„Alle heiligen Stätten des Heiligen Landes müssen bereit sein, den Pilgern auch die Zelebration der heiligen Messe im tridentinischen Ritus zu ermöglichen.“ So sehen es die Bestimmungen „zum Gebrauch der Liturgie in der außerordentlichen Form des römischen Ritus“ vor, die der Lateinische Patriarch von Jerusalem, Erzbischof Fouad Twal, zur Durchführung des Motu proprio Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI. erlassen hat.
Die Bestimmungen sehen auch vor, daß Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. in allen Basiliken, Wallfahrtskirchen und Heiligtümern des Heiligen Landes das heilige Meßopfer feiern können. Allerdings mit der Einschränkung, dies nur in privater Form zu tun und nicht öffentlich für ihre Initiativen zu werben.
Die Bestimmungen des Patriarchen wurden bereits am 23. September 2011 erlassen, aber erst jetzt vom Patriarchat öffentlich bekanntgegeben. Der Text überträgt die päpstliche Zulassung der alten Liturgie auf die besondere Situation des Heiligen Landes und trägt den Instruktionen zum Motu proprio Rechnung, die im April dieses Jahres von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei veröffentlicht wurden.
Die Durchführungsbestimmungen ermöglichen nach päpstlichem Wunsch die völlige Freigabe des Alten Ritus für die der Tradition verbundenen Heilig-Land-Pilger. Gleiches gilt allerdings noch nicht für die einheimischen Christen.
Die zehn Bestimmungen des lateinischen Patriarchen sehen unter anderem vor, daß an jeder Wallfahrtskirche ein Missale Romanum von 1962, die liturgischen Geräte und Paramente für die Zelebration in der außerordentlichen Form zur Verfügung stehen müssen. Sie enthalten die Empfehlung, eine Seitenkapelle zu bestimmen, an deren Altar die Heilige Messe ad Dominum zelebriert werden kann.
Text: Vatican Insider/Giuseppe Nardi
Bild: Messa in Latino