Die Wegweisung eines Lebensschützers vor der Abtreibungsklinik Gynmed in Wien wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien als rechtswidrig erklärt


(Wien/​Linz) Am 17. Febru­ar hat der Unab­hän­gi­ge Ver­wal­tungs­se­nat Wien die Weg­wei­sung des Lebens­schüt­zers Her­fried B. vor der Abtrei­bungs­kli­nik Gyn­med als rechts­wid­rig erklärt. Das schrift­li­che Urteil wur­de ver­gan­ge­ne Woche zuge­stellt und steht im star­ken Kon­trast zu der kürz­lich erfolg­ten Ver­ur­tei­lung von vier Lebens­schüt­zern in Graz wegen angeb­li­chem Stal­king. Gyn­med ist ein Ambu­la­to­ri­um für Abtrei­bun­gen und Fami­li­en­pla­nung in Wien und gehört Öster­reichs füh­ren­dem Abtrei­ber Chri­sti­an Fiala.

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Belä­sti­gung durch Lebens­schüt­zer war nicht gegeben

Im August 2010 hat­te Her­fried B. schwei­gend vor der Abtrei­bungs­kli­nik demon­striert und war dar­auf­hin von der Poli­zei weg­ge­wie­sen wor­den. Im Febru­ar die­sen Jah­res erklär­te ein Rich­ter des Unab­hän­gi­gen Ver­wal­tungs­se­nats Wien die Weg­wei­sung für rechts­wid­rig. Auf­grund der Akten­la­ge, sowie des Ergeb­nis­ses der durch­ge­führ­ten Ver­hand­lun­gen sei eine Belä­sti­gung, wie von Sei­ten der belang­ten Behör­den auf­grund der pau­scha­len Anga­ben des Auf­for­de­rers Fia­la vor­ge­bracht, nicht gege­ben. Selbst die Dar­stel­lun­gen auf den Kar­ton­ta­feln, die B. umge­hängt hat­te, könn­ten kei­ne Belä­sti­gung dar­stel­len, denn wür­de man dies beja­hen, wären vie­le Wer­be­pla­ka­te Belä­sti­gun­gen im Sin­ne § 3 WLSG (Wie­ner Lan­des-Sicher­heits­ge­setz Anm.d.R.).

Ein­deu­ti­ge Sach­la­ge macht neu­en Ver­hand­lungs­ter­min unnötig

Der Rich­ter befand, daß die Poli­zi­sten sich für pri­va­te Geschäfts­in­ter­es­sen miß­brau­chen hät­ten las­sen. Zudem hät­te der Vor­gang der Weg­wei­sung nicht den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten ent­spro­chen, wes­halb, ohne auf die Details näher ein­zu­ge­hen, spruch­ge­mäß die Amts­hand­lung für rechts­wid­rig zu erklä­ren war. Auf die Ein­ver­nah­me des soge­nann­ten Auf­for­de­rers Fia­la im Zuge eines neu­en Ver­hand­lungs­ter­mins konn­te wegen der kla­ren Sach­la­ge ver­zich­tet werden.

Neu­es Präzedenzurteil?

Lebens­schüt­zer zei­gen sich über die­ses Urteil erfreut, daß man als Prä­ze­denz­fall ansieht. Gleich­zei­tig wirft es aber in Anbe­tracht der kürz­li­chen Ver­ur­tei­lung von vier Lebens­schüt­zern wegen angeb­li­chem Stal­king eines Abtrei­bungs­arz­tes vie­le Fra­gen auf. Die ver­ur­teil­ten Lebens­schüt­zer hat­ten näm­lich vor einer Gra­zer Abtrei­bungs­kli­nik genau das­sel­be getan, wie Herr B. in Wien. In erste­rem Fall war die Behaup­tung auf­ge­stellt wor­den, daß man mas­siv auf das Leben des Arz­tes und sei­ner Pati­en­tin­nen Ein­griff genom­men hat­te. In Wien hin­ge­gen wur­de der Vor­wurf von Belä­sti­gung durch den Lebens­schüt­zer für nich­tig erklärt.

Text: Jugend für das Leben

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