Kreiert Papst Benedikt XVI. am Christkönigsfest neue Kardinäle?


(Vati­kan) Für Sonn­tag, den 21. Novem­ber, dem Fest Chri­stus König (nach dem Novus Ordo) wird ein fei­er­li­ches päpst­li­ches Hoch­amt in der Peters­ba­si­li­ka in Rom vorbereitet.

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Die­ses Hoch­amt Bene­dikts XVI.  war bis­her nicht im lit­ur­gi­schen Kalen­der des Pap­stes vor­ge­se­hen. Vati­ka­ni­sten gehen davon aus, daß es sich um die Hei­li­ge Mes­se han­delt, die der Papst tra­di­ti­ons­ge­mäß am Tag nach einem Kon­si­sto­ri­um mit den neu­kre­ierten Kar­di­nä­len zele­briert, unmit­tel­bar nach­dem die­sen die Kar­di­nals­rin­ge über­ge­ben wurden.

Im Kar­di­nals­kol­le­gi­um sind der­zeit unge­fähr 20 Plät­ze vakant. Die vor­ge­se­he­ne Zahl der Papst­wäh­ler, das sind die Kar­di­nä­le, die noch nicht das 80. Lebens­jahr voll­endet haben, wur­de von Johan­nes Paul II. auf 120 fest­ge­legt. Eine Zahl, die jedoch nicht bin­dend ist.

Durch die Ernen­nung der Kar­di­nä­le, nimmt der regie­ren­de Papst ent­schei­den­den Ein­fluß auf den Kurs der Kir­che. Direkt, weil sie in einem Kon­kla­ve den näch­sten Papst wäh­len und ihnen durch die Wür­de eine beson­de­re Auto­ri­tät in der Kir­che zukommt. Indi­rekt, weil die Aus­wahl von dem Petrus und dem Lehr­amt treu­en Bischö­fen, eine Ket­ten­re­ak­ti­on unter den Bischö­fen und dem gesam­ten Kle­rus zur Fol­ge hät­te. Die recht­gläu­bi­gen und tra­di­ti­ons­ver­bun­de­nen Prie­ster und Bischö­fe fän­den jene not­wen­di­ge Stär­kung, die ihnen in den Diö­ze­sen oft ver­sagt bleibt. Kar­rie­re­wün­sche man­cher Kle­ri­ker wür­de dann wohl auto­ma­tisch das Sei­ne dazu bei­tra­gen, ein Kli­ma der Treue zu Papst und Kir­che zu ver­brei­ten, wo heu­te häu­fig Auf­müp­fig­keit und Wider­spruch ton­an­ge­bend sind.

Gewohn­heits­ge­mäß machen zahl­rei­che Namen für mög­li­che neue Kar­di­nä­le in den Kir­chen­pro­vin­zen rund um den Glo­bus die Run­de. Das näch­ste Kon­si­sto­ri­um, ob am Vor­tag zum Christ­kö­nigs­fest oder erst im Früh­jahr wird zei­gen, wie sehr Papst Bene­dikt XVI. mit sei­nen Ent­schei­dun­gen durch­drin­gen kann gegen eine Art Gewohn­heits­recht, das mit bestimm­ten Bischofs­sit­zen auch das Pur­pur der Kar­di­nä­le verbindet.

Das Fest Chri­stus König wur­de von Papst Pius XI. 1925 in Erin­ne­rung an das Kon­zil von Niz­äa ein­ge­führt, das im Jahr 325 tagte.

(Messainlatina/​GN, Bild: gior­gio­na­da­li)

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