US-Bundesrichter stoppt Finanzierung für embryonale Stammzellforschung


(Washing­ton D.C.) Eine ame­ri­ka­ni­sches Bun­des­ge­richt blockier­te die Finan­zie­rung der embryo­na­len Stamm­zell­for­schung aus Steu­er­mit­teln, wie sie US-Prä­si­dent Barack Oba­ma haben woll­te. Bun­des­rich­ter Roy­ce Lam­berth begrün­de­te sei­ne Ent­schei­dung mit der damit ver­bun­de­nen Zer­stö­rung von mensch­li­chen Embryonen.

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Der Rich­ter mach­te sich damit den Ein­spruch eines For­schers zu eigen, der die Frei­ga­be der embryo­na­len Stamm­zell­for­schung durch Prä­si­dent Oba­ma kri­ti­siert hat­te. Ver­schie­de­ne dem Lebens­schutz ver­pflich­te­te Wis­sen­schaft­ler und For­scher sowie Night­light Christ Adop­ti­ons, eine christ­li­che Grup­pe, die die Adop­ti­on ein­ge­fro­re­ner Embry­os för­dert, hat­ten gegen Oba­mas Durch­füh­rungs­ver­ord­nung vom März 2009 vor Gericht geklagt.

Die Klä­ger behaup­ten, dass die neu­en Bestim­mun­gen ein­deu­tig gegen eine Geset­zes­be­stim­mung ver­stößt, das Dickey-Wicker Amend­ment, das unter­sagt, Steu­er­gel­der für die For­schung ein­zu­set­zen, bei der Embry­os „zer­stört, ver­wor­fen oder bewußt der Gefahr der Ver­let­zung oder des Todes aus­ge­setzt werden“.

Bun­des­rich­ter Lam­berth ent­schied am Mon­tag, daß die von den Rechts­an­wäl­ten des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums vor­ge­brach­ten Argu­men­te unzu­rei­chend sei­en und die Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen von Prä­si­dent Oba­ma das Dickey-Wicker Amend­ment verletzen.

„Embryo­na­le Stamm­zell­for­schung ist eine For­schung, bei der ein Embryo zer­stört wird“, schrieb Rich­ter Lam­berth in sei­ner Begrün­dung. Der Ver­such des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums zu argu­men­tie­ren, embryo­na­le Stamm­zell­for­schung habe nichts mit Embryo­nen zu tun, sei ein halt­lo­ser Wider­spruch: „Die embryo­na­le Stamm­zell­for­schung kann nicht vom Embryo getrennt wer­den“, so der Rich­ter. „Embryo­na­le Stamm­zell­for­schung hängt not­wen­di­ger­wei­se von der Zer­stö­rung eines mensch­li­chen Embry­os ab“, wes­halb der Bun­des­rich­ter den kla­gen­den Lebens­schüt­zern Recht gab.

Kri­ti­ker der embryo­na­len Stamm­zell­for­schung wie­sen dar­auf hin, daß bei der embryo­na­len Stamm­zell­for­schung Men­schen­le­ben zer­stört wer­den ohne irgend­ei­nen the­ra­peu­ti­schen Vor­teil. Die embryo­na­le Stamm­zell­for­schung sei zudem durch Erfol­ge bei der adul­ten Stamm­zell­for­schung über­holt, wo bereits Dut­zen­de von Medi­ka­men­ten und ande­re the­ra­peu­ti­sche Vor­tei­le für bis­her unheil­ba­re Krank­hei­ten gewon­nen wer­den konnten.

Die Ent­schei­dung gilt einst­wei­len, bis ein Beru­fungs­ge­richt eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung trifft.

(LifeSiteNews/​GN, Bild: Foto­mon­ta­ge katho​li​sches​.info: LifeSiteNews/​Divine Life)

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