Christenverfolgung in Deutschland: Mutter, die ihr Kind vor sexuellem Mißbrauch schützen wollte, wurde inhaftiert


(Salz­kot­ten) Eine Mut­ter wur­de in Erzwin­gungs­haft genom­men weil eines ihrer Kin­der nicht an dem Thea­ter­pro­jekt „Mein Kör­per gehört mir!“ teil­nahm. Das Stück wird im Rah­men der Sexu­al­erzie­hung in der Libo­ri­us-Grund­schu­le in Salz­kot­ten seit eini­gen Jah­ren zur angeb­li­chen Miß­brauchs­prä­ven­ti­on zwangs­auf­ge­führt und för­dert den sexu­el­len Mißbrauch.

Anzei­ge

In die­sem Thea­ter­pro­jekt wer­den von erwach­se­nen Schau­spie­lern drei Miß­brauchs­sze­nen dar­ge­stellt, die die Schü­ler dann in der Nach­ar­beit selbst sogar noch nach­zu­spie­len haben.

Ein­deu­ti­ge Rechts­be­den­ken bestehen gegen das Pro­jekt aus fol­gen­den Gründen:

  1. Der wis­sen­schaft­li­che Nach­weis fehlt, daß die­ses Thea­ter­pro­jekt dem sexu­el­len Miß­brauch vor­beugt. Die Kul­tus­mi­ni­ster­kon­fe­renz leg­te bei der Ein­füh­rung der Sexu­al­erzie­hung in den staat­li­chen Schul­un­ter­richt fest, daß die „Sexu­al­erzie­hung in der Schu­le wis­sen­schaft­lich fun­diert sein muß“ (KMK-Beschluß vom 03.10.1968). Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt geht eben­falls von der wis­sen­schaft­li­chen Fun­die­rung der schu­li­schen Sexu­al­erzie­hung aus (BVerfGE 47, 73).
  2. Ein wis­sen­schaft­li­cher Nach­weis kann nicht erbracht wer­den, wenn die Schau­spie­ler frei in jeder Vor­füh­rung agie­ren; ein Text­buch gibt es nicht.
  3. Das Thea­ter­pro­jekt gibt den Kin­dern das Recht, durch ihr Ja- oder Nein-Gefühl zu ent­schei­den, ob eine sexu­el­le Hand­lung Miß­brauch sei oder nicht. Die­se Kom­pe­tenz haben Kin­der nicht. In jeder Vor­füh­rung ler­nen die Kin­der den soge­nann­ten „Kör­per­song“, in dem es heißt:

„Mein Kör­per gehört mir;
mein Gefühl, das ist echt, mein Gefühl hat immer recht.
Ich bestim­me über mich, mein Nein-Gefühl sagt mir: ich will das nicht.“

Die­se Aus­sa­gen wer­den in einem Arbeits­blatt auf­ge­grif­fen, das Puz­zle­tei­le ent­hält, die von den Kin­dern zu einer Son­ne zusam­men­zu­kle­ben sind. Auf die­sen Puz­zle­tei­len ist zu lesen:

„Also denk dar­an: nur du weißt, wie dein Kör­per fühlt …
Und wenn du ein Ja-Gefühl hast, dann sag auch Ja …“

Das Thea­ter­pro­jekt gibt den Kin­dern in sei­nem Begleit­ma­te­ri­al fol­gen­de Defi­ni­ti­on von sexu­el­lem Mißbrauch:

„Wenn du ein Mäd­chen bist, und jemand faßt dir an dei­ne Brust oder an dei­ne Schei­de oder an dei­nen Po, und du hast dabei ein komi­sches Gefühl, also ein Nein-Gefühl, dann ist das sexu­el­ler Miß­brauch. Und wenn du ein Jun­ge bist, und jemand faßt dir an dei­nen Penis oder an dei­nen Po, und du fühlst: Es stimmt etwas nicht, und du hast dabei ein Nein-Gefühl, dann ist das sexu­el­ler Mißbrauch.“

Die in der Defi­ni­ti­on geschil­der­ten Hand­lun­gen wie auch die Dar­stel­lun­gen im Thea­ter­pro­jekt (Miß­brauch durch Onkel, Exi­hi­bi­tio­nis­mus …) sind sexu­el­le Hand­lun­gen im Sin­ne des § 176 StGB, also sexu­el­ler Miß­brauch von Kin­dern – unab­hän­gig davon, ob das Kind zuge­stimmt hat (Ja-Gefühl) oder nicht (Nein-Gefühl). § 176 StGB stellt also auch sexu­el­le Hand­lun­gen von Erwach­se­nen und Jugend­li­chen an Kin­dern zum Schut­ze und Wohl der Kin­der unter Stra­fe – auch wenn die Kin­der ein­wil­li­gen. Der Straf­rah­men reicht von 6 Mona­ten bis zu 10 Jah­ren! – Ein Schul­un­ter­richt, der die Kin­der belehrt, daß straf­ba­res Ver­hal­ten nicht straf­bar sei, ist rechts­wid­rig und unter­liegt nicht der Schul­pflicht. Mit der staat­li­chen Schul­pflicht kann unrecht­mä­ßi­ger Unter­richt nicht erzwun­gen werden.

Aber eben das ist gesche­hen. Alle Schü­ler der 3. und 4. Klas­se der Libo­ri­us-Grund­schu­le in Salz­kot­ten wur­den zur Teil­nah­me an dem Thea­ter­pro­jekt „Mein Kör­per gehört mir!“ kraft der Schul­pflicht gezwungen.

Der Befrei­ungs­an­trag der Eltern war abge­lehnt wor­den. Den­noch hat­ten sie ihr Kind zu Hau­se gelas­sen. Für sie war ihre Beur­tei­lung des Thea­ter­pro­jek­tes, daß es näm­lich die Kin­der in die Ein­wil­li­gung zu pädo­phi­len Hand­lun­gen kraft ihres Ja-Gefühls ver­lei­tet, anstatt sie vor die­sen zu schüt­zen, ent­schei­dend. Sie stell­ten damit – ent­spre­chend § 176 StGB – das Wohl ihres Kin­des vor die Schul­pflicht und nah­men lie­ber das ange­droh­te Buß­geld der Schu­le und nun auch die Erzwin­gungs­haft in Kauf, als den Ver­derb ihres Kindes.

Der Schutz der Schü­ler vor rechts­wid­ri­gem und indok­tri­nä­rem Unter­richt der staat­li­chen Pflicht­schu­len kann nur durch wach­sa­me Eltern, die wis­sen, was ihre Kin­der in der Schu­le ler­nen, und durch eine inte­gre Justiz gewähr­lei­stet wer­den; ande­ren­falls ent­wickeln die Schu­len eine Selb­stän­dig­keit im Set­zen von Gesetz und Recht, die ihnen erlaubt, mit den Schü­lern das zu tun und zu las­sen, was sie (die Schu­len) wollen.

(LS)

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!