Christenverfolgung in Deutschland: 40 Tage Erzwingungshaft für Vater von zwölf Kindern


(Salz­kot­ten) Wie­der wur­de ein Vater in Erzwin­gungs­haft gebracht und zwar für 40 Tage. Er wur­de am 25. August von zu Hau­se zum Voll­zug abge­holt. Grund ist, daß Schu­len, Schul­be­hör­den und Gerich­te die Glau­bens- und Gewis­sens­frei­heit der Eltern – gere­gelt unter ande­rem im Arti­kel 2 des 1. Zusatz­pro­to­kolls der Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on, Arti­kel 6 Absatz 2 Satz 1 Grund­ge­set­zes, Arti­kel 4 Grund­ge­setz – ihre Kin­der gemäß ihrem Glau­ben zu erzie­hen, miß­ach­ten. Vater und Mut­ter haben ihre Grund­schü­ler an der athe­isti­schen staat­li­chen Sexu­al­erzie­hung und auch an Thea­ter­ver­an­stal­tun­gen nicht teil­neh­men las­sen, die ihren Glau­ben konterkarieren.

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(LS)

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