Usbekisches Gericht verurteilt Christen wegen Jesus-Film – Strafe von sieben Jahresgehältern


(Tasch­kent) Ein Gericht in der usbe­ki­schen Haupt­stadt Tasch­kent ver­ur­teil­te den Chri­sten Murat Jala­lov wegen des Besit­zes eines Films über Jesus. Statt einer Haft­stra­fe wur­de dem Chri­sten eine Geld­stra­fe in der Höhe von sie­ben durch­schnitt­li­chen Jah­res­ge­häl­tern der zen­tral­asia­ti­schen Repu­blik auf­er­legt. Die Geld­stra­fe beträgt 3.164.000 Soms, umge­rech­net 1400 Euro. Das durch­schnitt­li­che Monats­ge­halt liegt bei 20 Euro. Da der Christ die Geld­stra­fe nicht bezah­len kann, wur­de ihm der Rei­se­paß abge­nom­men, den er erst bei Til­gung sei­ner Schuld zurück­er­hal­te, wie ihm die Behör­den mitteilten.

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Chri­sten mit Geld­stra­fen zu bele­gen, gehört zu einer ver­brei­te­ten Pra­xis in Usbe­ki­stan, wo der omni­prä­sen­te Inlands­ge­heim­dienst Natio­nal Secu­ri­ty Ser­vice (NSS) die Reli­gi­ons­ge­mein­schaft über­wacht. Per­so­nen wur­den bestraft, weil sie reli­giö­ses Mate­ri­al auf der Stra­ße ver­teil­ten. Eben­so ein Mann, der selbst nicht gläu­big ist, weil er sich wei­ger­te, den Auf­ent­halts­ort sei­nes gläu­bi­gen Soh­nes bekannt­zu­ge­ben. Rund 100 Stra­fen wur­den 2010 allein gegen Zeu­gen Jeho­vas ver­hängt, wie die usbe­ki­sche Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Forum 18 berichtet.

Jeg­li­che christ­li­che Akti­vi­tät im Land wird vom Staat kon­trol­liert und muß von ihm geneh­migt sein. Jüngst wur­den fünf Bap­ti­sten der Gemein­de von Samar­kand zu hohen Geld­stra­fen verurteilt.

Am 29. Sep­tem­ber waren Beam­te der Geheim­po­li­zei in das Haus des Chri­sten Jala­lov ein­ge­drun­gen und beschlag­nahm­ten alle auf­find­ba­ren DVD’s. Unter ihnen befand sich auch ein Film über Jesus von Cam­pus Crusa­de for Christ in usbe­ki­scher Spra­che Das staat­li­che Komi­tee für reli­giö­sen Ange­le­gen­hei­ten stell­te nach einer Unter­su­chung fest, daß der Film „zur mis­sio­na­ri­schen Zwecke“ ver­wen­det hät­te wer­den kön­nen. Aus die­sem Grund hät­te der Film nie eine Ein­fuhr­er­laub­nis erhal­ten. Para­graph 216 des usbe­ki­schen Straf­ge­setz­buchs ver­bie­tet jede Form von reli­giö­ser Mis­sio­nie­rung und von Pro­se­ly­tis­mus und sieht bei Ver­stö­ßen Stra­fen von bis zu drei Jah­ren Haft vor.

(Asianews/​Giuseppe Nar­di, Bild: Asianews)

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