(Rom) Der Oberste Gerichtshof von Italien bestätigte in einem Urteil, daß in Italiens Gerichtssälen das Kreuz einen festen Platz hat. Das Höchstgericht bestätigte damit ein Urteil, mit dem der Richter Luigi Tosti aus dem Richterstand entfernt wurde. Der ehemalige Richter weigerte sich, in Gerichtssälen seiner Arbeit nachzukommen, in denen sich – wie in ganz Italien üblich – ein „religiöses Symbol“, konkret das Kreuz befindet. Der Richter sprach von einer „untragbaren Zumutung“ und forderte unter Verweis auf die Trennung von Kirche und Staat deren Entfernung.
Der Oberste Richterrat, das höchste Selbstverwaltungsorgan des Richterstandes, bot dem Richter an, in einem Gerichtssaal ohne Kreuz seiner Aufgabe als Friedensrichter nachkommen zu können. Der „Anti-Kreuzrichter“, wie ihn die italienische Presse nennt, weigerte sich jedoch weiterhin irgendeine Verhandlung durchzuführen. Er forderte nicht nur die Entfernung in seinem Gerichtsaal, sondern die Entfernung aus allen Gerichtssälen Italiens.
Aufgrund dieser Weigerung, seiner Amtspflicht nachzukommen, wurde der Richter im Januar 2010 vom Obersten Richterrat aus dem Richterstand entlassen. Der Oberste Gerichtshof gab nun dem Richterrat Recht. Die Entlassung des Richters war rechtens. Tosti steht der „Union der Atheisten und rationalen Agnostiker (UAAR)“ nahe. Massimo Albertin, ein führendes Mitglied der UAAR und dessen Frau Soile Lautsi hatten das Anti-Kreuz-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2009 ausgelöst.
Am 20. Juni 2008 richtete Luigi Tosti ein Schreiben an den italienischen Justizminister, den Ministerpräsidenten, den Obersten Gerichtshof und das Europäische Parlament ein Schreiben, in dem er die ersatzlose Entfernung des Kreuzes verlangte oder die zusätzliche Anbringung „der Symbole aller anderen Religionen“. Tosti listete in seinem Schreiben auf, welche Symbole er vor allem angebracht wissen wollte: „das Logo der Union der Atheisten, Agnostiker und Rationalisten), die jüdische Menorah, Pallas Athene, Buddha, Isis, Bacchus, Odin, Manitu, Quetzalcoatl, Morot, Satan, der Eidechsengott, die Kuhgöttin“, kurzum „alle Götter und Göttinnen, die ich ‚brennend‘ verehre und durch deren Anwesenheit ich beabsichtige, moralischen und religiösen Beistand zu erhalten“.
Der Oberste Gerichtshof stellte dazu fest, daß sich in Gerichtssälen und öffentlichen Ämtern ausschließlich das Kreuz des Christentum als einziges religiöses Symbol befinden darf. Er stellte fest, daß die Entscheidung über die Anbringung anderer religiöser Symbole lediglich der Gesetzgeber fällen könne. Gleichzeitig ermahnte er den Gesetzgeber, vor einer eventuellen Entscheidung „mögliche Konflikte“ abzuwägen, die durch die Anbringung anderer religiöser Symbole entstehen könnten.
Das Höchstgericht begründete seine Entscheidung damit, daß die Anbringung des Kreuzes in Gerichtssälen und öffentlichen Ämtern keine Bedrohung der religiösen Freiheit von Nicht-Christen darstelle.
Der Bürgermeister von Rom, Gianni Alemanno, begrüßte als erster die höchstrichterliche Begründung: „Das Kreuz wird endlich als Symbol unserer kulturellen Identität bestätigt. In diesen Jahren wurden gegen die christlichen Symbole demagogische Kampagnen durchgeführt, denen nun der Oberste Gerichtshof eine klare Antwort erteilt hat.“
(Giuseppe Nardi, Bild: liberoricercatore)