Aserbaidschan diskutiert neues Religionsgesetz – Weitere Einschränkung der Religionsfreiheit


(Baku) Staats­prä­si­dent Ä°lham Heydär oÄŸ­lu Äli­yev von Aser­bai­dschan leg­te dem Par­la­ment einen Gesetz­ent­wurf zur Neu­re­ge­lung der Reli­gi­ons­frei­heit vor. Nicht nur die christ­li­che Min­der­heit kri­ti­siert den Ent­wurf als „wei­te­re Ein­schrän­kung der Reli­gi­ons­frei­heit“. Der Ent­wurf wird am 10. Juni vom Par­la­ment behandelt.

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Der Ent­wurf sieht vor, daß künf­tig min­de­stens 50 Per­so­nen die Bil­dung einer neu­en reli­giö­sen Gemein­schaft, kon­kret zum Bei­spiel einer christ­li­chen Pfar­rei, mit ihrer Unter­schrift unter­stüt­zen müs­sen. Bis­her waren nur zehn Unter­schrif­ten not­wen­dig. Dies berich­te die Nach­rich­ten­agen­tur Forum18. Wei­ters ver­langt das Gesetz, daß eine zen­tra­le Stel­le die Kon­trol­le über alle ande­ren Gemein­schaf­ten einer Reli­gi­on aus­zu­üben habe, damit der Staat die ein­zel­nen Reli­gi­on bes­ser kon­trol­lie­ren und über­wa­chen könne.
Um „reli­giö­se Kur­se“ oder „reli­giö­se Ver­an­stal­tun­gen wie Vor­trä­ge“ abhal­ten zu dür­fen, setzt der von Staats­prä­si­dent Äli­yev gewoll­te Gesetz­ent­wurf eine aus­drück­li­che staat­li­che Geneh­mi­gung vor­aus. Dies gel­te auch für die Abhal­tung von Bibel­kur­sen. Kon­kret wür­de dies bedeu­ten, daß Chri­sten für jede Kate­che­se oder auch nur, um gemein­sam die Hei­li­ge Schrift zu lesen, eine staat­li­che Erlaub­nis ein­ho­len müßten.

Auch für den Islam ist die staat­li­che Kon­trol­le vor­ge­se­hen. Isla­mi­sche Gemein­schaf­ten müß­ten peri­odisch „Berich­te über ihre Akti­vi­tä­ten“ ablie­fern. Isla­mi­sche Gemein­schaf­ten könn­ten nur „bei einer Moschee und nur von ase­ri­schen Staats­bür­gern“ gegrün­det werden.

Der Oppo­si­ti­ons­po­li­ti­ker Igbal Aga­za­de kri­ti­sier­te den Gesetz­ent­wurf als ver­fas­sungs- und menschenrechtswidrig.

Das gel­ten­de Reli­gi­ons­ge­setz stammt aus dem Jahr 2009 und brach­te bereits star­ke Ein­schrän­kun­gen. Jede reli­giö­se Gemein­schaft muß sich seit­her regi­strie­ren las­sen. 2009 muß­ten alle Gemein­schaf­ten neu regi­striert wer­den, auch jene, die bereits über eine staat­li­che Zulas­sung ver­füg­ten. Vie­le Gemein­schaf­ten erhiel­ten noch kei­ne behörd­li­che Zulas­sung und sind daher gezwun­gen in der „Ille­ga­li­tät“ zu wir­ken mit den damit ver­bun­de­nen Risiken.

Die Ver­fünf­a­chung der Min­dest­un­ter­zeich­ner, die für den Antrag auf staat­li­che Aner­ken­nung als reli­giö­se Gemein­schaft (z.B. einer Pfar­rei) not­wen­dig sind, wird von Beob­ach­tern als Ver­such der ase­ri­schen Staats­füh­rung gewer­te­te, die Zahl der Antrag­stel­ler zu redu­zie­ren. Das Gesetz sieht vor, daß erneut alle Gemein­schaf­ten einen neu­en Antrag, nun­mehr aber mit min­de­stens 50 und nicht – wie 2009 – mit zehn Grün­dungs­mit­glie­dern stel­len müß­ten. Beob­ach­ter rech­nen mit einem noch län­ge­ren Zulas­sungs­ver­fah­ren, das der Staats­füh­rung nach Belie­ben ermög­licht, gan­ze Gemein­schaf­ten in die „Ille­ga­li­tät“ fal­len und damit unter Druck set­zen, ver­bie­ten oder gar ver­fol­gen zu können.

Der größ­te Teil der Ase­ris sind Mos­lems, rund 85 Pro­zent davon Schii­ten und 15 Pro­zent Sun­ni­ten. Durch die Sowjet­herr­schaft haben sich die tra­di­tio­nel­len mos­le­mi­schen Rich­tun­gen und Schu­len stark verschoben.
Die Chri­sten Aser­bai­dschans machen etwa vier Pro­zent der Bevöl­ke­rung aus. Der größ­te Teil von ihnen gehö­ren der rus­sisch-ortho­do­xen Kir­che an. Dazu gibt es eine klei­ne katho­li­sche Gemein­schaft und ver­schie­de­ne pro­te­stan­ti­sche Grup­pen. Unter ande­rem sind im Kau­ka­sus­staat sechs Syn­ago­gen aktiv.

(Asianews/​Giuseppe Nar­di, Bild: Asianews)

 

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