(London) In der Februar-Ausgabe von Lancet stellte der atheistische Philosoph Peter Singer die Frage: „Wem gehört ein Kind?“ Singer vertritt den Standpunkt, daß die wissenschaftliche Forschung an Neugeborenen erlaubt sein sollte, auch wenn sie deren Leben und Gesundheit „moderaten Risiken“ aussetze. Die Entscheidung darüber solle dem „Altruismus“ der Eltern zustehen. Der bekannte Arzt und Neonatologe Carlo Bellieni antwortete im Lancet mit der Gegenfrage, ob es wirklich „Altruismus“ sei, wenn man nicht sich selbst, sondern ein Kind zur Verfügung stelle, also für eine andere Person entscheide und über sie verfüge.
Die Frage „Wem gehört ein Kind?“ wurde noch radikaler durch den Oxford-Philosophen James Wilkinson aufgeworfen. Mit einem Beitrag im American Journal of Bioethics von März behauptete er, daß man ein neugeborenes Kind sterben lassen könne, wenn eine „Lasten-Nutzen-Rechnung“ über das künftige Leben zu ersterem neige. Aber nicht nur dann dürfe seiner Meinung nach ein Kind getötet werden, sondern auch dann, wenn das Leben eines kranken Kindes laut „Lasten-Nutzen-Rechnung“ es „verdiene, gelebt zu werden“, weil der „Schaden“ nicht groß wäre. Man muß es zwei Mal lesen: Das Kind könne laut Wilkinson getötet werden, weil es sich schließlich ja doch „nur“ um ein irgendwie „krankes Kind“ handle, als wäre das Kind ein Besitz, über den die Eltern verfügen könnten.
Carlo Bellieni, der Mitglied der European Society of Pediatric Research und der Päpstlichen Akademie für das Leben ist, schrieb in seiner Antwort in der Lancet-Ausgabe von April, daß die Kinder nicht einmal minimalen Risiken durch wissenschaftliche Experimente ausgesetzt werden dürfen, denn jedes Forschungsprotokoll sehe ausdrücklich vor, daß die Person, die einem Risiko ausgesetzt wird, genau informiert werden und eine Zustimmung erteilen muß. Für ein Kind, das sich noch nicht selbst dazu äußern kann, müssen dieselben Sicherheiten garantiert werden. Vor allem dann, wenn die Experimente es einem Risiko aussetzen, denen sich kein vernünftiger Erwachsener je aussetzen würde.
„Sicher, die Wissenschaft ist hohes Gut“, schreibt Bellieni, „wenn sie die Patienten respektiert.“ Über Leben und Tod „entscheidet man nicht“, sowohl das eine als auch das andere werden „festgestellt und Schluß“. Man kann nicht die Behandlung abbrechen, weil das Kind behindert ist und die Eltern „überlastet“ werden könnten.
Doch die Kinder gewisser „Philosophen“ sind keine „Personen“ und daher Gegenstand des elterlichen Willens: vor der Geburt durch PID, Designerbaby, Selektion und Abtreibung, und auch unmittelbar nach der Geburt, da viele Reanimierungsprotokolle für Neugeborene den Eltern die Entscheidung überlassen, wenn die Möglichkeit einer ernsthaften Behinderung gegeben sein könnte.
„Man soll nun nicht kommen und sagen, die Eltern seien die besten Sachwalter der Kinder“, schrieb Bellieni. „Zahlreiche Chronikfälle bestätigen das nicht.“ Vor allem aber seien Eltern nicht ausreichend medizinisch gebildet. Sie können daher nur aufgrund ihrer Gefühlslage entscheiden. „Was für ein Kreuz wird ihnen damit aufgeladen“, schreibt Bellieni. Das Leben ist grundsätzlich nicht verfügbar.
„Die Verfügbarkeit über das Leben der Kinder beanspruchen heute viele Eltern auch in späteren Jahren“, schreibt Bellieni, „so, daß sie ihnen die Last eines Einzelkindes auferlegen, die sie dann im Alter alleine pflegen und versorgen müssen, oder nicht selten ihre frustrierten Wünsche erfüllen sollen.“
Mit den Positionen von Singer und Wilkinson “sind wir wieder beim römischen Recht über Leben und Tod der Kinder angelangt, das nach 2000 Jahren wiederkehrt“, so Bellieni. In der griechischen und römischen Antike konnte der Vater frei über das Leben eines neugeborenen Kindes entscheiden. Er konnte es, aus welchem Grund auch immer, aussetzen oder töten lassen. Erst wenn der Vater das Kind in die Arme nahm, galt es als anerkannt und wurde, wohlgemerkt, Teil seines Besitzes wie ein Grundstück, ein Haus oder ein Sklave. Dies sei die Idee vom Kind als Besitz, so Bellieni, vom Kind als „Recht“, die Idee von einer Kultur, in der die Eltern nicht Behüter ihrer schutzlosen und noch unmündigen Kinder sind, sondern ihre Herren und Besitzer. Dazu gehöre auch, daß man dann vom Kind eine „Perfektion“ erwartet, wie man sie bereits genetisch durch die Präimplantationsdiagnostik verlangt, denn andernfalls hätte man es ohnehin nicht zur Welt kommen lassen.
Ein „Altruismus“ der Eltern, wie ihn Singer für den „Fortschritt“ der Forschung fordert, der auf den Schultern der Kinder ausgelebt würde, eröffnet ein Szenario, in dem das Kind nicht mehr als Subjekt, sondern als Produkt gesehen wird oder als „Recht“ oder verfügbare „Entscheidung“ der Eltern.
“Wem gehört also ein Kind?“ Die Antwort liegt für Bellieni „im Geheimnis, das es gewollt hat und das es uns zum Behüten anvertraut hat. Ein Vorgang, der intuitiv auch für Nicht-Gläubige gilt, sofern sie den Mut haben, zu akzeptieren, daß die Kinder nicht ihr Besitz sind. Denn Kinder sind keine Produkte, die gut oder schlecht gelungen sind, sondern Personen, die über eine Freiheit und eine Würde verfügen, selbst dann, wenn dies nicht immer äußerlich so scheinen mag und selbst dann, wenn sie nicht unseren Erwartungen entsprechen bei der Geburt oder am Gymnasium.“ Das ist die große Herausforderung, die uns zu Menschen macht.
(Bussola Quotidiana/Giuseppe Nardi, Bild: BQ)