Deutschland ein Kinder- und Familienfeindlicher Staat


(Karls­ru­he) Anläß­lich der Geburt ihres vier­ten Kin­des hat eine Mut­ter ler­nen müs­sen, daß sie zu Recht weni­ger Eltern­geld bekommt als eine Mut­ter, die gera­de ihr erstes Kind erzieht und zuvor erwerbs­tä­tig war.

Anzei­ge

Die betref­fen­de Mut­ter hat­te in den Jah­ren 1999, 2002 und 2004 Kin­der gebo­ren und sich wegen deren Erzie­hung aus der Erwerbs­tä­tig­keit zurück­ge­zo­gen. Als sie im Jahr 2007 ihr vier­tes Kind gebar, wünsch­te sie ein Eltern­geld in der Höhe, das ihrem Ein­kom­men vor der Geburt des ersten Kin­des ent­sprach. Gewährt wur­de ihr tat­säch­lich aber nur der Min­dest­satz (300 € + mind. 75€ Zuschlag, wenn die berech­tig­te Per­son mit zwei Kin­dern unter drei Jah­ren im Haus­halt lebt). Grund ist der Umstand, daß die Mut­ter wegen der Erzie­hung ihrer drei bereits gebo­re­nen Kin­der kein Erwerbs­ein­kom­men erziel­te. Wer aber kein Erwerbs­ein­kom­men bezieht, bekommt nach gel­ten­dem Recht nur den Min­dest­satz des Elterngeldes.

Eine Kla­ge gegen das ent­spre­chen­de Gesetz hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt soeben abge­wie­sen. Das Eltern­geld ist kein Lohn der Erzie­hungs­ar­beit, son­dern ein Ersatz für ent­gan­ge­nes Erwerbs­ein­kom­men. Indem sie wegen der Erzie­hung der damals 8, 5 und 3 Jah­re alten Kin­der kein Erwerbs­ein­kom­men erziel­te, hat­te sie aus der Per­sepkti­ve des Geset­zes auch kei­nen Ein­kom­mens­ver­lust bei der Geburt des vier­ten Kin­des. Also hat sie sich mit dem Min­dest­satz an Eltern­geld zu bescheiden.

Qua­si vor­sorg­lich hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt dar­auf hin­ge­wie­sen, daß man selbst dar­in den beson­de­ren Schutz von Ehe und Fami­lie erken­nen kön­ne: „Mit der Ein­rich­tung von Eltern­geld und Eltern­zeit wird die Mög­lich­keit der Eigen­be­treu­ung von Kin­dern jedoch bereits in beacht­li­chem Umfang gefördert.“

375 € monat­lich für die „Eigen­be­treu­ung“ von vier Kin­dern im Alter von 0, 3, 5 und 8 Jah­ren – das macht 0,52 € pro Stun­de in den 720 Stun­den des Monats. „In beacht­li­chem Umfang geför­dert“, sagt das Bundesverfassungsgericht.

Johan­nes Schroeter
Lan­des­vor­sit­zen­der des Fami­li­en­bund der Katho­li­ken in Bayern

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!