(Essen) Die Katholische Ärztevereinigung St. Lukas bietet eine Vorlage für eine Patientenverfügung für Katholiken an. Das Dokument kann über die Web-Seite der Vereinigung angefordert werden. Gesetzliche Vorschriften, wie eine Patientenverfügung aussehen soll, gibt es nicht. Um jedoch verbindlichen Charakter zu haben, ist es wichtig, die Situationen konkret zu benennen, für die man eine vorgezogene, sogenannte antizipierte, Willensentscheidung fällt.
Auch sollten die medizinischen Maßnahmen, die man in einer noch nicht eingetretenen Situation wünscht oder ablehnt, genannt werden. Die Patientenverfügung ist ein Mittel der Willensbekundung. Der Wille eines Patienten hat oberste Priorität, solange kein Verstoß gegen das Gesetz vorliegt. Aus katholischer Sicht besteht hier die Gefahr, daß der Mensch in einer ihm nicht zustehenden Weise über seinen Tod verfügt.
Während die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten ist, besteht jedoch im Rahmen der Patientenautonomie das Recht auf Nicht-Behandlung, also auch das Recht auf die Unterlassung oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen.
Die Muster-Patientenverfügung wurde zusammen mit Theologen erstellt und zeigt einen Weg auf, der mit der katholischen Morallehre vereinbar ist. Bei Fragen kann man sich an die Ärztevereinigung wenden.
(LS)