„Ideologischer Haß“ gegen Ungarns neue Verfassung wegen nationaler Identität und christlichen Wurzeln


(Buda­pest) Unter den 23 post-kom­mu­ni­sti­schen Staa­ten ist Ungarn das letz­te Land, das sich eine neue Ver­fas­sung gibt. Sie tritt am Oster­mon­tag in Kraft, sobald Ungarns Staats­prä­si­dent Pal Schmitt sie unter­zeich­net haben wird. Statt sich dar­über zu freu­en, daß die letz­te sta­li­ni­sti­sche Ver­fas­sung Euro­pas weg­ge­räumt wird, herrscht Wolfs­ge­heul in vie­len euro­päi­schen Redak­ti­ons­stu­ben. Die noch gel­ten­de Ver­fas­sung war 1949 unter der Regie­rung von Maty­as Rako­si, „Sta­lins unga­ri­schem Muster­schü­ler“, wie er sich selbst ger­ne bezeich­ne­te, ein­ge­führt wor­den und besie­gel­te die Macht­über­nah­me der kom­mu­ni­sti­schen Dik­ta­tur. Rako­si ließ in sei­ner Amts­zeit 100.000 Oppo­si­tio­nel­le ein­sper­ren, dar­un­ter auch Ungarns katho­li­schen Pri­mas, Kar­di­nal Joz­sef Minds­zen­ty, der zu lebens­lan­gem Ker­ker ver­ur­teilt wur­de. Mehr als 2000 Anti­kom­mu­ni­sten ließ er hinrichten.

Anzei­ge

Sta­li­ni­sti­sche Ver­fas­sung scher­te niemanden

Doch statt Freu­de herrscht Beklom­men­heit. Euro­päi­sche Poli­ti­ker, Jour­na­li­sten und Kom­men­ta­to­ren über­bie­ten sich in Betrof­fen­heits­er­klä­run­gen und in Kri­tik am neu­en Ver­fas­sungs­text. Daß die neue Ver­fas­sung vom unga­ri­schen Par­la­ment mit einer gro­ßen Mehr­heit von fast drei Vier­tel der Abge­ord­ne­ten beschlos­sen wur­de, ledig­lich 44 dage­gen stimm­ten und rund 60 den Saal vor der Abstim­mung ver­lie­ßen, wird geflis­sent­lich im Schwan­ge demo­kra­ti­scher Postu­la­te igno­riert. „Jede Schänd­lich­keit wird dem neu­en Text unter­stellt“, so Rodol­fo Casa­dei auf Bus­so­la Quotidiana.

Chau­vi­nis­mus, Homo­pho­bie, reli­giö­ser Fun­da­men­ta­lis­mus, Into­le­ranz, Dis­kri­mi­nie­rung, Ras­sis­mus, Faschis­mus sind bei den Angrif­fen gegen Ungarn zu belie­big aus­tausch­ba­ren Begrif­fen gewor­den. Es scheint kei­ne poli­ti­sche Belei­di­gung zu geben, die nicht in Zusam­men­hang mit dem neu­en Ver­fas­sungs­text und den poli­ti­schen Grup­pen gebracht wer­den, die ihn aus­ge­ar­bei­tet und beschlos­sen haben. Die Angrif­fe rich­ten sich in erster Linie gegen den Bund Jun­ger Demo­kra­ten (FIDESZ), die rechts­bür­ger­li­che Par­tei von Mini­ster­prä­si­dent Vik­tor Orban und die KDNP, die Christ­lich-Demo­kra­ti­sche Volks­par­tei, die zusam­men über eine Zwei-Drit­tel-Mehr­heit im Par­la­ment verfügen.

Neben einer gewis­sen berech­tig­ten Kri­tik, wie sie wahr­schein­lich jeden Ver­fas­sungs­ent­wurf im einen oder ande­ren Punkt tref­fen wird, ver­blüf­fen die Här­te und die Form des Fron­tal­an­griffs, die den Ungarn aus vie­len euro­päi­schen Zei­tungs­spal­ten ent­ge­gen­schlägt. Der Inhalt der Pam­phle­te und die übli­chen Bekann­ten unter den laut­star­ken Kri­ti­kern las­sen „blan­ken ideo­lo­gi­schen Haß“ erken­nen, schrieb Casa­dei über einen Kom­men­tar von Gior­gio Pressburger.

Natio­na­le Iden­ti­tät und christ­li­che Wur­zeln ver­sus ethisch-kul­tu­rel­len Rela­ti­vis­mus und Eurokratie

Was aber treibt den lin­ken Zeit­deu­tern die Glut ins Gesicht? Es sind vor allem zwei Aspek­te: Die neue Ver­fas­sung betont die natio­na­le Iden­ti­tät und die christ­li­chen Wur­zeln Ungarns. Bei­des geht jenen euro­päi­schen „Eli­ten“ gegen den Strich, die ein Euro­pa ohne Wur­zeln und ohne erkenn­ba­re und unver­wech­sel­ba­re Iden­ti­tät schaf­fen wol­len, des­sen Grund­la­ge ein kul­tu­rel­ler und ethi­scher Rela­ti­vis­mus sein soll­te, der es den poli­ti­schen Büro­kra­ten Brüs­sels mit den ihnen nahe­ste­hen­den Finanz­po­ten­ta­ten ermög­licht, den Kon­ti­nent unge­hin­dert und nach Gut­dün­ken zu beherrschen.

Ein belie­bi­ges Bei­spiel genügt: Erne­sto Gal­li del­la Log­gia führ­te im Cor­rie­re del­la Sera vom Mitt­woch der Kar­wo­che den Wahl­sieg der „Wah­ren Fin­nen“ auf die Ent­frem­dung der „poli­ti­schen Kaste“ vom Volk zurück und sprach von einem „kul­tu­rel­len Bruch“ zwi­schen einem „aller Sicher­hei­ten“ beraub­ten Volk und den Euro­kra­ten Brüs­sels. Gior­gio Press­bur­ger schrieb nur weni­ge Sei­ten wei­ter, die neue unga­ri­sche Ver­fas­sung in Grund und Boden. Mit ihrem Inkraft­tre­ten sieht er hal­lu­zi­nie­rend die Gefahr von Ras­sis­mus und Faschis­mus auf­zie­hen. Wört­lich schrieb er: „Jene Gespen­ster der Into­le­ranz, die sich in mei­nem Ungarn erhe­ben. Die neue magya­ri­sche Ver­fas­sung weckt die Alp­träu­me der nazi­sti­schen und kom­mu­ni­sti­schen Ver­gan­gen­heit.“ Als Haupt­kri­tik­punk­te nennt er: Die Ein­schrän­kung der Zustän­dig­kei­ten des Ver­fas­sungs­ge­rich­tes und der Rich­ter­selbst­ver­wal­tung. Die „Ver­mi­schung“ von Nati­on und Staat durch die Ein­be­zie­hung der Aus­lands­un­garn. Und nicht zuletzt die „Gefahr“, daß der Ermor­dung der unge­bo­re­nen Kin­der im Mut­ter­leib durch ein Abtrei­bungs­ver­bot ein Ende berei­tet wer­den könnte.

Was besagt die neue Ver­fas­sung also wirk­lich? Sie senkt das Pen­si­ons­al­ter der Rich­ter von 70 auf 62 Jah­ren. Sie legt fest, daß die Ver­fas­sung und die wich­tig­sten Ver­fas­sungs­ge­set­ze vom Par­la­ment nur mehr mit einer Zwei-Drit­tel-Mehr­heit geän­dert wer­den kön­nen. Sie ver­län­gert eini­ge Amts­zei­ten, so jene des Gene­ral­staats­an­wal­tes und des Prä­si­den­ten des Rech­nungs­hofs und redu­ziert eini­ge Zustän­dig­kei­ten des Verfassungsgerichtshofs.

Brei­ter Kon­sens für neue Ver­fas­sung in Ungarn

Kri­ti­ker stel­len die Ver­fas­sung so dar, als gehe sie auf den Wil­len eines ein­zi­gen Man­nes zurück, sei daher auto­ri­tär und unde­mo­kra­tisch. Eine auf­ge­leg­te Ver­zer­rung der Tat­sa­chen. Die Ver­fas­sungs­än­de­rung war ein Haupt­the­ma von FIDESZ und KDNP im Par­la­ments­wahl­kampf 2010. Ungarns Sozia­li­sten (ehem. KP) wie­der­um bau­ten ihre Wahl­kam­pa­gne als Anti-Wahl­kampf gegen die Ver­fas­sungs­än­de­rung auf und warn­ten die Wäh­ler nach dem Motto:„Falls ihr die­sen Mann (Orban) wählt, wird er auch tun, was er ankün­digt.“ Ungarns Wäh­ler woll­ten genau das von Orban und haben ihm eine gro­ße Mehr­heit im Par­la­ment verschafft.

Die weid­lich beklag­te „Beschrän­kung“ oder gar „Kne­be­lung“ des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs gilt ledig­lich für klar umris­se­ne Berei­che und nur solan­ge, bis die Staats­ver­schul­dung, die der­zeit 80 Pro­zent des Brut­to­in­lands­pro­duk­tes ent­spricht, auf unter 50 Pro­zent gesenkt wer­den konn­te. Die­se Höchst­gren­ze für die Staats­ver­schul­dung ist in der neu­en Ver­fas­sung fest­ge­legt und dient der Gesun­dung der Staats­fi­nan­zen und damit dem Allgemeinwohl.

In wel­che Unsin­nig­kei­ten sich die Kri­tik an der neu­en Ver­fas­sung außer­halb Ungarns ver­steigt, belegt die Fra­ge nach dem Staats­na­men. Press­bur­ger, um bei die­sem Bei­spiel zu blei­ben, behaup­te­te, „die Ver­fas­sung schaf­fe den Namen Repu­blik Ungarn ab, um den eines Magya­ri­schen Lan­des (Magyaros­zag) anzu­neh­men. Offen­sicht­lich soll damit eine laten­te Min­der­hei­ten­feind­lich­keit (gegen Zigeu­ner, gegen Juden? die deut­sche Min­der­heit dürf­te kaum gemeint sein, denn für die inter­es­siert sich kaum jemand in deut­schen Lan­den, erst recht nicht in ande­ren euro­päi­schen Staa­ten) unter­stellt wer­den. Doch Magyar und Ungar besa­gen das­sel­be aus und tat­säch­lich lau­te­te der nun abge­schaff­te Staats­na­men auch Magyar Köztársaság.

Schutz unga­ri­scher Min­der­hei­ten bedeu­tet kei­ne Ein­schrän­kung von Nichtungarn

Die Min­der­hei­ten haben ihren Platz in der neu­en Ver­fas­sung. In der Prä­am­bel heißt es: „Wir betrach­ten die in Ungarn leben­den Natio­na­li­tä­ten und Volks­grup­pen als kon­sti­tu­ie­ren­den Teil der unga­ri­schen Nati­on.“ Arti­kel H schützt aus­drück­lich die Spra­chen der eth­ni­schen Min­der­hei­ten des Lan­des, Arti­kel XIV legt fest, daß nie­mand wegen sei­ner Ras­se, sei­ner Haut­far­be, sei­ner eth­ni­schen oder reli­giö­sen Zuge­hö­rig­keit (und­so­wei­ter) dis­kri­mi­niert wer­den darf.

Die neue unga­ri­sche Ver­fas­sung beruft sich aus­drück­lich auf das Chri­sten­tum als maß­ge­ben­de Grund­la­ge der unga­ri­schen Geschich­te und Kul­tur. Sie beruft sich auf den hei­li­gen Ste­phan (969‑1038), den Staats­grün­der und ersten Königs Ungarns. Ste­phan I. wird sowohl von der katho­li­schen als auch der ortho­do­xen Kir­che als Hei­li­ger verehrt.

Schutz des Lebens in einem Land, in dem jedes drit­te Kind getö­tet wird

Meh­re­re Kom­men­ta­to­ren, die Sozia­li­sten und Libe­ra­len im Euro­pa­par­la­ment und (unsäg­lich, aber wahr) auch Amne­sty Inter­na­tio­nal geben sich „ent­setzt“ dar­über, daß die neue unga­ri­sche Ver­fas­sung das „Recht der Frau­en“ auf Abtrei­bung „gefähr­de“. In der neu­en Ver­fas­sung heißt es: „Das mensch­li­che Leben (der Fötus) wird vom Augen­blick der Zeu­gung an geschützt.“ Bereits bis­her galt aller­dings eine recht ähn­li­che For­mu­lie­rung, die seit 1953 als kom­mu­ni­sti­sche Seg­nung eman­zi­pa­to­ri­scher „Befrei­ung“ die mil­lio­nen­fa­che Ermor­dung unge­bo­re­ner Kin­der erlaub­te. Ungarn wäre nicht das ein­zi­ge ost­eu­ro­päi­sche Land, das das Abtrei­bungs­ge­setz mit einer sol­chen oder ähn­li­chen For­mu­lie­rung mit einem Fei­gen­blatt ver­sieht. Der Staat beru­higt durch Selbst­be­trug das Gewis­sen der Nati­on. Eine mit der unrecht­mä­ßi­gen, aber straf­frei­en Abtrei­bung in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ver­gleich­ba­re Situa­ti­on. Es muß sich also erst zei­gen, ob die unga­ri­sche Regie­rungs­ko­ali­ti­on und Par­la­ments­mehr­heit aus­rei­chend Kraft und Wil­len haben, dem mör­de­ri­schen Trei­ben und der Ver­wil­de­rung des Rechts­be­wußt­seins unse­rer Zeit ein Ende zu bereiten.

Daß sich die „demo­kra­ti­schen und fort­schritt­li­chen“ Kräf­te Euro­pas wegen einer mög­li­chen Ein­schrän­kung des „Abtrei­bungs­rechts“ in einem euro­päi­schen Land „sor­gen“, in dem fast jedes drit­te unge­bo­re­ne Kind im Mut­ter­leib getö­tet wird (der­zeit kom­men jähr­lich 40.000 Abtrei­bun­gen auf 90.000 Gebur­ten), hat gera­de­zu etwas Unheim­li­ches an sich.

Schutz der Ehe und der Fami­lie – kei­ne Homophobie

Dann wäre da noch die behaup­te­te Homo-Feind­lich­keit der neu­en Ver­fas­sung. Was erzürnt in den lin­ken und libe­ra­len Gedan­ken­stu­ben? Die For­mu­lie­rung: „Ungarn schützt die Insti­tu­ti­on der Ehe als ehe­li­che Gemein­schaft von einem Mann und einer Frau.“ Eine For­mu­lie­rung also, die eine gesell­schaft­li­che Ord­nung im Blick hat, die die Grund­la­ge einer gefe­stig­ten staat­li­chen Ord­nung schafft und damit im Inter­es­se des All­ge­mein­wohls ist. Buda­pest ver­fügt, als Erbe einer acht­jäh­ri­gen sozia­li­sti­schen Regie­rung (2002–2010), wie vie­le euro­päi­sche Staa­ten über ein Gesetz, das „ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaf­ten“, ein­schließ­lich homo­se­xu­el­ler, vor­sieht. Ledig­lich sie­ben von 47 Staa­ten Euro­pas haben eine „Homo-Ehe“ ein­ge­führt. „Wenn also etwas nicht paßt, dann liegt es nicht an der unga­ri­schen Ver­fas­sung, son­dern an den Köp­fen, die ihr Homo­pho­bie vor­wer­fen“, so Casadei.

Unga­ri­sche Min­der­hei­ten schützen

Nicht weni­ger Tin­te wur­de ver­praßt, um gegen den „ultra­na­tio­na­li­sti­schen“ Cha­rak­ter der neu­en Ver­fas­sung anzu­schrei­ben. Wohl­weis­lich igno­rie­rend, und das ist aller­dings eine Kurio­si­tät, daß die ein­zi­ge rechts­extre­me Par­la­ments­par­tei Job­bik dage­gen stimm­te. Stein des Ansto­ßes für die Kri­ti­ker ist, daß es in der Prä­am­bel heißt, daß Ungarn auch eine Ver­ant­wor­tung für das Schick­sal der Ungarn emp­fin­det, die außer­halb sei­ner Staats­gren­zen leben und einen Bei­trag zum Über­le­ben und zur Ent­wick­lung die­ser Gemein­schaf­ten zu lei­sten gedenkt, damit sie ihre unga­ri­sche Iden­ti­tät bewah­ren kön­nen. Eine For­mu­lie­rung also, die jeder Kul­tur­na­ti­on gut zu Gesicht stün­de, von der Tei­le des Vol­kes auf­grund wel­cher histo­ri­schen Ereig­nis­se auch immer in ande­ren Staa­ten leben. Die unga­ri­sche Ver­fas­sung for­mu­liert damit nichts ande­res als einen der zen­tra­len Grund­sät­ze des Volks­grup­pen- und Minderheitenschutzes.

Auch in die­sem Fall ent­larvt sich die „demo­kra­ti­sche“ Kri­tik als ideo­lo­gi­sche Ver­blen­dung. Bereits die sta­li­ni­sti­sche, und noch gel­ten­de Ver­fas­sung von 1949, gegen die sich bis­her nie­mand bemü­ßigt sah, Ein­spruch zu erhe­ben, ent­hielt einen ähn­li­chen Pas­sus. „Die Repu­blik Ungarn fühlt sich ver­ant­wort­lich für das Schick­sal der Ungarn, die außer­halb sei­ner Gren­zen leben und för­dert die Stär­kung ihrer Ver­bun­den­heit zu Ungarn.“

Kri­tik als Straf­ak­ti­on für natio­na­les Bewußt­sein und christ­li­ches Bekenntnis

War­um also über­haupt das Wolfs­ge­heul? Man kommt der Wahr­heit wohl sehr nahe, wenn man dahin­ter eine Straf­ak­ti­on gegen die Ungarn annimmt, die es gewagt haben, sich in der neu­en Ver­fas­sung auf ihre christ­li­che Geschich­te zu beru­fen. Wört­lich heißt es dort: „Wir sind stolz, daß vor tau­send Jah­ren unser König, der hei­li­ge Ste­phan, den unga­ri­schen Staat auf einem festen Fun­da­ment gegrün­det hat und unser Land zu einem Teil des christ­li­chen Euro­pas mach­te (…). Wir erken­nen die Rol­le an, die das Chri­sten­tum zum Erhalt unse­rer Nati­on gelei­stet hat.“ Eine Aner­ken­nung, die in kei­ner Wei­se die Anhän­ger ande­rer Reli­gio­nen noch der Athe­isten schä­digt, denn gleich danach besagt die Prä­am­bel: Wir respek­tie­ren alle reli­giö­sen Tra­di­tio­nen unse­res Lan­des“ und Arti­kel VI besagt: „Jeder hat das Recht auf Meinungs‑, Gewis­sens- und Reli­gi­ons­frei­heit. Die­ses Recht gibt jedem die Mög­lich­keit, frei sei­ne Reli­gi­on oder Über­zeu­gung zu wäh­len oder zu wech­seln, zu beken­nen oder nicht zu beken­nen, zu prak­ti­zie­ren oder die eige­ne Reli­gi­on oder das eige­ne Bekennt­nis zu leh­ren“ und­so­wei­ter. Das alles klingt herz­lich wenig nach christ­li­chem Fun­da­men­ta­lis­mus. Das Bei­spiel zeigt, daß es im Euro­pa von heu­te nicht selbst­ver­ständ­lich ist, ein Mini­mum an objek­ti­ver und umfas­sen­der Infor­ma­ti­on zu so wich­ti­gen The­men erwar­ten zu können.

(Bus­so­la Quotidiana/​Giuseppe Nar­di, Bild: BQ/​Montage katho​li​sches​.info)

 

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!