Tadschikistan: Acht Jahre Gefängnis für Eltern, die eigene Kinder religiös erziehen


(Duschan­be) Eine Kam­mer des tadschi­ki­schen Par­la­ments ver­ab­schie­de­te am 15. Juni ein umstrit­te­nes Gesetz über die Ver­ant­wor­tung der Eltern in der Kin­der­er­zie­hung, das von Staats­prä­si­dent Emo­n­a­li Rah­mon gewollt ist. Das neue Gesetz bestä­tigt und ver­schärft zum Teil noch das Ver­bot für Min­der­jäh­ri­ge, an irgend­wel­chen reli­giö­sen Akti­vi­tä­ten teil­zu­neh­men. Aus­ge­nom­men sind nur Begräb­nis­se. Die Miß­ach­tung des Ver­bots sieht schwe­re Stra­fen für die Eltern des Kin­des vor, auch Gefängnis.

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Bereits das Vor­gän­ger­ge­setz von 2009 ver­pflich­te­te die Eltern, „den min­der­jäh­ri­gen Kin­dern kei­ne Teil­nah­me an Akti­vi­tä­ten reli­giö­ser Orga­ni­sa­tio­nen zu erlauben“.

Forum18 beklagt, daß das Ver­bot auch die Teil­nah­me an Got­tes­dien­sten und die Chri­sten­leh­re betrifft. Die Kin­der dür­fen nicht ein­mal ihre Eltern in die Kir­che (oder Moschee) beglei­ten. Die Eltern eines Kin­des, das sich nicht an das Ver­bot hält, wer­den mit hohen Geld­stra­fen belegt. Das Gesetz sieht zudem für die Eltern Gefäng­nis­stra­fen von fünf bis acht Jah­ren vor. Den Ver­an­stal­tern von reli­giö­sen Akti­vi­tä­ten, an denen ein Min­der­jäh­ri­ger teil­nimmt, dro­hen bis zu zwölf Jah­ren Haft. Die Stra­fen gel­ten auch dann, wenn die Eltern oder der Ver­an­stal­ter nicht ein­mal von der Teil­nah­me eines Kin­der wuß­ten. Unter Stra­fe steht auch die reli­giö­se Unter­wei­sung eines Kin­der durch die eige­nen Eltern.

Das neue Gesetz sieht zudem eine straf­recht­li­che Ver­fol­gung mit Haft­stra­fen bis zu zwei Jah­ren vor für jeden, der ohne Erlaub­nis „reli­giö­se Tref­fen, Semi­na­re, Kund­ge­bun­gen“ orga­ni­siert, bei „Wie­der­ho­lungs­tä­tern“ bis zu fünf Jahren.

Kon­kret kön­nen mit dem neu­en Gesetz nur jene Kin­der und Jugend­li­chen einen Reli­gi­ons­un­ter­richt erhal­ten, die eine staat­li­che aner­kann­te isla­mi­sche (Madra­sa) oder christ­li­che Schu­le besu­chen. Davon gibt es aber nur weni­ge im gan­zen Land, wie Forum18 berichtet.

Das neue Gesetz muß noch von der zwei­ten Kam­mer des Par­la­ments beschlos­sen wer­den, was jedoch laut Forum18 nie­mand bezweif­le. Die Staats­füh­rung begrün­det die radi­ka­len Ein­schrän­kun­gen der Reli­gi­ons­frei­heit mit der Not­wen­dig­keit, den reli­giö­sen Extre­mis­mus zu bekämpfen.

Auf die Fra­ge, ob die Eltern auch bestraft wer­den, wenn sie ihr eige­nes Kind reli­gi­ös unter­wei­sen, ant­wor­te­te der bericht­erstat­ten­de Abge­ord­ne­te Sat­tor Kho­lov, daß das Gericht ent­schei­den wer­de, ob eine nicht-extre­mi­sti­sche Unter­wei­sung nicht bestraft werde.

Der Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Far­de­un Hodi­zo­da bezeich­ne­te das Gesetz als „über­zo­gen“. Selbst wäh­rend der Sowjet­herr­schaft hät­ten die Kin­der und Jugend­li­chen die Moscheen besu­chen dürfen.

Nach Inkraft­tre­ten des Geset­zes von 2009, das bereits die Reli­gi­ons­frei­heit stark beschnitt, wur­den vie­le Moscheen des Lan­des zer­stört, Chri­sten wegen „ille­ga­ler“ Gebets­tref­fen und reli­giö­ser Akti­vi­tä­ten ver­haf­tet und ver­ur­teilt und die Zeu­gen Jeho­vas des Lan­des verwiesen.

(Asianews/​Giuseppe Nar­di, Bild: Asianews)

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