Türkei verletzt permanent Schutzabkommen


(Frank­furt) Die Tür­kei ver­letzt fort­wäh­rend das Lau­san­ner Abkom­men, ein Schutz­ab­kom­men für Min­der­hei­ten, das Reli­gi­ons­frei­heit vor­sieht. Die Unter­zeich­ner die­ses Abkom­men ver­pflich­te­ten sich, die Rech­te eth­ni­scher Min­der­hei­ten im Land zu ach­ten. Dar­an erin­ner­te die Inter­na­tio­na­le Gesell­schaft für Men­schen­rech­te (IGFM) anläß­lich des 88. Jah­res­ta­ges des Lau­san­ner Abkom­mens vom 24. Juli 1923.

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In einer Erklä­rung der IGM wird kri­ti­siert, daß die theo­lo­gi­sche Aus­bil­dungs­stät­te der grie­chisch-ortho­do­xen Kir­che auf der Istan­bul vor­ge­la­ger­ten Prin­zen­in­sel Heybe­lia­da unge­ach­tet gegen­tei­li­ger Beteue­run­gen hoher tür­ki­scher Poli­ti­ker sei­nen Lehr­be­trieb nicht wie­der auf­neh­men darf.

Die IGFM appel­liert an Mini­ster­prä­si­dent Erdo­gan, end­lich die zuge­si­cher­te Öff­nung als selbst­stän­di­ge Schu­lungs­stät­te der grie­chisch-ortho­do­xen Kir­che zuzu­las­sen. Das sei ins­be­son­de­re auf­grund der Ver­spre­chen nach den Natio­nal­wah­len, nicht­mus­li­mi­schen tür­ki­schen Staats­bür­gern vol­le Rech­te zu gewäh­ren, längst überfällig.

Die IGFM ver­bin­det den Jah­res­tag des Lau­san­ner Abkom­mens mit der Über­ga­be von Unter­schrif­ten­li­sten für die Ach­tung der Rech­te der christ­li­chen Minderheit.

Text: PM/​LS

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