(Budapest) Unter den 23 post-kommunistischen Staaten ist Ungarn das letzte Land, das sich eine neue Verfassung gibt. Sie tritt am Ostermontag in Kraft, sobald Ungarns Staatspräsident Pal Schmitt sie unterzeichnet haben wird. Statt sich darüber zu freuen, daß die letzte stalinistische Verfassung Europas weggeräumt wird, herrscht Wolfsgeheul in vielen europäischen Redaktionsstuben. Die noch geltende Verfassung war 1949 unter der Regierung von Matyas Rakosi, „Stalins ungarischem Musterschüler“, wie er sich selbst gerne bezeichnete, eingeführt worden und besiegelte die Machtübernahme der kommunistischen Diktatur. Rakosi ließ in seiner Amtszeit 100.000 Oppositionelle einsperren, darunter auch Ungarns katholischen Primas, Kardinal Jozsef Mindszenty, der zu lebenslangem Kerker verurteilt wurde. Mehr als 2000 Antikommunisten ließ er hinrichten.
Stalinistische Verfassung scherte niemanden
Doch statt Freude herrscht Beklommenheit. Europäische Politiker, Journalisten und Kommentatoren überbieten sich in Betroffenheitserklärungen und in Kritik am neuen Verfassungstext. Daß die neue Verfassung vom ungarischen Parlament mit einer großen Mehrheit von fast drei Viertel der Abgeordneten beschlossen wurde, lediglich 44 dagegen stimmten und rund 60 den Saal vor der Abstimmung verließen, wird geflissentlich im Schwange demokratischer Postulate ignoriert. „Jede Schändlichkeit wird dem neuen Text unterstellt“, so Rodolfo Casadei auf Bussola Quotidiana.
Chauvinismus, Homophobie, religiöser Fundamentalismus, Intoleranz, Diskriminierung, Rassismus, Faschismus sind bei den Angriffen gegen Ungarn zu beliebig austauschbaren Begriffen geworden. Es scheint keine politische Beleidigung zu geben, die nicht in Zusammenhang mit dem neuen Verfassungstext und den politischen Gruppen gebracht werden, die ihn ausgearbeitet und beschlossen haben. Die Angriffe richten sich in erster Linie gegen den Bund Junger Demokraten (FIDESZ), die rechtsbürgerliche Partei von Ministerpräsident Viktor Orban und die KDNP, die Christlich-Demokratische Volkspartei, die zusammen über eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament verfügen.
Neben einer gewissen berechtigten Kritik, wie sie wahrscheinlich jeden Verfassungsentwurf im einen oder anderen Punkt treffen wird, verblüffen die Härte und die Form des Frontalangriffs, die den Ungarn aus vielen europäischen Zeitungsspalten entgegenschlägt. Der Inhalt der Pamphlete und die üblichen Bekannten unter den lautstarken Kritikern lassen „blanken ideologischen Haß“ erkennen, schrieb Casadei über einen Kommentar von Giorgio Pressburger.
Nationale Identität und christliche Wurzeln versus ethisch-kulturellen Relativismus und Eurokratie
Was aber treibt den linken Zeitdeutern die Glut ins Gesicht? Es sind vor allem zwei Aspekte: Die neue Verfassung betont die nationale Identität und die christlichen Wurzeln Ungarns. Beides geht jenen europäischen „Eliten“ gegen den Strich, die ein Europa ohne Wurzeln und ohne erkennbare und unverwechselbare Identität schaffen wollen, dessen Grundlage ein kultureller und ethischer Relativismus sein sollte, der es den politischen Bürokraten Brüssels mit den ihnen nahestehenden Finanzpotentaten ermöglicht, den Kontinent ungehindert und nach Gutdünken zu beherrschen.
Ein beliebiges Beispiel genügt: Ernesto Galli della Loggia führte im Corriere della Sera vom Mittwoch der Karwoche den Wahlsieg der „Wahren Finnen“ auf die Entfremdung der „politischen Kaste“ vom Volk zurück und sprach von einem „kulturellen Bruch“ zwischen einem „aller Sicherheiten“ beraubten Volk und den Eurokraten Brüssels. Giorgio Pressburger schrieb nur wenige Seiten weiter, die neue ungarische Verfassung in Grund und Boden. Mit ihrem Inkrafttreten sieht er halluzinierend die Gefahr von Rassismus und Faschismus aufziehen. Wörtlich schrieb er: „Jene Gespenster der Intoleranz, die sich in meinem Ungarn erheben. Die neue magyarische Verfassung weckt die Alpträume der nazistischen und kommunistischen Vergangenheit.“ Als Hauptkritikpunkte nennt er: Die Einschränkung der Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtes und der Richterselbstverwaltung. Die „Vermischung“ von Nation und Staat durch die Einbeziehung der Auslandsungarn. Und nicht zuletzt die „Gefahr“, daß der Ermordung der ungeborenen Kinder im Mutterleib durch ein Abtreibungsverbot ein Ende bereitet werden könnte.
Was besagt die neue Verfassung also wirklich? Sie senkt das Pensionsalter der Richter von 70 auf 62 Jahren. Sie legt fest, daß die Verfassung und die wichtigsten Verfassungsgesetze vom Parlament nur mehr mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden können. Sie verlängert einige Amtszeiten, so jene des Generalstaatsanwaltes und des Präsidenten des Rechnungshofs und reduziert einige Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofs.
Breiter Konsens für neue Verfassung in Ungarn
Kritiker stellen die Verfassung so dar, als gehe sie auf den Willen eines einzigen Mannes zurück, sei daher autoritär und undemokratisch. Eine aufgelegte Verzerrung der Tatsachen. Die Verfassungsänderung war ein Hauptthema von FIDESZ und KDNP im Parlamentswahlkampf 2010. Ungarns Sozialisten (ehem. KP) wiederum bauten ihre Wahlkampagne als Anti-Wahlkampf gegen die Verfassungsänderung auf und warnten die Wähler nach dem Motto:„Falls ihr diesen Mann (Orban) wählt, wird er auch tun, was er ankündigt.“ Ungarns Wähler wollten genau das von Orban und haben ihm eine große Mehrheit im Parlament verschafft.
Die weidlich beklagte „Beschränkung“ oder gar „Knebelung“ des Verfassungsgerichtshofs gilt lediglich für klar umrissene Bereiche und nur solange, bis die Staatsverschuldung, die derzeit 80 Prozent des Bruttoinlandsproduktes entspricht, auf unter 50 Prozent gesenkt werden konnte. Diese Höchstgrenze für die Staatsverschuldung ist in der neuen Verfassung festgelegt und dient der Gesundung der Staatsfinanzen und damit dem Allgemeinwohl.
In welche Unsinnigkeiten sich die Kritik an der neuen Verfassung außerhalb Ungarns versteigt, belegt die Frage nach dem Staatsnamen. Pressburger, um bei diesem Beispiel zu bleiben, behauptete, „die Verfassung schaffe den Namen Republik Ungarn ab, um den eines Magyarischen Landes (Magyaroszag) anzunehmen. Offensichtlich soll damit eine latente Minderheitenfeindlichkeit (gegen Zigeuner, gegen Juden? die deutsche Minderheit dürfte kaum gemeint sein, denn für die interessiert sich kaum jemand in deutschen Landen, erst recht nicht in anderen europäischen Staaten) unterstellt werden. Doch Magyar und Ungar besagen dasselbe aus und tatsächlich lautete der nun abgeschaffte Staatsnamen auch Magyar Köztársaság.
Schutz ungarischer Minderheiten bedeutet keine Einschränkung von Nichtungarn
Die Minderheiten haben ihren Platz in der neuen Verfassung. In der Präambel heißt es: „Wir betrachten die in Ungarn lebenden Nationalitäten und Volksgruppen als konstituierenden Teil der ungarischen Nation.“ Artikel H schützt ausdrücklich die Sprachen der ethnischen Minderheiten des Landes, Artikel XIV legt fest, daß niemand wegen seiner Rasse, seiner Hautfarbe, seiner ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit (undsoweiter) diskriminiert werden darf.
Die neue ungarische Verfassung beruft sich ausdrücklich auf das Christentum als maßgebende Grundlage der ungarischen Geschichte und Kultur. Sie beruft sich auf den heiligen Stephan (969‑1038), den Staatsgründer und ersten Königs Ungarns. Stephan I. wird sowohl von der katholischen als auch der orthodoxen Kirche als Heiliger verehrt.
Schutz des Lebens in einem Land, in dem jedes dritte Kind getötet wird
Mehrere Kommentatoren, die Sozialisten und Liberalen im Europaparlament und (unsäglich, aber wahr) auch Amnesty International geben sich „entsetzt“ darüber, daß die neue ungarische Verfassung das „Recht der Frauen“ auf Abtreibung „gefährde“. In der neuen Verfassung heißt es: „Das menschliche Leben (der Fötus) wird vom Augenblick der Zeugung an geschützt.“ Bereits bisher galt allerdings eine recht ähnliche Formulierung, die seit 1953 als kommunistische Segnung emanzipatorischer „Befreiung“ die millionenfache Ermordung ungeborener Kinder erlaubte. Ungarn wäre nicht das einzige osteuropäische Land, das das Abtreibungsgesetz mit einer solchen oder ähnlichen Formulierung mit einem Feigenblatt versieht. Der Staat beruhigt durch Selbstbetrug das Gewissen der Nation. Eine mit der unrechtmäßigen, aber straffreien Abtreibung in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbare Situation. Es muß sich also erst zeigen, ob die ungarische Regierungskoalition und Parlamentsmehrheit ausreichend Kraft und Willen haben, dem mörderischen Treiben und der Verwilderung des Rechtsbewußtseins unserer Zeit ein Ende zu bereiten.
Daß sich die „demokratischen und fortschrittlichen“ Kräfte Europas wegen einer möglichen Einschränkung des „Abtreibungsrechts“ in einem europäischen Land „sorgen“, in dem fast jedes dritte ungeborene Kind im Mutterleib getötet wird (derzeit kommen jährlich 40.000 Abtreibungen auf 90.000 Geburten), hat geradezu etwas Unheimliches an sich.
Schutz der Ehe und der Familie – keine Homophobie
Dann wäre da noch die behauptete Homo-Feindlichkeit der neuen Verfassung. Was erzürnt in den linken und liberalen Gedankenstuben? Die Formulierung: „Ungarn schützt die Institution der Ehe als eheliche Gemeinschaft von einem Mann und einer Frau.“ Eine Formulierung also, die eine gesellschaftliche Ordnung im Blick hat, die die Grundlage einer gefestigten staatlichen Ordnung schafft und damit im Interesse des Allgemeinwohls ist. Budapest verfügt, als Erbe einer achtjährigen sozialistischen Regierung (2002–2010), wie viele europäische Staaten über ein Gesetz, das „eingetragene Partnerschaften“, einschließlich homosexueller, vorsieht. Lediglich sieben von 47 Staaten Europas haben eine „Homo-Ehe“ eingeführt. „Wenn also etwas nicht paßt, dann liegt es nicht an der ungarischen Verfassung, sondern an den Köpfen, die ihr Homophobie vorwerfen“, so Casadei.
Ungarische Minderheiten schützen
Nicht weniger Tinte wurde verpraßt, um gegen den „ultranationalistischen“ Charakter der neuen Verfassung anzuschreiben. Wohlweislich ignorierend, und das ist allerdings eine Kuriosität, daß die einzige rechtsextreme Parlamentspartei Jobbik dagegen stimmte. Stein des Anstoßes für die Kritiker ist, daß es in der Präambel heißt, daß Ungarn auch eine Verantwortung für das Schicksal der Ungarn empfindet, die außerhalb seiner Staatsgrenzen leben und einen Beitrag zum Überleben und zur Entwicklung dieser Gemeinschaften zu leisten gedenkt, damit sie ihre ungarische Identität bewahren können. Eine Formulierung also, die jeder Kulturnation gut zu Gesicht stünde, von der Teile des Volkes aufgrund welcher historischen Ereignisse auch immer in anderen Staaten leben. Die ungarische Verfassung formuliert damit nichts anderes als einen der zentralen Grundsätze des Volksgruppen- und Minderheitenschutzes.
Auch in diesem Fall entlarvt sich die „demokratische“ Kritik als ideologische Verblendung. Bereits die stalinistische, und noch geltende Verfassung von 1949, gegen die sich bisher niemand bemüßigt sah, Einspruch zu erheben, enthielt einen ähnlichen Passus. „Die Republik Ungarn fühlt sich verantwortlich für das Schicksal der Ungarn, die außerhalb seiner Grenzen leben und fördert die Stärkung ihrer Verbundenheit zu Ungarn.“
Kritik als Strafaktion für nationales Bewußtsein und christliches Bekenntnis
Warum also überhaupt das Wolfsgeheul? Man kommt der Wahrheit wohl sehr nahe, wenn man dahinter eine Strafaktion gegen die Ungarn annimmt, die es gewagt haben, sich in der neuen Verfassung auf ihre christliche Geschichte zu berufen. Wörtlich heißt es dort: „Wir sind stolz, daß vor tausend Jahren unser König, der heilige Stephan, den ungarischen Staat auf einem festen Fundament gegründet hat und unser Land zu einem Teil des christlichen Europas machte (…). Wir erkennen die Rolle an, die das Christentum zum Erhalt unserer Nation geleistet hat.“ Eine Anerkennung, die in keiner Weise die Anhänger anderer Religionen noch der Atheisten schädigt, denn gleich danach besagt die Präambel: Wir respektieren alle religiösen Traditionen unseres Landes“ und Artikel VI besagt: „Jeder hat das Recht auf Meinungs‑, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht gibt jedem die Möglichkeit, frei seine Religion oder Überzeugung zu wählen oder zu wechseln, zu bekennen oder nicht zu bekennen, zu praktizieren oder die eigene Religion oder das eigene Bekenntnis zu lehren“ undsoweiter. Das alles klingt herzlich wenig nach christlichem Fundamentalismus. Das Beispiel zeigt, daß es im Europa von heute nicht selbstverständlich ist, ein Minimum an objektiver und umfassender Information zu so wichtigen Themen erwarten zu können.
(Bussola Quotidiana/Giuseppe Nardi, Bild: BQ/Montage katholisches.info)