus auch Inseln für doktrinale Dialekte errichtet werden, die den inneren Frieden der Kirche stören. Und ich glaube, da läuft alles auf das heiße Eisen „Religionsfreiheit“ hinaus.
Will erst einmal in negativer Hinsicht kurz andeutend begründen, warum. Nicht ‚in extenso‘, aber anhand einschlägiger Beispiele. Wenn ich mir die ekklesiologischen Streitigkeiten ansehe, so sehe ich kein unüberwindbares Hindernis. Fange man bei der „Subsistit-in“-Formulierung an: Die Per-se-Präsenz „der Kirche Christi in der römisch-katholischen“, auf daß illegitim entstehende Per-accidens-Präsenzen überhaupt nur als solche Präsenzen bestehen können, insofern sie sich just darin von der „Per-se-Präsenz“ gar nicht unterscheiden, bedeutet doch: die Kirche Christi kongruiert mit der römisch-katholischen, jedoch so, daß auch dorthinein, wo man einfachhin außerhalb der (Gesamt-)Kirche ist, die eine kirchliche Heilsvermittlung noch gebrochen-defizitär hereinragen kann. Von daher scheint mir aber der berühmt-anstößige Satz aus ‚Unitatis redintegratio 3‘, der Heilige Geist habe die getrennten Kommunitäten als Mittel des Heiles zu gebrauchen sich gewürdigt, in ziemlich dringendem Verdacht zu stehen, „in rigore sensus“ („dem strengen Wortsinn nach“) falsch zu sein; in eigentlicher Rede kann man wohl nur von solchen Per-accidens-Präsenzen der Kirche Christi und ihrer Heilsmittlerschaft oder ähnlich sprechen. Von daher wäre man durchaus im vollen Recht, wo man diesen Satz mitzusprechen sich weigert (um dennoch seinen legitimen Sinn anzuerkennen), nach der alten Regel: „locutio non extendenda, sed pie exponenda“, eine Rede(weise), die gut-sinnig und ‑willig auszulegen, aber (im Gebrauch) nicht auszuweiten ist. – Der Heilige Vater, Papst Benedikt XVI, hat uns anläßlich des ausgerufenen Jahres des Glaubens das großartige Credo des Gottesvolkes von Papst Paul VI in Erinnerung gerufen. Bezeichnenderweise kommt man darin gerade in puncto Reunionsmaterie etc. ohne „subsistit in“ aus, nach dem Prinzip „Kirche Christi = römisch-katholische Kirche“: „Ebenso hoffen wir, indem wir einerseits anerkennen, daß außerhalb des Gefüges der Kirche Christi zahlreiche Elemente der Heiligung und der Wahrheit gefunden werden, welche als der Kirche selbst eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen …“ (kein Unterschied zwischen [einfachhin] außerhalb der Kirche Christi und außerhalb der römisch-katholischen!). (Bei allen Fragen und Problemen, und ohne den großen Nachfolgern Abbruch tun zu wollen: der Montini-Papst war der letzte Vertreter eines großartigen Typus von Doktrinalpapst: Sätze von klassisch-romanischer Schönheit sind hier formuliert, eindeutig, ohne Umschweife, ohne Schwerfälligkeit, Sachlichkeit ohne die Nachhilfe des Pathos. Illustriert in der Sedia, auf der er noch feierlich-schlicht getragen wurde.) – Was ich hier anhand der neuralgischsten Themen knapp exemplifiziert habe, möge als Beispiel für manch anderes stehen. Eigentlich genügt es da, darauf zu verzichten, den Konzilsjargon vorzuschreiben, um einer Gruppe, die Unbehagen bei ihm spürt, die konventionelle Ausdrucksweise zu belassen (die in ihrer Markanz mindestens als bereichernd zu bewerten ist). Ansonsten muß klargestellt werden, was Reunionsbemühung angesichts der Heilsnotwendigkeit der römisch-katholischen Kirche, auch in puncto Zielsetzung, bedeutet, und was nicht. (Man sollte dann aber auch großmütig die Sprache der taktvoll-leisen Geste zu registrieren verstehen, auf die sich der amtierende Heilige Vater bestimmt versteht.) Das Ärgernis vom Bild des Schulterschlusses, der uns den Freiraum der Konfrontation nimmt, muß aus der Welt.
Von daher zur Religionsfreiheit selbst. Ganz nüchtern unbefangen kann man hier ruhig, wie ich meine, von einer immensen Disproportionalität zwischen dem doktrinellen Gewicht dieser Lehre und ihrer pragmatischen Relevanz sprechen. Im gegenwärtigen Leben der Kirche realsymbolisiert sie, durch die Vielfalt der Spektren hindurch, die Verankertheit der Kirche in jenem Wertekanon, wie er in etwa in der Menschenrechtskonvention der UNO dokumentiert ist. Trotz aller, ganz erheblichen, Differenzen in der (a-/theonomen) Fundierung weiß man sich konsensual eingebunden in einen basalen Humanismus. Allerdings ist man diesbezüglich mit dem Umstand konfrontiert, daß diese Basis enger und schmäler wird, weithin am Zerbröckeln ist. (Es ist Tatsache, daß die katholische Kirche den Staatssystemen der westlichen Welt nicht mehr zubilligen kann, gesetzlicher Anwalt des Lebensrechtes im vollumfänglichem Sinne zu sein; der Zynismus legalisierter Exzeptionen ist längst System, um hie und dort gar als „menschenrechts“-gemäß eingefordert zu werden. Im Gegenzug ist die, zumal kollektive, Religionsfreiheit in der westlichen Welt zunehmendst mehr enervierenden Restriktionen ausgesetzt: kollektive Nötigung zum Indifferentismus im Namen von Freiheit und Gleichheit.) Die Substanz dieses verbinden sollenden Wertekanons extenuiert sich regelrecht zur Gegenstandslosigkeit. – Diese (eben fragiler werdende) Anbindung an den säkularen Humanismus ist eigentümlich konzertiert durch eine binnenkirchliche Befindlichkeit, die darin so etwas wie den „articulus stantis et cadentis“ wahren Christseins sieht: „Dignitatis humanae“ ist aufgewertet zum Eintrittsbillet ins echte Christentum, so daß sich die Frage erhebt, wie man vorher überhaupt Christ sein konnte.
Dieser Umstand beraubt uns nahezu der moralischen Möglichkeit, „Dignitatis humanae“ zum Gesprächsgegenstand zu machen. (Man wird kaum in Abrede stellen können, daß die Stellung meinetwegen des Filioque-Dogmas im gegenwärtigen Leben der Kirche nicht einmal annähernd der „Dignitatis-humanae“-Option gleichkommt.)
Trotzdem komme ich einfach nicht um die Feststellung umhin, daß die Wiederherstellung des vollen Friedens in der Kirche, die Sanierung des diachronalen Selbstbewußtseins es verlangt, daß das Thema der Religionsfreiheit – will heißen die doktrinale Option dafür – einer erneuten Untersuchung zugeführt, mithin prinzipiell zur Disposition gestellt wird. Für Christen ist der Maßstab nicht die Angst vor dem Argwohn des Verfassungsschutzes, sondern Gottes Wort, das Katholiken in Heiliger Schrift, Tradition und Lehramt auf je ihre Weise bezeugt und verbindlich ausgelegt wissen. Das ist das Prinzip, das in Wahrheit nicht zur Disposition stehen darf.
Außer Diskussion, daß ich damit in den Augen der allermeisten meinen allerjüngsten kometenhaften Aufstieg zum psychopathischen Konzilskritiker o.ä. regelrecht kröne, so richtig den Vogel abschieße (wenn´s nicht mein eigner wäre: aber das wäre ja glatter Suizid). – Aber, mal langsam, auch wenn damit der Heiligenschein, den mir manche schon aufgesetzt haben, zerspringt: Bis zur Stunde bin ich persönlich überzeugter Anhänger der Sachlogik, welche „Dignitatis humanae“ zugrunde legt. Innerste Mitte, regelrecht ‚ratio formalis‘ des Personrechtes auf Religionsfreiheit ist demnach die Verpflichtung der Person auf die Wahrheit, der sie nur frei (in sowohl positiver als auch negativer Hinsicht) nachkommen kann: ‚propter quod‘ dieses Rechtes ist also der Anspruch der auf die ihr gemäße Weise, nämlich kraft ihrer selbst, verpflichtenden Wahrheit. (cf. Dign. hum. 1 et 2) Trotz aller Wut über den geistigen Sarazenenschwarm, der uns in letzter Zeit heimsucht, und welche „Wut“ ich anderswo dokumentiert habe und die mich manchmal schon auf andere Gedanken kommen läßt, mag ich nur schwer von dieser Logik lassen. Und nebenbei: Meine Sympathie jedenfalls gehört dem Gedanken, daß die Wesensfremde und nicht nur die feine englische Art unsere Grenze zum Scheiterhaufen zieht. (Das Gegenteil in Talkshows dem Gegner ins Gesicht hinein zu erklären, dazu gehört schon Chuzpe, die Rarität ist.)
Umgekehrt: Mag mir persönlich die Religionsfreiheit im Sinne des Vatikanum II noch so zusagen, als das Richtigere erscheinen: Es ist nicht nur so, daß eine Minderheit an ihr Anstoß nimmt; es ist auch Tatsache, daß das Bemühen auf dem Konzil, die Lehre von der Religionsfreiheit als an die Tradition „anschlußfähig“ zu erweisen, sich in skandalös bescheidenen Grenzen hielt; jedenfalls, was das dokumentierte Ergebnis angeht. Diesbezüglich kann man von Dignitatis humanae 1 eigentlich nur lernen, wie man sich durch raffinierte Collagen aus der Affaire zieht. Bis zur Stunde existiert kaum eine überzeugende Antwort auf die folgenden drei Fragen: 1.) Wie kann es sein, daß die Kirche mit solcher Entschiedenheit solange in Lehre und Praxis geirrt hat? Wie kann implizit das Gegenteil dessen gelehrt bzw. tradiert sein, was faktisch doch mit solcher Entschiedenheit bekräftigt wird? 2.) Was garantiert die prinzipielle Vertrauenswürdigkeit des Lehramtes diesseits von feierlichen Lehrentscheiden, wenn sich solche massiven Irrtümer so lange halten können? 3.) Warum sollen wir nach „Quanta cura“ etc. dem Zweiten Vatikanum glauben? – Ich unterstelle hierbei freilich, und dies wohl mit der großen Mehrheit (der Befürworter und Gegner von Dign. Hum.), daß eine materielle Divergenz vorliegt. Und dann bleibt eben die schwierige Frage nach der Konstitution einer Kontinuität zum Anfang durch eine Jahrhunderte währende Pseudomorphose hindurch, ein Problem, das nicht bereits mit geschickten rhetorischen Postulationen bewältigt ist?! Ich sage keineswegs, daß es nicht geht; aber da wäre noch erhebliche Kärrnerarbeit zu leisten. Ich habe große Achtung vor Monsignore Fernando Ocáriz angesichts der schwierigen Aufgabe, vor die er sich gestellt sah, im Disput mit der Piusbruderschaft und in seinem jüngsten Osservatore-Romano-Artikel. Bestimmt Respekt gebietend, konstruktive Transparentierung zu leisten, wo die Aasgeier des Spottes leicht zur Stelle sind, um Beute zu machen. Trotzdem: Die ultimative Bemerkung (laut deutscher Übersetzung!), daß freudige Zustimmung zum Lehramt „auch dann möglich und wünschenswert“ bleibe, „wenn weiterhin Aspekte bestehen bleiben, die rational nicht vollkommen erfaßt werden“: diese Bemerkung – die, wenn ich sie recht verstehe, immer noch um die Kontinuität von vor- und nachkonziliärem Lehramt ringt – provoziert nun mal den Kommentar, wonach dann, wenn man vorher und nachher nicht mehr so recht zusammenbringt, man halt glauben solle, daß es zusammenpaßt. Die Kohärenz der Glaubensaussagen selbst ist unabhängig von der nachvollziehbaren (negativen) Einsicht in sie verpflichtender Gegenstand des sich allein auf Gottes Wahrheit und Wahrhaftigkeit stützenden Glaubens; Analoges gilt für das ‚obsequium religiosum‘. Aber die Kontinuität in der formalen Lehrvorlage selbst, die muß doch transparent sein! („Nein heißt Ja“ ist nur was für die Schlagermusik.)
Aber da muß nun auch wieder die andere Seite zu Wort kommen. Daß nun einmal der freilich sehr langen, über Jahrhunderte währenden Theorie und Praxis, die materiell durch Dign. Hum. revoziert wird, frühe Zeugnisse gegenüberstehen, die zwar rar sind, aber doch eher für die Religionsfreiheit sprechen, ist nun einmal auch ein für sich selber sprechendes Faktum: Tertullian und Lactantius werden erwähnt, wenngleich beide nicht unverdächtige Zeugen sind. (cf. Artikel „Religionsfreiheit“ von Konrad Hilpert im LThK3) So macht sich die Homepage der deutschen Sektion der Piusbruderschaft in ihrer „Gegenüberstellung: Islam-Christentum“ vom Februar 2007 („Mitteilungsblatt-Spezial“, Seite 20) Tertullian mit folgenden Worten zu eigen: „Es ist eines der fundamentalen Rechte der Menschen, ein Privilegium der Natur, dass jedermann Gott nach seiner eigenen Überzeugung verehren solle.“ – Aus Überzeugung nehme ich mich der Sache an, der ich kein Spezialist für diese Fragen bin: Soweit ich sehe (mag mich da irren), sind die lehramtlichen Zeugnisse, welche die Praxis der Inquisition im Verbund mit der Kooperation mit dem weltlichen Arm doktrinal sanktionieren (um somit Dign. Hum. diametral entgegenzustehen), nicht sehr zahlreich, um insgesamt kein sehr massives Gewicht abzugeben. (Etwas anderes ist die stillschweigende lehramtliche Billigung dieser Praxis, zumal wenn sie vom Lehr- und Hirtenamt maßgeblich mitgetragen wird; was schon von Gewicht ist.) Wenn wir von dem sicher sehr einschlägigen Locus DS 1483 absehen, der für uns heute aber sehr peinlich ist, so bleibt in erster Linie DS 1272: wonach den Anhängern von Wycliff und Hus die Frage vorzulegen ist, ob sie glauben, daß die Hierarchie unter anderem auch den weltlichen Arm herbeiziehen dürfe. Mir scheint hier zumindest, daß das „credere“ („glauben“), welches hier undifferenziert für lehramtskonforme wie lehramtswidrige (cf. DS 1277–1279) Überzeugungen verwandt wird, nicht spezifisch genug ist, um für eine abverlangte Glaubenszustimmung vom Gewißheitsgrad „de fide divina (et catholica)“ gelten zu können. In genere scheint es hier doch eher um „beliefs“ zu gehen, zu denen freilich auch eigentliche Gegenstände „de fide“ gehören. Andere Stellen geben nicht her, was sie auf den ersten Blick herzugeben scheinen: DS 1627 (Dogma!) zum Beispiel liegt die Doktrin vom Zwangscharakter auch kirchlicher Gesetze zugrunde (vgl. die Erläuterungen bei Robert Bellarmin), ohne daß sich daraus irgend ein sicherer Schluß zugunsten restriktiver Maßnahmen des weltlichen Arms ableiten ließe. Bei DS 2604sq. scheint mir die Lage nicht viel anders (wenngleich ich da vorsichtiger bin). Es bleiben die Äußerungen der Päpste im Gefolge der französischen Revolution und des vordringenden Liberalismus gegen eben die Religionsfreiheit, welche Loci (allen voran „Quanta cura“) ja als Referenzgrößen des Konfliktes sattsam bekannt sind. – Finaliter für die Pro-Seite, und dabei nicht ganz ungewichtig, was nämlich die formale Verbindlichkeit der Lehre von „Dignitatis humanae“ angeht: Zwar steht das ganze Dekret unter der Überschrift „Declaratio“, was einen vergleichsweise niedrigen Verbindlichkeitsgrad markiert; und auch die eigentliche Zirkumskription des Umfanges naturrechtlicher Freiheit „in ad religionem pertinentibus“ ab Nr. 2 („haec Vaticana Synodus declarat“) beläßt es bei einem Deklarieren. Aber: Dem ist in Artikel 1 ein mehrmaliges „profitemur“ bzw. „credimus“ vorangestellt; u.a. heißt es auf Deutsch: „Gleichermaßen aber bekennt die Heilige Synode, daß diese Pflichten der Menschen [gegenüber der allein wahren Religion etc.] das Gewissen berühren und binden, und daß sich die Wahrheit nicht anders auferlegt außer kraft der Wahrheit selber, welche zugleich sanft und machtvoll in die Geister [der Menschen] einfällt.“ Und der nachfolgende Text spricht sehr dafür, daß damit schon an jene vollumfängliche Freiheit in Religionsangelegenheiten gedacht ist, wie sie dann ab Nr. 2 expliziert ist. Es ist nicht im geringsten meine Absicht, hier etwas interessegeleitet anzuschärfen; aber im Dienste der umsichtigen sachlichen Abwägung darf auch das nicht übersehen werden.
Von der Natur der Sache her sind pragmatische Gesichtspunkte nachrangig: das ist unser aller Konsens als Katholiken, die um den Selbstwert der Wahrheit wissen. Insoweit es in der Pragmatik jedoch auch um „Be-währung“ in der Praxis geht, so wird auch diesbezüglich schon noch ein Wörtchen zu reden sein. Als jemand, der, wenngleich persönlich unbedeutend, dennoch sich anschickt, einen Vorschlag in äußerst gewichtiger Sache vorzutragen, der hie und dort vielleicht doch (schon mal mehr als einem lieb sein kann) Gehör findet, weiß ich gerade hier um die schwere Last der Verantwortung. Konkret denke ich dabei an unsere Schwestern und Brüder in der weiten Welt, zumal dort, wo der Glaube verfolgt wird, wie natürlich an die Ausbreitung des Glaubens selbst. Die Religionsfreiheit ist einer der Hauptstützpfeiler der nachkonziliären Vatikanischen Außen- und Missionspolitik!!! Da sägt man nicht einfach so mal leichtfertig dran rum. Ohne jede Attitüde hochmütigen Belehrens o.ä. darf ich daher diesen Gesichtspunkt unseren (über alle Distanz hinweg) Freunden von der Piusbruderschaft wärmstens ans Herz legen! Bei allem aufrichtigem Eifer, bei der bitteren Erfahrung von Ausgrenzung auch in unseren Breiten: wir sind keine diokletianisch Verfolgten, wir sitzen immer noch im Warmen und theoretisieren (cum grano salis gesagt); während für andere viel auf dem Spiel steht (der Papst mußte da bei seiner Regensburger Rede auch lernen). Und da habe ich dann doch Verständnis dafür, wenn man in Rom starke innere Widerstände verspürt, sich auf ein solches Unterfangen, wie ich es hier vorschlage, überhaupt einzulassen, nämlich ein prinzipielles Zur-Disposition-Stellen der Religionsfreiheit. Mit Blick nämlich auf die nicht zu umgehende öffentliche Wirkung weltweit. Das muß man sich wirklich auch mal auf der Zunge zergehen lassen. Diese Relativierung meines Begehrens, man möge die Religionsfreiheit prinzipiell mal zur Disposition stellen, erkenne ich damit auch an; hier kommt man auch an Grenzen.
Auch wenn damit die Konsistenz meiner Argumentation grenzwertig wird: Es gilt eben auch: Wahrheit ist nicht Pragma, und der Zweck heiligt nicht die Mittel. Obendrein möchte ich folgendes, wirklich nur vorsichtig, andeuten: Wie tragfähig ist die Option Religionsfreiheit in pragmatisch-politischer Hinsicht überhaupt noch? Ich deutete es oben schon an: schon in unserer westlichen Welt wird die Basis schmäler. Und bei der enormen geopolitischen Kräfteverschiebung, die wir zur Zeit erleben, fragt sich schon, ob das seiner faktischen Anerkennung und Durchsetzung nach eng mit der westlichen Geistesgeschichte verbundene Ideal der Religionsfreiheit große Chancen hat, hier langfristig eine Rolle zu spielen. (Die Chinesen denken nicht dran; und wo man in der islamischen Welt „mehr Demokratie wagen“ will, so ist das auch nicht unbedingt das, was man sich bei uns, bislang jedenfalls, darunter vorstellt.)
Um den Faden nicht zu verlieren: Die Lösung des Problems der Religionsfreiheit steht insofern an, als der Friede mit der FSSPX entweder nur schwer bis gar nicht möglich ist oder ein fortwährend fragiler bleibt, solange dieser Zankapfel bleibt. Und warum mir dieser Friede notwendig scheint, habe ich in meinem Vorgängerbeitrag dargetan, freilich knapp und essayhaft (aber ich meine, deutlich genug). Aber davon ganz abgesehen, bleibt die Hypothek einer ungeklärten Anschlußfähigkeit von „Dignitatis humanae“ an die Tradition enorm, gleich wie sich unsere Beziehungen zur FSSPX in Zukunft gestalten. – Freilich weiß ich auch um die Gefahr der Engführung: Ich mag nicht negativ präjudiziert haben, daß es vorrangige Gesichtspunkte gibt, welche die Dringlichkeit, die ich sehe, relativieren. Hier kommen freilich Imponderabilien ins Spiel, für deren rechte Abwägung ich meinerseits nicht mehr aufkommen kann. Unter solchen Vorbehalten daher folgender Vorschlag:
- Die FSSPX wird rekonziliiert, ohne daß ihr ein ausdrückliches Bekenntnis zum Konzil abverlangt wird. Ich habe oben angedeutet, warum nach meinem Dafürhalten diesseits des Themas Religionsfreiheit die wirklich doktrinal-sachlichen Differenzen (etwas anderes sind die kirchenpolitisch-programmatischen etc.) marginal sind.
- Gleichzeitig geschieht dies unter Inangriffnahme einer Klärung des strittigen Themas „Anschlußfähigkeit von ‚Dignitatis humanae‘ an die Tradition“ durch ein päpstlich eingesetztes Expertengremium, das durch seine Lehramtstreue ebenso wie in seiner Fachkompetenz ausgewiesen ist. Natürlich können, je nach wirklichem Bedarf, andere Themengebiete einbezogen werden. – Die FSSPX ist, in welcher Weise auch immer, daran so zu beteiligen, daß die unabdingbare Vertrauensbildung gewährleistet ist, was nämlich das heranreifen müssende Urteil angeht. Im Gegenzug verpflichtet sie sich, den päpstlichen Schiedsspruch (siehe 4.) zu akzeptieren, gleich wie er ausfällt.
- Es erübrigt sich eigentlich, sei aber um der Wichtigkeit willen nochmals eigens festgestellt: Wirkliche Neutralität bei der Urteilsbildung, eine Haltung der Indifferenz (im ignatianischen Sinne!) ist unabdingbar, damit in ebenso unabdingbarer Vertrauenswürdigkeit das Urteil heranreift. Bei der Auswahl der Experten ist auch auf diesen Gesichtspunkt zu achten. In solcher Neutralität bzw. Indifferenz muß aber auch das zu bildende Urteil von allen akzeptiert werden.
- Wenn all dies in einer Weise geschehen ist, die für alle nach objektiven Maßstäben transparent ist, sorgt ein päpstlicher Schiedsspruch für formale Klarheit. Eine Kathedralentscheidung kann hier nicht mehr ausgeschlossen werden, ist unter Umständen gar das Unumgängliche.
Natürlich steht das Ganze unter einer wichtigen Voraussetzung: Die negative Anschlußfähigkeit aller Konzilsaussagen an die Tradition muß (mindestens) insoweit vorausgesetzt werden, als ein eindeutiger, und sei es bloß materieller, Widerspruch eines Ökumenischen Konzils gegen das offenkundig im ‚Depositum fidei‘ Enthaltene unbedingt auszuschließen ist!!! Es geht nicht an zu behaupten, nahezu der ganze Lehrkörper der Kirche sei vom Glauben abgefallen, um dann doch irgendwie seine rechtmäßige Stellung zu behalten. Hier muß wohl auch die Piusbruderschaft, partiell wenigstens, so manche Apostasierhetorik in ihren eigenen Reihen überdenken! Da kann nichts erlassen werden. Da ist denn auch für mich die Untergrenze, die zur Disposition zu stellen mir mein Gewissen verbietet.
Noch einmal: Daß es richtig und geboten ist, diesem Vorschlag zu folgen, dafür kann ich selber angesichts zahlreicher Imponderabilien nicht bürgen. Es ist nicht so, daß ich mir meiner Sache absolut sicher bin; Zweifel bleiben. Dafür ist es, schon meinerseits, nur ein Vorschlag. Jedoch wähne ich mich berechtigt, wenn nicht verpflichtet, diesen Vorschlag an die kirchliche Öffentlichkeit zu bringen, damit er hoffentlich – so er vor Gott Bestand hat – das hinreichende Maß an Aufmerksamkeit findet. Was mich jedoch unter negativem Gesichtspunkt sicher macht, ist, daß ich vor Gott und meinem Gewissen damit nichts Falsches sage, nämlich nichts, was gegen die Glaubensregel und das ‚sentire cum ecclesia‘ verstößt. Ich werfe ja nicht das Konzil über Bord; ich stelle nur chronifiziert Strittiges zur Disposition für eine Überprüfung, nämlich dort, wo auf dem Konzil diesseits der Gewißheitsstufe „de divina divina (vel etiam ecclesiastica)“ gesprochen wurde. Und dies, damit Friede, Sicherheit und Konsens ‚in doctrinalibus‘ einkehre.
Und eigentlich gibt es an diesem formalen Verfahren, wiederum zumindest in negativer Hinsicht, nichts, was für einen katholischen Christen nicht in Frage kommen kann. Was spricht gegen Klarheit? „Veritate quid verius? – Claritate quid clarius?“ Oder weiß man sich bestimmten weltanschaulichen Optionen doch mehr verpflichtet als der Klarheit des Wortes Gottes? Ist letzteres mehr an die Adresse jener gesagt, die man zur Partei der „Liberalen“ zählen mag (man gestatte mir diese Oberflächlichkeit), so sage ich freimütig zur Piusbruderschaft: Alles, was die Fragen Eurer kanonischen Legitimierung etc. angeht, stelle ich Gottes Urteil anheim. Und ich gestehe gerne meine, Gott weiß warum, Schwäche für die „bucklige Verwandtschaft“, wie es jemand genannt hat. Und ich schätze an Euch den schier herben Charme der Beharrlichkeit, das Kernige, das auf die immer gültige Wahrheit verweist. Aber ein bißchen möchte ich doch warnen vor dem, was es halt auch geben kann: Fetischisierung der eigenen Bockigkeit. Und wirklich gerne sage auch ich, Gott das letzte Urteil vorbehalten, „merci, Monsieur“; aber ihr müßt Euch auch entscheiden, worum es Euch wirklich geht: um das, wenn auch tragisch mit-leidende, Leben mit der Kirche oder den Genuß einer fast abenteuerbesessenen Freischärlerexistenz.
Mit meinem eigenen Geschick will ich nun niemand bedrängen, zumal mir solche vereinnahmenden Indiskretionen eher peinlich sind. Aber darf ich in aller Demut darauf hinweisen, daß aller Vermutung nach auf der Ebene meiner eigenen akademischen Existenz mein eigener Scheiterhaufen inzwischen längst abgefackelt ist? Ziehe man auf allen Seiten, die ich hier anzusprechen und zu erreichen gedenke, bitte einmal in Erwägung, was einen Menschen bewegt, so zu handeln! Und von der Piusbruderschaft hat mich niemand gerufen, wie ich auch nicht ihr Sachwalter bin. Ich stehe ihr nur wohlwollend gegenüber, der ich Partei für die Sache von Mutter Kirche ergreifen möchte. – Weiß um die eigene Irrtumsanfälligkeit, um die Vielschichtigkeit von Motiven etc.; und gebe Gott, daß es ein Akt aufrichtiger Liebe war und sei, ohne die alles wertlos ist (cf. 1 Kor 13,3).
Und ich begehre nicht, mich wichtig zu machen und Aufsehen zu erregen, wie ich mich auch ungern vereinnahmen lasse. Ich war und bin ein Mensch, der selber denkt, und daran hat sich nichts geändert, und da soll sich niemand täuschen. Und eine Devise von mir lautet nachwievor: „Bene vixit, bene qui latuit!“ Ist doch unser wirkliches Leben „mit Christus verborgen in Gott“ (cf. Kol 3,3).
Deshalb: Von Herzen aufrichtigen Dank allen, die mir Zuspruch schenken, Interesse an mir zeigen, für mich beten etc.! Trotzdem bitte ich, ohne irritieren zu wollen, in Zukunft von Zuschriften und Anfragen etc. abzusehen. Ich weiß das Wohlmeinen zu schätzen: statt dessen bitte ich, die gute Sache und auch ein wenig mich selbst in das Gebet und das Heilige Opfer hineinzunehmen. Da möge man nicht genug dran tun.
Eine Personengruppe habe ich bislang in meinen Ausführungen weitestgehend außen vorgelassen, mit denen ich bis zur Stunde aber viel zu tun hatte, die, sagen wir es pauschal-grobschlächtig, „Liberalen“, die bei uns in Deutschland die größte Gruppe stellen. Daß ich selber da nun außen vor bin, das ist nicht so wichtig. Allerdings möchte ich meinerseits den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen. Freilich dürfte der jetzt schwer zu finden sein. Noch ungewisser, ob ich überhaupt noch Gehör finde. – Trotzdem: So sehr ich, wie man sieht, gerade auch politisch denke und empfinde, so wenig bin ich politisch in meiner Lebensführung. Es ist dies nicht die Überheblichkeit des Intellektuellen, der über allem stehen will, nirgends sich einordnen lassen will (schier wie der Herrgott). Aber, ob man´s glaubt oder nicht: ich bin nicht „rechts“ im Sinne einer, wie soll ich sagen, sozialpsychologischen Einordnung mit bestimmter affektiver Befindlichkeit, einer fast kanonischen Problemsichtung, die sich dann in einer enggeführten Diktion zu äußern hat. Freilich, noch viel weniger bin ich „links“. Ich weiß, daß es so ist; und Gott natürlich noch unendlich mehr. Den Neutralen spiele ich trotzdem nicht. Entschieden rechts weiß ich mich allerdings im Bewußtsein der Verpflichtung auf ein Richtend-Richtiges, eine „rectitudo“, die von Gott kommt, ja in seinem Wesen begründet ist; und das bzw. die (und da beginnen wohl die Unterschiede) eine einzigartige unmanipulierbare Präsenz hat: in der Offenbarung, den Sakramenten der Kirche etc. Es gibt eine Statik, die für sich selber spricht, um nicht mehr in eine Dynamik aufgelöst werden zu müssen. Am greifbarsten im Sakrament der Eucharistie: Ich weiß noch um eine Zeit, da es mir sehr schlecht ging und ich aus dem normalen Lebensbetrieb mal zwischendurch ausscheiden mußte. Und es ist mir etwas aufgegangen bei der Teilnahme an einer Fronleichnamsprozession: Das Größte ist, daß es so ist – und die Freude daran, wovon ich einen Schimmer verspüren durfte am Hochfest des Wörtchens „ist“. Und deshalb gilt auch für den Theologen auf seine Weise: „quantum potes, tantum aude!“ Ist vielleicht bloß Gestammel; aber über solche Dinge wäre zu reden. Und da zeigen sich dann vielleicht die Unterschiede, wenngleich dies alles zu pauschal gesprochen ist, wie ich gestehe.
Kann nur hoffen, daß ich Gehör finde. Schließen möchte ich mit zwei Abschnitten aus der Heiligen Schrift, die sich zu meinem Anliegen mit am besten in Bezug setzen lassen (man komme bitte nicht auf den Gedanken, ich wollte auf mich selber anspielen):
„Seht, ich schicke euch den Propheten Elias, bevor er kommt der Tag des Herrn, der große und schreckliche. Und er wird das Herz der Väter den Söhnen zuwenden, und das Herz der Söhne zu ihren Vätern. Damit ich nicht vielleicht doch komme und das Land mit dem Banne schlage.“ (Maleachi 4,5sq.)
„ … und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen. Ich werde Dir [Petrus!] die Schlüssel des Himmelreiches geben … “ (Matthäus 16,18bsq.)
Und meine eigene Rede schließe ich, freilich „cum grano salis“ in der Anwendung und doch mit gutem Grund, mit Hiob:
„Manum meam ponam super os meum. Unum locutus sum, quod utinam non dixissem; et alterum; quibus ultra non addam.“ (39,35)
Dr. theol. Klaus Obenauer ist Privatdozenz für Dogmatische Theologie an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Bonn.