Ärztevereinigung verschickt Vorlage für eine katholische Patientenverfügung


(Essen) Die Katho­li­sche Ärz­te­ver­ei­ni­gung St. Lukas bie­tet eine Vor­la­ge für eine Pati­en­ten­ver­fü­gung für Katho­li­ken an. Das  Doku­ment kann über die Web-Sei­te der Ver­ei­ni­gung ange­for­dert wer­den. Gesetz­li­che Vor­schrif­ten, wie eine Pati­en­ten­ver­fü­gung aus­se­hen soll, gibt es nicht. Um jedoch ver­bind­li­chen Cha­rak­ter zu haben, ist es wich­tig, die Situa­tio­nen kon­kret zu benen­nen, für die man eine vor­ge­zo­ge­ne, soge­nann­te anti­zi­pier­te, Wil­lens­ent­schei­dung fällt.

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Auch soll­ten die medi­zi­ni­schen Maß­nah­men, die man in einer noch nicht ein­ge­tre­te­nen Situa­ti­on wünscht oder ablehnt, genannt wer­den. Die Pati­en­ten­ver­fü­gung ist ein Mit­tel der Wil­lens­be­kun­dung. Der Wil­le eines Pati­en­ten hat ober­ste Prio­ri­tät, solan­ge kein Ver­stoß gegen das Gesetz vor­liegt. Aus katho­li­scher Sicht besteht hier die Gefahr, daß der Mensch in einer ihm nicht zuste­hen­den Wei­se über sei­nen Tod verfügt.

Wäh­rend die akti­ve Ster­be­hil­fe in Deutsch­land ver­bo­ten ist, besteht jedoch im Rah­men der Pati­en­ten­au­to­no­mie das Recht auf Nicht-Behand­lung, also auch das Recht auf die Unter­las­sung oder den Abbruch lebens­er­hal­ten­der Maßnahmen.

Die Muster-Pati­en­ten­ver­fü­gung wur­de zusam­men mit Theo­lo­gen erstellt und zeigt einen Weg auf, der mit der katho­li­schen Moral­leh­re ver­ein­bar ist. Bei Fra­gen kann man sich an die Ärz­te­ver­ei­ni­gung wenden.

(LS)

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